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Haltet Ihr die Maßnahme für überzogen?!  

70 Benutzer abgestimmt

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Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Hi!

 

Muss mal wieder rauskramen die Sache hier.

 

Wie rechnet sich mein Urlaub aus, wenn ich nun unregelmäßig arbeiten war und keine Anzahl der Urlaubstage in meinem Aushilfevertrag stehen?

 

Mal war ich drei Tage, mal einen und mal auch keinen Tag in der Woche arbeiten.

 

Hat da jemand Infos?

 

Grüßchen!

 

Wenn du unregelmäßig arbeitest gibts mehrere Möglichkeiten um an den Urlaub zu kommen. Entweder dein AG richtet sich nach dem Mindesturlaub und gibt dir 2o Tage oder er berechnet dir den Urlaub anteilig aus. Das kann dann zu Bruchteilen von U-Tagen führen die nätürlich gerundet werden.

Am besten fährtste mit den 20 Tagen dann gibts die wenigsten Probleme.

Sollte man meinen...... :wink:

  • 3 Monate später...
  • Antworten 93
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

Hallo!

 

Mich hat es wieder einmal erwischt. Dieses Mal aber fristgerechte Kündigung. Offiziell aus betriebswirtschaftlichen Gründen, aber lest selbst.

Glaub ich aber nicht.

 

Kündigung

 

 

Jetzt macht ein andere meinen Job, aber der wurde neu eingestellt. Ist, glaub ich, eine Teilzeitkraft.

 

Die Kündigung hab ich in meinem Briefkasten gehabt, also alles schön persönlich. Dabei war auch noch ein Schreiben, wo ich den Erhalt der Kündigung bestätigen soll.

 

Kann ich gegen die Kündigung angehen? Lohnt der Weg zum Anwalt? Ich bin Student und bekomme das bezahlt bzw. eine Beihilfe.

 

So, wenn Fragen sind einfach raus damit.

 

Grüße, Bassron! (Dem nun langsam die Lust am Kino vergeht.....)

Geschrieben

Muss man nicht bei betrieblichen Gründen eine Sozialauswahl vornehmen?

Habt ihr im Kino vielleicht einen Betriebsrat? Kommt auf die Anzahl der Arbeitnehmer an.

In der Gewerkschaft bist du wahrscheinlich nciht, weil da wäre der Anwalt kostenlos.

Du kannst ja mal bei eine anfragen...

Geschrieben

Wie Lange hast du dort gearbeitet, in teilzeit oder voll?

Wenn du schon länger dabei bist lohnt sich der weg zum Anwalt aufjedenfall!

Willst du dort weiterarbeiten?

 

Vieleicht kannst du noch ne abfindung abstauben.

In der regel wird 50% des Bruttogehalts, pro arbeitsjahr gezahlt.

Ich würde mich aber sputen, du hast nur 14 tage zeit ,dagegen vorzugehen.

Geschrieben

Ich bin doch Student und das war eben mein Studentenjob. Also Teilzeit. Gearbeitet hab ich da so ziemlich 1 Jahr und 4 Monate.

 

Würde schon gern da weiter arbeiten....

  • 8 Monate später...
Geschrieben

Also nach neun Monaten hab ich immer noch keine Beurteilung bekommen. Die haben es echt drauf. :D

 

Es handelt sich um ein Kino in Merseburg. Nur so zur Info.

Geschrieben

Jetzt stellt sich die Frage, wie oft hast du in der letzten Zeit danach gefragt?

 

Sicher der Cheffe sollte es nicht vergessen, sind wir aber nicht alle nur Menschen??

Geschrieben

Na nach 3 mal meinen damaligen Chef und drei mal seinen Nachfolger. Damals war ich verärgert, heute kann ich nur noch lachen über den Haufen. :wink:

Geschrieben

Vielleicht solltest du mal "dezent" darauf hinweisen, das du bis zum Datum XXX die Beurteilung nun erwartest und ansonsten ggf einem Anwalt damit beauftragst. ;-)

Geschrieben

Ich nehme an, daß du mit "Beurteilung" ein Arbeitszeugnis meinst. Was willst Du damit? Wenn du es massiv einforderst (du hast ja ein Recht darauf), wirst du eines bekommen, das du nicht gebrauchen kannst, weil es kein gutes Zeugnis sein wird.

