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Geschrieben

Hallo,

 

gibt es eigentlich irgendwelche Regln oder Gesetzte, wer genau für die Notausgänge zu ständig ist? Oder genauer gesagt hat der Vorführer etwas damit zu tun, wenn ein Notausgang zu geparkt ist, und dies auch der Theaterleitung gemeldet hat?

Darf er den Film dennoch starten?

 

Es geht mir also in erster Linie darum in wie fern ich, als Vorführer, die gesetzliche Verantwortung für Notausgänge habe....

 

 

Gruß

Cedric

Geschrieben

Also bei uns gibt es keine Möglichkeit, die Notausgänge zuzuparken. Einer geht auf den Mitarbeiter-Parkplatz, aber da ist immer noch genug Platz. Das einzige was man machen kann ist sicher zu stellen, daß alle Notausgänge beleuchtet und gut erreichbar sind.

 

Leonard

Geschrieben

Die gesetzliche Verantwortung für die Notausgänge trägt der Betreiber der Versammlungsstätte. Er hat in geeigneter Weise sicherzustellen, das sein Betrieb der Versammlungsstättenverordnung entspricht (d.h. das die Notausgänge benutzbar sind). Er kann diese Aufgabe deligieren, die Verantwortung bleibt jedoch bei Ihm :wink: .

 

Gruß

HAPAHE

Geschrieben

FALSCH!

 

...lese es nach unter brandschutz- fluchtwegverodnung

 

ein autohalter wird auch nicht bei mängel in die haftung genommen- sondern der fahrer- dieser macht sich strafbar wenn er mit einem verkehrsunsicheren fahrzeug unterwegs ist.

Geschrieben

Diese Auskunft wurde mir von der örtlichen Bauaufsicht gegeben.

Falls diese Info falsch sein sollte :oops:

 

Ich werde denen mal auf die Füße treten

 

Gruß

HAPAHE

Geschrieben

...es kann wohl schlecht der betreiber dafür haftbar gemacht werden- wenn z.b. ein autofahrer einen notausgang blockiert, weil er mit seinem pkw davor steht- und diese türen nach aussen aufgehen... :wink:

Geschrieben
...ein autohalter wird auch nicht bei mängel in die haftung genommen- sondern der fahrer- dieser macht sich strafbar wenn er mit einem verkehrsunsicheren fahrzeug unterwegs ist.

 

Hallo,

 

@Manfred, nein, das ist falsch: ...Halter und Fahrer sind für den verkehrssicheren Zustand des Fahzeuges verantwortlich...

Geschrieben

....vielleicht habe ich es etwas dumm rübergebracht:

 

der halter nur sehr indirekt....- aber letztlich nur der fahrer, weil er das fahrzeug was nicht der StvZO entspricht, in verkehr bringt.

Geschrieben

Soll das heißen daß der Autofahrer, der den Notausgang zuparkt, für die Folgen verantwortlich gemacht wird? Ich kann ja von innen nicht sehen, ob der Ausgang frei ist oder nicht.

 

Leonard

Geschrieben

genau so ist es- schließlich habt ihr doch alle mal einen führerschein gemacht....oder?

 

da gab´s doch auch fragen über: das parken vor rettungswegen feuerwehrzufahrten parken vor notausgängen...na?....fällt der groschen?

 

abgesehen davon sollte man sich in unregelmäßigen abständen über die benutzbarkeit von fluchtwegen informieren- ich begehe jedenfalls seit jahr und tag vor beginn der vorstellung alle auditorien um z.b. defekte stufenbeleuchtungen/fluchtwegspictogramme zu suchen...die notausgänge kann ich dabei beim betreten des hauses sehen.

Geschrieben

Da hast du recht. Und Notausgänge gehen für gewöhnlich nach außen auf. Das Kontrollieren der Beleuchtung und Funktionalität der Notausgänge und dazugehöriger Lichter etc gehört bei mir auch zweimal täglich zum Programm. Einmal vor den Vorstellungen und am Ende des Tages.

 

Leonard

Geschrieben
Das Kontrollieren der Beleuchtung...gehört bei mir auch zweimal täglich zum Programm.

 

Hallo,

 

besonders, wenn man einen "diensteifrigen und kompetenten" Haustechniker hat. :nuke: :sleep: :nuke:

Geschrieben

Notausgänge müssen so gestaltet werden, daß sie von außen

NICHT zugeparkt werden können. Das ist Sache des Kinobetreibers, ob Eigentümer oder Pächter.

Man stelle sich vor, daß im Gefahrenfalle Brand, Panik etc. die Besucher sich vor der Notausgangstür tottrampeln, weil ein geparktes Auto davor steht.

Es ist auch Gesetz, daß eine Notausgangstür sich von innen jederzeit öffnen läßt, auch wenn sie zugesperrt ist (spezieller Öffnungsmechanismus). Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden, die Breite des Ganges ist vorgegeben, aus der Menge der zu erwartenden Flüchtenden.

Flucht muß jederzeit möglich sein, ohne wenn und aber.

Wenn es also bei euch möglich ist, die Notausgangstür von außen zu zu parken, dann muß dies, notfalls mit eingeschlagenen Pfosten, abgestellt werden. Ein Parkverbotsschild alleine nützt nichts.

Das hat auch mit der StVo (Strassenverkehrsordnung) nichts zu tun: wegen einer OWi (Ordnungswidrigkeit) sind hinter der Notausgangstür 150 Menschen zu Tode gekommen!!!????!!!

Mach das dem Kinobetreiber klar. Hier gibt es ganz genaue Vorgaben.

