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Geschrieben

Hallo!

 

Was ich mir schon ne Weile überlege...

 

Sind Kinokarten eigentlich umsatzsteuerbefreit?

 

Zumindest kann ich das dem Umsatzsteuergesetz nicht entnehmen.

Aber wenn Kinokarten nicht umsatzsteuerbefreit sind, dann müßte doch aber auf der Karte der Umsatzsteueranteil vermerkt sein, oder?

 

Und bei meinen Karten, die ich so samle seh ich davon nie was...

 

Danke!;)

 

Ulli.

Geschrieben

Da "Kultur", 7% MWSt.

Kurzfristig warens für Filme ab 18 auch mal 16%, die Regelung hielt aber nur etwa ein Jahr.

 

Außerdem kommt in manchen Bundesländern städtische Vergnügungssteuer dazu, Ausnahme prädikatisierte Filme, zumindest im Vorprogramm. Daher früher die "Kulturfilme", Kurzfilme mit Prädikat "Wertvoll" oder "Besonders wertvoll" vor fast jedem Hauptfilm.

Geschrieben

hay,

 

befreit sind sie nicht - aber ermässigt [7% soviel ich weiß, aber keine gewähr. die letzte abrechnung die ich gesehen habe ist ein paar jährchen her]

 

die mwst muss nur auf rechungen oder belegen ausgewiesen werden, nicht auf der karte.

Geschrieben

Filme, sofern mit Freigabe der FSK unter 18 freigegeben, unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Filme ab 18 und solche mit juristischer Freigabe (SPIO Juristenkommision) dem vollständigen Umsatzsteuersatz.

 

Selbstverständlich muß der leistende Unternehmer in seiner Rechnungsstellung die vom Umsatzsteuergesetz geforderten Angaben machen. In wieweit die Eintrittskarte hier als Rechnung bzw. Quituung über die Leistung anzusehen ist, weiß ich nicht. Bis 100 EU reicht wohl auch der Zusatz "inkl. 7% MWST, Film- und Gemaabgabe".

 

Auf Verlangen des Gastes muß der Unternehmer, oder sein beauftragter Befugter, auch eine detaillierte Rechnung, mit ausgewiesener Umsatzsteuer mit den üblichen Angaben wie Leistungsdatum, Ware, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Steuernummer, USt ID Nummer, Zollnummer, etc. erstellen und diese dem Kunden zusätzlich zur Karte aushändigen.

Ob das praktibal ist, oder nur im Einzelfall von nöten ist, weiß ich nicht.

Zumindest öffentliche Gruppen, oder das örtliche Sozialamt verlangten immer eine derartige Bestätigung über den Kinobesuch, die Karte allein reichte dort nicht aus.

 

Stefan

Geschrieben

Das mit den 16 % bei Filmen ab 18 stimmt nicht ganz!

 

16 % müssen nur für Film abgeführt werden, die der FSK nicht zur Prüfung vorgelegt wurden, somit automatisch keine Jugenfreigabe haben. Alle anderen - auch die ab 18 - werden mit 7 % behandelt.

 

Die FFA-Abgabe wird vom Brutto abgezogen.

Geschrieben

Stimmt mit den 18 er Filmen, also nur Juristenkommission.

Der ermäßigte Satz ist jedoch kein "festes Gesetz", sondern wird von der Politikk gern zu Verhandlungs- (und Erpressungszwecken) mit der Filmtheaterseite genutzt. Es kann durchaus in Zukunft der volle, oder sogar der erhöhte Satz festgelegt werden.

 

Filmabgabe und Vergnügunssteuer (wird m.W. derzeit nirgendwo erhoben, aber Gemeinden sind ja gierig und pleyte) vom Brutto, Verleihmiete und Umsatzsteuer vom Netto, so wars.

Gema 1.25% auf Kartenbrutto, Vorsicht Betrügerverein, undurchsichtig und nicht nachprüfbar. Muß wie in Rechnung gestellt akzeptiert werden.

 

 

Stefan

Geschrieben
Gema 1.25% auf Kartenbrutto, Vorsicht Betrügerverein, undurchsichtig und nicht nachprüfbar. Muß wie in Rechnung gestellt akzeptiert werden.

 

Und die Kohle geht hauptsächlich an "Künstler" wie Dieter Bohlen und Ralph "Heulsuse" Siegel. :kotz:

Geschrieben

hi!

Gema 1.25% auf Kartenbrutto, Vorsicht Betrügerverein, undurchsichtig und nicht nachprüfbar. Muß wie in Rechnung gestellt akzeptiert werden
Hm, wieso nicht nachprüfbar. Das geht doch von den Umsatzzahlen aus, da muß man doch nachrechnen können, was man der Gema so schuldet... oder???
Geschrieben

Hallo,

 

mit nicht nachprüfbar meint Stefan wohl, wo die GEMA-Gebühren bleiben. Es ist, wie bei allen Schmarotzerunternehmen, 70% der Einnahmen wandern in die eigene Tasche.

 

Aus meiner Tonstudiozeit habe ich dafür ein Beispiel. Für einen Komponisten, der selbst Gemamitglied war, habe ich eine LP mit seinen Werken produziert. Dafür mußte er 960,00 DM an die GEMA bezahlen und hat dann 280,00 DM Tantiemen bekommen.

 

Das sagt doch alles.

 

Gruß FH99

Geschrieben

Hi.

 

Mit nicht nachprüfbar meine ich, daß sich der Betrag nicht auf den Umsatz des Vorjahres bezieht, sondern auf den des der FFA gemeldeten Umsatz des Vor- Vorjahres. Der zugrundegelegte Betrag wird auf der Rechnung nirgendwo ausgewiesen, theretisch anwendbare Rabatte, wie Kinoverbandsmitgliedschaft und FFA Befreiung werden nicht ausgewiesen, und trotz unterschiedlicher Umsätze wird über mehrere Jahre der gleiche Betrag abgefordert.

Nicht Mainstream Künstlern wird die zustehende Ausschüttung verweigert, und erst nach verlorenen Betrugsprozeß gezahlt.

Eine solche "Schmarotzer"- Gesellschaft hat auch ein verstärktes Interesse am Verkauf von Leer CDs; Leer DVDs und anderen Leerdatenträgern und am Raubkopieren, denn jeder Leerdatenträger bringt nicht nachweispflichtige Einnahmen für die Gesellschaft, so ist auch deren Interesse an der Verfolgung von illegalen Kopien relativ gering.

 

Stefan

Geschrieben

GEMA-Gebühren entfallen nur auf solche Leerdatenträger, die Ausschließlich zum Zwecke des Musikkopierens freigegeben sind. Diese Rohlinge heißen CD-R Audio. Auf alle anderen entfallen keine Gebühren, soweit ich weiss, bezieht die GEMA jedoch Gebühren aus dem Verkauf von Brennern jeglicher Art.

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