Zum Inhalt springen

Feuerwehrübung im Kino+Video


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin alle miteinander,

Jetzt sind wir fast 1 Jahr im Spielbetrieb mit unserem neuen Kino, einige habe ja auch das Baublog http://baublog.kino-papenburg.de/ verfolgt. Das Blog bekommt demnächst noch einen Abschluß mit Bildern aus dem fertigen Kino.

 

Im Rahmen der Bauplanung konnte ich mich zum Glück mit dem Landkreis und der Feuerwehr darauf einigen können, das wir nur für die Evakuierung zuständig sind, Brandbekämpfung und Entrauchung ist Baustelle Feuerwehr.

In diesem Rahmen haben wir auch den Hilfsorganisationen eine realistische Übung zugesichert, die wir jetzt durchgeführt haben. Also die Kinos mit Zuschauer gefüllt, alle Projektoren gleichzeitig gestartet und bei Beginn des Abspannes einen Rauchmelder ausgelöst.

Bei Auslösung eines Rauchmelders musste (Auflage Landkreis/Feuerwehr) folgendes gleichzeitig passieren: Sofortiger Stop ALLER Projektoren, Muten des Filmtones, Saallicht an, Start Durchsage der ELA-Anlage, Aufzug fährt nach unten, öffnet die Türen, kann weiterhin erstmal nicht benutzt werden und das Personal sorgt dafür das die Gäste über die Fluchtwege das Kino verlassen.

Zusätzlich haben wir noch jemanden auf dem Fluchtbalkon (Vorführraum 4/5) und im obersten Vorführraum platziert und weil damit nicht genug auch noch einen Rolli im oberen Foyer, der auch geborgen werden musste.

Das Ganze hat dann auch reibungslos geklappt, Gäste waren ruckfix raus, Feuerwehr und Rettungsdienst kamen angerauscht, Riesenspektakel.

Mein Mitarbeiter HB, der auch das Baublog betreut, hat das natürlich auf Video festgehalten.

 

 

So eine Übung kann ich nur Jedem ans Herz legen.

 

MfG

 

Fridi

Geschrieben

Ist das nicht ein wenig übertrieben, dass das alles passiert bei einem Rauchmelderalarm?

 

Bei uns bleiben die Projektoren an nur das Lüftungssystem geht komplett aus und die Feuerwehr kommt vorbei.

Geschrieben

Sehr schön gemacht! Sowas hab ich mir auch schon überlegt für unser Kino, aber da glaub ich spiel mein Chef nicht mit...

Vor allem muss das ja wieder vom Landkreis usw genehmigt werden?

Aber sonst, würde so eine Übung SICHER nicht schaden!

 

Gruß

Alex

Geschrieben

@Micky,

Das Kino ist ja nagelneu, also musste alles nach den neusten Vorschriften erstellt werden und beim Brandschutz ist in den letzten Jahren viel verschärft worden.

Hier im Gebäude sind jetzt 220 Rauchmelder verbaut, selbst in den Zwischendecken und unter den Rampungen, alle nicht sichtbaren mit Parallelanzeige.

Es halten sich ja auch bis zu 2000 Personen im Gebäude auf, hatten wir bei Ted auch schon gehabt, da ist der Landkreis und die Feuerwehr zu Recht etwas "pingelig"

 

@Alex, normalerweise freut sich die Feuerwehr über jede Übungsmöglichkeit unter realistischen Bedingungen, einfach mal den Oberbrandmeister vor Ort ansprechen, eine enge Zusammenarbeit zahlt sich immer aus und sei, das ein Fehlalarm zur Übung deklariert wird, hatte ich im "alten Kino" auch schon mal ist nich ganz so witzig wenn vor dem Gebäude ein paar Löschzüge mit Musik stehen und der Brandmeister in voller Kluft im Foyer steht.

 

MfG

 

Fridi

Geschrieben

@Fridi, eine solche Aktion kann man gar nicht hoch genug loben.

 

Ich glaube, viele machen sich gar keine Gedanken darüber, was alles passieren kann bei einer vollen Hütte mit 2000 Menschen. Es ist nicht das Feuer, das gefährlich ist (die wenigsten Menschen verbrennen), es ist die Rauchentwicklung, die sehr schnell zu einer undruchdringbaren Wand werden kann.

 

Eine solche Übung kann keinem, egal ob Kino oder Disco, schaden. Und die Feuerwehren sind dafür sogar oftmals dankbar. Zum einen müssen sie auch regelmäßig Übungen durchführen, können dies an einem "echten" Objekt machen, und lernen so auch die Lokalitäten kennen, das kann im Ernstfall ein großer Vorteil sein.

Geschrieben

In diesem Rahmen haben wir auch den Hilfsorganisationen eine realistische Übung zugesichert, die wir jetzt durchgeführt haben. Also die Kinos mit Zuschauer gefüllt, alle Projektoren gleichzeitig gestartet und bei Beginn des Abspannes einen Rauchmelder ausgelöst.

Bei Auslösung eines Rauchmelders musste (Auflage Landkreis/Feuerwehr) folgendes gleichzeitig passieren: Sofortiger Stop ALLER Projektoren, Muten des Filmtones, Saallicht an, Start Durchsage der ELA-Anlage, Aufzug fährt nach unten, öffnet die Türen, kann weiterhin erstmal nicht benutzt werden und das Personal sorgt dafür das die Gäste über die Fluchtwege das Kino verlassen.

Ein dickes Lob dafür, dass ihr das Thema Brandschutz so beachtet.

Aber eine Frage habe ich doch. Ihr habt doch hoffentlich nicht mit zahlenden Zuschauern ohne Information geübt. Oder doch?

Geschrieben

@Fridi: Da ich selber Feuerwehrmann bin und bei unserer Feuewehr der Sohn des Kreisbrandinspektors dabei ist,

sollte das eigentlich kein Problem sein ;-)

Schüler mit einer kostenlosen Vorstellung ins Kino "locke ", gute Idee.

Mal schauen was sich machen lässt. Sollte es was werden, bin ich mit der Cam dabei.

 

Alex

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.