Zum Inhalt springen

FFF Bayern reduziert Anforderungen für Digitalisierungsförderung


carstenk

Empfohlene Beiträge

von: http://www.filmecho.de/aktuell/kino/meldung/?id=21110/

 

----

FFF Bayern erweitert Digitalisierungsförderung

Der FFF Bayern hat die Zuwendungsvoraussetzungen für die Digitalisierungsförderung ausgeweitet. Ab sofort können in Bayern auch Kinosäle mit weniger als 8 000 Besuchern pro Jahr gefördert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Anpassung der Förderkriterien in der Schlussphase der Digitalisierung soll auch den bisher noch nicht digitalisierten kleinen Filmtheatern in Bayern die Umrüstung ermöglichen.

 

Dazu zählen beispielsweise Filmtheater, die das letzte Kino am Ort sind oder Einzelhäuser in Orten unter 20 000 Einwohnern. Außerdem können nun auch Kinosäle in einer Betriebsstätte mit mehreren Sälen gefördert werden, wenn die durchschnittliche Besucherzahl pro Saal bei über 8 000 Besuchern pro Jahr liegt.

 

Die Sonderreglung gilt auch für Kinosäle, deren Programm in den letzten drei Jahren mit einer FFF-Programmprämie ausgezeichnet wurde oder die Spielstätten bayerischer Filmfestivals sind. Auch Neuerrichtungen und Wiedereröffnungen von Kinosälen kann der FFF Bayern bezuschussen.

 

Kinobetreiber, die nach den alten Kriterien keine Förderung erhalten konnten, können beim FFF Bayern erneut einen Antrag auf einen Zuschuss stellen, wenn eine der Voraussetzungen gegeben ist und mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde.

----

 

- Carsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.