Zum Inhalt springen

Privatvorführung von DVD in Kino. Dringende Frage


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, liebe Kinofreunde,

ich habe derzeit ein Problem und zwar wollte ich eigentlich meine Freundin zu unserem Jahrestag in ein kleines,

unabhängiges Kino in meiner Stadt einladen. Da es aber ein besonderer Anlaß ist und ich außerdem einen

bestimmten Film dafür vorgesehen habe, möchte ich den kleinen Saal vor dem regulären Betrieb mieten,

den Film dabei selber auf DVD mitbringen.

So weit, so gut, dachte ich.

Doch jetzt erklärte mir der Betreiber, daß, obwohl es technisch umsetzbar wäre, ich den Film nicht von meiner

DVD vorführen lassen könne, sondern eine Lizenz für den Film gekauft werden müsse - 80,-€ sollen es sein

(das gesamte Paket, in dem Kino würde 150,-€ kosten).

 

Rechtlich kenne ich mich natürlich nicht mit den Feinheiten einer Filmvorführung aus, doch dachte ich,

da es sich um eine private und geschlossene Vorführung handelt, könnte ich den Film selbst mitbringen.

Eine Rückfrage bei der GEMA hat dies zudem bestätigt.

 

Dem Betreiber habe ich nun auch schon meine neuen Erkentnisse mitgeteilt, doch liegt nun das Angebot bei

125,-€ und zu dem Thema Lizenz vs. DVD kam bisher keine Antwort, weshalb ich vermute, daß er dabei bleiben

möchte, keine DVD abzuspielen.

 

Kann mir nun jemand vielleicht einen Ansprechpartner nennen, der die Sache für mich, wie auch den Betreiber,

eindeutig klärt, sodaß ich mein Vorhaben am Ende vielleicht doch noch umsetzen kann?

 

Vielen Dank im Voraus,

der Schrotter

Geschrieben

Klarer Fall, bei geschlossener privater Vorstellung darfst du die DVD abspielen lassen. Du darfst keine Werbung für die Darbietung machen, auch nicht bei den Eingeladenen, sondern lediglich den Titel erwähnen. Werbung würde Urheberrechte der Werbemittelhersteller verletzen. Also dürfen keine Plakate und keine Bilder aus dem Film gegen den öffentlichen Raum ausgehängt werden, auch nicht auf Handzettel gedruckt oder sonstwie verbreitet werden.

 

Die Namen der Mitwirkenden dürfen aufgeführt werden, zum Beispiel: Limelight von und mit Charlie Chaplin, mit Claire Bloom u. a., Kamera Karl Struss, Schnitt Joe Inge, Kostüme Riley Thorne.

 

Der Kinobetreiber erhält seine Pacht.

Geschrieben

Bezüglich der Lizenz hast du den Betreiber vermutlich falsch verstanden. Der Film kann durchaus von DVD gezeigt werden, wenn das Kino entsprechend ausgestattet ist. Aber es muss eine gesonderte Lizenz vom Rechteinhaber der DVD-Version des Films für eine öffentliche Vorführung erworben werden, und das kann teilweise schwierig sein.

 

Allerdings, solange die Vorstellung rein privat bleibt, also in keinster Weise beworben wird, und die Tür zu bleibt, ist es nach meiner Ansicht auch keine öffentliche Vorstellung, für die eine Lizenz notwendig wäre. Für den Betreiber fallen also nur Personal- und Stromkosten an. Reinigungskosten dürften vermutlich entfallen, wenn ihr im Saal nicht gerade großflächig Popcorn verteilt. Problematisch könnte es sein, wenn der Betreiber neben den tatsächlich anfallenden Kosten auch noch einen Gewinn mit einrechnet, weil es dann ggf. als gewerbsmäßige Vorführung interpretiert werden könnte. Ließe sich vielleicht juristisch umgehen, wenn der Betreiber euch nur den Saal und den Projektor vermietet, und ihr die DVD selbst in den Player einlegt und den Film startet. Aber jetzt wird's arg kompliziert.

 

Habt ihr kein anderes kleines Kino in der Nähe, dass etwas flexibler ist?

