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Geschrieben

http://www.hdf-kino.de/news/detail/article/rechnungsvorschriften-wichtige-aenderung-zum-01012013.html

 

 

 

 

'Rechnungsvorschriften - Wichtige Änderung zum 01.01.2013

 

Rechnungen im sogenannten Gutschriftsverfahren (z. B. Spielfilmabrechnungen an die Verleiher) müssen in Zukunft den Vermerk „Gutschrift“ auf der Abrechnung enthalten, wenn ein Vorsteuerabzug erfolgen soll. Ein Gutschriftsverfahren liegt immer dann vor, wenn nicht der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger die Rechnung ausstellt. Zwar ist diese Änderung Bestandteil des Jahressteuergesetzes 2013, das im Moment im Vermittlungsausschuss ist, doch ist damit zu rechnen, dass die Neuerung notfalls erst rückwirkend auf den 01.01.13 tatsächlich zum Gesetz werden wird.'

 

Weiss jemand mehr dazu?

 

- Carsten

Geschrieben

Ist eigentlich ganz einfach: Anstatt Spielfilmabrechnung muss nun Spielfilmabrechnungsgutschrift auf der Abrechnung stehen.

Ansonsten kannst / darfst Du für die Verleihabrechnung keine Vorsteuer mehr ziehen.

 

Bei den gängigen Kassensystemen sollte das mitlerweile eingepflegt sein.

 

Für die, die noch die Verleihformulare nutzen bin ich mal gespannt wielange die Verleiher brauchen bis das geändert wird.

 

Gruß

HAPAHE

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