Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo ,

mein Chef gab mir heute die Anweisung das Trailering zu AVENGERS AGE OF ULTRON

einzustellen. Angeblich fordert der Filmverleih plötzlich andere Konditionen und daher spielen wir den

Film jetzt nicht mehr.

Ist da wirklich was dran ?

Wir sind ein kleiner Ort mit 45Tsd Einwohnern und 4LW.

Ich persönlich habe mich sehr auf diesen Film gefreut ;(

  • Antworten 389
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

Top-Benutzer in diesem Thema

Veröffentlichte Bilder

Geschrieben

Disney ändern komplett die Konditionen für alle Filme.....

 

oh ja: 40% leihmiete, Freikarten soviel wir wollen, nur Abend und Spätvorstellung, ab der 2. Woche kann jeder die Spielzeiten frei wählen, 1.- Brillenaufschlag der nicht abzurechnen ist

 

ups, ich habe mich geirrt, der 1.4. ist ja vorbei.

Geschrieben

Irgendwie scheint ihr das alles hier als Aprilscherz abzuhandeln ,

Tatsache ist aber wohl , daß alle bereits gemachten TB`s mit 47,7 storniert werden und man 53% berechnen will.

Ich habe das jetzt zwar auch nur gehört , aber wenn das eintritt werden wir sicher auch nicht spielen.

Geschrieben

Oha, 53% ist heftig.

Interessant wäre jetzt auch zu wissen, ob die großen Ketten auch betroffen sein werden. Oder ob man nur uns "kleine" wieder rannehmen will.

 

Ich denke nämlich, wenn ich jetzt nicht spiele, dann werden alle drumherum spielen. Und dann laufen meine potentiellen Besucher weg.

Eine Chance hätte ich nur, wenn ich mir mit meinen Kollegen, auch den großen Ketten, einig wäre und wir alle hier in der Ecke einfach mal NICHT spielen.

Aber, wie Tommes auch schrieb, das wird wohl nichts............

 

Und das soll für alle kommenden Filme so werden? Also auch die Kinderfilme wie "Tinkerbell"? Oh man.

Geschrieben

Irgendwie scheint ihr das alles hier als Aprilscherz abzuhandeln ,

Tatsache ist aber wohl , daß alle bereits gemachten TB`s mit 47,7 storniert werden und man 53% berechnen will.

Ich habe das jetzt zwar auch nur gehört , aber wenn das eintritt werden wir sicher auch nicht spielen.

 

ich meinte mit meinem zynischen Post, dass wenn es Änderungen gibt, dann bestimmt nicht zu unseren Gunsten.

Disney ist ja nicht gerade bekannt dafür, angenehme Konditionen zu verlangen.

Wenn es den 53% werden sollen, dann erinnert das mich an Hulk 2003.

Geschrieben

Es gibt keinen Zusammenhalt unter den Kinobetrieben. Aufgrund einer ohnehin angespannten finanziellen Situation hofft der Kollege nebenan verständlicherweise, dann Gäste vom Mitbewerber abzugreifen. Und wenn's so ist, kann man dafür auch gerne mal mehr zahlen...

Leider könnte Disney es sich - Star Wars sei Dank - in diesem Jahr auch rotzfrech und quasi problemlos erlauben, uns noch engere Daumenschrauben anzulegen.

Geschrieben

Ich kann mich allerdings erinnern, dass vor gut zehn Jahren schon einmal die Frage aufkam, warum Kleinstadtkinos generell weniger Leihmiete zahlen sollen als die Häuser in Großstädten. Nach einigem Hin und Her verschwand ein dargelegtes Verleihermodell dann irgendwann wieder in der Versenkung. Scheinbar hat der VdF nun das Maushaus mit seinem lieben und netten Image dazu auserkoren, Speerspitze zu spielen.

Wenn sich die Gerüchte bewahrheiten sollten, ist dringendst Vorsicht geboten. Die Kleinstadtkinos haben keinerlei Lobby, ganz im Gegensatz zu den großen Ketten und Häusern, die sich die Mehrkosten durch erhöhte WKZ, bezahlte Trailereinsätze und zusätzliche Promotions umgehend zurückholen würden.

