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Fallklappe


carstenk

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Nee, ich werd's noch mit einem Testvideo einer unserer Klappen am Labornetzteil abschließen, versprochen...

 

(die anderen Klappen habe ich übrigens mal mit WD40 wieder schön gängig gemacht. Für so eine richtig beklemmende Demo müssen die ja alle zeitgleich runtersausen wie ne Guillotine ;-) )

 

- Carsten

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Hallo miteinander,

 

da ich gerade das hier lese eine nicht sehr kurze Antwort auf die Fallklappen:

 

Es gab wg. der Verwendung von Film auf Nitrozellulose-Basis diverse schwere Brände in den sog. Lichtspielbetrieben verschiedenster Art.

 

Mein leider schon lange dahingeschiedener Vorführermentor berichte aus seiner Jugendzeit, dass er dort noch von Hand den Projektor kurbelte und der Film (ca. 5-10 min.-Länge) unterhalb des Projektorkopfes in einen Korb!!! fiel. Von dort wurde er wieder auf die Spule zurückgewickelt. Die Spielstätten waren damals noch Gastätten und Tanzsäle aller Art. Man rauchte dort und die Beleuchtung erfolgte mit recht freizügigen offenen Bogenlampen, Petroleumlampen oder Kerzen, selener mit Glühlampen, und wenn der Film in Flammen geriet, war's das Aus und teilweise der Brand katastrophal.

 

Man erkannte wohl das Dilemma und es wurden gerätetechnisch und bauliche Vorschriften erlassen, um diese Katastrophen auszuschließen.

 

Laut Brandschutzvorschrift wurde für den Bildwerferraum ca. in den 20-er Jahren festgelegt, dass dieser als seperater Raum ausgelegt wird. Sozusagen brandschutzmäßig ein anderer Brandabschnitt. Wenn z. B. im Vorführraum ein Brand ausbrach, bei Filmbrand fast explosionsartig, musste durch sich schnell schließende Feuerschutzklappen der Flammendurchbruch in den Projektions- und Beobachtungsfenstern zum Zuschauerraum verhindert werden.

 

Dazu gab es erst mechanische Lösungen mit Seilzügen und mechanischen Ausklinkungen. Diese waren sehr wartungsintensiv. Später erledigte man dies mit den sogenannten Haltemagneten an den Feuerschutzklappen. Die Filmprojektoren erhielten einen Brandschutzschalter (Nitrofilmschleife hält diesen in Arbeitskontakt) in Nähe über dem Filmbahneinlauf. Alle Schalter, auch eventuelle Auslöser seperat an den Vorführerplätzen und die direkte Versorgungsleitung zu den Haltemagneten war in Reihe geschaltet (heute sagt man wohl Sicherheitsschleife) und jede beliebige Unterbrechung der Schleife führte zum Aussetzen des Haltestromes für die Haltemagnete und alle Klappen fielen guilltinemäßig runter.

 

An der Ernemann VIIB hing ein Schlater am Typenschild verbunden mit eine geklebten Nitrofilmschleife zum Haken am Protektorbügel. Bei der D-Serie war dies ein federbelasteter Schalter mit Spannzapfen auf der Welle des Protektorbügels. Falls der Film in der Filmbühne riss, löste der Protektorbügel aus (superschnelle Lichtklappe vorm Bildfenster). Erst wenn der Film in Brand geriet, brannte die Sicherheitsschleife am Schalter ab und die Stromzufuhr zu den Fallklappen wurde unterbrochen. Die Projektoren wurden mit den Feuerschutztrommeln versehen, in den USA mussten die Projektoren und Umrolleinrichtungen vollständig gekapselt werden.Es war strengstens verboten, diese Sicherheitseinrichtungen zu deaktivieren, z. B. durch Festbinden oder Verkeilen der Klappen oder Kurzschließen der Schalter in der Sicherheitsschleife.

 

Für die Vorführräume, die Nitrofilme abspielen, war und ist wohl heute noch also bautechnisch abzusichern:

 

- ein gesonderter Brandabschnitt des Vorführraumes zum Zuschauerbereich (keine direkten Zugänge)

 

- dass der Filmvorführer aus dem Vorführraum sofort fliehen kann (selbstschließende Fluchttür nach außen öffnend ohne Klinke mit Rollenschloss), Fluchtweg muss unmittelbar ins Freie führen

 

- dass alle Öffnungen zum Brandabschnitt Zuschauerbereich durch brand- und explosionssichere Klappen selbständig geschlossen werden (Stromausfall, Brandlast und Handauslösung)

 

- dass ein Hauptschalter außerhalb des Vorführraumes liegt

 

- dass sich Brandschutzeinrichtungen am Filmprojektor befinden (Feuerschutztrommeln, Brandschleifen, Protektorschaltung)

 

- Aufbewahrung des Filmmaterials in Filmschränken mit seperaten Rollenfächern (meist Hartholz - kein Metall)

 

- dass eine Notbeleuchtung unabhängig von der Hauptstromversorgung existiert

 

- spezielle Abfallbehälter für Filmreste vorhanden ist

 

- dass strengstes Rauchverbot besteht - großer sichtbarer Verbotshinweis an der Raumwand

 

- bei Kohlebogenlampenbetrieb unter jedem Projektor ein Eimer mit Sandfüllung steht

 

- die Abschaltung der Stromversorgung bei Nichtbetrieb des Vorführraumes (Hauptschalter BWR) erfolgt.

 

Eventuell liest der Interessierte mal in den Brandschutzverordnungen und Bauvorschriften dazu nach.

 

Die Projektionsfenster waren mit Glasscheiben zum Zuschaueraum abgetrennt (Schall- und Luftdichtheit), die Sichtfenster mit normalem und die Projektionsfenster mit planparallelem Glas.

Von Zeiss Ikon die typischen schwarzen Fenster zunächst Normalgöße, Projektionsfenster tw. sogar nur mit runder Glasscheibe, später von Pentacon die grünlichen oder hammerschlag silbernen Fallklappen in Normalgröße bzw. für Cinemascope und 70mm die breiten.

 

In ein paar Tagen stelle ich mal einige Bilder dazu ein. Mal sehen was ich finde.

 

 

ff

filmuwe

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