 

 

Geschrieben

[...]

Habt ihr kein anderes kleines Kino in der Nähe, dass etwas flexibler ist?

 

 

 

Leider nicht. In meiner Stadt gibt es seit langem schon ein Großkino, einer landesweit bekannten Kette und seither haben von drei kleinen Kinos schon zwei geschlossen.

Das verbliebene wird auch laufend für fast tot erklärt, aber es hält sich, nicht zuletzt wegen der Vorführung sog. Art-House Filme und anderer Veranstaltungen ganz gut über

Wasser, weshalb ich auch eigentlich nicht begreifen kann, warum sich der Herr so sträubt.

Wenn es tatsächlich jurostisch so eine Erbsenzählerei sein sollte, von wegen, wer bspw. die DVD einlegt, dann mach ich das von mir aus selber und spende dem Kino im

nachhinein einen Geldbetrag (für eben den Fall, daß ich nur die Mietkosten zahlen würde).

 

Bloß, es gibt ja auch andere Kinos, die beispielsweise geschlossenen Gruppen/Gesellschaften anbieten, einen Film in ihrem Saal zu vorzuführen und soweit ich es im Netz

habe nachlesen können, ebenfalls mit eigener DVD. Außerdem, die GEMA hat mir ja nun auch meine Überlegung bestätigt, also werde ich es weiter versuchen.

 

Wenn es nicht klappt, dann muß eben der Film zu Hause geguckt werden -.-

Geschrieben

Die GEMA hat damit nichts zu tun. Da bist du auf deren aggressives Marketing reingefallen, dass suggeriert, man müsse nur die GEMA fragen und wenn dir irgendewine Aussage dazu machen, stimmt das schon. Die haben dir irgendeinen Kokolores erzählt. Die GEMA kümmert sich um Musikrechteverwertung der Musikstücke in den Filmen, dies wird über das Kino abgerechnet.

 

Die Aufführungsrechte von Filmen liegen beim Rechteinhaber selber.

Das Kino besorgt für dich die nicht gewerblichen Rechte (keine öffentliche Aufführung, keine Werbung, wie schon oben beschrieben)

80 Euro dafür erscheinen mir aber ganz ok. Wenn die Rechte dafür geklärt sind, kannst du normalerweise problemlos von DVD spielen. Außer der Rechteinhaber hat was dagegen, aber warum sollte er. Das haben wir auch schon öfter so gemacht. Ging immer problemlos.

Geschrieben

Die Aufführungsrechte von Filmen liegen beim Rechteinhaber selber.

Das Kino besorgt für dich die nicht gewerblichen Rechte (keine öffentliche Aufführung, keine Werbung, wie schon oben beschrieben)

80 Euro dafür erscheinen mir aber ganz ok. Wenn die Rechte dafür geklärt sind, kannst du normalerweise problemlos von DVD spielen. Außer der Rechteinhaber hat was dagegen, aber warum sollte er. Das haben wir auch schon öfter so gemacht. Ging immer problemlos.

 

Verstehe ich Dich also richtig, daß auch wenn ich die DVD im Rahmen einer privaten, Zwei-Personen-Vorstellung laufen lassen möchte, ich dennoch vom Rechteinhaber abhängig bin?

Wenn dem so sein sollte, habe ich halt Pech gehabt, aber das ergibt für mich keinen Sinn. Technisch gesehen macht es doch keinen Unterschied, ob ich die Scheibe bei mir zu Hause

anschmeiße, oder in einem dafür gemieteten Saal, zu dem nebst meiner Freundin und ich lediglich noch der Betreiber Zutritt haben, für den Zeitraum der Vorführung.

Warum soll es dann illegal sein, den Film ohne vorher eingeholte Lizenz zu schauen?

Geschrieben

Naja, es ist halt nicht mehr privat, wenn es im Kino gezeigt wird, es handelt sich dann um eine nichtöffentliche Vorführung, so wie wenn du in einer Schule einen Film zeigst oder im Alterheim für die Bewohner. Die Anzahl der Zuschauer ist völlig wurscht. Privat ist nur bei Dir zu Hause.

