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Geschrieben

Ich bin sicher, heute stört sich niemand mehr daran, Live of Brian zu spielen 😉 Auch, wenn er noch auf der Liste stehen mag. Das könnte man sicher riskieren 😉

Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb UlliTD:

Ich bin sicher, heute stört sich niemand mehr daran, Live of Brian zu spielen 😉 Auch, wenn er noch auf der Liste stehen mag. Das könnte man sicher riskieren 😉

sollte 2018 im Rollberg laufen an Karfreitag, die Vorstellung fiel seltsamerweise aus kurzfristig, da war wohl jemand nicht einverstanden damit

Geschrieben

In den Landesgesetzen steht explizit drin, welche Stillen Feiertage für das Kino relevant sind. In NRW ist das nur Karfreitag. Wer jetzt morgen in NRW den Film nicht spielt, hat entweder das Gesetz nicht verstanden oder betreibt Gorilla-Marketing.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb clematt1000:

Das Feiertagsverbot von Das Leben des Brian hat ganz sicher mit ruhigen Feiertagen zu tun und nicht damit das der Vatikan den Film gerne vernichtet sehen würde

... und was hat das mit meinem Post zu tun?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb tomas katz:

In den Landesgesetzen steht explizit drin, welche Stillen Feiertage für das Kino relevant sind. In NRW ist das nur Karfreitag. Wer jetzt morgen in NRW den Film nicht spielt, hat entweder das Gesetz nicht verstanden oder betreibt Gorilla-Marketing.

 

In Nordrhein-Westfalen sind im Gesetz über Sonn- und Feiertage Nordrhein-Westfalen (Feiertagsgesetz) die allgemeinen und besonderen Feiertage definiert und die Regelungen dazu festgeschrieben. Besonders geschützt sind die sogenannten "stillen" Feiertage Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag.

Geschrieben

Wir hatten diese Woche jedenfalls reichlich irritierte Anfragen auf dem AB, ob wir tatsächlich auch an Allerheiligen 'Der Buchspazierer' spielen. Kann mich nicht erinnern, dass das in den vergangenen Jahren mal vorkam.

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Professor Fate:

 

In Nordrhein-Westfalen sind im Gesetz über Sonn- und Feiertage Nordrhein-Westfalen (Feiertagsgesetz) die allgemeinen und besonderen Feiertage definiert und die Regelungen dazu festgeschrieben. Besonders geschützt sind die sogenannten "stillen" Feiertage Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag.

Korrekt, aber außer am Karfreitag ist die zu schützende Zeit nur von 5 bis 18 Uhr. Danach darf wieder alles gezeigt und in der Disco getanzt werden. Den Link zum Landesgesetz habe ich weiter oben bereits gepostet.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb tomas katz:

In den Landesgesetzen steht explizit drin, welche Stillen Feiertage für das Kino relevant sind. In NRW ist das nur Karfreitag. Wer jetzt morgen in NRW den Film nicht spielt, hat entweder das Gesetz nicht verstanden oder betreibt Gorilla-Marketing.

Und ich kann selbst nicht lesen. Du hast natürlich Recht. Nicht feiertagsfreie Filme dürfen nur an Karfreitag nicht vorgeführt werden. An den anderen stillen Feiertagen ist das egal.

Steht in dem Gesetzestext den ich weiter oben verlinkt habe.

Geschrieben

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Das gesamte Wochenende (Do-So) sollte bei ca. 1,8 Mio. Besucher liegen. 

  • Thumsbup 2
Geschrieben

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Das gesamte Wochenende (Do-So) sollte bei ca. 1,2 Mio. Besucher liegen. 

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Geschrieben

Auf DLF grad gehört, hat er doch zumindest nicht so schlecht abgeschnitten. Vielleicht macht er sich ja;)
(Ich persönlich war vom 1. Teil aber auch schon nicht so richtig begeistert)

Geschrieben

Ich bin sehr enttäuscht, wir haben nun seid Mittwoch gerade mal 200 Besucher (Stand 16.11 / 16:35) gehabt. Am liebsten hätte ihn garnicht mit ins Programm genommen wenn man sieht wie gut Venom & Alter weißer Mann läuft.

Geschrieben

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Das gesamte Wochenende (Do-So) sollte bei ca. 1,25 Mio. Besucher liegen. 

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