Geschrieben

@Professor Fate:

 

Warum Kleinstädte weniger Leihmiete zahlen sollen?

Das ist recht einfach zu erklären:

Kleinstadtkinos müssen mit deutlich weniger Publikum auskommen als Großstadtkinos. Sie müssen (immer noch) mit deutlichen Restriktionen gegenüber den Großstädtern auskommen wie verspäteter Start etc.

 

Schaut man sich die aktuelle Rentrakliste an, so ist sehr gut erkennbar, dass die kleinen Standorte mit unter 50TE die größte Umsatzgruppe ergibt. Bei der Rentrakliste vom Montag sind es für den Platz 1 und 2 jeweils 36 Prozent.

Ich berechne das nicht wöchentlich, aber tendenziell ist dem auch so. Eine Gruppe also, bei der ich glaube, dass ein Umsatzverlußt schon weh tun würde... Vielleicht werden wir kleinen ja mal eine Interessensgruppe U50 gründen!?

 

Disney ist der Verleih, bei dem ich überaus ungern Kunde bin und faktisch auch entsprechend selten. Ich bin mal gespannt auf diesen Brief.

 

Das aber bereits gemachte Zusagen (TBen) storniert werden, um sie mit veränderten Werten neu zu erteilen, würde ich wohl für Vertragsbruch halten. Was ich mir trotz meiner schlechten persönlichen Meinung Disney gegenüber nicht wirklich vorstellen kann.

Geschrieben

@UlliTD

Ja, MIR brauchst Du das nicht zu erklären! Ich kenne, weiß und verstehe das. Erkläre es den Verleihern!

U50 find ich gut!

 

Vertragsstornierungen sind allerdings gem. den AGB der Verleiher möglich. Das ist/wäre leider kein Vertagsbruch.

Das ist/wäre frech.

Geschrieben

ich weiß, dass ich Dir das nicht erklären muss... :) Aber du hast die Frage so in den Raum geworfen;)

 

Nu hab ich die Bezugsbedingungen nicht mehr alle im Kopf... Aber da gab es auch Restriktionen, nicht? Stornierungen nur bis Anzahl x an Wochen vorher und sowas? ...

Auf die Schnelle habe ich nur von einem anderen die AGBen gefunden. Da konnte ich einen solchen Part nicht wirklich drin finden.

Geschrieben

Kam gestern per Mail

 

