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Haltet Ihr die Maßnahme für überzogen?!  

70 Benutzer abgestimmt

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Geschrieben

Hallo !

 

Ich bin vorigen Montag fristlos gekündigt wurden...... :shock:

 

Aber mal von vorne.

 

Ich war jetzt so ziemlich vier Jahre als Aushilfsvorführer in einem Kino mit 5 Sälen beschäftigt.

 

Vorige Woche hatte der Vollzeitvorführer Urlaub und den hab ich dann komplett ersetzt mit allen Aufgaben die eben ein Vollzeitvorführer hat.

 

Nun hab ich am Dienstag in der letzten Vorstellung "Hitch" nicht richtig eingelegt. D.h. er muss irgendwo über ne Kante einer Rolle geschliffen sein und ich hab es nicht gesehen.

 

Die Folgen kennt ja jeder Vorführer. Laufstreifen. Aber eben keine geraden, sonder welche die schräge über das waren und sich auch noch von oben nach unter bewegten. Echt nicht schön.

 

Hab ich dann aber leider erst Mittwoch in der ersten Vorstellung gesehen. Wie verrückt noch mal alles nachgeguckt, aber war schon alles zu spät. Muss am Vortag passiert sein. Und "Hitch" lief gerade mal ne Woche oder so und am WE wird die Bude bestimmt brechend voll.

 

Also musste ne neue Kopie ran. Die kam dann auch aus nem anderen Kino. Alles gut dachte ich mir.

 

Sonntag sagte meine Chefin(Theaterleiterin) zu mir, der Herr X (ihr Chef, Teilhaber Kino) möchte mich mal sprechen.

 

Ich also am Montag hin. Ich hatte mich schon auf nen mörderischen Anschiss und ne Abmahnung vorbereitet. Das kam dann aber nicht. Er erzählte mir was von "sowas darf nach 4 Jahren nicht passieren". Es hätte wohl eine neue Kopie gezogen werden müssen. Den Schaden zahle die Versicherung des Kinos, aber die steigen dadurch in ihren Prämien und daher müsse er sich von mir trennen.

 

Meine eigentliche Chefin saß genauso geschockt neben mir wie ich. Die hatte das auch nicht erwartet. Ich war wie vor´m Baum gerannt und hab geheult. Hab dann noch irgendwelche 2 Blätter unterschrieben und meine Schlüssel abgegeben. Hab voll gezittert und meinen Schlüssel kaum vom Schlüsselbund abbekommen.

 

Nun hab ich das dann zu Hause mal durchgelesen was ich da unterschrieben habe. Da steht was von "im gegenseiten Einvernehmen" drin. So ein Quatsch. Erzählt mir sowas und lässt mich was ganz anderes unterschreiben. Meine Chefin war natürlich auch nicht sonderlich gut drauf. Wurde ja alles über ihren Kopf entschieden.

 

Tja, das wollte ich nur mal erzählen. Habe dann von meiner Chefin noch nen Spitzenzeugnis bekommen. War ja auch immer gut, bis auf den einen Schaden. Hab auch, wenn ich Zeit hatte, im Service(Theke) mitgemacht, obwohl das gar nicht meine Aufgabe war und auch nicht bezahlt bekommen habe.

 

Naja, ist ja alles egal. Vorbei ist vorbei und zum Schluß bist du immer der Gearschte.

 

Meine Kollegen finden die Maßnahme auch völlig überzogen.

 

Stimmt es eigentlich, daß 400 Euro Kräften bezahlter Urlaub zusteht?! Davon hab ich auch 4 Jahre nichts gesehen, wenn das stimmt.

 

Deprimierte Grüsse, Bassron! :(

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Geschrieben

hay,

 

eine fristlose kündigung ist so nicht rechtens, da kannste dagegen angehen. die rechtsabfolge siett ein bischen anders aus. hätte abmahnungen geben müssen, oder der vorfall bzw. diverse schlechtleistungen der vorführtätogkeit gegeben haben.

er hätte aber in dem fall auch nicht fristlos kündigen können, sondern nur fristgerecht.

 

falls ihr einen betriebsrat bzw. obmann habt und der nicht informiert worden ist, ist die schon mal grundsätzlich nicht gültig.

