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Geschrieben

@UlliTD: Wir sind davon ausgegangen man will mit der SV einen Gewinn erzielen und sich das Geld quasi in die Tasche stecken (von Luft und Liebe allein überlebt man auf Dauer nunmal nicht).

 

Das Einzelunternehmen an und für sich ist nicht Einkommenssteuerpflichtig, aber der Inhaber, der sich das Geld nimmt. Die Einkünfte werden – unabhängig davon, ob der Gewinn entnommen worden ist – im Jahr des Entstehens der Besteuerung unterworfen.

Bei Einkünften aus Gewerbebetrieben vermindert sich die tarifliche Einkommensteuer um das 3,8-fache des Gewerbesteuer-Messbetrages = Steuerermäßigung gem. §35 EStG.

 

Bei einer GmbH fällt die übliche Besteuerung eines normalen Arbeitnehmers an bis es auf deinem Konto gelandet ist.

Geschrieben

Es geht hier nicht nur darum, das große Geld zu verdienen. Ein solcher Kindergeburtstag schafft bei den Kleinen bleibende Erinnerungen.

 

Nach einem gelungenen Kindergeburtstag im Kino bleibt diesen Kindern der Eindruck, dass Kino etwas besonderes ist.

 

Das sind dann unsere zukünftigen Kunden!

Geschrieben

@ cinema-soldout:

wenn du von steuerhinterziehung redest, bist du bei mir an der falschen adresse.... das ist nicht meine baustelle.

 

den rest deiner aussage verstehe ich nicht. die unterscheidung zwischen einzelunternehmer und inhaber z.b. und was der gewerbesteuermessbetrag mit einer einzelnen vorstellung zu tun hat, auch nicht.

Geschrieben

@ cinema-soldout:

wenn du von steuerhinterziehung redest, bist du bei mir an der falschen adresse.... das ist nicht meine baustelle.

 

Genau davon rede ich nicht!

 

Im Grunde wollte ich nur aufzeigen wie sich anhand meiner Einer der Betrag zusammensetzt.

Spielt aber auch keine Rolle, jeder soll machen was er will, hauptsache er hat dabei ein gutes Gefühl und es lohnt sich für ihn, in welcher Form auch immer.

 

Du hattest folgendes geschrieben:

@cinema-soldout:

Ein Selbstständiger zahlt keine Einkommensteuer auf Stundenlohnbasis. Diese zahlt er auf den Betriebsgewinn. An- und Abfahrt... der Satz liegt bei 30 Cent (wenn ich nicht irre). Aber davon abgesehen: Es ging um die Frage, 2 Stunden früher zu kommen. Folglich ist an- und Abfahrt irreleant.

 

Natürlich hast du mit dieser Aussage recht, ich wollte dir nur zeigen, dass der Inhaber des Gewerbeunternehmens eben schon Einkommenssteuer zahlt, wir gehen immer noch davon aus, der Inhaber nimmt sich den Gewinn nach Steuer für sein Privatvergnügen.

 

Zum Auto: Lass dich nicht von den pauschalen Abrechnungsmodalitäten täuschen, sondern rechne dir das für dein Auto selber aus (Wertverlust/Leasingrate, Sprit, Steuer, Verschleiß), das öffnet einem die Augen wie teuer Autofahren ist :neutral:

 

Es geht hier nicht nur darum, das große Geld zu verdienen. Ein solcher Kindergeburtstag schafft bei den Kleinen bleibende Erinnerungen.

 

Nach einem gelungenen Kindergeburtstag im Kino bleibt diesen Kindern der Eindruck, dass Kino etwas besonderes ist.

 

Das sind dann unsere zukünftigen Kunden!

 

Dir gebe ich zu 100% recht, der gelungene Kindergeburtstag kann aber auch während den normalen Vorstellungszeiten realisiert werden.

Wenn die Eltern wirklich etwas besonderes wollen, kostet es eben ein wenig mehr. Spezielle Wünsche waren schon immer teurer.

 

Auch verdient man sich an einem solchen Geburtstag sicherlich keine goldene Nase, nur unter Wert sollte man sich auch nicht verkaufen.

 

Das war es von meiner Seite.

Geschrieben

man kann das auto aber auch anders betrachten: ich habe es ja nicht einzig und allein zu dem zweck gekauft, damit zur arbeit zu fahren. Ich habe es unter anderem AUCH damit ich damit zur Arbeit fahren kann... Und wenn es Firmeneigentum ist... Der Wertverlust ist zeitabhängig. Und durch rumstehen wird ein auto auch nicht besser ;) Und wenn das Auto zu teuer ist in der Unterhaltung, ist es ein luxusgut. Das kannst du den gästen auch nicht vorwerfen...

 

Der Inhaber macht "Entnahmen" aus dem Betrieb. der steuerliche Gewinn hat da eine andere bedeutung.

 

Im Übrigen ist das mit den Schulkinowochen das gleiche. Für das Geld macht man ja sonst kein Kino. Es ist als Werbung zu sehen für das Kino. Und man muss den leuten einen Grund geben, zu kommen. Das alleinige Vorhalten der Möglichkeit reicht nicht aus. Sonst bräuchten wir auch keine Plakate raushängen, und die Verleiher keine Werbung in massen schalten etc... Wir müssen schon dafür sorgen, dass die leute zu uns kommen! wir müssen sie einladen!

Geschrieben

 

Im Übrigen ist das mit den Schulkinowochen das gleiche. Für das Geld macht man ja sonst kein Kino. Es ist als Werbung zu sehen für das Kino. Und man muss den leuten einen Grund geben, zu kommen. Das alleinige Vorhalten der Möglichkeit reicht nicht aus. Sonst bräuchten wir auch keine Plakate raushängen, und die Verleiher keine Werbung in massen schalten etc... Wir müssen schon dafür sorgen, dass die leute zu uns kommen! wir müssen sie einladen!

 

so schlecht sind die einnahmen der schulkinowoche bei uns nicht! wie sind nur zu zweit und hatten in den letzten

jahren vor dem eigentlichen spielbeginn an jedem tag 4 ausverkaufte vorstellungen, dazu war der popcorn und

getränke umsatz teils richtig richtig gut...kein vergleich zu 150€ saalmiete und eigene verpflegung mitbringen!

 

ansonsten ist die zeit auch sehr begrenzt für komplette saalvermietung...Sa. morgen bis 13h würde sich event,

für nen kindergeburstag anbieten (So. Matineé) oder unter der woche in den ferien, ansonsten hatten wir schonmal

Fr. auf Sa. nacht einen junggesellen-abschied, was mit getränke ausschank ein finanzieller erfolg war!

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