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Geschrieben

Vorhin haben wir den Newsletter vom HdF gelesen. Unter "FFA-Treuhandmodell wird flexibler" wird beschrieben - wie auch schon in Baden-Baden bekanntgegeben - dass die VpF-Zahlung auf 1 Euro pro Besucher umgestellt werden soll, gedeckelt bei 500 Euro, anstatt generell 500 Euro zu nehmen.

 

Die aber noch weitaus Interessantere Information ist diese:

 

Trotz monatelanger Verzögerung ist der Rücklauf auf Kinobetreiberseite nun jedoch verhalten. So hat die FFA aktuell zwar über 900 Finanzierungsverträge an die Betreiber von Kriterienkinos verschickt, laut Eva Matlok (Projektleiterin für den Förderbereich D-Cinema) bislang aber nur knapp 190 Verträge unterschrieben zurückerhalten.
Dass derart viele Kinos scheinbar eher auf den Beitrag der Verleiher verzichten wollen ist wohl bezeichnend...

 

Ich kritisiere das Modell in der Form schon länger!

Wie Baden-Baden gezeigt hat, begehen einige oder gar viele Verleihe einen gedanklichen Fehler. Sie rechnen die VpF-Zahlung als Festplattenkosten... Die Folge davon ist, dass die Kriterienkinos nicht mehr beliefert werden, da sich der Einsatz angeblich nicht lohnt (höhere "Kopien"-kosten gegenüber der möglichen Filmmieteinnahmen).

 

Der Gedanke als Kriterienkinobetreiber ist da zwar nachvollziehbar: "Ohne VpF ist die Versorgung mit Filmen besser", jedoch wird damit "nur" erreicht, dass die Verleihe einen erheblichen Anteil an Ihrer zugesagten Beteiligung einsparen und uns kleine auch weiterhin einschränken können.

 

Klarer Vorteil von Kinos mit mehreren Sälen, bei denen nur einzelne Säle der VpF unterliegen: Man kann einen Einsatz mit dem nicht-VpF-pflichtigen Saal vereinbaren. Vorteil: Man bekommt den Film trotzdem! Nachteil: ggf. ist man saaltechnisch eingeschränkt und das Modell läuft deutlich länger als theoretisch nötig, da die Zahlungen an die FFA verzögert werden (Bis eben mal ein Kino DOCH einen Film für die VpF-pflichtige Leinwand bekommt.)

 

Hat ein Kino nur VpF-pflichtige Säle ist es sicher deutlich schwieriger anfangs. Ich hoffe aber, durch fortwährendes Beschweren (steter Tropfen höhlt den Stein) wird auch der letzte verstehen, das die VpF KEINE "Kopien"-kosten sind, sondern deren Beteiligung an der Digitalisierung, von der die Verleihe deutlich profitieren.

 

"Schenken" wir den Verleihen nicht zu viel!

 

Unterschreibt!

Geschrieben

Ja, auch grade gesehen. Andererseits sind 190 wenige Monate nach Beginn des Programms auch nicht eben wenig.

 

Ebenso wie 13.000€ haben oder nicht haben eben auch nicht wenig ist. Je mehr Kinos dran teilnehmen, desto schwerer wird es den Verleihern, oder vielmehr, Disponenten gemacht, die Kinos gegeneinander auszuspielen. Irgendjemand muss da halt mal ein Machtwort sprechen. Die Verleiher kommen eh nicht raus aus der Nummer, das ist ein Fixposten und sollte nicht zur Differenzierung genutzt werden.

 

- Carsten

Geschrieben

Ich hoffe aber, durch fortwährendes Beschweren (steter Tropfen höhlt den Stein) wird auch der letzte verstehen, das die VpF KEINE "Kopien"-kosten sind, sondern deren Beteiligung an der Digitalisierung, von der die Verleihe deutlich profitieren.

 

@UlliTD ... es sind buchhalterisch Kopienkosten/Startkosten/Vorkosten eines Filmes für den Verleih. "Symbolisch" sind es natürlich auch eine "Beteiligung der Verleiher an der Digitalisierung", aber in der Buchhaltung werden die als Kosten für den Start des Filmes "XYZ" verbucht und je nach Vertragslage auch in den Produzentenabrechnungen so berücksichtigt. Geht nicht anders ...
Geschrieben

Das kann man buchhalterisch auch anders abwickeln, keine Notwendigkeit, das an einen Film zu koppeln.

 

 

Und selbst wenn, könnte man diese Kopplung immer noch für die Disposition per ordre die mufti aushebeln, also per eindeutiger Ansage an die Disponenten, die Treuhand-VPF bei der Buchung nicht einzurechnen. Denn was die Buchhaltung tut oder lässt muss ja die Dispo nicht zwangsläufig kratzen.

 

- Carsten

Geschrieben

Das kann man buchhalterisch auch anders abwickeln, keine Notwendigkeit, das an einen Film zu koppeln.