 

das einzige was ungünstig ist, ist das unvorsichtige unterschreiben der kündigungsbestätigung, aber die hätte m.e. vor gericht kaum bestand, da er dir nicht genug zeit gelassen hat das zu lesen und zu verstehen.

 

könntest also gerichtlich vorgegen. bringt aber eigenlich nur streß. wenn der kündigung wiedersprochen wird, wird der dich mit sicheheit mobben..

 

was den urlaub angeht:

 

es gibt im rechtlichen keine unterschiede zwischen aushilfen, teilzeitkräfte und festangestellten. d.h. du hast sämliche ansprüche wie urlaubsgeld, bezahlten urlaub, krankengeld, weihnachtsgeld usw. allerdings kann der arbeitgeber das im monatslohn pauschalisieren, heißt: wenn tariflich z.b. 12 ero gezahlt werden müssen, und der ag 13 zahlt kann er sagen die "urlausgelder" sind damit abgegolten.

auch ggf. den bezahlten urlaub. die rechnung ist aber etwas komlizierter und nicht so schnell zu erklären.

 

bei solchen fällen rate ich zu: www.verdi.de

 

auch wenn ich eigenlich ein gewerkschaftshasser bin, aber manche leute brauchen es nicht anders :roll:

Geschrieben
hay,

 

vorausgesetzt es stimmt was du schreibst :lol:

 

eine fristlose kündigung ist so nicht rechtens, da kannste dagegen angehen. die rechtsabfolge siett ein bischen anders aus. hätte abmahnungen geben müssen, oder der vorfall bzw. diverse schlechtleistungen der vorführtätogkeit gegeben haben.

er hätte aber in dem fall auch nicht fristlos kündigen können, sondern nur fristgerecht.

 

falls ihr einen betriebsrat bzw. obmann habt und der nicht informiert worden ist, ist die schon mal grundsätzlich nicht gültig.

 

das einzige was ungünstig ist, ist das unvorsichtige unterschreiben der kündigungsbestätigung, aber die hätte m.e. vor gericht kaum bestand, da er dir nicht genug zeit gelassen hat das zu lesen und zu verstehen.

 

könntest also gerichtlich vorgegen. bringt aber eigenlich nur streß. wenn der kündigung wiedersprochen wird, wird der dich mit sicheheit mobben..

 

was den urlaub angeht:

 

es gibt im rechtlichen keine unterschiede zwischen aushilfen, teilzeitkräfte und festangestellten. d.h. du hast sämliche ansprüche wie urlaubsgeld, bezahlten urlaub, krankengeld, weihnachtsgeld usw. allerdings kann der arbeitgeber das im monatslohn pauschalisieren, heißt: wenn tariflich z.b. 12 ero gezahlt werden müssen, und der ag 13 zahlt kann er sagen die "urlausgelder" sind damit abgegolten.

auch ggf. den bezahlten urlaub. die rechnung ist aber etwas komlizierter und nicht so schnell zu erklären.

 

bei solchen fällen rate ich zu: www.verdi.de

 

auch wenn ich eigenlich ein gewerkschaftshasser bin, aber manche leute brauchen es nicht anders :roll:

 

...übigens: die versicherung ist nicht dein problem. und bei einem schaden geht die noch nicht hoch. ist eine fehlinfo.

Geschrieben

Was den arbeitsrechtlichen Aspekt angeht, so stimme ich mit @denista überein.

Der AG hat ziemlich selbstherrlich gehandelt, aber was nützt ein eventueller rechtlicher Erfolg: Bei Weiterbeschäftigung dürfte das Klima ziemlich versaut sein. Und der AG dürfte auf die nächste Gelegenheit lauern…….

 

Aber mal zu dem Schaden: Wie können derartige Schrammen entstehen? Wo ist was falsch eingelegt worden?

Beschrieben wurden diagonale Sprungschrammen, die über das Bild wandern.

Wenn der Film über eine scharfe Kante läuft, gibt es Längsstreifen. Wenn er innerhalb des Projektors anschlägt, sind die (unterschiedlich langen) Streifen auch senkrecht und wandern nicht.

