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  • 1 Monat später...
Geschrieben

Quelle: Insolvenzbekanntmachungen

 

1506 IN 4354/13

-

In dem Verfahren über den Antrag d.

 

DCPG - Digital Content Portal Germany GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Dr.

Kramer Andreas, Altheimer Eck 5, 80331 München, AG München HRB 181255

- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

-

Beschluss:

 

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen

wird am 17.01.2014 um 9:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs.

2 S. 1 Nr. 1 InsO.

 

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé,

Franz-Joseph-Strasse 8, 80801 München, Telefon: 089/255487-00, Telefax:

089/255487-10, Email: info@jaffe-rae.de.

 

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der

Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

 

Amtsgericht München - Insolvenzgericht

 

Das wars dann wohl. Da der HDF zu 60 % beteiligt ist, frage ich mich gerade, ob ich mit 60 % meines Betrages diese zum Scheitern verurteile GmbH mitfinanziert habe und ob ich in Zukunft meine Beitäge lieber selbst in den Sand setze?!

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