Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

  • Antworten 76
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

Der HDF ? B)

 

Der HDF steht leider zwischen den Fronten und muss immer in beide Richtungen agieren.

Die werden und können es nicht tun.

 

Neubau oder Übernahme? Bei Übernahme sollte doch ein gewisser "Bestandsschutz" bei den Verleiher greifen.

 

Und genau DAS darf es eigentlich nicht geben. Man kann doch nicht einzelne Bevorzugen und andere Benachteiligen. Entweder alle bekommen eine Kopie oder gar keiner.

Man kann doch auch nicht die Tankstelle Aral mit Benzin beliefern, aber sämtliche Jet Tankstellen erstmal nicht. Das Basisgeschäft darf nicht verwert werden, das wäre in meinem Rechtempfinden gar eine Straftat.

 

Hallo Rabust

 

Ich bin weder Kinobetreiber, noch Disponent eines Verleihs. Wäre ich letzteres, so würde ich mir beim Lesen deines Eingangspostings ernsthafte Gedanken machen. Ich kann Dir nur wünschen, dass hier kein Disponent mitliest (das tun sie aber) und Deinen Nick einem Realname zuordnen kann...

 

Und genau das, darf es ebenfalls nicht geben. Sollte Radust jetzt benachteiligt werden, weil einer seinen Klarnamen herausbekommt und vorsätzlich schlechter beliefert werden (was sich über einen gewissen Zeitraum recht leicht nachweisen liese) würde seine Monopolstellung ausnutzen und sich damit mit Sicherheit strafbar machen.

Geschrieben

Und genau DAS darf es eigentlich nicht geben. Man kann doch nicht einzelne Bevorzugen und andere Benachteiligen. Entweder alle bekommen eine Kopie oder gar keiner.

 

Eben doch. weil es das Rankingsystem gibt.

Geschrieben

Sir.tommes hat recht. Und dieses Rankingsystem ist bei jedem Verleiher individuell gestaltet.

 

Rein rechtlich kann maximal bei "marktbeherrschenden Filmen" die Belieferung erzwungen werden. Dann müssen allerdings auch alle Parameter in der Vergangenheit zwingend erfüllt gewesen sein, wie z.B. zeitnahe und korrekte Abrechnung, pünktliche Bezahlung, Spielzeiten gem. den Anforderungen, langfristige Auswertungen der Filme.

Geschrieben

Und dieses Rankingsystem ist bei jedem Verleiher individuell gestaltet.

 

Hinzu kommt, dass von uns niemand einsicht in dieses Rankingsystem hat - du must dich auf die Aussage der Verleiher verlassen.

Geschrieben

es gibt im geschäftsleben kein"der muß mich beliefern", solange keine diesbez. verträge existieren.

ebensowenig, wie ein wirt dich bewirten muß (du kommst hier nicht rein).

ausnahmen gibts natürlich auch - wie etwa die beförderungspflicht für taxis.

Geschrieben

Jaja, das lustige Rankingsystem.............mit dem habe ich auch ab und zu zu kämpfen.

Aber bei mir ist es ja so, dass ich mein Kino erst seit 11 Monaten betreibe. Also noch kein ganzes Jahr. Da muß man sich im Ranking natürlich auch erst hocharbeiten. Und da bin ich fleißig dabei...........

 

Auf der anderen Seite kann ich mich im Großen und Ganzen nicht beschweren. Es gibt viele Verleiher, die mich mit (fast) allem versorgen, was ich anfrage und mir oft auch von sich aus Filme anbieten, nach denen ich auch gefragt hätte. Manchmal muß man mit 3 Sälen tatsächlich auch mal "NEIN" sagen. Aber mit vielen kann man wirklich gut reden und ich komme mit den meisten gut aus. So ist es ja nicht.

 

Und - um mal was poitives reinzubringen hier - wenn man von einem Verleih, von dem man am Anfang nichts bekommen hat nach dem ersten Versuch hört: "Mensch, ihre Zahlen sind ja gut, die Leute gehen ja anscheinend wieder nach Heinsberg"..........dann habe ich wohl doch das ein oder andere richtig gemacht.

 

Und schon klappts auch mit diesem Verleih.

 

Trotzdem ärgere auch ich mich manchmal, wenn man einen Film nicht oder erst spät bekommt................und sich zu ärgern ist ja auch nicht verboten :-)

 

Liebe Grüße

Kally!

