Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Filmfreunde,

ich würde gerne im Sommer Open-Air Kino veranstalten und brauch ein paar Tips von Euch Fachleuten dazu. Ich hatte an 16 mm gedacht und habe mich auch schon mal wegen Projektor umgesehen. Was muss der Projektor für Open-Air mit ca. 100 -150 Personen können. Gibt's da besondere Anforderungen an die Lichtstärke, den Brennwinkel, den Soundausgang, usw.? Ich mache bisher nur Kino im kleinen Rahmen via Beamer von DVD in einer Kneipe, von daher habe ich mit klassischen Projektoren noch nicht viel Erfahrung.

Geschrieben

Wow, 16mm Open-Air... gab's sowas schon mal irgendwo ?

Was sind eigentlich die Lichtstärksten 16mm-Standprojektoren ? Ich denke mal so bei 1600W ist da Schluß oder täusch ich mich da ?

Geschrieben
Ich hoffe nur, das du keine unerlaubten Kopien spielst in der Kneipe :wink:

 

Leonard

 

Alles mit Lizenz vom Bundesverband Jugend und Film. Deshalb auch die Idee 16 mm für Open Air zu verwenden, dafür vergibt der BJF nämlich auch die Rechte.

Geschrieben
Wow, 16mm Open-Air... gab's sowas schon mal irgendwo ?

Was sind eigentlich die Lichtstärksten 16mm-Standprojektoren ? Ich denke mal so bei 1600W ist da Schluß oder täusch ich mich da ?

 

Hallo,

 

ich glaube, es gab bis dato mehr 16mm Open-Airs als auf 35mm!

 

Mehr als 1600W können wir auch nicht, mit Bastelei würde ich aber auch 2500W/ 3000W für vorstellbar halten.

Ob die Kopien dieses thermisch mitmachen, wage ich jedoch zu bezweifeln. :(

Geschrieben

Die große Eiki-Maschine hat einen 2000 Watt Horizontalkolben.

Und ich denke, daß die Kopien die Hitze bei entsprechender Konstruktion der Maschine problemlos überstehen. So wie bei 35mm.

 

Gruß

MArtin

Geschrieben
@DonDiego

Sehr löblich :D

 

Leonard

 

Hi Leonard, kriege ich von Dir auch noch was zum Thema (Open-Air) oder sollen wir ein extra Forum für Lizenzfragen eröffnen?

Geschrieben

Ich finde, daß Qualität ihren Preis hat. Ne 16mm Maschine ist getriebemäßig noch aufwendiger als ne 35er, wegen Ausgleichsgetriebe zwischen Kreuz und Schaltrolle. Wenn Du bedenkst, daß bei der Eiki der Xenongleichrichter sowie der "Spulenturm" (1800m) mit dabei ist, weil integriert und ne 50er Optik finde ich den Preis absolut in Ordnung. Ne gute 35er Maschine in neu ist auch nicht billiger............

 

Und zum Kopien leihen: Frag mal bei FDJ an. Da kosten die tollsten 16er Kopien nur so 25 Euro Miete. Aber erzähle denen nix von Open Air. Da sträuben sich nämlich bei den Verleihern immer die Nackenhaare.......

 

Gruß

MArtin

Geschrieben

@DonDiego

Schau dich mal hier im Forum um und du wirst sehen, wie oft off-topic geschrieben wird. Da geht dein Thema und meine Beiträge förmlich unter. Soviel zum Thema.

 

Leonard

Geschrieben

Hallo Don Diego,

 

schau Dir mal in Ebay Nr. 4186501272 an. Evtl. interessant für Dich !

(Kinoprojektor 16mm mit Xenonbrenner)

 

Gruss Uwe

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Was ist denn der "FDJ", sicher ist nicht der BJF damit gemeint? Denn da gibts immer weniger 16mm Kopien, vor allem die neuen Filme kommen fast durchgängig auf DVD raus und kosten 50-60 Euro Miete. Daher mein Interesse am FDJ!

