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Geschrieben

Mich interessiert mal, wie ihr das folgende Problem technisch löst:

 

Nachmittags (also vor 18 Uhr) darf weder Bier noch Tabakwerbung gezeigt werden - ist wohl allen klar, um 18.00 müssen wir dann (laut Heinefilm) bei Scooby Doo, Bärenbruder etc. Bier zeigen, aber auf keinen Fall Tabakwerbung und in der Abendvorstellung um 20.30 muß das gleiche Vorprogramm bei einem "Erwachsenenfilm" mit Bier- und Tabakfilmen gezeigt werden. Das Vorprogramm muß natürlich immer in dem Kino laufen, für das die Werbung gebucht ist und für das komplette Weglassen von Bier & Tabak gibts bei einer Kontrolle einen drauf.

 

Für eine praktikable Antwort schon mal im voraus vielen Dank!

 

e10 :?: :?

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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

die werbung blockweise koppeln, also zuerst tabak, dann bier... und hat einfach jeweils die lichtklappe erst ab dem entsprechendem block auf...

 

oder ihr spielt die werbung von der spule, dann gehts noch einfacher... für jeden film die gleiche werberolle, auch hier nach zeiten gestaffelt zeigen...

 

Grüße

Chris

Geschrieben

Vor Zeichentrickfilmen darf wegen der Selbstbeschränkung niemals Tabakwerbung gezeigt werden. Auch nicht bei Bärenbrüder in der Erwachsenenvorstellung. Steht auch so auf dem Schrieb, den wir von der Werbeverwaltung bekommen haben.

 

Gruß

MArtin

Geschrieben

Ich bin für Werbung nicht zuständig mir ist aber so das in der Einschalteinweisung steht das man direkte Konkurrenzspots nicht direkt hintereinanderspielen darf. Da hilft nur eigene Trailer zwischenzubasteln...

Geschrieben

bei den jungs der werbeverwaltung ist eh alles das reinste chaos.

 

eine frühere order lautete, das zigaretten sowie alkoholwerbung !!!! bei animationsfilmen (jugendfrei) nicht gezeigt werden darf... ist wohl auch die logische schlußfolgerung- und genau so wird´s bei uns gemacht.

 

anderslautende schreiben wandern bei uns in die mülltonne :!:

Geschrieben

well, per Gesetz fällt Bier nicht mehr unter Alkohol. Nur mal so zur Info. Allerdings hat sich die Industrie die Selbssperre aufgelegt, aus Angst, daß sie nicht mehr werben darf. Was in den Staaten amtlich ist wurde in der EU heiß diskutiert. Darum Zigaretten, Bier und Alkohol in einem Block zusammenfassen und an den Anfang der Werbung. Dazwischen ein Schwarzband mit zwei Impulsen.

Bei uns wird das ganze bald noch verschärfter. Wir haben digitale Werbung und müssen für jede Vorstellung pro Saal Filmtitel und FSK eingeben, damit der Rechner die Werbung passend zur FSK zusammenstellt. Das nenne ich Administration.

 

Grüße

Geschrieben

Wir koppeln auch blockweise. Soll heißen, erst einen Block mit Zigaretten- uind Alkoholwerbung, dann einen Impuls und danach einen Block mit der "normalen" Werbung, die bei jedem Film läuft.

 

Leonard

Geschrieben
well, per Gesetz fällt Bier nicht mehr unter Alkohol

 

:?: :?: :?:

 

Ich kenne nur das Gegenteil, nämlich daß eben keine Unterscheidung mehr - wie früher üblich - zwischen "leichtem" (= Bier) und "hartem" Alkohol gemacht wird. Sprit ist Sprit.

 

Bist Du Dir da sicher, Interlocker?

 

Oder ist digitales Bier anders? :P

Geschrieben

Die Sache ist doch wirklich ganz einfach:

 

Bei "normalen" Spielfilmen Alkohol und Kippen erst ab 18 Uhr.

Bei Zeichntrick und Animationsfilmen NIEMALS Kippen UND Alkohol (also auch Bier!!).