Ich würde das bei uns auch nicht einfach so zeigen, sondern immer die Rechte für die jeweilige Vorführung einholen.

Geschrieben

Ich hätte nicht gedacht, daß es eine solche Unterscheidung zwischen Privat (nur Menschen, die ich im Vorfeld benenne) und Nichtöffentlich gibt.

Wo verläuft denn dort die Grenze?

Geschrieben
es ist halt nicht mehr privat, wenn es im Kino gezeigt wird, es handelt sich dann um eine nichtöffentliche Vorführung, so wie wenn du in einer Schule einen Film zeigst oder im Alterheim für die Bewohner. Die Anzahl der Zuschauer ist völlig wurscht. Privat ist nur bei Dir zu Hause.

Da bin ich anderer Meinung.

 

Es gibt nur zwei gesellschaftliche Räume, den öffentlichen und den privaten. Der Kinobetreiber ist genau so bei sich zu Hause, wenn er die Türen geschlossen hat, wie jeder von uns, wenn er hinter sich den Schlüssel dreht.

 

Das gewöhnlich betriebene Kinogeschäft mit allgemeinem Zugang gegen Eintrittsgeld findet im halböffentlichen Raum statt. Die Betriebsstätte ist privat, der Zugang eben allgemein, wozu ja gerade ausgelobt wird.

 

Für Spitzfindige: Raum und Recht decken sich nicht unbedingt. In der Schweiz gibt es öffentliches oder Staatsrecht, Privatrecht und militärisches. Es gibt sogar noch das kanonische Recht, von dem sich 24 der 26 Kantone nicht getrennt haben. In Deutschland und Frankreich ist man da weiter.

 

Also, einige dich mit dem Kinomenschen und spiel die DVD. Keine Werbung und alles ist paletti.

Geschrieben

Ich vermute mal eher, das der Kinobetreiber, der ja dann eine reguläre Vorstellung in dem Saal ausfallen lassen muss, sich vielleicht noch nicht ganz im klaren ist, wie denn der Film vielleicht besucht sein könnte.

 

Deswegen vielleicht die Hinhaltetaktik. 80 Euro von Dir, oder vielleicht 30 Besucher in einer regulären Vorstellung, wäre ja ein Minusgeschäft.

 

Oder wolltest Du das Kino Morgens mieten?

Geschrieben

@pandemonium:

 

...wollte ich eigentlich meine Freundin zu unserem Jahrestag in ein kleines, unabhängiges Kino in meiner Stadt einladen...möchte ich den kleinen Saal vor dem regulären Betrieb mieten...

 

;-)

Geschrieben

Die Frage ist, was der Betreiber da glaubt, bzw. ob man den vom Gegenteil überzeugen kann.

 

 

Ob private Vorführung oder nicht liegt nicht an der Räumlichkeit. Die Beziehung des Publikums untereinander ist das alleinige Merkmal. Und eben die äußeren Bedingungen, dass nicht öffentlich geworben werden darf und keine externen Zuschauer dabei sein dürfen - was sich aber ohnehin gegenseitig ausschließt.

 

Man kann nur den Saal mieten, der Mietvertrag darf dann eben nicht den Bestandteil der konkreten DVD-Aufführung enthalten. Du bringst die DVD selber mit, müsstest sie aber nichtmal selber einlegen oder starten, das ist nun wirklich Wurscht, ohnehin kein Kläger, kein Richter.

 

Es gibt auch günstige Lizensierungsmöglichkeiten bei einigen anderen Anbietern. Da käme man, Verfügbarkeit des Films vorausgesetzt, vermutlich auch mit einem zweistelligen Betrag weg. Aber das ist hier wirklich übertrieben.

 

 

- Carsten

Geschrieben

Filmtechniker:

Da bin ich anderer Meinung.

 

Es gibt nur zwei gesellschaftliche Räume, den öffentlichen und den privaten. Der Kinobetreiber ist genau so bei sich zu Hause, wenn er die Türen geschlossen hat, wie jeder von uns, wenn er hinter sich den Schlüssel dreht.

