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Geschrieben

Das kommt jetzt ein wenig hinterher, denn die meisten von Euch dürften den, so sie ihn überhaupt gespielt haben, mittlerweile wieder abgesetzt haben. Wir spielen die deutsche 35er (OmUs gibt es ja nicht mehr ;-(...) als Nachaufführer und mir ist erst heute folgendes aufgefallen:

 

Nach der letzten Szene gibt es eine Einblendung, sinngemäß:

 

Britt und Candy werden schon auf der Rückfahrt von den Cops geschnappt und für Ihre Taten vor Gericht gestellt. Candy gesteht und erhält 15 Jahre ohne Bewährung, Britts Anwalt plädiert auf schuldunfähig, der Antrag wurde abgelehnt, das Urteil steht noch aus.

 

Dieser Text ist frei erfunden, er war weder in der Premierenfassung (9/2012 in Venedig auf der PV gesehen) noch im deutschen OmU-DCP (03/2013 Odeon, Berlin) drin. Frage: war das auch im DE-XX DCP so? Und überhaupt: was soll dieser anzweiflungwürdige Kack??? Entschuldigt das Wort anzweiflungwürdig.

 

Bei der

geht Harmony Korine explizit auf den Schluss ein und sagt, er wolle ihn bewusst offen lassen, der Zuschauer soll darüber selber spekulieren können , ob die Damen an der nächsten Ecke gefasst und eingelocht werden, die größten Gangstabitches der Neuzeit werden oder den Lambo parken und als geläuterte an die Schule in ihrem Heimatnest zurückkehren.

 

Wer hat da dazwischengefunkt und wer hat überhaupt die Macht dazu? Die FSK? Der Verleih? Und ist der Film nicht eh FSK keine Jugendfreigabe? Wem versucht man hier noch ein wenig heile Welt vorzugaukeln?

Geschrieben

ich meine dieses ende auch in der DCP version gesehen zu haben...

daran ist die FSK schuld, denn die bösen dürfen ja nicht davon kommen, ansonsten wäre der film in deutschland vermutlich nicht freigegeben worden.

ähnliches passierte in RAMPAGE, dessen ende mit der einblendung einer texttafel ins gegenteil verkehrt werden musste, weil er sonst gar keine freigabe bekommen hätte, denn ein amokläufer der unbestraft bleibt, geht offenbar für die peinliche FSK nicht klar...

Geschrieben

Ist das denn wirklich so rigide? Die fsk zensiert doch nur "Gewalt-" und "Sex-Exzesse", nicht aber Verstösse gegen Gerechtigkeit und Abstrafung.

In SILENCE OF THE LAMBS kommt der Menschenfresser und Schlächter auch davon und spaziert, schattiert unter einem Strohhut, durch die Urlaubsparadiese - die FSK plädierte für "ab 16".

Geschrieben

Wenn ichs richtig erinnere, war die OV ohne Texttafel ab 18, durch die Einblendung am Ende wurde eine FSK 16 erreicht (mWn ohne weitere Schnitte). Sinn und FSK im gleichen Satz ist sowieso eher fragwürdig, das muß der (normal) denkende Mensch weder verstehen noch nachvollziehen können. Das ist wie die Ampelschaltung meiner Heimatstadt, entweder man nimmt es als gottgegeben hin und erträgt es ohne zu hinterfragen geduldig oder man wird krank (Bluthochdruck, Cholerik, Depressionen etc). Im Zweifel immer an die Madagascar-Pinguine denken und "lächeln und winken".........

Prominetes Beispiel zur FSK ist wohl Sleepy Hollow:

Kopie kam zur Sneak und durfte stehenbleiben. Zwei oder drei Tage vor Bundesstart kam dann eine Schnittanweisung, es mußten einmal ca 180 Bilder und einmal 2xx Bilder entfernt werden, die Schnittstellen waren mäßig genau beschrieben. Ich hatte neben der von uns "beschnittenen" Kopie drei weitere in den Händen, weil ich den Schnitt selbst durchgeführt und auch den Film mehrfach gesehen hatte, habe ich natürlich bei jeder Kopie drauf geachtet. Alle waren geschnitten, aber jede anders! Trotzdem waren alle quasi legal im Einsatz, obwohl (bzw weil) die rausgeschnittenen Filmteile als Beweis unter Angabe der Kopienummer an den Verleih geschickt werden mußten. Der Film war dann ab 12, was nach heutigem Standard einem 6jährigen mit Erziehungsberechtigtem den Zutritt gestattet (da fliegen reihenweise Köpfe durch die Luft.........).

Auf DVD waren dann die Schnittszenen wieder drin und der Film war ab 16.