Wir hatten derartige Schäden auch in letzter Zeit, es lies sich aber nicht feststellen, welche Fehlleistung vorlag (schon deshalb gab es keine Abmahnung, sondern nur die Bitte um erhöhte Aufmerksamkeit). Der Fehler trat nur im letzten Drittel des Filmes auf, die diagonale Schramme wanderte im ca. 4 Sekundenrhythmus über das Bild. Cinemeccanica – Teller.

Geschrieben

Also diese seitlichen sogenannten Tellerlaufstreifen entstehen nur wenn 2 unterschiedliche Bewegungen zusammenkommen , sprich man spielt von der unteren Scheibe ab und auf die mittlere auf . Wenn jetzt der Film aus einer Führungsrolle herausfällt wird er hochgezogen und schleift an der drehenden (aufwickelnden) Tellerscheibe entlang.

Geschrieben

Also ich rate dir innerhalb von 3 Wochen eine KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE einzureichen. Das ist ganz wichtig. Länger darf es nicht dauern, da man sonst davon ausgeht, das du mit der Kündigung einverstanden bist.

Selbst wenn dich dein Chef nicht wieder einstellen wird..oder würde...lass dir eine angemessene Abfindung auszahlen. ABER nehme dir einen Rechtsanwalt. Das ist ganz wichtig. NIX alleine versuchen.

Geschrieben
Selbst wenn dich dein Chef nicht wieder einstellen wird..oder würde...lass dir eine angemessene Abfindung auszahlen. ABER nehme dir einen Rechtsanwalt.

 

 

vorsicht! auf die abfindung gibt es erstmal grundsätzlich keinen anspruch. man klagt ja nicht auf eine abfindung sondern auf die wiedereinstellung. die abfindung in dem fall geht nur wenn der ag und der an darauf einlässt, oder der an kann nachweisen das die weiterbeschäftigung nicht zumutbar ist, was aber sehr schwierig ist...

 

das mit dem rechtsanwalt stimmt - aber zum widerspruch brauchst du erst mal keinen. da reicht es wenn du deinem arbeitgeber schriftlich widerspricht. aber: das ist eine "empfangsbedürftige willenserklärung" die also persönich mit bestätigung [sekrätärin oder theaterleitern reicht] oder per einschreiben rückschein oder per "boten" zugestellt werden muss. die frist liegt aber m.w. bei zwei wochen, bin mir aber nicht sicher.

 

nur stimme ich mit tomcat überein:

 

so wie du schreibst ist das ein kleinbetrieb wo dir der chef ziemlich viel ärger machen kann. das ist zwar "mobbing" müsstest du aber zweifelsfrei nachweisen können.

empfehle also eher sich das gründlich zu überlegen ob man das wirklich nötig hat oder sich lieber in einem andern kino bewirbt.

 

wenn es dir nur um ne orfeige geht: geh mit der sache an die presse - das stört den wesentlich mehr, glaub mir....

 

die rechtsanwaltnummer kostet zeit und geld, ist es das dir wert?

Geschrieben
Aber mal zu dem Schaden: Wie können derartige Schrammen entstehen? Wo ist was falsch eingelegt worden?

 

nach meiner erfahrung:

 

entweder wenn der film aus der 1. rolle nach dem teller läuft und quasi dann direkt am teller schrammt, durch die drehbewegung des tellers und die vorwärtsbewegung des films gibts dann die wandernden grüne streifen.

 

wenn der bei kinoton kontaktfreien einsteckeinheiten am blech vorbeischrammt [geht schnell]. vielleicht hat die cc was ähnliches

 

oder wenn bei div. projektoren die schlaufen zu groß sind, kann es da auch zu ähnlichen schrammen geben. bei der fp 30 geht das auf jeden fall wenn die untere zu groß ist.

Geschrieben

Erstmal tut es mir echt leid, dass es dir so ergangen ist. :shock:

 

Ich halte die Maßnahme auch für absolut überzogen und rechtswidrig,:evil: gehe aber davon aus, dass der Oberchef vermutlich wirklich nur nach nem Grund gesucht hat, ein paar (evtl. unbequeme) Leute rauszukanten, klingt zumindest so. Wenn du mir sagst, wo du gearbeitest hast, werd ich mich da eher nicht bewerben.