Geschrieben

es gibt im geschäftsleben kein"der muß mich beliefern", solange keine diesbez. verträge existieren.

ebensowenig, wie ein wirt dich bewirten muß (du kommst hier nicht rein).

ausnahmen gibts natürlich auch - wie etwa die beförderungspflicht für taxis.

 

Kann man nicht ganz vergleichen:

Wenn ich mein Schnitzel beim Restauran txy nicht bekomme, dann gehe ich es woanders essen.

 

Film xy gibts aber nur bei einem Verleih, nirgends anders.

Dieser Verleih hat also beim Film xy ein astreines Monopol, und das ist nicht ganz korrekt.

Zumal bei den jetzigen Kopienkosten die MG schon fast die Kopienkosten abdeckt.

Bei VPF LW kann man es vielleicht noch etwas nachvollziehen, aber es gibt ja auch Verleiher die bei manchen LWs keine VPF zahlen. Diese sollten dann auch dort alles liefern. Meine Meinung.

 

Klagen gab es früher meines Wissens schon, ohne Erfolg.

Die Gerichte haben wohl argumentiert, wenn man Film xy nicht bekommt, kann man ja Film yz spielen.

Ist aber in unserer Branche nicht praktikabel.

Extermbeispiel (fiktiv): kriegste den Hobbit nicht, kannst ja irgendwas andres spielen.

 

Die Film Belieferung der Kinos ist ein kartellrechtlicher Sonderfall.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe vor Jahren, als es noch um 35mm Kopien ging einmal versucht, das Kartellamt auf die Mißstände mit denen ich und etliche andere kleinere Kollegen zu kämpfen haben, aufmerksam zu machen. Aber entweder ist diese Thematik zu wenig Öffentlichkeitswirksam, zu uninteressant wenn sich nur ein einzelner kleiner meldet oder ist´s weil sich nur einer meldet. Vielleicht sollten sich einmal zwei bis drei Dutzend (je mehr umso besser) Kollegen zusammentun und ihre Probleme schildern.

Vielleicht findets dann mehr Beachtung ?

Bearbeitet von Filmheld (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Hinzu kommt, dass von uns niemand einsicht in dieses Rankingsystem hat - du must dich auf die Aussage der Verleiher verlassen.

 

Ja und nein.................eine freundliche Nachfrage bei der Disponentin / dem Disponenten schafft Klarheit!

Geschrieben

Ja und nein.................eine freundliche Nachfrage bei der Disponentin / dem Disponenten schafft Klarheit!

 

Ja, sie sagt dir dann, wo du stehst - also musst du dich auf diese Aussage verlassen. Das habe ich doch in meinem Post geschrieben. Sie wird dir nicht die Liste zeigen ...

Geschrieben

Ja, sie sagt dir dann, wo du stehst - also musst du dich auf diese Aussage verlassen. Das habe ich doch in meinem Post geschrieben. Sie wird dir nicht die Liste zeigen ...

 

Das stimmt, die Liste wird man wohl nicht zu sehen kriegen............geht mich ja auch nichts an wo die Kollegen stehen, das wäre ja ein Verstoß gegen den Datenschutz.

Aber wenn man sich erklären läßt wie das Rankingsystem funktioniert und warum man da steht wo man steht, weiß man zumindest wo man dran ist!

Geschrieben

Sir Thomes : von wegen nur Disney. Diana -, 12 Years a Slave -, Mandela -, Tarzan -, Saving Mr. Banks -, Muppets -, Grace of Monaco -, Brick Mansion -, Cuban Fury-, Flöckchen -, Mädelsabend -, Tammy -, Jack und das Kuckucksuhrherz -, Die Karte meiner Träume -, M. Claude -, Wir sind die Neuen -, Jersey Boy - etc., etc.

 

Ich grüble die ganze Zeit schon über dieser Filmauswahl. Mit wenigen Ausnahmen - 12 Years a Slave, Ms. Claude, Wir sind die Neuen, die ganz klar mit Schwerpunkt Arthouse und auch sehr behutsam gestartet wurden - sind das Filme, die im Bereich zwischen Flop und enttäuschendem Ergebnis gelaufen sind. Entsprechend vorsichtig waren eventuell auch die Starts von Seiten der Verleiher dosiert. Warum willst du unbedingt diese Filme spielen?

