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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

hat jemand eine Ahnung, welche Punkte es zu beachten gilt, wenn man eine Band im Kino auftreten lassen will. Wir haben eine Bühne in unserem größten Saal und würden die gerne mal nutzen ;)

 

Speziell geht es mir um die Punkte GEMA und Versicherung (also, ob da eine extra Versicherung für Künstler abzuschließen ist). Hat jemand schon Erfahrungen mit solchen Events?

 

Beste Grüße!

Geschrieben

Wenn es eine reine Musikveranstaltung ist, muss GEMA separat abgerechnet werden. Hierzu telefoniert man am besten mit seinem GEMA Sachbearbeiter. Wenn man öfter solche Veranstaltungen macht (Faustregel: Mehr als 3mal pro Jahr), muss man auch KSK zahlen. Es kann gut sein, dass man über den Kinotarif günstiger GEMA zahlt als über eine reine Musikveranstaltung bei fremdem Veranstalter. Übliche Tarife für Live-Konzerte sind typisch höher als der Rahmentarif für Kinos, zumal wenn man Verbandsmitglied ist.

 

Gesonderte Versicherung meines Wissens nach nicht.

 

Je nachdem kann es sinnvoll sein, sich die Rolle des Veranstalters zwischen Kino und Band zu überlegen. Theoretisch kann die Band auch das Kino mieten und auf eigene Rechnung auftreten.

 

- Carsten

Geschrieben

Wir haben viele Jahre lang "Live-Musik2 mit Film kombiniert. Versicherung musste nichts geändert werden. Es sei denn, ihr wollt Pyrotechnik einsetzen. ;-) Einzig, ihr benötig eine Liste der Stücke, welche die Band spielen möchte. Diese verlangt die GEMA. Dann bekommt ihr daraufhin die Rechnung der GEMA. Oder, falls es keine Songliste gibt, wird eine Pauschale berechnet. So war es zumindest bis vor etwa 10 jahren. Dürfte sich aber wohl nicht viel verändert haben. Aber am besten im Vorfeld die GEMA anfragen, sonst kann es teuer werden.

Geschrieben

- Jede öffentliche Musikdarbietung ist GEMA-pflichtig, egal ob die Urheber der Musik (Komponist, Texter) Mitglied der GEMA sind oder nicht. Die meisten sind es aber sowieso, wären auch dumm wenn nicht.

 

- Der Veranstalter ist Schuldner der GEMA Gebühren, die sich nach Eintrittspreis und Größe der Veranstaltungsstätte richten.

 

- Unbedingt VOR dem Konzert bei der GEMA das Konzert/Veranstaltung anmelden, sonst sind 100% Aufschlag fällig.

 

- Mitglieder der AG Kino und auch des HDF erhalten einen Gesamtvertragspartner Rabatt.

 

- So teuer ist es auch nicht, muss man eben in das Budget der Veranstaltung eintakten.

Geschrieben

Äh, nee, Preston, wenn keiner der Beteiligten GEMA pflichtig ist, dann fallen auch keine GEMA Gebühren für Live-Auftritte an. Wie wahrscheinlich das ist, ist freilich ne andere Frage. Auf die Freizeit-Band, die tatsächlich nur eigene Stücke spielt, mag das zutreffen.

 

Allerdings hat die GEMA in Deutschland (noch) das Privileg der Beweislastumkehr ('GEMA Vermutung'). Sie darf also vermuten, und so auch die Rechtsverfolgung betreiben, dass grundsätzlich erstmal vom Vorliegen der GEMA Pflicht auszugehen ist.

 

Sprich, es muss nicht die GEMA beweisen, dass GEMA pflichtige Musik aufgeführt wurde, sondern der Veranstalter muss das Gegenteil tun - also aufgeführte Stücke und Komponisten aufführen, so dass die GEMA diese Liste mit ihrem Katalog abgleichen kann. Daher ist auch dann eine Anmeldung und eine nachträgliche Meldung solcher Stücke anzuraten, wenn dann schlussendlich nichts zu zahlen ist. Denn wie schon gesagt, stellt sich erst hinterher raus, dass man abgabenpflichtig war, zahlt man das Doppelte. Auch wenn nur EIN einziges gemapflichtiges Stück dabei war.

 

- Carsten

Geschrieben

Carsten ... ja und nein, je nachdem wie man es sehen möchte :smile:

 

1) Jede öffentliche Musikdarbietung ist GEMA-pflichtig. D.h. die Veranstaltung muss angemeldet werden und es wird je nach Größe und nach erhobenem Eintritt von der GEMA ein Betrag festgelegt und in Rechnung gestellt.