 

Natürlich muss man die anfallenden Kosten den jeweiligen Filmen zuordnen, wie soll man sonst seine Lizenzabrechnungen für die jeweiligen Filme machen und den wirtschaftlichen Überblick über die einzelnen Filme/Projekte behalten.
Geschrieben

Der Gedanke als Kriterienkinobetreiber ist da zwar nachvollziehbar: "Ohne VpF ist die Versorgung mit Filmen besser", jedoch wird damit "nur" erreicht, dass die Verleihe einen erheblichen Anteil an Ihrer zugesagten Beteiligung einsparen und uns kleine auch weiterhin einschränken können.

 

Klarer Vorteil von Kinos mit mehreren Sälen, bei denen nur einzelne Säle der VpF unterliegen: Man kann einen Einsatz mit dem nicht-VpF-pflichtigen Saal vereinbaren. Vorteil: Man bekommt den Film trotzdem! Nachteil: ggf. ist man saaltechnisch eingeschränkt und das Modell läuft deutlich länger als theoretisch nötig, da die Zahlungen an die FFA verzögert werden (Bis eben mal ein Kino DOCH einen Film für die VpF-pflichtige Leinwand bekommt.)

 

Hat ein Kino nur VpF-pflichtige Säle ist es sicher deutlich schwieriger anfangs. Ich hoffe aber, durch fortwährendes Beschweren (steter Tropfen höhlt den Stein) wird auch der letzte verstehen, das die VpF KEINE "Kopien"-kosten sind, sondern deren Beteiligung an der Digitalisierung, von der die Verleihe deutlich profitieren.

 

"Schenken" wir den Verleihen nicht zu viel!

 

Unterschreibt!

 

wer welche Kosten wie gedanllich falsch auffasst oder wo se die abbuchen ist mir doch vollkommen wurscht.

Ich will den Beitrag von den Verleihern, so wie es seit vielen vielen Jahren verhandelt wird.

Deswegen werden wir den Vertrag unterschreiben und zwar für alle beide Säle, weil das Spiel mit den VPFpflichtigen und nicht VPFpflichtigen Saal geht sicher nicht lange gut. Und ist ganz nebenbei auch nicht wrklich sinnvoll. Wer soll denn die vorgestreckten Gelder bezahlen wenn so getrickst wird? Das ist doch die Variante: ich will dein Geld aber du brauchst nicht zu zahlen. Das riecht nach FDP, am Ende zahlts der Steuerzahler.

Die für uns wichtigen Majors sagen alle, dass sich an der Belieferungssituation eh nichts ändert bei uns - egal ob wir unterschreiben oder nicht - Die planen ihre Startkopien und wir sind dabei wenns genug sind. Und ob wir die Elbe von oben vor oder nach der Nordsee von unten spielen ist doch auch mal wurscht.

 

Unterschreibt ! Aber für alle Säle !

Geschrieben

Es wurde in Baden-Baden klar gesagt, dass das Treuhandmodell für alle Leinwände eines Kinos unterschrieben werden soll. Tricksereien mit nur einer Leinwand (war auch meine Überlegung) werden nicht gern gesehen oder evtl. auch nicht akzeptiert von Seiten der FFA.

Geschrieben

naja, wurscht is in der pommesbude;)

 

Aber mit dem zweiten Satz stimme ich überein! ;) Mein Nach- oder Vorteil - je nach Betrachtungsweise - ist, dass der neue Saal nicht gefördert wird. Ich habe zu einem unglücklichen Zeitraum agiert, der zwischen alle Stühle fällt und die FFA - als Behörde - ist da auch nicht kompromissbereit und sieht nur ihren bürokratischen (meiner Meinung nicht immer richtigen) Weg. Somit kann ich mit einem freien Saal argumentieren. Wer alle Säle gefördert bekommt, sollte dieses auch tun!

 

@tomas katz:

Generell sage ich auch: Unterschreibt! Aber ich kann auch verstehen, wenn einer nur einen Teil der Säle der VpF unterwerfen will! Das kann die FFA kaum bestimmen!!! Der Vertrag sieht das nicht vor. Zumindest finde ich keinen Absatz (zugegeben, habe das nur eben schnell danach durchgeblättert), der einem das Vorschreibt.

 

Ich werde aber explizit noch einmal bei der FFA nachfragen, ob mein zweiter Saal den Verleihanteil erhalten kann. Bislang war ich eher der Meinung, dass nicht, aber es kann ja sein...

 

 

Davon abgesehen sehe ich es nicht als "trickserei". Sondern es ist die logische und korrekte Reaktion auf die Aktion der Disposition (Die Dispo verlangt auch oft das Buchen auf einen bestimmten Saal) Bzw. es wird wohl ja generell eigentlich saalbezogen gebucht und ab und an deutlich verlangt Nichts anderes ist dieses Vorgehen. Verlierer ist eigentlich die FFA, das bedauere ich allerdings nicht wirklich sehr, da diese maßgeblich an der Gestaltung mitgewirkt hat und das dilemma so mitverursacht hat - aber (zumindest) ja durchaus erkannt hat, dass das wohl ein echter schnitzer war....

 

zu preston:

Wie die jeweilige Buchhaltung das letztlich umsetzt weiß ich nich. Sachlich ist es nicht auf einen bestimmten Film als Kosten zu buchen, da zudem endlich. Der Beitrag der Verleihe bezieht sich ja nicht nur auf eine bestimmte Anzahl an Filmen sondern auf die Investitionssumme (so auch kommuniziert).

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