Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

  • Antworten 51
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

Die Verleiher sollten sich (endlich mal) nur über den geschätzten Erfolg eines Filmes äußern und dieses nicht an der Anzahl erstellten Schlüssel festmachen^^

 

Zur Zeit heißt es ja noch häufig "Sorry, wir starten klein" was dann bedeutet, man erwartet nicht viel Besucher. Diese Entscheidung sollte aber letztlich dem Kinobetreiber überlassen bleiben, ob er einen Film einsetzen möchte. In Bezug auf Frankenstein habe ich auch keine Spielerlaubnis erhalten. Mag zwar jetzt nicht wirklich schlimm sein, aber unschön ist es trotzdem.

 

Wobei die einzige Begründung für das nichterlauben des Abspiels ist die "Festlegung der Startgröße" durch den Verleih. Dieses ist in meinen Augen jedoch nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz im digitalen Kinozeitalter Unrecht.

Geschrieben

Die Verleiher sollten sich (endlich mal) nur über den geschätzten Erfolg eines Filmes äußern und dieses nicht an der Anzahl erstellten Schlüssel festmachen^^

 

Zur Zeit heißt es ja noch häufig "Sorry, wir starten klein" was dann bedeutet, man erwartet nicht viel Besucher. Diese Entscheidung sollte aber letztlich dem Kinobetreiber überlassen bleiben, ob er einen Film einsetzen möchte. In Bezug auf Frankenstein habe ich auch keine Spielerlaubnis erhalten. Mag zwar jetzt nicht wirklich schlimm sein, aber unschön ist es trotzdem.

 

Wobei die einzige Begründung für das nichterlauben des Abspiels ist die "Festlegung der Startgröße" durch den Verleih. Dieses ist in meinen Augen jedoch nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz im digitalen Kinozeitalter Unrecht.

 

Da hast du Recht.

Die Frage ist, wie würden Heute Gerichte entscheiden, wenn es da mal einer darauf anlegt?

Ein Einzelner kleiner Betreiber kann nicht wirklich ein urteil erwirken, ohne dass er auf Lebzeiten ein Problem bei der Dispo bekommt. Da ist eine grundsätzliche rechtliche Prüfung durch den HDF nötig.

Es gab ja mal ein Urteil diesbezüglich, und da wurde so argumentiert, dass ein Kino ja die freie Wahl hat, welchen Film es spielen will. Insofern also nicht abhängig von "einem" Film ist. Das dies ja nicht wirklich praktikabel ist, wissen wohl nur die Betroffenen.

In Zeiten von Kopienkosten, die unterhalb der MG liegen, sollte eine Belieferung an jeden, der möchte, kein finanzielles Problem für den Verleih darstellen.

Ein Grund, der aber in den Bereich der Spekulation fällt, könnte aber auch sein, dass Ketten da etwas Einfluss ausüben, um, zumindest für mittlere und kleine Starts, ihr Einzugsgebiet zu erhöhen.

Geschrieben

@Pudding hat Recht - die Ketten über einen erheblichen Einfluss auf die Kopienzahl aus.

 

Verschlimmernd dazu kommen aber auch die Vorgaben aus London bzw. Amerika und die Hörigkeit der Verleihfilialen ihren Vorgesetzten gegenüber. Wenn ich die Anzahl der Kopien im Umlauf erhöhe, erhalte ich ganz sicher kurzfristig mehr Einnahmen und über die gesamte Einspielzeit bestimmt auch in Summe mehr Geld. Eigentlich doch 'ne gute Sache. Aber ich mache mir den heiligen Kopienschnitt kaputt, da gerade Kinos in der gerne so genannten "Provinz" ja nicht die Platzkapazität der Metropolensäle aufweisen (können). Und mit einem guten Schnitt kann man bei den großen Bossen eben besser punkten und buckeln.

Intern werden sicher noch immer Loblieder auf denjenigen Verleiherkollegen gesungen, der irgendwann mal den genialen Einfall hatte, anstatt den "Schnitt pro Kopie" nur noch den "Schnitt pro Location" anzugeben.

Geschrieben

Vermutlich ist auch ein anderer Grund dafür verantwortlich - so wie früher werden bei Starts grundsätzlich feste Kopienzahlen kalkuliert und mit den Dienstleistern als Paket verhandelt. Die EDV Systeme der Verleiher/Disposition basieren vermutlich ebenfalls noch auf dem Konzept limitierter Kopienzahlen. Zurückgeschickte Festplatten gehen mutmaßlich bei vielen Verleihern garnicht mehr in die Kalkulation ein.

