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Geschrieben

Gehts da nun um Festangestellte oder 450 Euro-Kräfte? Ist nicht wirklich ersichtlich. Da aber von Studenten die Rede ist, denke ich mal letzteres. Dann verstehe ich aber den Artikel nicht ganz. Seit wann haben Aushilfen einen Arbeitsvertrag und Streikrecht?

Geschrieben

Die Definition Aushilfe heißt: geringfügig Beschäftigt.

Das ist nach deutschem Recht ein ordentliches Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten.

Somit auch mit Lohnfortzahlung, Urlaubsentgeld usw!

 

Es gibt immer noch hochherrschaftliche Kinobetreiber, die der Meinung sind, alles was arbeitet bis aufs Blut auszusaugen und dann noch rum zu heulen, wie schlecht es ihnen geht..

Geschrieben

Die gibt es wohl...

,

Genauso wie es wohl Aushilfen gibt, die eben immer besser als der Kinobetreiber zu wissen scheinen, wie man ein Kino führt und am liebsten eine Mitarbeiterabstimmung durchführen möchten, wenn der Kinobetreiber sich entschließt, während der Fussball WM/schönes Wetter/keine Neustarts SEIN Kino währenddessen zu schließen. (abgesehen davon, das natürlich dann bei einem Deutschlandspiel auch niemand arbeiten möchte ;-) )

 

Ich kenne das Kino nicht und es ist mir eigentlich auch egal. Nur muss man eben immer erst beide Seiten sehen, um zu urteilen.

 

P.S. Ich bin Arbeitnehmer

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