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Viel Lärm um Brian...


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Beim Lesen der beiden folgenden Artikel ist mir echt schlecht geworden

 

http://www.derwesten.de/staedte/bochum/fuer-auffuehrung-der-jesus-satire-in-bochum-am-karfreitag-droht-strafe-id8152665.html

 

http://www.sueddeutsche.de/panorama/posse-in-nrw-um-leben-des-brian-sie-wollten-doch-nur-einen-film-schauen-1.1714190

 

Extrem schlampig recherchiert, da wird von "Jesus-Satire" geschwafelt, die auf dem Index steht usw. usf.

Zudem war es wohl eine öffentliche Vorführung, für die mal wieder keine Aufführungsrechte eingeholt wurden. (Man musste für die Dauer des Films Mitglied werden).

 

Was interessant ist: die Kinofassung von "Life of Brian" hat eine FSK ab 16; nicht feiertagsfrei laut film-dienst-Datenbank. Die DVD hat eine FSK ab 12.

Wie verhält es sich denn dann, wenn die DVD/Blu-ray öffentlich vorgeführt wird?

 

Was mich auch interessieren würde: wie sind den aktuell die Stillen Feiertage in den einzelnen Bundesländern geregelt? In NRW steht das Filmverbot noch explizit im Feiertagsgesetz drin, Für BaWü kann ich nichts mehr finden, meine aber, vor ein paar Jahren hätte das noch im Text drin gestanden.

Geschrieben

Formal muss man sich an die jeweiligen FSK Freigaben halten, selbst wenn der Inhalt exakt identisch ist. Theoretisch kann sich bei einer DVD/BluRay die andere FSK Einstufung ja auch an Zusatzmaterial auf dem Medium orientieren. Da man das nicht selbst bewerten darf, bleibt 'offiziell' nur die Berücksichtigung der medienspezifischen Freigabe.

 

Freilich gilt auch hier - kein Kläger, kein Richter. Niemand, der mit der lokalen Überwachung der FSK Einstufungen befasst ist, wird in der Lage sein, diese Diskrepanz überhaupt zu thematisieren oder den Unterschied z.B. zwischen einem Verleih-DCP oder einer Kauf-DVD/BluRay formal im Hinblick auf die FSK Freigabe festzustellen. Wenn man dem die DVD oder BluRay mit dem FSK Logo unter die Nase hält, wird er das akzeptieren, und sicher kaum die Frage stellen, ob für dieses konkrete Medium überhaupt ein Aufführungsrecht besteht.

 

Wir hatten das mal bei einer Pippi Langstrumpf Kindervorführung - 'historische' 35mm Einstufung FSK6, inhaltsgleiche DVD FSK0. Viele Eltern, die da mit ihren 4 und 5 jährigen reinwollten, hatten die DVD mit FSK0 zu Hause. Wir haben dann also die DVD auf unserer E-IX laufen lassen ;-)

 

Dumm ist nur, wenn das im Vorfeld beim Bewerben mit der höheren Einstufung noch nicht auffällt, sondern erst wenn die ganzen Kinder mit ihren Eltern vor der Kasse stehen. Aber dann kann man ja immer noch die DVD spielen, war halt ein Druckfehler.

 

- Carsten

Geschrieben

Genau, man hätte auch "Die Sünderin" mit Hildegard Knef oder "Saw 4" zeigen wollen können, die sind auch nicht feiertagsfrei.

 

Mir scheint, der Atheisten-Verein hat einfach nur den Text des Feiertagsgesetzes studiert und ist dann über die - zugegebenermaßen recht unklare - Formulierung gestolpert. Also wollte man mal "was kreatives" machen. Versteht aber die Hintergründe nicht, dass

a) der Gesetzestext nur dazu ermächtigt, die Bewertung an die FSK zu delegieren,

B) früher die Einstufung "nicht feiertagsfrei" recht üblich war, weil man in den 50er und 60er Jahren noch strenger mit den Stillen Feiertagen umging als heute,

c) einmal getätige FSK-Einstufungen unbefristet gültig bleiben, solange man keine Neubewertung beantragt. Heute würde der Brian sicher das "feiertagsfrei" bekommen,

d) man eine öffentliche Vorstellung auf Umwegen erzwungen hat, damit man in die Presse kommt. Hätten die sich den Film ohne Presse-Tamtam angeschaut, wäre es kein Problem gewesen.

 

Stattdessen wird in den Artikeln und den Kommentaren über schwarze Listen des Kultusministeriums und Zensur fabuliert. Fürchterlich.

Meine Richtigstellung auf der Kommentarseite der Süddeutschen wurde übrigens gar nicht erst veröffentlicht...

 

Früher war die Religion das Opium des Volkes, heute ist's das Internet.

Geschrieben

Ihr ereifert euch in eine Detailversessenheit, interpretiert Varianten der Gesetzesauslegung, kastriert euch selbstverliebt mit der berühmten Schere im Kopf, ihr verliert euch mit der selben Vehemenz im irren Dschungel der Reglemente wie die depperten Beamten in NRW und keiner erklärt auch nur im Ansatz diese Posse zur post-diktatorischen Sauerei einer Verwaltung, die sich selber enorm zu wichtig nimmt.

