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...also langsam wird's lustig!


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nein, der Verkäufer weiß nicht was er da macht und was er da überhaupt hat. Als ich ihn angeschrieben habe und gefragt habe: "Ist da auch ein Software Schlüssel dabei, daß ich den Film überhaupt abspielen könne" wurde mir geantwortet: "Das muß ich erst mal alles überprüfen"

Mal sehen was dabei herauskommt...

Geschrieben

Rein theoretisch kann die Festplatte auch in das Eigentum des Kinos und dann des Restverwerters übergegangen sein. Aber das ist ziemlich unwahrscheinlich, dafür hätte es zunächst mal etwas Kommunikation zwischen Betreiber und Deluxe/Verleih bedürft, und die wird der Verkäufer kaum nachweisen können. Somit kann Deluxe das Ding zurück fordern, und über ebay haben die vermutlich sogar ganz gute Möglichkeiten, den Verkäufer unter Druck zu setzen, wenn sie denn den Aufwand für sinnvoll halten.

 

Faktisch wird sie eher liegen geblieben sein, wie das früher auch schonmal bei doppelt gelieferten 35mm Kopien passierte. Ein mir bekanntes kleines Kino freut sich auch seit geraumer Zeit über einen doppelt gelieferten Koffer mit CRU-Platte drin für gelegentliche Kopieraktionen. Ist allerdings auch bereit, ihn wieder zurück zu geben, wenn es dazu aufgefordert werden sollte.

 

- Carsten

Geschrieben

Ich glaube mich da dunkel an einen Pressebericht über eine Kopie dieses Films zu erinnern, die bei der Vorpremieren-Belieferung eines deutschen Kinos, unbemerkt vom Spediteur, entwendet wurde...

Geschrieben

Der Verkäufer verstößt offensichtlich gegen geltende Urheberrechtsbestimmungen. Es ist davon auszugehen, dass der gewerbliche Verkäufer keine Lizenz (Erlaubnis) hat, um dieses urheberrechtlich geschützte Werk verkaufen zu dürfen.

Würde mich nicht wundern, wenn der Artikel in Kürze bei Ebay nicht mehr angeboten wird.

Geschrieben

Mich wundert, das der Artikel überhaupt noch drin ist, da WB eigentlich Möglichkeiten hat

das sofort raus nehmen zu lassen.

Die entsprechende Abteilung bei WB weiß in jedem Fall darüber Bescheid, wie mir in einer

Mail, aus besagter Abteilung mitgeteilt wurde.

Geschrieben

Es ist zwar nicht wahrscheinlich, aber es ist absolut möglich, dass der Verkäufer rechtmäßiger Eigentümer der Festplatte ist.

 

Ich verstehe ehrlichgesagt nicht, weshalb ihr euch hier so ins Zeug legt, dem Verkäufer zu schaden. Euch hat er jedenfalls bestimmt keinen Schaden verursacht.

Geschrieben (bearbeitet)

sowas hab ich noch nie gesehen...das erste Mal ....der Ganze Potter hat nur 16GB Daten ? bei Mindestens 6 Tonspuren, 2 Stunden Laufzeit und 3D ?

 

was bleibt denn dann noch fürs Bild übrig ? warum überhaupt Festplatte ? ne 25GB BDR reicht doch völlig aus...oder ein USB Stick

Bearbeitet von Kossmo (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Vieleicht ist nur die Datengröße der angehängten Trailer angegeben. 18Gb sind für einen Film definitiv zu wenig...

 

 

Geschrieben

also wirklich leute, ihr habt sorgen...

da verkauft jemand ne festplatte mit (ohne schlüssel) nicht nutzbaren daten drauf.

so what? was soll die aufregung?

lachhaft. kindisch.

post-75676-0-08963700-1397068363.gif

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Lustig ist ja, dass er das Ding nach fast 3 Wochen immer noch - oder schon wieder - drinstehen hat :smokin:

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