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Geschrieben

Übrigens bietet FFR weder eine Entschuldigung noch eine Entschädigung an. Es erfolgt lediglich ein Achselzucken.

 

Der Film kann doch nicht verschwunden sein ... !!!

Entweder hat ihn jemand anderes oder der liegt da noch irgendwo rum,

oder damit ist etwas passiert - was aber immer noch besser ist als ihn gar

nicht mehr zu haben ! - In dem Fall könnte es wenigstens eine Einigung geben.

Ich würde da nicht locker lassen - das etwas verschwindet ist faktisch Unmöglich.

Geschrieben

zeig ihnen wo der hammer hängt;)

 

wenn du´s künftig selbst machen möchtest, dann hol dir das ding wenn du deinen gutschein einlöst;)

Geschrieben

Ich weiß ja nicht, wie man das beim Bespuren macht. Wie beim Durchlaufentwickeln? Mehrere Kundenfilme hintereinander hängen? Dann könnte der Film ja irgendwo bei jemand anderem noch hinten dran hängen, der diesen versehentlichen Bonusfilm vielleicht noch nicht bemerkt hat.

Geschrieben

Henrik, frag doch mal den Uwe Brengel was er dazu meint. Früher hat Schmalfilm für uns "gekämpft", die Cine 8/16 kann das bestimmt auch. Da geht bestimmt noch was.

 

Vielleicht bespiet FFR gar nicht selbst und er muss selbst erst nachforschen oder so?

 

 

Geschrieben

Ich fasse zusammen:

1) der Film wurde zum Bespuren weggeschickt - also Auftragsvergabe als Werkleistungsvertrag nach BGB

2) zurück kam nur die Filmdose - nicht der originale Film. Der kam nie mehr von dieser Firma zurück.

3) Ich empfehle § 823 BGB - Schadensersatz. ".. wer vorsätzlich oder fahrlässig.... ist zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet..."

4) Diese Firma hat bisher laut Deinen Aussagen nur mit einem Achselzucken reagiert. Entweder unprofessionell oder frech und dreist.

5) Da die Verpackung des Originalfilm zurückgeschickt wurde ist also ein Rausreden auf Verlust auf dem Postweg nicht möglich.

6) Dieser Firma einen Einschreibebrief mit Rückschein schicken. Inhalt etwa sinngemäß wie folgt:

 

Sie haben meinen Film mir nicht zurückgesendet, nur die leere Verpackung. Es ist daher zum Verlust des Filmes bei Ihnen gekommen. Hierfür sind Sie verantwortlich. Haftung gemäß Sorgfaltspflichten.

Aufforderung den fehlenden Film bis zum...in unbeschädigtem Zustand auf deren Kosten an Dich zurückzusenden. Mit genanntem Datum setzt Du sie bei Nichtzurücklieferung in Verzug und forderst Schadensersatz nach BGB § 823 da sie zumindest fahrlässig den Verlust zu verantworten haben.

Den entstandenen Schaden bezifferst Du wie folgt: Materialwert + Sachauslagen von Dir wegen der erforderlichen Briefe etc.

Ankündigung: Wenn keine Rücksendung des Films, keine Reaktion und kein Schadensersatz wird der Vorgang deinem Anwalt übergeben und der Rechtsweg beschritten => Klage vor dem zuständigen Amtsgericht

 

 

Dann wollen wir doch mal sehen.....So manchen Hinterhoffirmen scheint nicht klar zu sein, welche Rechtspflichten sie einhalten müssen und welche Konsequenzen möglich sind.

 


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Geschrieben

passieren kann immer was - und jede entwicklungsanstalt - immer schon - ersetzt nur den film, weil der ideelle wert oder was auch immer, nicht festgemacht werden kann. auch wenn die aufnahmen noch so unwiederbringlich sind. das hat damit nix zu tun. da geht´s einfach darum, dass sich irgend eine kleine firma die methoden grosser telekomfirmen zu eigen gemacht hat: darauf zu bauen, dass sich maximal 50% der kunden beschweren und von denen nochmal 80% an den service-hotlines aufgerieben werden.

Geschrieben

Klar es geht hier nur um materiellen Schadensersatz - aber wenn der nicht eingefordert (und notfalls eingeklagt) wird, dann geht die Schlamperei gedankenlos weiter.

 

De Sorgfalt steigt immer, wenn diese Firmen feststellen, das Schlamperei sie mehr Geld kostet, als gleich vernünftig zu arbeiten.

Geschrieben

na vor allen dingen beweist es eines: wettbewerb ist das a und o! je weniger firmen eine bestimmte leistung oder ein produkt anbieten, desto nachlässiger kann gearbeitet werden. umso wichtiger wäre es darum, mehr leute zum schmalfilme-machen zu bringen. deswegen ärgert mich das abwürgen des wettbewerbs-fadens so sehr! willkommen in spiessbürgistan!