Geschrieben

Ich grüble die ganze Zeit schon über dieser Filmauswahl. Mit wenigen Ausnahmen - 12 Years a Slave, Ms. Claude, Wir sind die Neuen, die ganz klar mit Schwerpunkt Arthouse und auch sehr behutsam gestartet wurden - sind das Filme, die im Bereich zwischen Flop und enttäuschendem Ergebnis gelaufen sind. Entsprechend vorsichtig waren eventuell auch die Starts von Seiten der Verleiher dosiert. Warum willst du unbedingt diese Filme spielen?

 

@ tomas: da hast du recht. Ich aber habe es so verstanden, dass es nicht direkt um den Start ging, sondern vielmehr ein Einsatz in der dritten oder vierten Woche. Und das widerum kann ich mir nicht vorstellen - ist schon sehr merkwürdig.

 

Aber ich denke, auf Grund des postes von HaraldSchäfer wird sich rabust hier nicht mehr melden ...

Geschrieben (bearbeitet)

@ Filmheld

 

Tja, dazu kann ich auch eine (traurige) Anekdote beitragen:

 

Wir haben 1974 in unserem neuen 2-Saal-Kino erhebliche Probleme gehabt,

überhaupt an Filme zu kommen, da ein Mitbewerber kurz nach unserer

Eröffnung ein 3-Saal-Kino in unserer Stadt eröffnete, und in der

benachbarten (größeren) Stadt Moers alleiniger Platzhirsch war.

 

Wir hatten: AVIS, (die schon damals in den letzten Zügen liegende)

GLORIA (mit fast unspielbaren Titeln), und noch 3 andere

Kleinverleiher, allesamt Filme, die der Mitwerber (es war

die Fa. Wirges/ ich kann den Namen heute ruhig nennen,

da es diese Firma lange nicht mehr gibt) ohnehin nicht

haben wollte.

 

Wir haben dann beim Kartellamt in Düsseldorf geklagt,

und sämtliche Filialleiter haben sich dort gedreht und

gewunden mit Erklärungen, warum sie uns nicht

beliefern würden (noch nicht einmal mit Reprisen !).

Das Ergebnis: Null.

 

Dann kam der Lichtblick in Person der Düsseldorfer Filialleiterin der CIC,

Frau Karola Werners ( in memoriam, eine mutige Frau), die uns zunächst

den Filmstock öffnete. Daraufhin spielte Wirges in Moers keine CIC-Filme

mehr (um die anderen US-Verleiher zu warnen, dem Beispiel nicht zu

folgen), und so spielten wir dann auch die neuen Produktionen der

CIC für die nächsten 2 Jahre alleine. Z. B. auch den Kassenknüller

DER WEISSE HAI (den wir durch ein ausgeklügeltes Schleifensystem

über unsere 2 Bauer Filmteller-Wagen, ohne Gleichlaufeinrichtung

der Motore !) in den ersten 3 Wochen in beiden Sälen gleichzeitig.

Auch die SENSURROUND-Filme ( mit den riesigen, schwarzen

Sub-Woofern aus Holz) liefen nur bei uns (allerdings

nur in einem Saal - wegen der Zeitverzögerung , den 2.Saal

konnten wir da nicht nutzen.

 

Erst 2 Jahre später einigte sich Wirges wieder mit CIC, und

in unserem Ort wurde die Staffel geteilt. Danach bekamen

wir zumindest von den anderen Verleihern Zugriff auf deren

Filmstock.

Bearbeitet von RexamRathaus (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Rein rechtlich kann maximal bei "marktbeherrschenden Filmen" die Belieferung erzwungen werden. Dann müssen allerdings auch alle Parameter in der Vergangenheit zwingend erfüllt gewesen sein, wie z.B. zeitnahe und korrekte Abrechnung, pünktliche Bezahlung, Spielzeiten gem. den Anforderungen, langfristige Auswertungen der Filme...

 

Das ist nicht richtig. Wird einem Kino der jeweilige Film verwehrt, entzieht der Verleih diesem seine Geschäftsgrundlage. @Pudding hat das weiter unten gut zusammengefasst. Monopolstellungen dürfen nicht ausgenutzt werden um dem einen Unternehmen Vorteile gegenüber dem anderen zu gewähren. Sowas ist eine Wettbewerbsverzerrung und nicht zulässig in der freien Marktwirtschaft.