 

Eine Besonderheit bei uns: Wir haben 2 Krombacher-Spots, einen, der im Vorlauf platziert ist, einen weiteren 9 sec. Spot, der als letzter in der Werbung gezeigt wird (also direkt vor dem Hauptfilm bzw. vor den davorkopierten Trailern).

 

Da der kurze Spot ja auch erst ab 18 Uhr laufen darf, aber am Ende der Werbung platziert ist, müssen wir immer darauf achten, dass der jeweilige Spot VOR dem 9 sec Spot auch ne Folie drin hat, damit der Bierspot nachmittags ausgeblendet wird... ist echt ätzend, immer an die Folien zu denken, wenn Werbung geschnitten wird. Aber mittlerweile funktionierts ;)

 

mfG Schizo

Geschrieben

Schizo, stell' doch bitte mal klar:

 

Bei Zeichntrick und Animationsfilmen NIEMALS Kippen UND Alkohol (also auch Bier!!).

 

Bedeutet das NIEMALS...UND oder NIEMALS...ABER? Letzteres wäre korrekt, d. h. vor Zeichentrick- und Animationsfilmen (die ausdrücklich Kinder als Zielgruppe ins Visier nehmen) vor 18 Uhr weder Alkohol, noch Zigaretten, nach 18 Uhr Alkohol. Eine Selbstbeschränkung der Alkoholindustrie gibt's hier nicht.

Geschrieben

Sorry, hab mich echt missverständlich ausgedrückt. So, wie Du es geschildert hast, war es eigentlich gemeint. ;)

 

Wobei wir zum Teil auch schon Anschreiben hatten, dass eine jeweilige Brauerei z.B. auf den Einsatz vor Kinderfilmen verzichtete - auch nach 18 Uhr. Aber das sind dann halt Einzelfälle...

 

mfG Schizo

Geschrieben

Die Blockschaltung Tabak - Bier - etc. läuft jetzt problemlos.

Heute mittag kam dann noch das Fax, daß auch "Ein Kater macht Theater" unter die Bier-ab-18.00-Uhr-Regelung fällt. Ich und meine Kollegen rätseln jetzt, warum wir für Peter Pan keine entsprechende Anweisung bekommen haben, zum Glück läuft der eh nur noch vor 18.00 Uhr.

 

Grüße

e10

Geschrieben
Die Blockschaltung Tabak - Bier - etc. läuft jetzt problemlos.

Heute mittag kam dann noch das Fax, daß auch "Ein Kater macht Theater" unter die Bier-ab-18.00-Uhr-Regelung fällt. Ich und meine Kollegen rätseln jetzt, warum wir für Peter Pan keine entsprechende Anweisung bekommen haben, zum Glück läuft der eh nur noch vor 18.00 Uhr.

 

Grüße

e10

 

Hallo, das verstehe ich nicht! Bier zählt zur Alkoholwerbung. Alkoholwerbung darf erst in Vorstallungen ab 18:00 gezeigt werden. Warum dann ein Schreiben das etwas über eine Bier ab 18.00 Uhr Regelung enthält.

 

 

Also, der vollständigkeit halber:

 

Nach meinem Kenntnissstand ....... fangen wir gaaanz von vorne an.

 

Grundsätzlich muß zu jeder regulären Vorstellung (also auch vor Sneaks und Previews) Werbung gezeigt werden. Hierbei ist auf die Altersfreigabe der Werbefilme zu achten!

 

Regel 1:

Tabak und Alkohol (also auch Bier ect. (gilt auch für die Bayern :lol: )) dürfen erst in Vorstellungen die ab 18:00 Uhr beginnen gezeigt werden.

 

Regel 2:

Tabakwerbung darf nicht vor Zeichentrick und Animationsfilmen gezeigt werden.

 

Das oben beschriebene Problem: Ich habe einen Tabak und einen Alkoholwerbefilm im Vorprogramm. Um 20:00 läuft Bärenbrüder und um 22:30 läuft Dawn of the Dead.

Streng genommen muss nun um 20:00 der Alkoholfilm laufen, der Tabakfilm aber nicht. um 22:30 müssen beide laufen.