 

2) Wenn nun die Komponisten und Textdichter der dargebotenen Musikstücke nicht Mitglied der GEMA sind und die Musikstücke auch nicht einem Musikverlag zuzuzordnen sind, dann muss das auf der eingereichten Setliste der dargebotenen Stücke so vermerkt werden. Nach Prüfung durch die GEMA erhält man dann eine Gutschrift für die Rechnung, falls das für alle Stücke sich auch so bestätigt.

Geschrieben (bearbeitet)

Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten. Dank eurer Kommentare wusste ich, wo ich nochmal genauer nachhaken musste. Dieses Wissen will ich euch natürlich nicht vorenthalten :)

 

Punkt "GEMA": In einem Telefonat mit der Bezirksdirektion habe ich erfahren, dass Live-Konzerte in Kinos über den Tarif U-K berechnet werden. Demnach ist der Beitrag abhängig von Zuschauerzahl und Eintrittspreis. Carstens und preston sturges Überlegungen, es könne gut sein, dass man über den "Kinotarif günstiger GEMA zahlt als über eine reine Musikveranstaltung bei fremdem Veranstalter" bzw., dass "Mitglieder der AG Kino und auch des HDF einen Gesamtvertragspartner Rabatt" erhalten, trifft für reine Live-Konzerte nicht zu. Laut Aussage des HDF bestehe zwar ein Gesamtvertrag mit der GEMA, allerdings kommt man nur bei solchen Konzerten in den Genuss eines Rabattes, (ganze 20%!) die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Filmvorführung stehen (Stichwort: "Spielfilmbezogenheit"). Sprich: günstiger wird es nur, wenn man einen Film zeigt und die Band vorher und nachher dazu spielt und das auch nicht länger als 50 Minuten. Steht der Auftritt der Musiker dagegen im Vordergrund, ist der volle Beitragssatz zu entrichten. Dieser hält sich aber im Rahmen - natürlich abhängig davon, wieviele Leute kommen und weviel Geld man verlangt ;-) Für die Anmeldung ist laut GEMA, wie Carsten völlig richtig angemerkt hat, unbedingt eine Voranmeldung notwendig! Für die reicht nach Aussage der GEMA-Mitarbeiterin aber eine kurze Information per E-Mail, dass man einen Live-Auftritt plant, weil sowieso erst danach eine Rechnung erstellt wird. Um auf Nummer sicher zu gehen und um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden, sollte man meiner Ansicht nach aber trotzdem den Vordruck für die Anmeldung ausfüllen. Wenn möglich möchte die GEMA auch gerne eine Songliste haben, die man einfach am Ende den Unterlagen beilegt.

 

Punkt "Versicherung": Grundsätzlich gilt das, was Carsten gesagt hat, nämlich dass in der Regel keine gesonderte Versicherung notwendig ist. ABER: Das gilt nur dann, wenn die normale Betriebshalterhaftpflicht solche Veranstaltungen miteinbezieht. Sollten von den Bedingungen allerdings nur solche Fälle abgedeckt sein, in denen ein Unfall im Rahmen einer Filmvorstellung passiert (z.B. jemand fällt im Dunklen hin, weil er an einem Sitz hängen bleibt oder rutscht im Foyer auf einem verschüttetem Getränk aus), leistet die Versicherung außerhalb dieser Fälle natürlich keinen Schadensersatz. Um sicher zu gehen, hilft aber nur ein genauer Blick in die Versicherungsunterlagen.

Bearbeitet von Projectioner (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Streng genommen ist das besucherbezogene Risiko bei einem Livekonzert ja eher niedriger - weil ja üblicherweise mit Saal-Licht gespielt wird. Das hilft einem freilich nix, wenn der Versicherer sich im Schadensfall bewusst auf ein Hintertürchen im Vertrag beruft. Ausserdem gibts natürlich bei einem Livekonzert zumindest schon vorstellbare zusätzliche Risiken durch z.B. zusätzliche Aufbauten, Licht-, Ton-Anlage etc., die im normalen Kinobetrieb keine Gefahr darstellen.

 

- Carsten

Geschrieben (bearbeitet)

@Projektioner

Da ihr als Veranstalter die Musiker auftreten lasst, solltet ihr euch zur Klärung der Abgabepflicht und zur Vermeidung von Nachteilen an die Künstlersozialkasse wenden.

 

Momentan müssen Unternehmen auch dann Abgaben an die Künstersozialkasse zahlen, wenn der engagierter "Künstler" kein Mitglied der Künstersozialkasse ist - es sind sogar Abgaben für künstlerische Leistungen an die KSK fällig, wenn die KSK diesen Künstler nicht aufgenommen hat, weil sie deren Schaffen nicht als künstlerisch genug bewertet hat.

Oder einfacher formuliert: Es müssen Abgaben an die KSK für künstlerische Leistungen gezahlt werden - egal, ob der Künstler Mitglied der KSK ist oder nicht.

Bearbeitet von mibere (Änderungen anzeigen)

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