 

Hinzu kommt, dass von uns niemand einsicht in dieses Rankingsystem hat - du must dich auf die Aussage der Verleiher verlassen.

 

Wieso sollte ich? Es müssen transparente Fakten geschaffen werden, ansonsten greift wieder die Wettbewerbsverzehrung von meinem Satz weiter oben.

 

...

Film xy gibts aber nur bei einem Verleih, nirgends anders.

Dieser Verleih hat also beim Film xy ein astreines Monopol, und das ist nicht ganz korrekt.

Zumal bei den jetzigen Kopienkosten die MG schon fast die Kopienkosten abdeckt.

Bei VPF LW kann man es vielleicht noch etwas nachvollziehen, aber es gibt ja auch Verleiher die bei manchen LWs keine VPF zahlen. Diese sollten dann auch dort alles liefern. Meine Meinung.

...

Die Film Belieferung der Kinos ist ein kartellrechtlicher Sonderfall....

 

Das ist der Knackpunkt. Kartellrechtlicher Sonderfall. Es fehlt einfach an einer Grundsatzentscheidung für die kleinen Kinobetreiber. Rein vom Gesetz her bewegen sich Verleiher in einer Grauzone. Wird hier einmal ganz genau geprüft, würde das derzeitige Modell nicht mehr lange stehen bleiben. Spricht man einmal mit den Verleihchefs, rücken die nach drei Bier auch damit heraus.

 

Das Ding ist ja, dass der oder die Disponentin nichts dafür können, die führen nur aus, was von oben kommt. Und selbst der deutschlandweite Vertrieb tut nur das, was der Major in Amerika diktiert. Deshalb ist eine Klage, die ein allumfassendes Exempel statuiert zwingen notwendig, ansonsten machen die Konzerne so weiter und der kleine Mann ärgert sich.

 

...Warum willst du unbedingt diese Filme spielen?...

 

Darum geht es ja de facto gar nicht. Wenn ich einen Tinkerbell zum Start spielen will, dass bin ich auch bereit einen Verlust hinzunehmen und sämtliche Mindestgarantien zu zahlen. Ich bin schließlich der Betreiber und muss mir meine Ware uneingeschränkt aussuchen können, ansonsten gehen mir Kunden verloren. Und das immer und immer wieder. Es liegt also in meiner eigenen Verantwortung ob ich einen Flop haben will.

 

Begründet wird die Belieferung vom Verleih immer damit, dass es ein Marketingbudget pro Platte gibt. Ich bin aber der Meinung, dass es auch ein gesamtwirtschaftliches Budget geben kann und man damit trotz allem alle Kinos beliefert, auch wenn in Kleinstadt xy im Regionalfernsehen kein Trailer zum entsprechenden Film läuft.

Die Begründung, dass ein Radius um Standorte gezogen wird um einen Film nicht zu zerhackstücken bezüglich der Besucherzahlen ist die größte Frechheit. Hier wird wieder die Wettbewerbsverzehrung deutlich indem ein Kino besser gestellt ist, als das andere. Rein rechtlich ein Unding bei einer Monopolstellung.

Geschrieben

Meines Erachtens gäbe es eine einfach Lösung für das Problem:

 

MG in Höhe der Kosten für eine Festplatte.

Bei bereits existierenden Platten, dann vielleicht noch 50% für Einsatz ab der 2. Woche und 25% ab der 3. Woche. danach keine MG mehr. (ist nur ein Beispiel)

zzgl bei VPF LWs in Höhe der VPF

 

Dann kann jeder überlegen, ob es sich lohnt, dieses Produkt zu "kaufen"

So ist es bei jeder anderen Ware auch, die man im freien Markt erwirbt.

 

Verleih geht kein finanzielles Risiko ein, im Gegenteil, wenn er eine existierende Platte möglichst schnell nach Start an möglichst viele Kinos ausliefert, kann er sogar damit mehr Geld verdienen, als die Erstellung der Platte gekostet hat.

Startkopie bringt dann 100% der Kopienkosten, zur 2. Woche nochmal 2 Kinos damit beliefert, sind nochmal 100%, zur 3. Woche nochmal 2 Kinos, sind es zusammen 250% der Kopienkosten.

 

Ist nurmal eine Idee von mir, eine gerechtere Belieferung zu gewährleisten.