 

Das gewöhnlich betriebene Kinogeschäft mit allgemeinem Zugang gegen Eintrittsgeld findet im halböffentlichen Raum statt. Die Betriebsstätte ist privat, der Zugang eben allgemein, wozu ja gerade ausgelobt wird.

 

So sehe ich das auch.

 

Dank nochmal an alle, die sich hier so engagiert beteiligen ;) . Heute werde ich auch hoffentlich den Herrn Betreiber nochmal zuj sprecehn kriegen und ihm sagen, was ich herausgefunden habe.

Kennt denn zufällig jemand auch eine Stelle/ fachkundige Person, die ich ihm vermitteln kann, für den Fall, daß ihn meine Recherchen und eure Beiträge hier nicht überzeugen?

 

Einerseits habe ich mich schon angefangen, mit dem Gedanken anzufreunden, dieses Vorhaben einfach zu anderem Anlaß umzusetzen, andererseits finde ich immernoch, daß es eine dufte Idee ist und über 100€

in jedem Fall sehr teuer sind.

Geschrieben

Wichtig ist, ihm klarzumachen, dass er mit der pauschalen Vermietung des Saales ohne Filmvorführung und unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus der Haftung raus ist.

 

 

Das Gesetz kennt hier eben nur die Charakterisierung der privaten und öffentlichen Vorführung.

 

Es gibt aber div. Urteile dazu, die den Begriff des privaten Umfelds definieren. Da werden z.B. von Gerichten Schulklassen schon als privates Umfeld klassifiziert, weil im Normalfall davon auszugehen ist, dass ein solcher Klassenverbund über eine längere Zeit besteht und private Verhältnisse konstituiert. Das endet aber schon kurz über den Klassenverbund hinaus, z.B. wenn ein Film von mehreren Parallelklassen oder über den Jahrgang hinaus zusammen angeschaut werden soll, da verneint man dann ein solches Verhältnis.

 

- Carsten

Geschrieben

Wichtig ist, ihm klarzumachen, dass er mit der pauschalen Vermietung des Saales ohne Filmvorführung und unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus der Haftung raus ist.

 

 

Das Gesetz kennt hier eben nur die Charakterisierung der privaten und öffentlichen Vorführung.

 

Es gibt aber div. Urteile dazu, die den Begriff des privaten Umfelds definieren. Da werden z.B. von Gerichten Schulklassen schon als privates Umfeld klassifiziert, weil im Normalfall davon auszugehen ist, dass ein solcher Klassenverbund über eine längere Zeit besteht und private Verhältnisse konstituiert. Das endet aber schon kurz über den Klassenverbund hinaus, z.B. wenn ein Film von mehreren Parallelklassen oder über den Jahrgang hinaus zusammen angeschaut werden soll, da verneint man dann ein solches Verhältnis.

 

- Carsten

 

"Man kann nur den Saal mieten, der Mietvertrag darf dann eben nicht den Bestandteil der konkreten DVD-Aufführung enthalten. Du bringst die DVD selber mit, müsstest sie aber nichtmal selber einlegen oder starten, das ist nun wirklich Wurscht, ohnehin kein Kläger, kein Richter."

 

Heißt, wenn ich schriftlich mit dem Betreiber ausmache, den Saal zu mieten und dann "rein zufällig" meine DVD dabei hätte, wäre es legal und ich käme unter 100,-€ weg?

Wenn ja, dann vielen Dank, für die Hilfe, ungeachtet dessen, ob es funktioniert, oder nicht ;)

Geschrieben

Da bin ich anderer Meinung.

 

Es gibt nur zwei gesellschaftliche Räume, den öffentlichen und den privaten. Der Kinobetreiber ist genau so bei sich zu Hause, wenn er die Türen geschlossen hat, wie jeder von uns, wenn er hinter sich den Schlüssel dreht.

 

 

 

Ob private Vorführung oder nicht liegt nicht an der Räumlichkeit.

 

 

 

Das ist nicht ganz korrekt. Ein Kino ist ein konzessionierter Raum – da reicht es nicht, den Schlüssel rumzudrehen um es zu privatisieren.

