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Haltet Ihr die Maßnahme für überzogen?!  

70 Benutzer abgestimmt

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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Bassron, schön das du wieder einen Vorführjob gefunden hast, aber für 4 Euro würde ich die Finger davon lassen. Da verdienst du durch rumgammeln auf der Fußgängerzone sicher mehr! Lass dich doch nicht verarschen, egal ob einen oder 10 Säle, arbeiten mußt du doch, die werden dich schon beschäftigen!! Überleg mal, bei 4 Euro arbeitest du als geringfügig Beschäftigter (400Euro) stundenmäßig mehr als ein Teilzeitler. Dann zahle den lieber einen Euro pro Stunde, dafür kannst du aber beruhigt schlafen!! Übrigends, Regalpacker im Lidl bekommen das Dreifache!

 

Gruß...

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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

gekündigt bi ich schon 3mal worden. mein chef findet aber nimandbesseres als mich und hat mich dann immer eingestellt, später. obwohl ich oft auchmal einen film hab fallen lassen und so

Geschrieben

Naja, du scheinst ja auch noch im lernfähigen Alter zu sein. Zumindest die Rechtschreibung bessert sich zusehends. Und kommst wohl mittlerweile auch ohne fremde Hilfe mit Computern zurecht.

Geschrieben
...Regalpacker im Lidl bekommen das Dreifache!

Sind das gesicherte Daten, hier möchte ich doch Zweifel anmelden.

Geschrieben
...obwohl ich oft auchmal einen film hab fallen lassen und so

 

Auf´n Kopf?

 

Sorry @T-J, ich weiß, ich habs wieder getan, das Füttern der Trolle... :P :wink:

Geschrieben
...Regalpacker im Lidl bekommen das Dreifache!

Sind das gesicherte Daten, hier möchte ich doch Zweifel anmelden.

 

Naja T-J, ich glaub zumindest die Stundensätze bei "Aldi" sind nicht soweit von Guido´s Angaben entfernt. Die zahlen nicht schlecht. Allerdings - finde ich - ist die "Plackerei" schon deutlich höher als die eines Filmvorführers anzusetzen.

Geschrieben
...obwohl ich oft auchmal einen film hab fallen lassen und so

 

Auf´n Kopf?

...

 

Aber die Qualität der der Posts aus der Schattenwelt lässt ja auch keine anderen Schlussfolgerungen zu... :wink:

Geschrieben
...Regalpacker im Lidl bekommen das Dreifache!

Sind das gesicherte Daten, hier möchte ich doch Zweifel anmelden.

 

Na ja, einer meiner Teilzeitler hatte zumindest im Januar diesen Jahres 11,50 Euro die Stunde als 400 Euro Kraft bekommen. Und er ist nicht mal besonders schön :lol:

 

Gruß

Guido

 

(Er macht den Job aber nicht mehr, da die wohl die Menschenrechte nicht ganz einhalten)

Geschrieben
(Er macht den Job aber nicht mehr, da die wohl die Menschenrechte nicht ganz einhalten)

 

Harr, harr, da haben wir es Kino doch sooooo viel besser. tot.gif

 

SCNR

Yoda

  • 5 Monate später...
Geschrieben

Also ich muss ja sagen das ich den Sachverhalt hier mit Schrecken gelesen habe. In unserem Haus, einem Multiplex, ist es schon öfters vorgekommen das Laufstreifen aufgetreten sind aufgrund fehlerhaften Einlegens. Das kam vor allem bei Neulingen vor und auch dann wenns schnell gehen musste. Aber es gab deswegen noch nie auch nur annähernd sowas wie Zusammenstauchen oder Abmahnung , geschweige denn Kündigung. Vielmehr wird versucht denjenigen besser zu schulen oder eine potentielle Fehlerquelle auszumachen und zu beheben.

Bassron, sorry aber dein Ex-Chef hat wohl noch nie einen Projektionsraum von innen gesehen...mehr sag ich dazu net... ^^

Geschrieben

Naja, laßt die Alten Geschichten ruhen. Was passiert ist passiert. Hab nette Kollegen in meinem neuen Kino und weiß jetzt über meine Rechte Bescheid.

 

Als Aushilfe hat man doch auch auf 24 Tage bezahlten Urlaub Anspruch, oder sehe ich das falsch?

Geschrieben

Teilzeitbeschäftigte "sollten" nicht schlechter gestellt sein als Vollzeitmitarbeiter. Ich habe sollten mit Gänsefüschen geschrieben. Bei den großen Ketten hält man sich teilweise dran. Aber das mußte halt vorher rausbekommen wie die Sozialleistungen sind. 24 Tage Urlaub gerechnet auf nee 5 Tage Woche sind ja fast 5 Wochen Urlaub und das ist okay. Da haste nen guten Deal mitgemacht.