 

Problematik wird sein, dass die grossen Betreiber, (wie Kollege RaxhamRathaus oben ja schon beschrieben hat), das nicht so haben wollen.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass es da auch aktuell noch Einflussnahmen seitens Grossbetreiber gibt, manche Filme nicht im Umfeld eines ihrer Standorte zu starten.

Das ist aber nur eine Annahme von mir persönlich.

Geschrieben

@Jean

Dein Kommentar zu meinen Sätzen ist falsch. Wunschdenken gerne, aber schlichtweg falsch...

 

Hierbei muss ich wieder entgegnen, dass du falsch liegst. Entsprechende Geseztestexte gibt es dazu. Die kann sich aber gerne jeder selbst raussuchen, ich fang jetzt nicht an, fremden Leuten etwas online zu beweisen, weil ich meine Meinung untermauern will. Also shit egal was jetzt kommt.

Geschrieben

Wenn Du wirklich meinst, es gäbe hierzu zweifelsfrei anwendbare Gesetzestexte, dann nutze sie doch und unterrichte die Verleiher entsprechend. Nicht quatschen - machen! Und dann sprechen wir noch mal drüber.

 

Es gilt nach wie vor meine Meinung zu Deinen Aussagen.

Geschrieben

...

Verleih geht kein finanzielles Risiko ein, im Gegenteil, wenn er eine existierende Platte möglichst schnell nach Start an möglichst viele Kinos ausliefert, kann er sogar damit mehr Geld verdienen, als die Erstellung der Platte gekostet hat.

Startkopie bringt dann 100% der Kopienkosten, zur 2. Woche nochmal 2 Kinos damit beliefert, sind nochmal 100%, zur 3. Woche nochmal 2 Kinos, sind es zusammen 250% der Kopienkosten.

 

Ist nurmal eine Idee von mir, eine gerechtere Belieferung zu gewährleisten.

.

 

Aber denkst du nicht auch, dass es dem Verleih kaum noch um die eigentlichen Kosten der Platte geht? Früher hieß es, dass eine Kopie ach wie teuer wäre, mehrer tausend Euro hat man da geboten. Und trotzdem wurden die gleiche Anzahl an Kinos beliefert, wie jetzt auch. Kopien wurden trotz der Kosten gezogen. Mit der Digitalisierung gibt es bei einem "Blockbuster" wie Fuck Ju Göthe weiterhin maximal um die 800 Kopien. Das war auch damals so. Also muss der Knackpunkt ein anderer sein.

 

Als Modell Gerechtigkeit zu schaffen finde ich den Ansatz nicht schlecht. Solange jedes Kino auf seine eigene Verantwortung hin eine Kopie ordert und sämtliche damit zusammenhängende Kosten trägt, kann es auch beliefert werden. Meinetwegen könnte für schwach eingestufte Filme auch die Mindestgarantie erhöht werden auf 300 oder 400 Euro. Dann kann ich selbst entscheiden, wie stark ich diesen Film einschätze und ob es sich lohnt. Hauptsache ich bekomme diesen zum Start.

Geschrieben

Aber denkst du nicht auch, dass es dem Verleih kaum noch um die eigentlichen Kosten der Platte geht? Früher hieß es, dass eine Kopie ach wie teuer wäre, mehrer tausend Euro hat man da geboten. Und trotzdem wurden die gleiche Anzahl an Kinos beliefert, wie jetzt auch.

 

Das stimmt vielleicht im Blockbuster-Bereich, generell dürfte sich die Zahl der Startkopien im Schnitt deutlich erhöht haben -- auch kleine Arthouse-Filme starten heute ja oft mit 40 oder 60 Kopien.

Dass die Verleiher dennoch nicht alle spielen lassen die wollen, ist hingegen (bis zum Beweis des Gegenteils) nicht wettbewerbswidrig sondern liegt zumindest prinzipiell im Interesse aller -- im Arthouse-Bereich, in dem wir uns bewegen, ist es durchaus sinnvoll, dass nicht jedes Kino alle Filme spielt sondern aufgeteilt wird.

Und so wirds ja gemacht -- ich habe einige Verleiher, die mich fast exklusiv beliefern, andere teilen schön zwischen mir und den Mitbewerbern auf, bei wieder anderen habe ich keine Chance auf Startkopien -- oder ich spiele eine OmU zum Start. Dass dabei klare Ansagen gemacht werden ("Du bekommst die Startkopie exklusiv, wenn Du drei Wochen täglich einsetzt, die ersten beiden Wochen 20-Uhr-Schiene im großen Saal") finde ich prinzipiell ok und nachvollziehbar. Auch dass man bei einem Verleih, mit dem man gute Beziehungen hat, mal bei einem Film ja sagt, der keine Besuchermassen verspricht, ist selbstverständlich.