Geschrieben

Für mein Empfinden wird hier ganz schön viel geurteilt und verurteilt, dafür dass der Sachverhalt recht jung und erst einseitig beschrieben ist.

Ich will den herben und sehr ärgerlichen Verlust ja gar nicht schönreden, aber vielleicht taucht er ja auch doch noch wieder auf? Sowas gibts. Wenn ich FFR wäre und das hier so lesen würde, würde ich ob der voreilenden Zerfleischung jetzt wohl einfach aufgeben.

War das "Schulterzucken" wirklich sein letztes Wort?

 

Ich hab letztes Jahr nach Deidesheim meinen 30m Aviphot zu Niklas Rühl geschickt, weil ein paar Szenen von ihm waren. Der kam bei ihm nei an. Letzte Woche (!), also gut ein Jahr später, bekam ich einen völlig verdreckten und zerfetzten Umschlag von DHL, auf dem nur noch mien Absender zu lesen war. Der Umschlag lag ein Jahr lang irgendwo im Dreck, jetzt ist er plötzlich und kommentarlos wieder da. Manchmal lösen sich solche Dramen eben auch auf...

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Geschrieben

Meine herzliche Anteilnahme! Das ist so ärgerlich und man fühlt sich dann auch noch ohnmächtig so einem gleichgültigen Gebaren ausgesetzt.

Ich würde duchdrehen und wäre tagelang genervt... Ich bin es schon, wenn ich mir das nur vorstelle...

Hoffentlich gibt es ein Happy End!!!

 

Rudolf

 

PS Ich habe mir auch mal das Ziel Bespurung gesteckt. Habe zwar schon alle Geräte dafür, aber bei mir mangelt es am Know How.

Hatte Glück und habe zwei Maschinen (Bolex 240 und Rexette mit Anleitungen und ein paar Kilometer Tonband) ersteigert.

Vertonen wollte ich das dann mit meinem "Erno" - aber das ist ein anderer Thread...

Geschrieben
Wenn ich FFR wäre und das hier so lesen würde, würde ich ob der voreilenden Zerfleischung jetzt wohl einfach aufgeben.

 

Nun ja... man muss ja nicht gleich das (hohe) Amtsgericht anrufen... Aber wenn ich FFR wäre würde ich mich doch um eine Lösung bemühen

und mich mindestens Entschuldigen. Ich weiss natürlich nicht was genau vorgefallen ist aber es kann die Wut und Depression doch unnötig

schüren, wenn man sich dem Gefühl von Ignoranz oder Gleichgültigkeit ausgesetzt wähnt. Wir kennen das beispielsweise von großen Konzernen

(Telefonhotline - "Servicewüste")

Ich hatte übrigens noch keinen Kummer mit FFR.

  • Like 2
Geschrieben
einfach an irgend einem schrott-film probieren. eine fertigkeit kann man sich kaum erlesen.

Ich mache niemals keine Schrottfilme nicht :mrgreen:

Geschrieben

alle paar monate geht hier einer hoch, der in seiner wohnung tausende briefsendungen gebunkert hatte, weil ihm die zustellung zu anstrengend war. ist doch irre sowas!

Geschrieben

ja, schon. D. h. ich bin nicht wirklich ein guter Musiker - habe früher Gitarrenunterricht gehabt - ich würde mich eher als respektlosen Autodidakten

bezeichnen. Der auch keine Hemmungen hat sich zu blamieren ;)

Ich hatte kürzlich meinen erstes Filmchen vertont - hat Spass gemacht. Ansonsten komme ich nicht mehr so viel zum Musizieren.

Geschrieben

könnte man das zeug nicht einfach aufgiessen, anstatt ein band aufzukleben?

 

Doch, das gab's einmal:

Notiz von mir über ein Gespräch vom 1.9.1961: Ein Herr Speyrer der Filmabteilung der Firma CIENGRAM SA in Genf teilte mir auf meine schriftliche Anfrage vom 19.8.1961 mit:

(Damals) war 8 und 16mm machbar, nach dem System Pyral, aufgespritzt. Soll beiseitig, also sowohl auf der Glanz- wie auf der Schichtseite möglich sein Lieferfrist 3-10 Tage, Preis je Meter (8+16mm) netto CHF -.40.

 

Eine weitere, schriftliche Auskunft von 7.9.1961 von Dorta-Film AG: "......es ist das Peterson-Verfahren. (Western Electric). Die Piste wird aufgegossen, gewalzt und poliert. Dank (angeblich) selbst entwickeltem Haft-Substrat hält die Piste sowohl auf der Emulsions- wie auf der Glanzseite....., Preise 16mm CHF -.36 und 8mm CHF -.24 je lm."

 

Gibt es diese Verfahren noch heute irgendwo?? Ich wäre auch daran interessiert.

 

Herzlichst

Ualy

Gast
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