 

Fakt ist, da haben ein paar coole Typen eine geile Idee umgesetzt und werden nun ins Knie gefickt.

  • Like 1
Geschrieben
a) der Gesetzestext nur dazu ermächtigt, die Bewertung an die FSK zu delegieren,

B) früher die Einstufung "nicht feiertagsfrei" recht üblich war, weil man in den 50er und 60er Jahren noch strenger mit den Stillen Feiertagen umging als heute,

c) einmal getätige FSK-Einstufungen unbefristet gültig bleiben, solange man keine Neubewertung beantragt. Heute würde der Brian sicher das "feiertagsfrei" bekommen,

d) man eine öffentliche Vorstellung auf Umwegen erzwungen hat, damit man in die Presse kommt. Hätten die sich den Film ohne Presse-Tamtam angeschaut, wäre es kein Problem gewesen.

 

Alles schön und gut, aber 100% am Thema vorbei. Es ist völlig egal, wer für die Einordnung eines Films als "feiertagsfrei" zuständig ist. Mit dieser Aktion wurde kritisiert, dass es in einem säkularen Staat überhaupt so etwas wie "nicht feiertagsfreie" Filme und ein entsprechendes Gesetz geben kann. Damit erübrigt sich dann auch dein Punkt d, denn was nützt eine Protestaktion, wenn keiner sie mitbekommt?!

  • Like 1
Geschrieben

Ihr ereifert euch in eine Detailversessenheit, interpretiert Varianten der Gesetzesauslegung, kastriert euch selbstverliebt mit der berühmten Schere im Kopf, ihr verliert euch mit der selben Vehemenz im irren Dschungel der Reglemente wie die depperten Beamten in NRW und keiner erklärt auch nur im Ansatz diese Posse zur post-diktatorischen Sauerei einer Verwaltung, die sich selber enorm zu wichtig nimmt.

Ungeachtet des künstlerischen Werkes, sollten die aktuellen gesetzlichen Vorgaben ernst genommen werden. Wer das nicht tut in Richtung Lizenzrechte/Urheberrecht, riskiert teure Abmahnungen und Schadensersatzforderungen. Wer leichtfertig gegen die FSK-Freigaben und somit gegen geltende Jugendschutzvorgaben verstößt, riskiert weitreichende Haftungsfolgen.

Neben teuren Bußgeldern ist mir schon für den Wiederholungsfall die behördliche Androhung des Lizenzentzuges an einen Kinobetreiber zu Ohren gekommen.

 

So ganz auf die leichte Schulter würde ich geltendes Recht daher nicht nehmen - Kläger hin oder her. Wenn man erwischt wird, wird es in aller Regel unangenehm.

Geschrieben

Mir fällt grade auf, dass wir im letzten Jahr den Brian am 26.12. gezeigt haben. Immerhin 2. Weihnachtsfeiertag, aber kein stiller Feiertag. Wir zeigen den schon seit Jahren traditionell an einem Mittwoch zwischen Heiligabend und Silvester. Nicht als Gegendemonstration, sondern mehr als 'Weihnachtsaussteigerangebot'.

 

- Carsten

Geschrieben

Alles schön und gut, aber 100% am Thema vorbei. Es ist völlig egal, wer für die Einordnung eines Films als "feiertagsfrei" zuständig ist. Mit dieser Aktion wurde kritisiert, dass es in einem säkularen Staat überhaupt so etwas wie "nicht feiertagsfreie" Filme und ein entsprechendes Gesetz geben kann. Damit erübrigt sich dann auch dein Punkt d, denn was nützt eine Protestaktion, wenn keiner sie mitbekommt?!

Das sehe ich anders. Die Feiertagsfreigabe hat schon lange nicht mehr die Bedeutung, die sie früher mal hatte. Es werden m.W. nur noch in Ausnahmefällen Filme für die Stillen Feiertage mit einem Aufführungsverbot versehen, während es früher eher die Regel als die Ausnahme war.

Sie greift also nur noch bei Repertoire. Zudem gilt die Regelung nicht mehr in allen Bundesländern.

 

So finde ich die Aktion einfach nur plump, weil mit der Filmauswahl gleichzeitig eine "Zensur" von Religionskritik impliziert wird, und ärgerlich, weil die Veranstalter zu feige waren, eine wirklich öffentliche nicht-gewerbliche Vorstellung zu veranstalten (selbstverständlich mit Einholung der nicht-gewerblichen Aufführungsrechte).

Dieser Atheistenverein ist genauso hilfreich wie das Fliegende Suizidkommando der Judäischen Volksfront...

 

Das ist aber gar nicht der Punkt: mich stört in der Hauptsache die Berichterstattung in den Zeitungen und Online-Medien, in denen ganz schlicht falsche Tatsachen behauptet werden. Nochmal für alle: es gibt weder eine schwarze Liste des Kultusministeriums, noch findet eine Zensur statt, noch steht der Film irgendwo auf dem Index!