Geschrieben

Teilzeit und Befristungsgesetzt z. b. Das Bundesurlaubsgesetzt regelt NUR den MINDESTURLAUB !!!! Sollte durch Tarifverträge oder andere Verträge-Vereinbarungen eine günstigere Variante zustande kommen, gilt natürlich diese. Bei CxX bekommen alle neuen MitarbeiterInnen seit 2004 nur noch 20 Tage Urlaub bezogen auf die 5 Tage Woche. Vorher waren es 24 Tage.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hi!

 

So, ich wieder. Hab mal in mein Aushilfenvertrag geschaut und da steht nur Urlaub nach Bundesurlaubsgesetz.

 

Wieviele Tage stehen mir denn dann zu? Ich bin eine 400 Euro Kraft.

Geschrieben

Das kommt ganz auf dein Alter an:

 

Nach dem Bundesurlabsgesetz stehen dir 24 Werktage zu.

 

für Jugendliche gilt folgendes:

 

1. mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,

2. mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,

3. mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

 

Werktage sind alle Tage die nicht Sonn oder Feiertag sind.

 

Umgerechnet auf die 5 Tage Woche stehen dir also 20 Urlaubstage zu.

(24 / 6 Werktage * 5 Arbeitstage)

 

Als Teilzeitbeschäftigter steht Dir nur ein anteiliger Urlaubsanspruch zu.

 

Beispiel:

 

Bei einer Beschäftigung von 3 Tagen die Woche hast du einen Urlaubsanspruch von

 

24 / 6 Werktage * 3 Arbeitstage = 12 Urlaubstage

 

 

Gruß

HAPAHE

Geschrieben

Wobei der sogenannte "anteilige " Urlaub -> Gleichwertig <- wie der Urlaub bei Vollzeitmitarbeitern gerechnet wird. Ein Vollzeiter benötigt für eine Woche Urlaub = 5 Tage. Der Teilzeitmitarbeiter (wie im Beispiel von HAPAHE genannt) reicht für eine Woche Urlaub = 3 Tage ein.

  • 6 Monate später...
Geschrieben

Hi!

 

Muss mal wieder rauskramen die Sache hier.

 

Wie rechnet sich mein Urlaub aus, wenn ich nun unregelmäßig arbeiten war und keine Anzahl der Urlaubstage in meinem Aushilfevertrag stehen?

 

Mal war ich drei Tage, mal einen und mal auch keinen Tag in der Woche arbeiten.

 

Hat da jemand Infos?

 

Grüßchen!

Geschrieben

Mahlzeit! In diesem Zusammenhang würde mich mal interessieren, ob es überhaupt Arbeitgeber gibt, die Ihren geringfügig Beschäftigten Urlaub gewähren. Ich habe das bei einer Aushilfe noch nie erlebt. Natürlich ist mir die Gesetzeslage hierzu bekannt, aber gängige Praxis ist doch eher eine Andere, oder?

Geschrieben

Naja, es steht in meinen Vertrag und daher gilt das auch. Das Bundesurlaubsgesetz gilt doch für alle!

 

In meinen vorherigen Kino hatte ich aber nie Urlaub als Aushilfe....

 

Nur würde ich gern die Anzahl der Tage wissen, wann da nichts im Vertrag steht.

Geschrieben

Diesbezüglich habe ich mal eine Frage:

 

Ich habe derzeit die Möglichkeit eine Teilzeit (20 Std) evtl. auch Vollzeitstelle (40 Std. )in einem Kino anzunehmen. Meine Aufgaben lägen im Vorführ- wie auch im Kassen-/Concessionbereich. Auf was muss ich achten, was ist der gängige Stundenlohn usw.?

 

Vielen Dank!

Geschrieben
Diesbezüglich habe ich mal eine Frage:

 

Ich habe derzeit die Möglichkeit eine Teilzeit (20 Std) evtl. auch Vollzeitstelle (40 Std. )in einem Kino anzunehmen. Meine Aufgaben lägen im Vorführ- wie auch im Kassen-/Concessionbereich. Auf was muss ich achten, was ist der gängige Stundenlohn usw.?

 

Vielen Dank!

 

Da du ja unterschiedliche Tätigkeiten ausübst, solltest du auch dadrauf achten da dir JEDE Tätigkeit auch richtig bezahlt wird. Das kann natürlich dazu führen das du mit mehreren Stundenlöhnen hantieren mußt. Ist eine Tätigkeit auf Dauer ( mehrere Std) ausgelegt ist ja der Stundenlohn klar. Wenn du erst Projektion und DANACH an der Kasse arbeitest ist der Lohn auch klar. Wechselst du dauernd, dann sollte der jeweils höhere Lohn gezahlt werden für den Bereich in dem du gerade mehrheitlich arbeitest ( Proj-Kasse-Proj).

Die gängigen Stundenlöhne kannste in den jeweiligen Tarifverträgen HDF - oder CinemaxX nachlesen.

Gruß Ralph

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