 

der anhalter

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Auch wenn Du es nicht gerne hörst: Die Lizenzfrage ist in Deinem Fall entscheidend. Open Air ist meines Wissens bei allen 16mm-Kopien nicht drinn. Die von Dir angesprochenen Kopien sind mit Sicherheit nicht für 16mm lizensiert, sofern es Filme von Majors sind. Sollte man Dir etwas anderes dazu gesagt haben, sind die Leute dort nicht richtig informiert. Schon der Verleihpreis von 50 Euro deutet eindeutig darauf hin, dass die Verleihkonditionen hierbei sich definitiv nicht auf Open Air beziehen. Normal sind für den Open Air Einsatz Mindestgarantien von 300 Euro aufwärts, zzgl. Eintrittsanteil. Und das bei 35mm-Material.

 

Ich bitte Dich, nochmal darüber nachzudenken :arrow: : Sollte Dich nämlich jemand dabei erwischen, Open Air mit nicht entsprechend lizensiertem Projektionmaterial zu fahren kannst Du Dir dabei sicher sein, zunächst mit den rechtlichen Konsequenzen konfrontiert zu werden, und dann zukünftig nicht mehr unbedingt damit rechnen zu können, von den Verleihern Kopien zu bekommen.

Geschrieben

Alle Open Air Veranstaltungen müssen beim VDF (Verband der Filmvereiher eV) angemeldet werden.

 

Hierzu gibt es auf der Webseite (http://www.vdfkino.de) unter der Rubrik "Open Air" ein entsprechendes Formular (Status Blatt).

Ansonsten kann ich mich nur meinem Vorredner anschließen.

 

Sollte es sich um eine nichtöffentliche unentgeldliche Vorführung (d.h. Vorführung für einen geschlossenen Personenkreis ohne öffentliche Werbung - also praktisch keine Werbung) handeln kann auch open Air Vorgeführt werden. Nur das dürfte sich praktisch kaum durchführen lassen.

 

Das gleiche gilt überigens auch für Deine Vorführungen in Kneipen o.ä.

Die Lizenzen gelten nur für den nichtgewerblichen Bereich !

Es darf für die jeweilige Vorführung keine Werbung gemacht werden und kein Eintrittsgeld erhoben werden.

So steht es auch in den Verleihbedingungen

 

Nun zum technischen:

die benötigte Lichtleistung ist natürlich stark von der gewünschten Leinwandgröße abhängig.

Mit 1600W Xenon lassen sich schon beachliche Ergebnisse erzielen.

(Man darf eine 16mm Open Air Vorführung nicht mit 35mm vergleichen - hier zählt in der Regel nur der Eventcharakter und nicht so sehr die perfekte Bild und Tonqualität wie beim professionellen Kino).

 

Wir haben auch schon mit 250W Halogen auf einem "etwas größeren Bettlaken" unseren Spaß gehabt :lol:

 

also einfach ausprobieren.

 

Aber nicht vergessen - sollte es ein gewerbsmäßiges Open Air werden geht es nicht ohne die offiziellen Lizenznehmer (Verleiher)

 

Gruß

HAPAHE

Geschrieben

Da hast du die Seite wohl nicht genau gelesen. Guckst du hier: http://www.clubfilmothek.bjf.info/verlbed.htm

15. Auslieferungsbeschränkungen

 

Aus lizenzrechtlichen Gründen können einige Filme der BJF-Clubfilmothek nicht oder nur beschränkt an Hochschul-Filmclubs oder für Open-Air- Vorführungen ausgeliehen werden. Wir bitten um Verständnis.

 

Aber eine Frage an die GEMA Spezialisten:

Wenn ich die Filme nur nicht gewerblich vorführe, warum sind diese dann GEMA-pflichtig ?

Als Beispiel: Ich leihe mir als Privatmann einen Film, um ihn meinen Kindern zu zeigen. Muss ich dann GEMA zahlen ?

Geschrieben

Wenn du als Privatmann einen Film ausleihst und ihn deinen Kindern zeigst brauchst du natürlich keine GEMA zu zahlen - anders sieht das aus wenn die Nachbarskinder mitschauen (streng genommen :wink: )

 

Es kommt immer darauf an, ob eine Veranstalltung im gesetzlichen Sinne als "öffentlich" anzusehen ist oder nicht.

 

Als nichtöffentlich zählt im Auge des Gesetzgebers nur ein Personenkreis der mit dem Veranstalter persönlich verbunden ist (also in der Regel direkte Familienangehörige o.ä.)

 

Genaueres hier http://www.gema.de/kunden/information_service/oeffentlichkeit.shtml

 

Bei allen anderen Veranstalltungen ist also die GEMA mit von der Partie.

 

Gruß

HAPAHE

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.