Geschrieben

kleiner denkfehler...

 

ein zeugniss muß immer wohlwollend und wahrheitsgemäß sein, also gelogen bis sich die balken biegen. (der gesetzgeber verlangt es leider so)

es darf NICHTS negatives in dem schrieb festgehalten sein. in der regel schreibt sich bei einem rechtsstreit der betroffene das zeugniss selber und es wird nur noch vom arbeitgeber unterschrieben.

 

aber...

ein zeugniss sagt eh nichts aus. im falle des falles informiert sich der "neue" einfach bei dem vorigen arbeitgeber- und schon fliegt die ganze sache auf. zeugnisse sind ein stück papier...mehr nicht!

Geschrieben

Finde schon, man sollte dringend selber aufpassen, was hineingeschrieben wird.

 

So gibt es die Unterschiede zwischen "voller" und "vollster" Zufriedenheit, war "pünktlich" oder "immer pünktlich", war ein "geselliger Kollege, der immer einem Spass zugeneigt war und ein offenes Ohr für seine Kollegen hatte", das Fehlen von Geburtsdatum und ausführlicher Tätigkeitsbeschreibung, das Einbauen von Schreibfehlern, die Beschreibung der sozialen Kompetenzen, aber auch die Erwähnung der Gründe des Aussscheidens und die Art der "Wünsche", die man dem AN mit auf den Weg gibt.

 

Ist schon lustig, was es da alles für amüsante Kombinationen gibt. :wink:

Geschrieben
...ein zeugniss sagt eh nichts aus. im falle des falles informiert sich der "neue" einfach bei dem vorigen arbeitgeber- und schon fliegt die ganze sache auf. zeugnisse sind ein stück papier...mehr nicht!...

 

Auch wenn das im Einzelfall sicherlich passiert, ist das meines wissens nach nicht ohne Zustimmung des Arbeitnehmers erlaubt.

Geschrieben

Arbeitszeugnisse zu schreiben ist lästig für Arbeitgeber/Personalabteilungen, und viele wissen auch nicht recht, was da reingehört. Um also langen Wartezeiten oder einem mangelhaft formulierten Arbeitszeugnis aus dem Weg zu gehen, schreibt man es einfach selber und schickt es zum Unterschreiben ein. Ganz normal heutzutage.

Wenn aber der Arbeitgeber unwillig oder bösartig ist (manche haben vielleicht Gründe dafür), dann hat man als Arbeitnehmer keine Chance. Selbst ein juristisch erzwungenes und formal korrektes Arbeitszeugnis kann immer noch sehr mies klingen, einfach indem die wirklich wichtigen Dinge weggelassen werden.

 

Das sich ein neuer Arbeitgeber bei einem alten Arbeitgeber erkundigt, was Sache mit dem Bewerber ist, kommt sicher vor, aber solche Auskünfte bekommt man meist nur von kleinen Klitschen. Die Personalabteilungen der Ketten geben da in der Regel höchst ungern Auskünfte, denn das ist in jedem Fall ein massiver Verstoß gegen den Datenschutz, und das ist dann schon eine gewisse Hemmschwelle für solche Auskünfte. Bestenfalls sagt man dann, um abzuwimmeln: Ja, der war hier tätig, wunderbarer Mitarbeiter, keine Probleme, auf Wiederhören.

 

Falls man kein oder nur ein mieses Arbeitszeugnis hat, kann man bei einer Bewerbung immer argumentieren, man hätte vom vorherigen Arbeitgeber noch keines (oder gar keines) bekommen. Das zieht oft, denn diejenigen, bei denen man sich bewirbt, schreiben oft selber ungern Arbeitszeugnisse und kennen das also.

Geschrieben
...ein zeugniss sagt eh nichts aus. im falle des falles informiert sich der "neue" einfach bei dem vorigen arbeitgeber- und schon fliegt die ganze sache auf. zeugnisse sind ein stück papier...mehr nicht!...

 

Auch wenn das im Einzelfall sicherlich passiert, ist das meines wissens nach nicht ohne Zustimmung des Arbeitnehmers erlaubt.

 

 

...reines wunschdenken

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