Zum Inhalt springen

1913 - 2013: 100 Jahre Admiral Kino


admiral andrej

Empfohlene Beiträge

Heuer feiert das Admiral Kino in Wien sein 100-jähriges Bestehen.

Am 20. Oktober 1913 wurde das Kino - nach unseren Recherchen - zum ersten Mal behördlich erwähnt!

 

Dazu gibt es noch zwei Sonderveranstaltungen, von denen eine vor allem für Filmvorführer interessant sein dürfte:

 

- Am Sonntag, den 20. Oktober 2013 gibt es, unter anderem, ab 19:30 Uhr ein Kurzfilmprogramm mit Filmen über Filmvorführer und einigen kleinen, alten Kinos in und um Wien:

* DER KINOMANN

* KINOLEBEN

* A MAN IN THE BOX

* VIENNA DIARY: DOGGY DAY IM ADMIRAL

Diskussion mit Filmschaffenden im Anschluss an die Vorführung.

Das gesamte Programm dazu gibt es hier:

http://www.admiralkino.at/programm/

 

 

- Am Dienstag, den 29. Oktober 2013 gibt es dann ein weiteres Highlight mit der erstmaligen Vorführung des verschollen geglaubten und vom Admiral Kino rekonstruirten Films "Eine Nacht in London" (1928), den Arthur Schnitzler am 2. August 1929 im Admiral Kino gesehen hat. Mehr Infos dazu findet ihr hier:

http://www.admiralki...itzler-im-kino/

 

 

Wir hoffen natürlich, dass das Admiral Kino weiterhin vielen Besuchern ein Ort angenehmer Stunden sein wird und dass es dieses Kino mindestens weitere 100 Jahre geben wird. Wir freuen uns auf alle, die mit uns feiern möchten :smile:

 

Einen lieben Gruß

Michaela Englert, Andreas Weiss und das gesamte Admiral Kino Team

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

- Am Dienstag, den 29. Oktober 2013 gibt es dann ein weiteres Highlight mit der erstmaligen Vorführung des verschollen geglaubten und vom Admiral Kino rekonstruirten Films "Eine Nacht in London" (1928), den Arthur Schnitzler am 2. August 1929 im Admiral Kino gesehen hat. Mehr Infos dazu findet ihr hier:

http://www.admiralki...itzler-im-kino/

 

 

Kleiner Typo oder Autokorrekturfehler:

---

20.00 C.T.: Vorführung EINE NACHT IN LONON / A KNIGHT IN LONDON

---

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... daran dachte ich auch erst. Aber sowohl IMDb wie auch filmportal.de listen als englischen Titel die "K"-Version. Wie aber kommt ein Edelmann (oder vielleicht doch ein Kavalier?) in die englische Fassung, wo der deutsche Titel eine nächtliche Zimmerverwechslungskomödie andeutet? Doppelfehler - oder der britische Hinweis auf die Rolle des Prinzen Zalinoff? Fragen über Fragen. Vielleicht erschließen sie sich aus der Spielhandlung. Ach, ich wäre jetzt gerne mal in Wien ...

 

http://www.filmporta...ba2e79739cdd371

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie die zwei unterschiedlichen Titel entstanden sind, ob es ein Übersetzungsfehler oder beabsichtigt war, wissen wir leider auch nicht. Zum Inhalt passen jedoch beide Titel.

Jedenfalls ist der Film, der ja eine deutsch/britische Co-Produktion war, in England als A KNIGHT IN LONDON und in Deutschland/Österreich als EINE NACHT IN LONDON in die Kinos gekommen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.