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Geschrieben

Kennt sich hier jemand mit der Schadensregulierung durch die Versicherung nach einem Kolbenplatzer aus?

 

Den Spiegel und die Lampe zahlt ja der Lampenhersteller (sofern sich die Lampe in der Garantielaufzeit befindet)

 

Wie sieht es mit den Lohnkosten für die Reparatur aus?

 

 

Gruß

 

Tex

Geschrieben

Weil die übliche gesetzliche Gewährleistung die Übernahme von Folgeschäden ausschließt, soweit keine Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Kolbenlieferanten vorliegt (was sich nie beweisen ließe).

 

Über die Gewährleistung kommst Du aber ohnehin schon nichtmal an die Ersatzteile - daran hängen Garantiebedingungen, und die darf der Hersteller des Kolbens ohnehin so festlegen wie er will. Du kannst nur zustimmen oder verzichten.

 

Die Kostenübernahme der Ersatzteile ist also tatsächlich eine freiwillige Leistung des Kolbenherstellers oder, bei 'offiziellen' Kolben eines Projektorherstellers, z.B. 'Christie Kolben', eben desjenigen der für beides geradesteht, Projektor und Kolben.

 

Wenn Du auf die Garantie verzichten willst, bleibt Dir nur die Gewährleistung, die Dir aber bestenfalls einen neuen Kolben bietet, und auch das wirklich stressfrei nur innerhalb der Beweislastumkehrfrist der ersten 6 Monate nach Kauf.

 

- Carsten

Geschrieben

Die üblichen Lampenhersteller "garantieren" dem Kunden gegenüber nicht nur eine gewisse Lebenszeit der Leuchtmittel, sondern auch den Ersatz der Folgeschäden am Equipment bei katastrophalen Fehlern (Zerknall). Ob jetzt nur die Teile, oder auch die Arbeitskosten (Labour) ersetzt werden, ob die Lampe vollständig oder nach Restlebenszeit (pro rated) vergütet wird, ist je nach Bezugsquelle der Lampe zu klären. Es mag sein, daß z.B. Sony oder Christie beide ihren Verpackungen Ushio Lampen verkaufen. Die Garantiebedingungen unterscheiden sich aber erheblich, je nachdem, über wen die Lampe bezogen wurde. Auch die 3 großen Hersteller haben unterschiedliche Ersatzbedingungen. Pauschal ist das ohne genaue Vertragskenntnis nicht zu sagen.

 

 

Stefan

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