Servus

Theo

Geschrieben

@Theo

Genauso sieht es aus. Bei uns sind alle Notausgänge immer von innen zu öffnen. Außerdem führen alle über einen breiten Gang/breite Tür auf eine offene Fläche, die nicht zugeparkt werden kann.

 

Leonard

Geschrieben

@Manfred,

dafür wäre eigentlich auch dieses Forum da, die Freunde aus der Dunkelkammer daran zu erinnern, daß es auch eine gewisse Sicherheit für die Besucher gibt. Sicher sind unsere Vorführer nicht dafür verantwortlich, aber sie könnten Mißstände der Geschäftsleitung melden.

Bei uns achtet das Landratsamt darauf, daß alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Das schließt auch die Notstrombeleuchtung mit ein.

(unsere war jetzt kaputt und wer konnte uns so richtig helfen? Nicht der Hauselektriker, nicht die englische Herstellerfirma, sondern: STEFAN2 Tusch, Applaus)

Man stelle sich bloss mal folgende Situation vor: Stromausfall, Blitzeinschlag ins Stromnetz und die Notstromanlage funktioniert nicht. Lt. Murphey'schen Gesetz passiert das

1. am Samstag abend

2. wenn alle Häuser ausverkauft sind

3. wenn die Taschenlampen wieder mal geklaut oder leer sind

 

Servus

Theo

Geschrieben

hi theo,

sicher ein absoluter alptraum- aber meine bemerkung bezog sich auf die poller vor den notausgängen....

 

was notlichtanlagen angeht...

wird bei uns täglich gecheckt !!!

 

kein notlicht- keine vorstellung...!!!

(bei uns so ziehmlich unmöglich)

 

 

ich habe mich vor einigen jahren eingehend mit dieser problematik von versperrten, zugeparkten und blockierten notausängen beschäftigt und mir eine rechtsauskunft beim anwalt sowie ordnungsamt und feuerwehr geholt. diese aussagen waren sehr eindeutig !

 

was die verantwortlichkeit angeht...

startet ein vorführer eine vorstellung mit dem wissen, das notausgänge versperrt- oder blockiert sind, macht er sich strafbar. meldet er dies der geschäftsleitung und bekommt trotzdem die anweisung die vorstellung zu starten- ändert das nichts an seinem mitverschulden.

 

viele nehmen sowas auf die leichte schulter, nach dem motto -nicht mein problem- das ist in diesem fall ein irrtum, der sehr teuer werden kann.

Geschrieben

@Manfred,

 

ein vortrefflicher Beitrag, den sich alle merken sollen.

Servus

Theo

PS: als vor 2 Jahren bei uns der Blitz in die Stromleitung einschlug, war unsere Stadt und die Dörfer in der Umgebung stromlos und dunkel. Auch unser Kino. Es machte nur 'klick' und die Notbeleuchtung ging an. Die Besucher konnten problemlos das Kino verlassen. Es waren dennoch wieder solche Stinkstiefel darunter, die uns einen Vorwurf machten, weil jetzt die Vorstellungen ausfielen. Ob sie es bemerkt haben, dass die ganze Gegend ohne Strom war?????

Geschrieben

Bei uns hat der Chef die 3 Ausgangstüren auf der einen Seite vom Saal abgeschlossen, weil da immer Leute reinkamen, ohne zu bezahlen. Alle müssen wieder durch das Foyer raus. Wenn es mal brennen sollte, wäre es warscheinlich auch nicht ganz so schlimm, denn wir waren noch nie ausverkauft. Mich als Vorführer geht das sowieso nichts an, das ist schließlich Sache vom Chef. Der Ausgang vom Vorführraum geht über eine Treppe in den Hof. Mir könnte also nichts passieren.

Geschrieben
....Wenn es mal brennen sollte, wäre es warscheinlich auch nicht ganz so schlimm, denn wir waren noch nie ausverkauft....

 

 

He he, schon "Dawn of the Dead"gesehen :lol: :lol: :lol: , könnte sein das sich deine untoten Gäste für das kostenlose Barbecue bei Dir persönlich bedanken wollen....

 

 

Herr, schütze uns vor Meos Theater des Grauens.....Amen....

Geschrieben

Unsere beiden größeren Säle haben Notausgänge die direkt auf die Straße führen. Von den beiden kleinen ist es nur ein kurzer Weg.

 

Bei ner Arbeitseinstellung wie der von Meo wird mir Angst und Bange. Man ist oft genug in Gebäuden wo man im Notfall auf Personal angewiesen sein könnte...

Geschrieben
Bei uns hat der Chef die 3 Ausgangstüren auf der einen Seite vom Saal abgeschlossen, weil da immer Leute reinkamen, ohne zu bezahlen. Alle müssen wieder durch das Foyer raus. Wenn es mal brennen sollte, wäre es warscheinlich auch nicht ganz so schlimm, denn wir waren noch nie ausverkauft. Mich als Vorführer geht das sowieso nichts an, das ist schließlich Sache vom Chef. Der Ausgang vom Vorführraum geht über eine Treppe in den Hof. Mir könnte also nichts passieren.

 

....abgeschlossene notausgänge :?: :?: :?: :?: :?:

saubere leistung :!: :!: :!: :!: :!:

 

über die folgen ist sich bei euch wohl keiner im klaren...oder?

Geschrieben

@meo: Schon mal was von Alarmgesicherten Türen gehört ? Die machen beim Öffnen so einen Krach, das da keiner mehr zum "leutereinlassen" aufmacht...

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