 

Was mich allerdings verwundert , ist, dass deine eigentliche Chefin da nicht eingegriffen hat. Wie ist denn die Hierarchie da genau, weil wenn ich das richtig verstehe, wäre es doch ihre aufgabe einzustelle und zu kündigen, oder ist sie nur Vorarbeiterin? Kapier ich nicht.:roll:

Ach ja ... und ... hat sie denn selbst noch mit dem Chef gesprochen und hat dich in Schutz genommen, oder steht sie auch auf ner Abschussliste. Wenn sie wirklich auch so verwirrt war, dann hätte ich n bisserl Rüchrat erwartet, aber ich steck ja auch nicht in der Situation drin.

 

Solltest du über die Gewerkschaft gehen, solltest du herausfinden, ob der Betrieb tariflich gebunden ist oder nicht und wer verantwortlich für eure Region ist. Hab mir auch mal die Tarifbestimmungen angesehen, kann man sich auch runterladen. Wie denista sagte, würde ich mir das aber genau überlegen, weil so ein prozess ist nervenaufreibend und zeitfressend, andererseits wenn dein chef so ein ekel ist... sollte man das vielleicht wirklich mal zur sprache kommen lassen.

 

Ich wünsch dir auf jedenfall viel Glück/Erfolg bei der Arbeitssuche (bin auch gerade am Suchen)

 

Liebe Grüße Kristin

Geschrieben

Hallo !

 

Danke für die Antworten. Hat mich in meiner Meinung bestätigt.

 

Hier ist das Schreiben was ich nicht beim vorm Unterschreiben gelesen habe:

 

http://people.freenet.de/Bassron/Schreiben_NMB.JPG

 

Das ist das komplette Schreiben. Da fehlt kein Briefkopf oder so. Komplett gescannt.

 

Das einzige was mal war:

 

http://forum.filmvorfuehrer.de/viewtopic.php?t=2980&highlight=

 

Und das war ja ne Ermahnung und keine Abmahnung.

 

 

Projektoren sind in diesem Kino die FP30E und auch Kinoton Telleranlagen. Wo genau die wandernden Kratzer entstanden sind, kann ich leider nicht sagen. Hätte ja sofort angehalten oder was gemacht wenn ich das gesehen hätte.

 

Naja, moppen wird mich sicher keiner wenn ich wieder dort anfangen könnte, war ja nicht mein direkter Vorgesetzter. Den hab ich 1-2 mal im Monat gesehen.

 

Ist nun alles beim Anwalt. Soll wohl irgendwie nicht korrekt sein das Schreiben. Nicht nur moralisch auch von der Form her.

 

Bekomme ja Prozeßkostenbeihilfe.

 

Vielen Dank für Eure Antworten.

 

Grüsse, Bassron !

Geschrieben

So schnell wird hier nicht geschoßen. Gegen das schreiben dürfte man problemlos angehen können. Das ist einfach mal untergeschoben worden.

Finde ich auch übertrieben. Gegen Kopienschäden sind Kinos schließlich versichert und wenn es nun die erste Kopie in 4 Jahren ist. Fehler passieren einfach mal.

Geschrieben
So schnell wird hier nicht geschoßen. Gegen das schreiben dürfte man problemlos angehen können. Das ist einfach mal untergeschoben worden.

Finde ich auch übertrieben. Gegen Kopienschäden sind Kinos schließlich versichert und wenn es nun die erste Kopie in 4 Jahren ist. Fehler passieren einfach mal.

 

Glaubst du? Wenn du, was du unterschreiben sollst, nicht liest bist du doch selberschuld.

Geschrieben

was den urlaub angeht:

 

es gibt im rechtlichen keine unterschiede zwischen aushilfen, teilzeitkräfte und festangestellten. d.h. du hast sämliche ansprüche wie urlaubsgeld, bezahlten urlaub, krankengeld, weihnachtsgeld usw. allerdings kann der arbeitgeber das im monatslohn pauschalisieren, heißt: wenn tariflich z.b. 12 ero gezahlt werden müssen, und der ag 13 zahlt kann er sagen die "urlausgelder" sind damit abgegolten.

auch ggf. den bezahlten urlaub. die rechnung ist aber etwas komlizierter und nicht so schnell zu erklären.

 

 

Aushilfen bekommen doch kein Urlaubs- oder Krankengeld oder gar bezahlten Urlaub, oder täusche ich mich da?