 

 

 

Bevor es in Kneipen keine Sperrstunde gab, dachten auch einige schlaue Wirtsleut, sie könnten den Schlüssel rumdrehen und mir einigen Stammgästen noch einige Stunden verbringen. Wenn Kontrollen kamen, wurde oftmals behauptet, es handele sich um

 

a) eine geschlossene Gesellschaft

 

b ) um eine private Veranstaltung

 

c) oder gar reines Personal incl. Putzkolonne

 

 

 

So etwas ging nie durch – es gab Verwarnungen. Es wurde sogar gesagt, der Aufenthalt während der Sperrstunde ist in konzessionierten Räumen nicht gestattet.

Geschrieben

Also erstens: In Deutschland sind Kinos keine konzessionierten Räume, das gilt wohl nur in Österreich und (ich glaube) in der Schweiz.

 

Und zweitens ist bei der Frage der Öffentlichkeit einer Filmvorführung nunmal nicht der Raum betroffen, sondern nur die Beziehung der Betrachter untereinander. Ob bei einer Privatvorführung gegen Konzessionierungsauflagen verstoßen würde (z.B. Sperrstunde), interessiert den Rechteinhaber am Filmmaterial oder die GEMA ja überhaupt nicht. Man kann dafür vielleicht Ärger kriegen, aber eben nur von der Stelle, die die Konzession vergeben hat bzw. kontrolliert, aber nicht vom Rechteinhaber am Filmwerk.

 

 

 

- Carsten

Geschrieben

Carsten, das mag alles richtig sein was du schreibst - allerdings ist Kino ja nicht nur Kino. Es gibt diverse Dinge zum Verzehr, Getränke unter anderem Alkohol. Und das kann nicht getrennt werden da es sich in den gleichen Räumlichkeiten befindet. Sonst hätte eine Kino auch immer den Eingangsbereich ohne jegliche Sperrstunden nur zum Verzehr von Getränken offen halten können, was aber nicht der Fall ist / war. OK, es gibt ja keine Sperrstunde mehr - zumindest bei uns nicht mehr. Aber das war auch mal anders.

 

Hinzu kommt, dass man sicherlich nicht eine DVD nehmen kann, sie im eigenen Kino vor 50 oder 100 Personen so ohne weiteres abspielen darf - auch wenn keinerlei Werbung vorab gemacht wurde. Da würde ich sogar meinen Arsch drauf verwetten - und dieser ist mir heilig. ;-)

Geschrieben

Bei 50 oder 100 Personen kann man unter normalen Umständen sicher nicht mehr von 'Privat' ausgehen. Das würde nebenbei selbst dann nicht mehr zutreffen, wenn das alles eine Familie wäre, denn mit 'privat' sind nicht die Verwandschaftsbeziehungen gemeint, sondern das tägliche Lebensumfeld. Und 50-100 Personen werden wohl kaum zusammen wohnen.

 

 

Wenn ein Kino seinen Kiosk auch ausserhalb der Kinoöffnungszeiten betreiben wollte, bin ich ziemlich sicher, dass so ein Antrag durchkäme. Was sollte dagegen sprechen?

 

Hotelbetriebe sind im Unterschied zu Kinos in Deutschland ohne Zweifel konzessionspflichtig. Sollte deswegen jemand behaupten, dass in einem Hotelzimmer daher keine privaten Vorführungen von Filmen erlaubt oder möglich sind?

 

Ich sehe nicht, was dieses Argument mit den Aufführungsrechten zu tun hat. Es mag sein, dass in bestimmten Zusammenhängen von Seiten der Aufsichtsbehörden private Veranstaltungen ausgeschlossen sind - das ist aber ein Rechtsbereich, der die Aufführungsrechte überhaupt nicht berührt.