Nebenbei fand ich die "deleted scenes" als eher harmlos, hätte ich die Entscheidungen zum 12er-Cutdown gehabt, wären wohl nur etwa 70min übriggeblieben und der Film völlig unverständlich geworden. Also einfach nicht wundern.

  • Like 1
Geschrieben

Naja, da hab ich aber anderes Erlebt bisher: die FSK zensiert sehr wohl. Die zwangsläufig ausführende Hand ist dann eben der Verleih, aber die Anweisung zur Zensur, nein halt, es heißt dann "Altersgerechte Anpassung" kommt eindeutig von der FSK... aber wen wunderts, da sitzen doch auch verteter der Päderastenpartei (die Grünen) und der "Lustknabenurlaubsgesellschaft" (kath. Kirche) mit drin... wundern tut mich bei den beiden Vereinen eh nichts mehr.

Geschrieben

Das sehe ich anders, lieber @TK-Chris: niemand (und schon gar nicht die FSK) zwingt einen Filmverleiher, einen Film zu kürzen. Dieses Gremium macht nur Angaben darüber, was zu tun wäre, wenn man eine bestimmte Altersfeigabe bekommen möchte. Im Falle von SPRING BREAKERS hätte der Verleih durchaus die werbewirksame "Freigabe ab 18 Jahren" beibehalten können. Da wären dann vermutlich mehr Zuschauer gekommen als bei der Fassung ab 16 ;-)

Geschrieben

Prominetes Beispiel zur FSK ist wohl Sleepy Hollow:

Kopie kam zur Sneak und durfte stehenbleiben. Zwei oder drei Tage vor Bundesstart kam dann eine Schnittanweisung, es mußten einmal ca 180 Bilder und einmal 2xx Bilder entfernt werden, die Schnittstellen waren mäßig genau beschrieben. Ich hatte neben der von uns "beschnittenen" Kopie drei weitere in den Händen, weil ich den Schnitt selbst durchgeführt und auch den Film mehrfach gesehen hatte, habe ich natürlich bei jeder Kopie drauf geachtet. Alle waren geschnitten, aber jede anders! Trotzdem waren alle quasi legal im Einsatz, obwohl (bzw weil) die rausgeschnittenen Filmteile als Beweis unter Angabe der Kopienummer an den Verleih geschickt werden mußten. Der Film war dann ab 12, was nach heutigem Standard einem 6jährigen mit Erziehungsberechtigtem den Zutritt gestattet (da fliegen reihenweise Köpfe durch die Luft.........).

Auf DVD waren dann die Schnittszenen wieder drin und der Film war ab 16.

Nebenbei fand ich die "deleted scenes" als eher harmlos, hätte ich die Entscheidungen zum 12er-Cutdown gehabt, wären wohl nur etwa 70min übriggeblieben und der Film völlig unverständlich geworden. Also einfach nicht wundern.

 

Das war wirklich ein Witz damals :neutral:

Nach einem Schreiben die richtige Stelle für den Schnitt zu finden. Soweit ich mich erinnere waren auch die Meterzahl für den anzubringenden Schnitt angegeben.

Nur, wer hatte da einen professionellen Schneidetisch im BWR herumstehen?

 

Vielleicht müssen wir ja auch bald in der Digitalwelt an bestimmten Stellen die Blende schließen um eine bestimmte FSK zu bekommen :wacko:

Geschrieben

Im Falle von SPRING BREAKERS hätte der Verleih durchaus die werbewirksame "Freigabe ab 18 Jahren" beibehalten können. Da wären dann vermutlich mehr Zuschauer gekommen als bei der Fassung ab 16 ;-)

Was in diesem Fall vermutlich sogar zutreffend wäre. Aber man will ja unbedingt Werbung mit den Disney-Gören machen...

 

Muss mich über das Geschimpfe über die FSK schon wundern. Erinnert sich noch jemand an die FSK 6-Freigabe von Keinohrhasen? Da war das Geschrei dann so groß, dass auf 12 angehoben wurde. Wie man's macht, macht man's falsch.

 

Letztlich sollte die Medienkompetenz von den Eltern vermittelt werden, aber da sieht es noch schlimmer aus, als bei der ach so pösen FSK...

Geschrieben

Vielleicht müssen wir ja auch bald in der Digitalwelt an bestimmten Stellen die Blende schließen um eine bestimmte FSK zu bekommen :wacko:

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das über die CPL sogar relativ einfach möglich, Schnitte anzusetzen.

