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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

 

Möglich ist auch, wenn Du ins Auto einsteigst und versehentlich an der Hupe ankommst, daß man eine Anzeige gegen Dich in die Wege leitet oder eine Klage wegen Ruhestörung.

 

Hallo,

wer würde wg. dieser Ordnungswidrigkeit bestraft, der Autohersteller oder der Fahrer? :?: :?: :?:

Geschrieben
Was sind für Dich bitte _nicht lesbare Beiträge_?

Nicht lesbare Beiträge sind für mich Sachen, die trotz interessanten Themas nach 5 Zeilen aufgegeben werden. Paar Antworten später les ich dann aus den raus das da doch was interessantes drinnen stand und ich versuchs erneut den Beitrag zu lesen. Ein Forum ist im Normalfall nicht dazu da seitenlange Publikationen zu verfassen. Ich zweifel ja nicht denn Inhalt an, nur täten wir es gerne sehen, wenn das kompakter vermittelt wird (insbesondere auch auf Blick für die Leute die noch pro min. fürs Internet zahlen). In der Kürze liegt die Würze.

 

Wenn auch nur einer glaubt, daß er im Leben stets vor Klagen sicher ist, dann irrt dieser. _Ist_ in einem Rechtsstaat nun mal so.

Richtig, nur wird wohl jeder versuchen das Risiko klein zu halten.

 

Gruß Henri

Geschrieben

Christian Mueller schrieb:

 

Im Grunde hätte man als zahlender Kinobesucher nämlich eigentlich das Recht auf eine einwandfreie Präsentation

 

Nicht nur "im grunde" und "eigentlich", sondern ganz konkret, juristisch unmißverständlich! Mit dem Kauf der Kinokarte wird ein Vertrag eingegangen, und der Kinobetrieber ist dazu verpflichtet, dem Besucher eine einwandfreie, dem Stand der Technik entsprechende und fehlerfreie Vorführung zu bieten. Näheres im Standardwerk "Handbuch des Film- und fernsehrechts", Autor Horst v. Hartlieb, Kapitel "Der Filmtheaterbesuchsvertrag" (wenn ich mich recht erinnere).

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