 

Alle die beide Werbefilme im Vorlauf haben, stehen nun vor dem Problem das sie entweder um 20:00 beide Filme nicht zeigen, dafür aber um 22:30,

oder man nimmt den Tabakfilm raus und zeigt um 20:00 und 22:30 nur den Alkfilm.

 

Damit muss man leben! Einen Werbeblock für Tabak, einen für Alkohol und einen für den Rest anzulegen kann man vergessen, da die meisten Automationen zum Einen nicht genügend Platz bieten dieses so anzulegen, zum Anderen würde das Vorprogramm durch den massiven Trennfileinsatz (Artengleiche Werbung muss getrennt werden) viel zu lang.

 

Gruß

Guido

Geschrieben

wo liegt da das problem?!?

 

die selbsteinschränkung sagt klar aus, daß bärenbrüder ohne, ich wiederhole: ohne zigaretten und ohne alkoholwerbung laufen soll. da können auch die gebrüder weischer (oder ancora) nichts dafür, das ist so und das bleibt bis auf weiteres so. laß dich da auf keine spielchen ein. spätestens wenn mama mit tochter an der kasse steht sehen alle wieder klar.

Geschrieben
wo liegt da das problem?!?

 

die selbsteinschränkung sagt klar aus, daß Bärenbrüder ohne, ich wiederhole: ohne zigaretten und ohne alkoholwerbung laufen soll.

 

Hallo,

das ist leider nicht korrekt!

 

Bärenbrüder ab 18:00 Uhr ohne Tabak, doch mit jedem Alkohol wo gibt!!! :roll:

Geschrieben

...nicht bei uns!

 

da kann jede werbegesellschaft schreiben was sie will!

diese vorstellungen bleiben alkohol und zigarettenfrei!

 

ich habe keinen bock auf ewige diskussionen mit den besuchern.

 

PUNKT

Geschrieben

Ich sehe das genauso wie manfred. Bei uns läuft vor 18 Uhr sowie vor Kinder-, Zeichentrick- und animierten Filmen nie Alkohol- oder Tabakwerbung. In gewisser Weise greifen wir nämlich in die Meinungsbildung der Kinder ein. Und ich will niemanden zum Alki gemacht haben.

 

Leonard

Geschrieben

Hallo Leonard.

 

Bei uns läuft vor 18 Uhr sowie vor Kinder-, Zeichentrick- und animierten Filmen nie Alkohol- oder Tabakwerbung.

 

Vor 18 Uhr darf vor KEINEM Film Alkohol- oder Tabakwerbung gezeigt werden! Auch nicht vor "richtigen" Spielfilmen.

Ich glaube, die einzige Ausnahme sind Filme mit FSK 18, da muss(!) die komplette Werbung inkl. Alkohol und Tabak gezeigt werden, auch nachmittags.

 

Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege - ist schon ne Ewigkeit her, dass wir nen FSK 18 Film drin hatten, und nachmittags hab ich selbst noch keinen vorgeführt.

 

mfG Schizo

Geschrieben

Ich habe ja nichts anderes behauptet. Ich sagte: vor 18 Uhr sowie vor Kinderfilmen keine Alkohol- und Zigarettenwerbung. Soll heißen mittags nie, und nach 18 Uhr nur bei "richtigen" Spielfilmen.

 

Leonard

Geschrieben

Hoppla, sorry!!

 

Ich habe nicht "sowie" gelesen, sondern "sowieso"... Hab mich schon gewundert, dass du der vorherigen Diskussion nicht folgen konntest *g*

 

Also entschuldige! *schäm* :)

 

mfG Schizo

Geschrieben

Dass man Tabak und Alkwerbung als Block an den Anfang stellt ist schon klar. Aber was macht ihr, wenn ihr nur drei Tabakfilmchen habt und nichts für dazwischen? Laut Werbeanweisung soll man ja Werbefilme der gleichen Produktgruppe nicht direkt hintereinander zeigen. Da steht dann immer sowas wie "Hier mit Trailer oder Kurzfilm trennen".

 

Gruß,

coyote

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