 

 

 

- Carsten

  • Like 1
Geschrieben

Wenn Du alkoholische Getränke zum dortigen Verzehr ausgibt, dann brauchst du eine Konzession. Wenn ihr keine habt, Glück gehabt mit deinem Gewerbeamt. Unser zuständiges Gewerbeamt war sehr wohl der Meinung und hat uns erst mal eine fette Strafe aufgedrückt, weil wir keine Konzession hatten. Seitdem sind wir eine »Gaststätte mit der Besonderheit innerhalb eines Kinos, Zurschaustellung von Personen ausgeschlossen«. Und alle neuen Mitarbeiter dürfen erst mal zum Amt dackeln und sich eine rote Karte besorgen und dafür ein Video über Ameisen in Großküchen angucken, kostet 20 Euro pro Person.

 

Ich würde niemals ohne Lizensierung einen Film vorführen. Ein Kino ist per Definition kein privater Ort, auch nicht wenn man den Schlüssel umdreht. Für solcherart Vorführungen braucht man eine Lizenz für nichtöffentliche Vorführungen, die nicht beworben werden dürfen. .

Geschrieben

Ich würde niemals ohne Lizensierung einen Film vorführen. Ein Kino ist per Definition kein privater Ort, auch nicht wenn man den Schlüssel umdreht. Für solcherart Vorführungen braucht man eine Lizenz für nichtöffentliche Vorführungen, die nicht beworben werden dürfen. .

 

Genau so sehe ich das auch.

Geschrieben

Ich würde niemals ohne Lizensierung einen Film vorführen. Ein Kino ist per Definition kein privater Ort, auch nicht wenn man den Schlüssel umdreht. Für solcherart Vorführungen braucht man eine Lizenz für nichtöffentliche Vorführungen, die nicht beworben werden dürfen. .

 

 

Wie oft soll man das denn noch sagen? Die Definition der Privatvorführung ist NICHT an einen Ort, sondern an die Beziehung der Personen untereinander gebunden. Es ist vollkommen wurscht, ob das im Wohnzimmer oder sonstwo stattfindet.

 

Dabei sind irgendwelche Definitionen anderer Aufsichtsbehörden vollkommen irrelevant. Deren Definitionen kümmern umgekehrt auch die Rechteinhaber nicht. Das sind schlicht zwei unterschiedliche Rechtsbereiche.

 

Und mir wäre im Übrigen keine Auflage irgendeiner Behörde bekannt, nach der die Vermietung eines Kinosaals zu gewerblichen oder privaten Zwecken verboten wäre.

 

Der Kinobetreiber selbst darf natürlich ohnehin keinen Film 'für andere Leute' vorführen, ohne die entsprechenden Rechte zu haben - das ist doch wohl früh genug klar geworden in diesem Thema. Die Verantwortung muss in diesem Fall beim Mieter des Saals liegen. Der entscheidet in diesem Fall auch darüber, wer teilnehmen darf, und der ist dann auch verantwortlich für die Rechteproblematik.

 

Für solcherart Vorführungen braucht man eine Lizenz für nichtöffentliche Vorführungen, die nicht beworben werden dürfen. .

 

Für 'nichtöffentliche Vorführungen' hat man die 'Lizenz' bereits mit dem Kauf der DVD/BluRay erworben, dafür braucht es keine weitere, und dafür gibt es auch keine weiteren Lizenzen.

 

Wenn überhaupt braucht es bei einem Publikum ohne private Beziehungen eine Lizenz zu einer nicht gewerblichen öffentlichen Aufführung, die nicht beworben werden darf.

 

Nun haben wir hier aber nunmal nur zwei Personen in einer explizit privaten Beziehung, ergo ist eine solche Lizenz auch nicht nötig, da es keine öffentliche Vorführung ist - weder gewerblich noch nicht-gewerblich.

 

 

- Carsten

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Rechtliche Situation hin oder her - der Kinobetreiber entscheidet selbst, zu welchen Konditionen er seinen Saal vermietet.

Die Summe kann man ja noch mal zur Sprache bringen, und dann muss Schrotter entscheiden, ob es im Budget liegt.

 

@ Schrotter: Wenn du dich dafür entscheidest, achte darauf, dass du eine detailierte Rechnung mit dem Filmtitel für die Vorstellung bekommst. Dann bist du auf der sicheren Seite.

 

 

Claus-Dieter

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.