Verleihmietenanpassung Sehr geehrte/r Damen/Herren, die allgemeinen Entwicklungen der letzten Jahre auf dem Kinomarkt, etwa die gleichzeitige Verfügbarkeit von Filmkopien in Großstädten und kleineren Orten und im Besonderen im Zusammenhang mit der Digitalisierung, insbesondere die gesunkenen Kosten für 3D-Brillen, haben zur Folge, dass aktuell sachlich nicht mehr gerechtfertigte Ungleichheiten und Abweichungen in den Konditionen zwischen den einzelnen Kinos herrschen. Unser Bestreben ist es, unsere Bedingungen an diese Veränderungen anzupassen, damit sie für alle Beteiligten fair, angemessen und nachvollziehbar sind. Daher erlauben wir uns unsere Konditionen wie folgt anzupassen: 1. Der Verleihmietsatz startet einheitlich für alle Orte zum Bundesstart. 2. Die Mindestlaufzeit wird einheitlich auf 21 Tage angepasst. 3. Vorbehaltlich einer etwaigen Prolongation, unter den Voraussetzungen wie in Ziffer 4 näher ausgeführt, reduziert sich die Leihmiete nach Ablauf der vorgenannten Mindestlaufzeit bei Orten mit mehr als 100.000 Einwohnern um einen Doppelsprung (bspw. Reduktion bei 53,0 % Verleihmietsatz auf 47,7% Verleihmietsatz; bei 50,4% Verleihmietsatz auf 45,5 % Verleihmietsatz). Bei Orten mit weniger als 100.000 EW reduziert sich die Leihmiete nach Ablauf der Mindestlaufzeit direkt auf 38% Verleihmietsatz. 4. Prolongation: der Besteller verpflichtet sich über die Mindestlaufzeit hinaus zu den gleichen Bedingungen wie in der jeweiligen Vorwoche,insbesondere zu derselben Höhe des Verleihmietsatzes vorzuführen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Familienfilme (Genre: Family gem. Anlage 1) erzielen bundesweit 250.000 Besucher (jeweils Do. – So.), alle anderen Filme: 400.000 Besucher (jeweils Do. – So.) und wenn die Besucherzahl des Filmtheaters höher ist als die in der jeweiligen Ortsgrößenklasse. Die Besucherzahl ist dabei die Summe aller Besucher über alle Fassungen (2D/3D) etc. und Versionen (DEU, OV etc.). Als Basis dienen die Ortsgrößenklassen und die Wochenendzahlen nach Rentrak. Disney wird fortlaufend Filme wie in Anlage 1 vorstellen. 5. Reklamekostenzuschüsse (RZ), gleich welcher Art, werden nicht gewährt. 6. Reklamekostenpauschalen (Reklame + Vorspann) fallen künftig weg. 7. Die Abgabe der SPIO-Pauschale wird direkt von Disney übernommen und braucht nicht mehr mit uns abgerechnet werden. 8. Mindestverleihanteil: Der abzuführende Mindestverleihanteil pro verkauftem Kinoticket beträgt netto 3,20 Euro bei einem Verleihmietsatz in Höhe von 53,0% sowie netto 2,90 Euro bei einer Leihmiete in Höhe von 50,4%; der Mindestverleihanteil pro verkauftem Kinoticket beträgt netto 2,50 Euro bei einer Leihmiete in Höhe von 47,7% und allen Verleihmietsätzen darunter. Für Familienfilme (gemäß Genre: Family, Anlage 1) beträgt der abzuführende Verleihmietsatz wegen der niedrigeren Kinoticketpreise pro verkaufter Karte netto jeweils 2,40 Euro bei einem Verleihmietsatz in Höhe von 53,0%; netto 2,30 Euro bei einem Verleihmietsatz in Höhe von 50,4%; netto 2,20 Euro bei einem Verleihmietsatz in Höhe von 47,7% sowie sämtlichen niedrigeren Verleihmietsätzen. Der Mindestverleihanteil erhöht sich wegen des höheren Kinoticketpreises bei 3D-Filmen einheitlich um netto 1,20 Euro. Die zahlbaren vorgenannten Summen verstehen sich jeweils zuzgl. Umsatzsteuer. 9. Der Verkauf einer Einweg-3D-Brille in Höhe von bis zu einem Euro, kann für Zwecke des abzuführenden Mindestverleihanteils unberücksichtigt bleiben, solange dieser Betrag nicht Bestandteil des Kinoticketpreises und ebenfalls nicht auf der verkauften Karte ausgewiesen ist. Er muss also gesondert erhoben worden sein (bspw. an der Theke).Beträge aus dem Verkauf einer Einweg-3D-Brille von mehr als einem Euro und Leihgebühren einer Mehrweg-3D-Brille sind in den Kinoticketpreis einzubeziehen, abzurechnen und dem vereinbarten anwendbaren Verleihmietsatz und Mindestverleihanteil zu unterwerfen. Ziffer 8 bleibt hiervon unberührt. 10.Zuschüsse für 3D-Brillen gleich welcher Art (Einweg- oder Mehrwegbrillen) werden für Filme die einen Kinostart ab dem 01. Oktober 2015 haben, nicht gewährt. 11.Disney gewährt einen Skontorabatt in Höhe von 1 % auf den jeweiligen Bruttogutschriftsbetrag, soweit der Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Spielwoche erfolgt ist und auch mindestens ein von Walt Disney Studios Motion Pictures Germany GmbH gelieferter Filmtrailer vor jedem von uns gelieferten Film sowie vorab von uns genannten Fremdfilmen vorgeführt wurde. Ein entsprechender Beleg (Ausdruck der Playliste) ist an den Verleih unaufgefordert zu senden. Im Übrigen gelten die „Allgemeinen Bezugsbedingungen der Walt Disney Studios Motion Pictures Germany GmbH ehemals Buena Vista International (Germany) GmbH (Stand 1992)“ in der Fassung der Abänderung der Bezugsbedingungen (Stand 2002). Die Anpassung unserer Konditionen erfolgt mit dem Start unseres Films „Avengers: Age of Ultron“ am 23. April 2015 und betrifft diesen und alle folgenden von Walt Disney Studios Motion Pictures Germany GmbH vertriebenen Filme. Davon ausgenommen ist die Regelung in Ziffer 10, die ihre Wirkung erst ab dem 01. Oktober 2015 entfaltet.