 

- Carsten

Geschrieben

@Pudding:

im Grunde ist eine kopierte Bitfolge wieder ein Original. Da es von selbigem durch nichts zu unterscheiden ist im Gegensatz zu (auf Film bezogen) analogen Kopien, die vom Original stets zu unterscheiden sind. Wir sollten generell besser von Abspielrechten reden, als von "Kopien".

 

Ich hoffe (und unterstelle mal), dass es keine generelle Absprache der Ketten mit den Verleihern gibt, denn das wäre mit Sicherheit kartellrechtswidrig. Dennoch (so habe ich auch schon mal Vermutungen gehört) ist in manchen Ballungszentren wohl eine gewisse Schieflage vorhanden in dem jemand u.U. Bedenken hat, einen Abspieler zu verlieren wenn man einen anderen dazunimmt. Im Zuge der digitalisierten Kinowelt wird es einem aber deutlich erschwert, zu erklären, warum man nicht spielen darf...

 

Ich sehe den Kinofilm als kurzfristiges Vermarktungsgut (ähnlich einem Fußballspiel über deren Art es schon Urteile gibt). Das Auswertungsfenster beträgt im Vergleich zu früher nur noch wenige Wochen. Ich für meinen Teil denke über einen Einsatz in aller Regel nicht mehr nach, wenn die dritte Spielwoche rum ist. Ausnämlich mal einzelne besondere Filme/Reihen/Specials (oder wenn vielleicht mal grad GARNICHTS auf dem Markt ist -> Fußball-WM).

Analyse in meinem Haus:

Analog: Durchschnittlicher Einsatz in der 7. bis 8. Woche

Digital: Durchschnittlicher Einsatz in der 2. bis 3. Woche

Wobei sich das derzeit noch mehr Richtung 2. Woche verschiebt. Für die "normalen" Mainstreamfilme ist mir die dritte Spielwoche schon zu spät im Allgemeinen (solange sich - wie gesagt - Alternativen bieten).

 

Ich habe bislang auch noch NICHT EINE EINZIGE halbwegs sinnvolle Begründung gehört, wieso ich nicht spielen darf. Die einzige Begründung, die es gibt ist: "Wir wollen nicht, dass Sie spielen". Und das ist Willkür.

 

Nun gibt es Stimmen die vergleichen das mit Autohäusern. So darf ja beispielsweise auch nicht jeder einen Merzedes verkaufen oder wird von VW mit Neuwagen beliefert... (Gibt's eigentlich Neuwagenmarkenhändler OHNE eine angsschlossene Werkstatt??? *grübel*). Um einem Vergleich standzuhalten müßte aber demnach ein Verleih NUR noch eine einzige Kinokette mit Filmen beliefern und alle anderen gar nicht mehr.... Desweiteren muss bei PKW natürlich die Kompetenz vorhanden sein, Sicherheit und Reparaturmöglichkeit, was wir beim Film alles NICHT benötigen... usw.

Geschrieben

@carstenk:

 

Dieses System ist aber halt auch schon überholt...

Und das INSBESONDERE seit der Belieferung über Satellit.

 

Mir sagte letztens auch ein Disponent er hätte nur soundsoviel zusätzliche "Kopien", die er einsetzen dürfe. Nur ist halt der Grund dafür einfach Willkür. Oder kann mir jemand erklären, warum es für den Verleih BESSER ist, wenn mein kleines Kino den Film erst in der 3. oder 4. Woche spielt!????????? (Wie oben schon gesagt: Nicht ein einziger Verleih hat mir dafür bislang eine Sinnvolle Erklärung gegeben).

(und auch das kann ich nur gebetsmühlenartig wiederholen: Die VPF ist kein Kostenfaktor der einer "Kopie" zugeordnet werden darf. Es ist eine Beteiligung der VERLEIHER an den Digitalisierungskosten und nichts was nur auch im Ansatz mit Filmkosten zu tun hat - so wie ich schon gehört habe das der Produzent dann "angeblich" den Einsatz beschränkt, um nicht so hohe Kosten zu haben durch die ganze VPF, was ja absolut daneben ist, weil nunmal ja für die digitale Anlage ist und nicht für die kopierte Festplatte. etc. etc.

Geschrieben

 

Ich habe bislang auch noch NICHT EINE EINZIGE halbwegs sinnvolle Begründung gehört, wieso ich nicht spielen darf. Die einzige Begründung, die es gibt ist: "Wir wollen nicht, dass Sie spielen". Und das ist Willkür.

