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Geschrieben

Das Problem mit dem gleichen Stundenlohn gibt es aber nicht erst seit dem Mindestlohn. Dass Festangestellte und Aushilfen in einem Betrieb den gleichen Stundenlohn zu bekommen haben gibt es schon etwas länger.

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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

Dann werden Festanstellungen für den Arbeitgeber attraktiver, für den Arbeitnehmer unattraktiver. Ist das per se schlecht?

 

Wie Thomas schon weiter oben ausführte, sind Minijobber rein vom Verhältnis der Lohnnebebenkosten zum Nettolohn eh ungünstiger für den Arbeitgeber. Dafür dennoch offenbar attraktiver weil diese Beschäftigen gerne aus Nichtwissen auf ihre anderen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verzichten und mehrere Minijobber flexibler einsetzbar sind als weniger Festangestellte.

 

 

Für uns ist das auch ein Klopps, zumal sich jetzt rausstellt, 8,50 + Lohnnebenkosten - aber ich sehe da durchaus beide Seiten...

 

Richtig übel finde ich das aber im Bereich der Grauzonen des ehrenamtlichen Bereiches, für die es offenbar noch keine expliziten Regeln gibt (von Ausnahmen mal ganz zu schweigen), zumal man da nicht mal rechtssicher freiwillige Regelungen mit den Leuten treffen kann.

 

 

- Carsten

Geschrieben

ab 1.1.15

Minijobber € 8,50 Netto die Stunde

Festangestellter € 8,50 Brutto die Stunde

 

Nun fage ich mich, ob nicht in Betrieben, wo es beide gibt, Ärger vorprogrammiert ist, wenn der Minijobber mehr Netto hat, als der Festangestellte.

 

Das ist ein Missverständnis. Lohn ist immer der Bruttolohn. Allerdings sind geringfügig Beschäftigte (fast) abgabenfrei, so dass sie keine Abzüge als ArbeitNEHMER haben. Dafür zahlt der ArbeitGEBER mehr (pauschale) Sozialabgaben als bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

 

Seit letztem Jahr sollen allerdings auch die neueingestellen Minijobber Rentenversicherungbeiträge bezahlen. Hier betragen die Abzüge dann 3,9%, allerdings wird dieser Betrag auf ein Mindesteinkommen von 175 €/Monat berechnet.

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/09_versicherungspflicht_rv/node.html

 

Um den Betriebsfrieden zu wahren, kann man ja die bisher gerinfügig Beschäftigten für so viele Stunden einteilen, dass sie neu mind 451,- € verdienen, dann sind sie nämlich sozialversicherungspflichtig und haben auch Abzüge …

Geschrieben

Die Aufteilung in Aushilfen und Festangestellte ist von der Namenswahl hier auch nicht hilfreich. Man sollte eher von Vollzeit-, Gleitzonen-, und geringfügig Beschäftigten sprechen.

Geschrieben (bearbeitet)

Der Sueddeutsche.de-Gehaltsrechner sagt, für 2014 beträgt die Arbeitgeberbelastung bei einem Monatslohn von 450,- € als geringfügig Beschäftigter 585,- € inkl. Abgaben, bei 451,- € in der Gleitzone beträgt sie 537,93 €, also weniger. Der Nettolohn ist dann übrigens 402,43 €.

 

Für fiese Arbeitgeber besteht hier also ein gewisses Optimierungspotential ...

 

… auch schön fies: Minijobber einstellen, die (ggf. über die Eltern) privat krankenversichert sind, spart 13% pauschale Krankenversicherung für den Arbeitgeber.

Bearbeitet von tomas katz (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Der Nettolohn ist dann 402,43 - eben.

 

Für "fiese Arbeitnehmer" ein gewichtiges Argument NO zu sagen.

 

Dann werden wir demnächst nur noch Abkömmlinge von privat krankenversicherten Eltern suchen?

Dem sprechen wiederum die Vorschriften des Gleichbehandlungsgesetzes entgegen.

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