Geschrieben

Jetzt lässt sich trefflich darüber spekulieren, in wieweit die Ketten Druck auf den Verleih ausgeübt haben, die Verleihbedingungen auch auf die kleineren Spielstätten "anzupassen", wenn diese zum Start beliefert werden...

 

53% finde ich jetzt aber für Blockbuster nicht ungewöhnlich. Wurde in der Vergangenheit auch bei anderen Filmen, auch beim anderen Verleih mit W schon gefordert.

 

Spannend wäre die Frage, ob sich abweichende Verleihkonditionen für VPF-freie Leinwände ergeben.

Geschrieben

So, dann mal ein paar Infos, nachdem ein Schreiben über unser Dispo-Büro eingetrudelt ist. (Datiert München, 02.04.2015 - also kein Aprilscherz, auch wenn man manches dafür halten könnte):

 

"die allgemeine Entwicklung der letzten Jahre auf dem Kinomarkt, etwa die gleichzeitige Verfügbarkeit von Filmlopien in Großstädten und in kleineren Orten und im Besonderen im Zusammenhang mit der Digitalisierung, insbesondere die gesunkenen Kosten für 3D-Brillen, haben zur Folge, dass aktuell sachlich nicht mehr gerechtfertigte Ungleichheiten und Abweichungen in den Konditionen zwischen den einzelnen Kinos herrschen. Unser Bestreben ist es, unsere Bedingungen an diese Veränderungen anzupassen, damit sie für alle Beteiligten fair, angemessen und nachvollziehbar sind."

 

Schönes Ziel - wäre auch gar nicht mal was dagegen zu sagen, wenn nur das WIE - zumindest meiner Meinung nach - teils absolut nicht zu Ende gedacht und als das glatte Gegenteil des Zieles erscheint.

 

- Verleihmietsatz startet einheitlich für alle Orte zum Bundesstart (und liegt im Höchstsatz bei 53%)

- Mindestlaufzeit einheitlich 21 Tage

- Reduzierung des Mietsatzes nach der Mindestlaufzeit (Achtung: Prolongation="Mindestlaufzeitverlängerung") in Großstädten gleich um zwei Stufen, in Orten unter 100.000 EW gleich auf 38%

 

Hier kommt nun schon der erste große diskussionswürdige Punkt

- Prolongation heißt weiter wie bisher und zum bisherigen Mietsatz - Sie ist abhängig allgemein von der Performance des Filmes (Rentrak-Zahlen deutschlandweit Do-So über 400.000 bzw 250.000 bei Family-Filmen) UND der eigenen Relation zum Rentrak-Ortgrößenklassendurschnitt (überm Schnitt = prolongationspflichtig).

Zu Ende gedacht heißt dies: Bei einem allgemein durchaus gut laufenden Film, wird für ein Kino, das sich werbungstechnisch z.B. gut ins Zeug gelegt hat und dessen Zahlen über Klassenschnitt liegen, die Filmmiete womöglich dauerhaft NICHT sinken.

 

- keine Reklamekostenzuschüsse, dafür generell keine Reklamekostenpauschalen mehr und die SPIO-Pauschale wird auch von Disney übernommen.

 

-Mindestverleihanteil netto getrennt nach normalen und als Familienfilm deklarierten Filmen ausgewiesen für 53%, 50,4% sowie für "47,7% UND ALLE MIETSÄTZEN DARUNTER"

Hier stehen 3,20 / 2,90 / 2,50 (norm) und 2,40 / 2,30 / 2,20 (Familienfilm)

Heißt zurückgerechnet z.B. für einen normalen Film bei mal theoretisch angenommenen 38%:

2,50 : 0,38 : 0,909 = 7,24 Euro hierfür benötigter durchschnittlicher Brutto-Ticketpreis (nicht 3D).