 

 

@Ulli ... es herrscht das Prinzip der "Vertragsfreiheit". Darunter versteht man u.a., dass jeder Vertragspartner das Recht hat, sich zu entscheiden, ob er einen Vertrag schließen will oder nicht. Da gibt es zwar daseinswichtige Ausnahmen, wie Stromversorgung, Müllabfuhr, Wasser etc. aber die Filmversorgung fällt nicht darunter (Ausnahmen Großstarts, die werden als "Monopol" betrachtet)

.

Ich selber möchte ja auch die Auswahlmöglichkeit behalten, welchen Film ich spielen will. Da muss ich nach meinem Verständnis doch auch meinem Vertragspartner die Auswahl der Kinos, die einen Film spielen, zugestehen.

Geschrieben

@Pudding hat Recht - die Ketten über einen erheblichen Einfluss auf die Kopienzahl aus.

Da würde sich das Kartellamt aber brennend dafür interressieren. Nur würde ein Nachweis wohl schwer fallen, siehe Benzin, Gas und Strom- "Kartell"

 

Verschlimmernd dazu kommen aber auch die Vorgaben aus London bzw. Amerika und die Hörigkeit der Verleihfilialen ihren Vorgesetzten gegenüber. Wenn ich die Anzahl der Kopien im Umlauf erhöhe, erhalte ich ganz sicher kurzfristig mehr Einnahmen und über die gesamte Einspielzeit bestimmt auch in Summe mehr Geld. Eigentlich doch 'ne gute Sache. Aber ich mache mir den heiligen Kopienschnitt kaputt, da gerade Kinos in der gerne so genannten "Provinz" ja nicht die Platzkapazität der Metropolensäle aufweisen (können). Und mit einem guten Schnitt kann man bei den großen Bossen eben besser punkten und buckeln.

Intern werden sicher noch immer Loblieder auf denjenigen Verleiherkollegen gesungen, der irgendwann mal den genialen Einfall hatte, anstatt den "Schnitt pro Kopie" nur noch den "Schnitt pro Location" anzugeben.

Am Ende des Tages zählt doch nur der Gewinn eines Unternehmens. Wie hoch ein Kopienschnitt ist, sollte einem Controller in Konzernen wie Disney, Sony, usw egal sein, solange die Umsatzrendite stimmt.

Kopienschnitte sind wohl eher von Interesse, wenn es darum geht den Kollegen vom anderen Verleih zu beeindrucken.

Geschrieben

@Pudding

 

Der Kopienschnitt ist für den Vertrieb das A und O - nur so kann er dem Verleiher oder Produzenten nachweisen, wie effizient er jeden einzelnen Film eingesetzt hat.

Es gilt das Mini-Max-System!

Geschrieben

@Preston:

Diese Vertragsfreiheit endet eben aber auch irgendwann. Siehe Monopolstellung und natürlich braucht niemand niemanden mit filmen zu beliefern, wenn es dafür gute Gründe gibt. Rechnungen seit Monaten nicht bezahlt oder sonstige schwere Fehler. Und bei Liveübertragungen hat es schon Urteile in diese Richtung gegeben.

 

Und:

Egal ob großer Verleih oder kleiner... Ein Film ist ein individuelles Einzelwerk mit einer Halbwertszeit von ein paar Tagen. Danach für's Kino völlig uninteressant. Und somit ein Monopol.

Geschrieben

@Pudding

 

Der Kopienschnitt ist für den Vertrieb das A und O - nur so kann er dem Verleiher oder Produzenten nachweisen, wie effizient er jeden einzelnen Film eingesetzt hat.

Es gilt das Mini-Max-System!

 

Hoher Kopienschnitt allein nützt auch nicht viel und steht am Ende des Jahres nicht in der Bilanz des Verleihers.

Da steht die Differenz aus Umsatz und Kosten drin.

Also sobald eine weitere Kopie eines Filmes mehr einbringt als sie kostet, ist es aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll, diese herzustellen und zu verleihen.

Der Verleih geht ja noch nicht einmal ein Risiko ein, da ein DCP ja nicht mehr kostet als die Mindestgarantie.

 

Mir entzieht sich völlig, warum der Kopienschnitt so wichtig sein soll.

Genauso wichtig wie eine goldene Leinwand.

Braucht kein Mensch, ausser das Ego des Verleihers.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.