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Fundstücke


Und tschüüüüsssss!

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vor 7 Stunden schrieb Fabian:

Über mehrere Frames festehende Fusseln?

 

Spekulativ: Eventuell wurden Schwenks und Zooms durch optische Schrittkopierung "entschleunigt",
d.h. zusätzliche Frames eingefügt.

Bei ca. TC 1:01 (Fußgänger in "Normalgeschwindigkeit") sind die Fusseln nur frameweise zu sehen.

Bearbeitet von Ray Van Clay (Änderungen anzeigen)
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Interessanter finde ich da schon diesen Mini-Artikel aus dem Jahr 1957, über den ich gerade gestolpert bin: Es wird ein neuartiger und vermutlich nie verwirklichter (?) Filmantrieb für Schmalfilmkameras beschrieben.

 

image.thumb.jpeg.91f921b0f711ed83e8cbf3b5d7ee53c6.jpeg

(Quelle: Film-Technikum 2/1957)

  • Thumsbup 1
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Ob das Gate staubfrei bleibt, ist ungewiss, da wir nicht wissen, ob die Luft von unten über das Gate strömt. 

 

Müsste der Luftstrom nicht pulsieren? Ein kontinuierlicher Luftstrom der den Film straff hält, macht für mich wenig Sinn, denn dann würde der Film doch kontinuierlich am Gate vorbei laufen und der Sperrgreifer nur zufällig mal ein Perfoloch treffen.

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Erteilt wurde es tatsächlich erst 1956, das stimmt. Eingereicht wurde es aber bereits 1950 (gleich unter dem fettgedruckten Datum: "Filed Nov. 17, 1950"). Ist bei Patenten oft erstaunlich, wieviel Zeit zwischen Anmeldung und Erteilung vergeht...

Bearbeitet von magentacine (Änderungen anzeigen)
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Verstehe. Aber darf denn das Patentamt sich tatsächlich soviel Zeit lassen mit der Erteilung? Klingt etwas Naiv gedacht, ich weiß. Aber ich kenne mich mit der Materie leider nicht aus und würde es gerne verstehen. Danke im Voraus für die Aufklärung 👍

Bearbeitet von Der rosarote Panther
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Naiv ist der Glaube an das Gute, an die Gerechtigkeit und daran, daß es im öffentlichen Dienst nach Gesetz gehe. Auch Patentbeamte sind bestechlich oder auszutricksen. Crypto-Ag., Deutsche Bahn, wo wird nicht beschissen und geschmiert? Im Übrigen kann der Antragsteller in vielen Ländern auf die Prüfung Einfluß nehmen, gegen Bezahlung von Gebühren natürlich. Patentanträge können ausgesetzt, sprich: angehalten werden. Das Patentwesen hat ja mit Monarchen angefangen und die sind, wie alle wissen, alles andere als aufrichtig. Lauter Verbrecher! Leasingvertrag, Gerhard Polt

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Lassen wir mal die VTs beiseite und schauen mal auf die Realität in Deutschland:

- ein Patent wird angemeldet, mit allen erforderlichen Daten und Informationen 

- danach dauert es (heute) 18 Monate bis zur Veröffentlichung (kann vom Antragsteller verkürzt oder verlängert werden) diese Geheimhaltungszeit gibt dem Antragsteller einen Wettbewerbsvorteil vor Erteilung!

Spätestens nach der Veröffentlichung kann (eigentlich) kein anderer mehr die Erfindung zum Patent anmelden („Stand der Technik“->fehlende Erfindungshöhe, ist nach Anmeldung schon schwierig 

- der Antragsteller hat nach der Anmeldung 7 Jahre Zeit eine Patentprüfung zu beantragen (solange wartet man aber höchstens als privater Erfinder, um Kosten zu drücken)

- von Start der Prüfung bis zur Erteilung vergehen dann noch mal 2-3 Jahre, je nach Komplexität und vorhandenen Einsprüchen

5-6 Jahre von Anmeldung bis Erteilung ist dann gar nicht mehr so erstaunlich 😏

Bearbeitet von Helge (Änderungen anzeigen)
  • Thumsbup 3
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vor 22 Stunden schrieb Film-Mechaniker:

Naiv ist der Glaube an das Gute, an die Gerechtigkeit und daran, daß es im öffentlichen Dienst nach Gesetz gehe. Auch Patentbeamte sind bestechlich oder auszutricksen. Crypto-Ag., Deutsche Bahn, wo wird nicht beschissen und geschmiert? Im Übrigen kann der Antragsteller in vielen Ländern auf die Prüfung Einfluß nehmen, gegen Bezahlung von Gebühren natürlich. Patentanträge können ausgesetzt, sprich: angehalten werden. Das Patentwesen hat ja mit Monarchen angefangen und die sind, wie alle wissen, alles andere als aufrichtig. Lauter Verbrecher! Leasingvertrag, Gerhard Polt

Verschwörungstheorie hin oder her:

Es ist seeehr fraglich, zu welcher Zeit die größeren Verbrecher an der Macht waren: Vor 1918 oder nach 1949.😑

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Am 4.8.2024 um 14:28 schrieb Der rosarote Panther:

darf denn das Patentamt sich tatsächlich soviel Zeit lassen mit der Erteilung?

Was Helge nicht deutlich erwähnt hat: Eine Erfindung ist schon ab dem Tag der Einreichung umfassend geschützt. Das Durchsetzen etwaiger Ansprüche ist mit bereits erteiltem Patent aber natürlich leichter. 

  • Thumsbup 1
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Ja, das hatte ich in der Tat weggelassen. Wobei die zu diesem Zeitpunkt noch fehlende Prüfung immer ein gewisses Risiko darstellt.
Vor allem (und das ist der wichtigste Unterschied) hat man erst nach Erteilung weitreichende Rechte, was den Schutz der kommerziellen Verwertung betrifft, deswegen auch die Geheimhaltung am Anfang.

Prinzipiell galten all‘ diese Punkte schon genau so in den 50ern. Mein Vater hat so einige Patente in dieser Zeit angemeldet.

  • Thumsbup 1
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Der Verwendungszweck dieses sehr kompakten Filmbetrachters der Fa. HKS erschließt sich mir nicht wirklich. Es passt wohl zusammengefaltet fast in die Hosentasche. Aber zu welchem Zweck diente er genau ?

Während der Zeit gab es ja auch schon die Filmbetrachter mit deutlich größerer und komfortabler Mattscheibe, warum dann diese Miniatur ?

Für welchen Nutzerkreis wurde dieses Gerät damals produziert ? Eine Anwendung für „Pixelpeeper“ der 60er Jahre zur detaillierten Analyse von Klebestellen oder Filmbilder ?

Für eine klassische Filmbearbeitung erscheint mit dieses Gerät doch recht unkomfortabel.

Hat hier vielleicht jemand eigene Erfahrungen mit diesem seltsamen Gerät und kann dazu etwas berichten ?

IMG_0339.jpeg

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Der Verwendungszweck ist doch eigentlich recht einleuchtend, oder verstehe ich Deine Fragen falsch?

 

Es handelt sich einfach um eine frühe Bauform eines N8-Betrachters zum Filmschnitt. Leider ist mir das Baujahr nicht bekannt. Obiges Gerät sieht vom Prinzip her nicht viel anders aus als z.B. frühe Moviolas. Hier eine von 1932. Eine Mattscheibe hatte ja auch der Nachfolger (HKS Projektorette) von nicht, sondern hat auf eine kleine „Leinwand“ projiziert.

 

Die Betrachter mit großer Mattscheibe sind ja weitestgehend „moderne“ Super 8 Geräte.

 

Wie es ist, damit Film zu betrachten und zu schneiden, kann ich leider nicht sagen. Ich habe mir den Nachfolger besorgt 😉 

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vor 13 Stunden schrieb filma:

Der Verwendungszweck ist doch eigentlich recht einleuchtend, oder verstehe ich Deine Fragen falsch?

Soweit ist mir das schon klar, das es sich um einen Filmbetrachter handelt. Ich bin bisher nur davon ausgegangen, dass dieses Gerät zeitlich Mitte bis Ende der 1950er Jahre zuzuordnen ist. Und da gab es ja auch schon durchaus Betrachter mit größeren Monitoren, nicht erst zur Super 8 - Zeit. Da wurden sie nur noch größer (aber damit auch nicht heller). Daher habe ich vermutet, dass dieser Betrachter vielleicht einem speziellen Zweck diente….. Aber ja, dieser Betrachter ist dann vermutlich doch deutlich älter als ich ihn eingestuft hatte.

Und danke für den interessanten Link.

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