Geschrieben

Hallo

 

Es ist durchaus schon vorgekommen, dass wir bereits vor der Abnahme durch die FSK 1-3 Schnittfassungen als Supplemantal DCP erstellt haben. Wenn das Original durchviel, wurden dann nach und nach die Schnittfassungen vorgelegt, bis die Damen und Herren zufrieden waren.

Nach der finalen Abnahme der FSK kam dann aber in der Regel eine neue, geschnittene Tonspur. Die Schnitte in der CPL sind definitv nicht mit einem Mix im Studio zu vergleichen.

 

Gruß Harald

Geschrieben

Ich hatte bei Spring Breakers schon die Schere in der Hand! Den hätt' ich leicht wieder auf das Original zurechtstutzen können. Leider liegt da schon die Abspannmusik drunter, und den Track will ich nun niemandem vorenthalten...

Geschrieben

Die Kollegen von "Schnittberichte" haben hierzu die ganzen Details:

http://www.schnittbe...ews.php?ID=5278

 

Im Übrigen: es wurde weiter oben behauptet, dass die FSK zensieren würde. Das trifft nicht zu. Zensur führt nur der Filmverleih aus.

natürlich tut sie das... wenn vielleicht auch nicht mit eigenen händen!

aber wenn sie wie zb bei RAMPAGE sagt: schneide und ändere das ende oder der film wird beschlagnahmt, dann kann hier von freier verleiherentscheidung keine rede sein...

die version von springbreakers mit der texttafel die ich sah, hatte im kino offiziell ne 18er freigabe.

Geschrieben

Also in dem Fall ging es glaube ich vor allem um die DVD, nichts ist schlimmer als eine DVD, die man mit PostIdent verschicken muss. Der Regisseur hat zugestimmt, diese Tafel bei der deutschen Fassung reinzunehmen, danach kommt aber wohl noch ein Kommentar von ihm. Die Originalfassung hat diese Tafel nicht. Bei uns passiert sehr häufig, dass Schulklassen einen typischen Schulkinofilm schauen und dann fragen, ob sie nicht lieber Springbreakers schauen können. Die Lehrer finden das meist nicht so lustig. Also die Zielgruppe ist schon deutlich unter 18.

Geschrieben

natürlich tut sie das... wenn vielleicht auch nicht mit eigenen händen!

aber wenn sie wie zb bei RAMPAGE sagt: schneide und ändere das ende oder der film wird beschlagnahmt, dann kann hier von freier verleiherentscheidung keine rede sein...

 

Das ist einfach völlig falsch, das ist nur Stammtischgerede, Du hast offensichtlich keine wirkliche Ahnung!

 

Erstmal hat die FSK mit Beschlagnahmungen (und auch Indizierungen) überhaupt nichts zu tun, das ist schon mal der grösste Quatsch.

 

Und die deutsche FSK gibt eben im Gegenteil z.B. zur britischen BBFC keine Order, dass dies oder jenes gekürzt werden soll, sondern sie fällt einfach aufgrund der eingereichten Schnittfassung ihre Freigabeentscheidung (wobei ich nicht ausschließen will, dass man bei guten Kontakten hinterher ggf. inoffiziell Hinweise bekommen kann).

 

Genau diese Vorgehensweise führt ja manchmal zu absurden Situationen wie z.B. bei Iron Man 2 wo der Verleih vorab selber gekürzt hat, um eine 12er-Freigabe zu bekommen, und als dann später die ungekürzte DVD/Blu-ray geprüft wurde, gab`s auch eine FSK12. Würde die FSK selber Schnitte fordern hätte man damals Iron Man 2 ja ohne Probleme uncut einreichen können und hätte dann ggf. die Schnittauflagen für FSK12 befolgt, aber diese Auflagen gibt es eben bei der FSK nicht, die FSK erteilt keine Schnittauflagen oder Vorschläge, das bleibt die Aufgabe der Rechteinhaber.

Geschrieben

ein film wird der FSK vorgelegt, die sagt: nein so bekommt der nichtmal ne 18er freigabe (was ja an sich schon lächerlich ist, denn wenn ein film ab 18 ist, dann muss er auch uncut sein!!!).

der verleih will geld verdienen und schneidet den film... es werden szenen gekürzt, von denen man glaubt, dass sie bei erneuter vorlage bei der FSK, diese milder stimmen wird.

wie gesagt schneidet die FSK nicht höchstselbst, ist jedoch der grund dafür, also somit auch dafür verantwortlich.

bei rampage musste das ende geändert werden und der film massiv beschnitten, um veröffentlicht werden zu dürfen...