 

- keine Mehrweg-3D-Brillen-Zuschuss und 1,00 abrechnungsfrei bei Einwegbrillen (und separater Ausweisung)

- 1,20 erhöhter Mindestverleihanteil bei 3D (immer egal bei welchem %Satz) - Separat betrachtet könnten dafür 1,20 : 0,38 : 0,909 = 3,47 Brutto-3D-Zuschlag nötig sein.

 

- Skontorabatt von 1% auf Brutto-Filmmiete bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen und geregeltem/vereinbarten Trailering mit unaufgeforderter Belegeinreichung (Playlisten-Ausdruck).

 

Na dann mal Frohe Ostern

Geschrieben (bearbeitet)

Der Ansatz der Prolongationsregelung ist nachvollziehbar, aber meiner Meinung nach nicht zielführend: Je besser die Zahlen des Kinos, desto schlechter der Filmmietensatz (nach drei Wochen) im Vergleich zu anderen Kinos ... das ist doch nicht die eingangs beschworene Fairness und Abschaffung von Ungleichbehandlungen. Oder seh ich das falsch?

 

Die aufgeführten Mindestverleihanteile sind wohl teilweise auch so hoch, daß sie für manche einer faktischen Abschaffung des 38%-Satzes gleichkommt.

Das mögliche Verharren der Filmmiete auf hohem Niveau aufgrund der problematischen Prolongation geht in die gleiche Richtung.

 

Die generell 1,20 mehr für 3D halte ich auch teilweise für absolut nicht praktikabel. Vergleicht man Zuschlag-Anteil mit Grundticketanteil ergibt das knapp 50% 3D-Aufpreis auf Kinotickets. Aktuell ist doch eh schon erheblicher 3D-Unmut beim Publikum vorhanden. Das kann ganz schnell ein Schuss nach hinten werden. Kostet 3D in der Produktion, im Vertrieb oder im Kino denn 50% mehr?!

(Für uns sehe ich da eine massive Reduzierung, wenn nicht sogar kompletten Verzicht auf die 3D-Fassungen von Disney-Filmen anrollen. Publikumsbefragung und Abstimmung sind angedacht)

 

Es darf / sollte diskutiert werden (und evtl. sollte ein MOD das topic ändern)

Bearbeitet von RobertS (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Das heißt dann, ich kriege Filme, die ohnehin niemand sehen wollte und bei denen mich der Disponent dann bekniet, doch bitte die Kopie noch im Einsatz zu halten, für 38% in der vierten Woche. (38% von null bleibt aber glaub ich null...)

Und richtig geile Filme, die mich ein klein wenig für die müden Mitläuferkopien entschädigen könnten, muss ich bis zum Prolongationsende mit 53% abrechnen?

... ich schmeiße gerne erneut "Star Wars Episode VII" in die Runde...

Find' ich eine für den Filmverleih sehr faire Lösung.

 

AM ARSCH!

Geschrieben

Kam gestern per Mail

 

4. Prolongation: der Besteller verpflichtet sich über die Mindestlaufzeit hinaus zu den gleichen Bedingungen wie in der jeweiligen Vorwoche,insbesondere zu derselben Höhe des Verleihmietsatzes vorzuführen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Familienfilme (Genre: Family gem. Anlage 1) erzielen bundesweit 250.000 Besucher (jeweils Do. – So.), alle anderen Filme: 400.000 Besucher (jeweils Do. – So.) und wenn die Besucherzahl des Filmtheaters höher ist als die in der jeweiligen Ortsgrößenklasse. Die Besucherzahl ist dabei die Summe aller Besucher über alle Fassungen (2D/3D) etc. und Versionen (DEU, OV etc.). Als Basis dienen die Ortsgrößenklassen und die Wochenendzahlen nach Rentrak. Disney wird fortlaufend Filme wie in Anlage 1 vorstellen.

 

Wenn ich das richtig lese, greift die Prolongationspflicht nicht mehr an den jeweiligen Zahlen des kinos, sondern Bundesweit. Bedeutet, wenn bei mir ein Film nicht so gut läuft, in anderen Städten aber über die Zahlen kommt, muss ich dennoch weiter spielen? Habe ich das so richtig rausgelesen?

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.