Dass ich mich im Detail dann doch schwarzärgere (und dass manche Vorgaben Blödsinn sind), ist ein anderer Punkt ...

 

Ganz generell gilt aber, und das vermutlich auch im Blockbuster-Bereich: die beste Möglichkeit, sich hier bessere Bedingungen zu erarbeiten, ist, die Disponenten persönlich zu kennen -- idealerweise in der Form, dass sie das Kino besuchen. Allein während der Fußball-WM hatte ich drei Besuche von Verleihern ...

 

Beste Grüße,

Matthias

Geschrieben (bearbeitet)

Aber denkst du nicht auch, dass es dem Verleih kaum noch um die eigentlichen Kosten der Platte geht? Früher hieß es, dass eine Kopie ach wie teuer wäre, mehrer tausend Euro hat man da geboten. Und trotzdem wurden die gleiche Anzahl an Kinos beliefert, wie jetzt auch. Kopien wurden trotz der Kosten gezogen. Mit der Digitalisierung gibt es bei einem "Blockbuster" wie Fuck Ju Göthe weiterhin maximal um die 800 Kopien. Das war auch damals so. Also muss der Knackpunkt ein anderer sein.

 

Genau, der Knackpunkt muss woanders liegen.

Wer hat Interesse, dass nicht jedes Kino ein Film bekommt.

Der Verleih? Weil man sonst den Schnitt kaputt macht? Wozu auch immer ein hoher Schnitt gutsein mag.

Grosse Betreiberketten, damit sie manche Filme im Umkreis exklusiv auswerten können?

 

Gutes Gegenbeispiel: Monsieur Claude: Ein Arthouse Filme mit fast 600 Kopien, auch schon zeitnah nach Bundesstart, und trotz VPF, in kleine Städte geliefert. Ergebniss: Eine satte Besucheranzahl, da er in der Breite ausgewertet wird.

Ist wohl doch lukrativ, viele kleine Kinos zu beliefern.

Das würde ich mir öfters wünschen.

 

Nur eines muss klar sein: persönliche Beziehungen zu Disponenten dürfen da keine Rolle spielen, ob und wann eine Kopie zugeteilt wird, dass hätte gelinde gesagt einen faden Beigeschmack.

Das dies manchmal trotzdem so läuft, ist ja bekannt.

Bearbeitet von Pudding (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Gutes Gegenbeispiel: Monsieur Claude: Ein Arthouse Filme mit fast 600 Kopien, auch schon zeitnah nach Bundesstart, und trotz VPF, in kleine Städte geliefert. Ergebniss: Eine satte Besucheranzahl, da er in der Breite ausgewertet wird.

 

Wenn Du meinst, dieser Film sei beliebig jedem angeboten worden, der ihn haben wollte, liegst Du völlig falsch. Und wenn Du meinst, man könne das beliebig so wiederholen, auch. In dem Fall ist vieles (gute Verleiharbeit, der richtige Film zur richtigen Zeit, ein grandios guter Trailer und sicher auch Glück) zusammengekommen.

 

Nur eines muss klar sein: persönliche Beziehungen zu Disponenten dürfen da keine Rolle spielen, ob und wann eine Kopie zugeteilt wird, dass hätte gelinde gesagt einen faden Beigeschmack.

Das dies manchmal trotzdem so läuft, ist ja bekannt.

 

Und? Alles anderes ist völlig unrealistisch. Es geht nicht um Gekungel, es geht darum, sein Gegenüber zu kennen, zu wissen, was man anbieten kann (welches Publikum / welches Programm) und eine für alle Seiten passable Lösung zu finden. Nur drauf zu warten, dass die Verleiher Schlange stehen und einen Blockbuster nach dem anderen anbieten, wird nicht klappen.

 

Schöne Grüße,

Matthias

Geschrieben

kurioserweise ist es ja im z.b lebensmittelhandel tlw. so, dass der produzent dem endverkäufer "listinggebühren" zahlen muß, um überhaupt in regal zu gelangen.

tja, kino...

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.