Bei Vollangestellten mag das ja normal sein.

Und das Kino, das einen (Aushilfs)Stundenlohn von 12 € zahlt, würde ich auch gerne einmal sehen.

Geschrieben

Aushilfen bekommen doch kein Urlaubs- oder Krankengeld oder gar bezahlten Urlaub, oder täusche ich mich da?

 

Vollzeiter und Teilzeiter sind gleichgestellt.

 

Und das Kino, das einen (Aushilfs)Stundenlohn von 12 € zahlt, würde ich auch gerne einmal sehen.

 

Da komme ich mit... :shock:

Geschrieben

@ T-J

 

Entschuldige bitte, daß ich noch einmal nachhake, aber gibt es einen Unterschied zwischen Aushilfs- und Teilzeitkräften?

 

Ich habe jedenfalls noch nichts davon gehört und es auch nicht erlebt, daß - ausser Vollbeschäftigten - o.g. in den Genuß derartiger Vergünstigungen gekommen sind.

Geschrieben

 

Entschuldige bitte, daß ich noch einmal nachhake, aber gibt es einen Unterschied zwischen Aushilfs- und Teilzeitkräften?

 

 

Nein, die gibt es nicht, jeder hat Anspruch auf Urlaub, Nachtzuschlag, Feiertagszuschlag, Kranktage, etc., natürlich nur anteilsmäßig.

Geschrieben

Ist es nicht schön was für Rechte man hat? Solange man nicht auf die Idee kommt sie einfordern... Ich würde als Stundenweise bezahlte Aushilfe nicht auf die Idee kommen Urlaub einzureichen. Das habe ich in meinen Jobs die ich nunmehr nebenherlaufen habe, seit ich 15 bin, erst ein einziges mal in einem Job gemacht. Da hatte mich die Chefin gefragt ob ich den nicht erst mal Urlaub nehmen will als ich kündigen wollte (musste zum Bund). Da bin ich aus allen Wolken gefallen, da ich von diesem Urlaubsanspruch bis dahin auch noch nix wusste. Und es waren volle 8 Tage die mir zustanden.

 

 

Aushilfen haben theoretisch auch Kündigsschutz... 8)

Geschrieben
Glaubst du? Wenn du, was du unterschreiben sollst, nicht liest bist du doch selberschuld.

 

Nur in deiner Welt. Wenn du dir an der Tür ein Abo aufschwatzen lässt, hast du auch ein wiederrufsrecht.

 

Gruß

Guido

Geschrieben

 

Entschuldige bitte, daß ich noch einmal nachhake, aber gibt es einen Unterschied zwischen Aushilfs- und Teilzeitkräften?

 

 

Nein, die gibt es nicht, jeder hat Anspruch auf Urlaub, Nachtzuschlag, Feiertagszuschlag, Kranktage, etc., natürlich nur anteilsmäßig.

 

 

den einzigen unterschied den es gibt ist, das die aushilfe von vornherein einen "zeitvertrag" hat. d.h. wenn die kassenkraft 4 wochen in urlaub geht und ein ersatzt befristet für die 4 eingestellt wird, ist das die "aushilfe". hat aber totzdem alle rechte und pflichten. nur den "kündigungsschutz" nur bedingt da der vertrag natürlich befristet ist :roll:

 

d.h. das jede "aushilfe" die ein unbefristeten vertrag hat ist eine TEILZEITKRAFT ... :shock:

 

der VOLKSMUND unterscheidet zwischen teiltzeit. aushilfe und fest, aber nicht das GESETZ und das ist entscheidend. punkt.

 

was bedeutet das nach arbeitsgesetz JEDER DIE GLEICHEN RECHTE HAT !

 

ais 12 Euro waren nur ein rechenbeispiel.... :wink:

Geschrieben

Hallo,

 

bei deiner "Ermahnung" ist mir ganz unten augefallen zum Schluß:

- gelesen und einverstanden - .

Dieser "Ermahnungsbrief" sollte wenn er RICHTIG erstellt ist, folgendes unten stehen haben: Erhalten am:_______________. Allein die Bestätigung von - gelesen und einverstanden - halte ich rechtlich schon für bedenklich. Na ja versuchen kann mans ja.

 

RaKna

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