 

tomas katz (Populäre Front / Atheist in Famlientradition)

Geschrieben

Thomas katz schreibt : Nochmal für alle: es gibt weder eine schwarze Liste des Kultusministeriums, noch findet eine Zensur statt, noch steht der Film irgendwo auf dem Index!

 

Thomas katz : das Wesen schwarzer Listen ist das Geheim sein. Denn eine Schwarze Liste ist die Drohung, der Index die Waffe, Zensur das Instrument, die Strafe die Repression. Übrigens, zensiert wird nicht mehr, man benutzt heute dafür das Wort "ungeeignet".

 

Im Übrigen bleib ich dabei. Ein paar coole Typen hatten eine geile Idee umgesetzt und werden nun ins Knie gef...

Geschrieben

Die hätten ohne das ins Knie gef... werden nur ein Hundertstel der Publicity für ihre 'geile Idee', es wäre nur ein weiterer Heimkinoabend irgendwo in Deutschland gewesen. Von daher sind die glaube ich sehr zufrieden mit dem Resultat ihrer Aktion.

 

 

- Carsten

Geschrieben

Thomas katz : das Wesen schwarzer Listen ist das Geheim sein.

Lieber Rabust,

die FSK-Freigaben inklusive der Feiertagsfreigaben für alle in Deutschland gezeigten Kinofilme ab 1945 findet man im "Lexikon des internationalen Films" oder alternativ für Abonennten des film-dienst auf www.filmdienst.de,

sowie im Filmverzeichnis des filmecho-Verlags,

für alle deutschen Filme auf www.filmportal.de,

für alle Filme und DVDs ab ca. 2003 auf www.fsk.de (inklusive der Freigabekarten).

 

Da ist nix geheim dran. Es braucht allerdings etwas cineastischen Sachverstand, und den setze ich bei der Organisation einer Repertoire-Aufführung einfach voraus. Da braucht man auch nicht die Bezirksregierung Arnsberg belästigen, ein Gang in die Bibliothek hätte es auch getan.

Hier zur allgemeinen Erbauung ein Scan aus dem Lexikon (mein Exemplar ist von 1987) - Otternasen, möchte noch jemand Otternasen?

post-76243-0-49348400-1373501768_thumb.jpg

Geschrieben

Nachtrag: auf der Doppelseite 2644-2645 des Lexikons sind von insgesamt 6 Filmen mit Kinoauswertung vier nicht feiertagsfrei (u.a. Mord - Foreign Correspondent (1940) von Hitchcock) und nur zwei feiertagsfrei (Monty Python's wunderbare Welt der Schwerkraft, Die Moral der Ruth Halbfass von Volker Schlöndorff).

Geschrieben

Ein älterer Kollege erzählte mir öfter aus seinen Zeiten in den 60er Jahren in West-Berlin, als er er viel ins Kino ging. Am Sonn- und Feiertagen waren manche Kinoprogramme anders, weil viele der Filme "nicht feiertagsfrei" waren. Stattdessen mussten Kulturfilme und ernste Kost laufen. Gälte das heute noch, dürften wir am Wochenende keine Komödien und Musicals sehen. Von erotischen Filmen gar nicht zu reden!

Geschrieben

Das hier finde ich wesentlich origineller. Wenn man 'normale', nicht explizit auf THC Gehalt optimierte Samen günstig in großen Mengen einkauft, könnte man die auch super mit ferngesteuerten Dronen über Parks und so abwerfen und ganze Städte in Hanf-Plantagen verwandeln ;-)

 

 

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/hanfpflanzen-in-goettingen-cannabissamen-in-der-stadt-verteilt-a-910603.html

 

- Carsten

  • Like 1
  • 2 Jahre später...
Geschrieben (bearbeitet)

Hehe, im Fall 'Regeln-genannt-Feiertagsfreigaben-gehen-das-Haus' wird wohl tatsächlich immer noch prozessiert:

 

http://www.das-leben...ian-vor-gericht

 

Man darf aber sicher annehmen, dass die 300€ Bußgeld nicht das sind, worum es dem Bochumer Atheistenverein dabei geht, sondern eher um einen unterhaltsamen Prozessverlauf. Die verhandelnden Richter freuen sich sicher jetzt schon ;-)

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Man darf aber sicher annehmen, dass die 300€ Bußgeld nicht das sind, worum es dem Bochumer Atheistenverein dabei geht, sondern eher um einen unterhaltsamen Prozessverlauf. Die verhandelnden Richter freuen sich sicher jetzt schon ;-)

 

Stimmt.

Was mich in dem Zusammenhang interessieren würde - wer ist aktuell der Rechteinhaber für den Film? Filmwelt ist es nicht mehr, ich hab mal ausführlich und erfolglos versucht, die Rechtelage zu ergründen. Hat jemand einen Tip?

 

Schöne Grüße,

Matthias

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