Geschrieben

Man kann auch ohne FSK-Freigabe vorführen, riskiert aber im Extremfall eine Beschlagnahme des Materials und Abbruch der Vorstellung. Dafür müssen aber sehr drastische Bedingungen erfüllt sein (btw: ne Filmkopie zu beschlagnahmen is einfach, wie macht der nicht in die Materie generell und die Struktur des konkret betroffenen Kinos involvierte Exekutivbeamte das "heute", sprich digital? DCP auf der Lib, auf mehreren Servern und evtl noch Platte im Haus/Sicherheitskopie auf Bürorechner/liegt noch aufm Sat-Receiver (hier könnte ich nicht mal löschen, geschweige denn der Gesetzeshüter))

Es gibt einen Unterschied zwischen "FSK 18" und "keine Freigabe", wobei keine Freigabe nicht zwingend ein Vorführverbot beinhaltet (außer vor Kindern/Jugendlichen und an gesetzlich geschützten stillen Feiertagen). Wir hatten schon viele Sneaks mit Filmen, die zum Vorstellungstermin noch ungeprüft waren (siehe Sleepy Hollow). Man kann auch mit roten Kennzeichen fahren, dafür braucht man auch keinen TÜV (hat aber wenns dumm läuft die A....karte), man garantiert dann halt selbst für die "Basics" (im Falle des Autos für zB Bremsenfunktion, im Falle des Films zB für "verfassungskonform"). Ohne "Gutachten" steht man halt immer auf unsicherem Grund, ein gern gescheutes Risiko.

Und auch die FSK kann ihre Gutachten/Meinungen ändern, siehe Keinohrhasen..........

Faktisch fast vergleichbar, aber gesetzlich und formal grundverschieden, der Verleiher schneidet solange rum, bis die FSK die gewünschte Freigabe abnickt, genau wie im Auto-Beispiel: Karre hinbringen und Sachverständiger sagt ja oder nein, nachbessern und wieder ja oder nein..... In beiden Fällen findet wohl ein "begleitendes Gespräch" statt, manche davon sind fruchbarer als andere.

Grüße

Vogel

Geschrieben

ein film wird der FSK vorgelegt, die sagt: nein so bekommt der nichtmal ne 18er freigabe (was ja an sich schon lächerlich ist, denn wenn ein film ab 18 ist, dann muss er auch uncut sein!!!).

 

Unsinn.

 

Jedes filmische Werk ist zur Vorführung vor Kindern oder Jugendlichen (sprich: Menschen vor Vollendung des 18. Lebensjahres) NICHT FREIGEGEBEN, es sei denn, es wurde der FSK zur Prüfung vorgelegt und mit einer entsprechenden Jugendfreigabe versehen. Die Nichtvorlage entspricht der Nichtfreigabe. Die FSK kann einen Film mit keiner geringeren Freigabestufe versehen als "Keine Jugendfreigabe", soviel zu "so bekommt der nichtmal ne 18er freigabe"

 

Übrigens steht das F in FSK für freiwillig. Die Filmwirtschaft, und dazu gehören vor allem die Verleiher und Studios, kontrolliert sich selbst freiwillig und der Staat erkennt das an. Wenn hier überhaupt "zensiert" wird, dann letztlich durch sich selbst. Wenn die Filmwirtschaft (ein herrlich abstrakter Begriff, alles und nichts ist damit gemeint!) es eines Tages leid sein sollte, sich selbst freiwillig zu kontrollieren, dann muß ein anderer Weg gefunden werden, der sich mit unseren Verfassungsprinzipien vereinbaren läßt.

 

Letztlich finde ich Diskussionen über den Sinn oder Unsinn dieser oder jener Altersfreigabe genauso müßig und unnötig, wie das ständige Gemaule von Eltern, deren Kinder weder alleine, noch in Begleitung diese oder jene Vorstellung besuchen dürfen. Es ist schlicht und ergreifend so, daß der Staat (und letztlich sind das wir alle, denn wer ist schon "der Staat"?! Hat den von euch schonmal jemand gesehen??) ein berechtigtes Interesse daran hat, daß ein 4-Jähriger sich keine texanischen Kettensägenmassaker im Kino ansieht, und irgendwie müssen Filme dahingehend von irgendwem beurteilt und in halbwegs sinnvolle Kategorien eingeteilt werden. Es gibt Länder, die haben andere Kategorien als wir, und dort werden genau die selben Diskussionen geführt, wie hier. Die Meckerei ist Systemunabhängig und daher ist die Aufregung müßig...

Geschrieben
..., die FSK erteilt keine Schnittauflagen oder Vorschläge, das bleibt die Aufgabe der Rechteinhaber.

 

Soweit ich weiss darf die FSK keine Schnittauflagen oder Vorschläge machen weil dies unter Zensur fallen würde.

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