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Das sollte man vielleicht wieder einführen !!!


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wer kennt das nicht:

"Der besondere Film"

Nicht nur rein vom künstlerischen Inhalt her werden diese Filme oftmals ihrer Bezeichnung gerecht. Spätestens dann, wenn man als

X-ter Nachspieler den Pappkarton öffnet, der in seiner Beschaffenheit mitunter schon so aussieht, als hätte er zwei Weltkriege mitgemacht, offenbart sich einem die ganze Tragödie in voller Breite.

 

Und wer glaubt, heile Aktdosen wären ein sicheres Indiz dafür, dass es (endlich) einmal beim Aufspiel keine Probleme gibt,

wird spätestens dann all seiner Illusionen beraubt, wenn er den ersten Akt zur Hand nimmt - wenn es denn auch der erste Akt ist,

der in dem mit "Akt 1" deklarierten Karton drinnen ist!

 

Ich will hier nicht die ganze (jedem sicherlich zur Genüge bekannten) Bandbreite von Möglichkeiten schildern, die das Aufspielen

noch "versüßen" können, aber ein Gefühl hatte dabei sicherlich schon jeder von uns einmal:

Dem Vorspieler gehörig den Marsch zu blasen !!

 

Leider verstecken sich heutzutage die Vorspieler unter dem Deckmäntelchen der Annonymität - Zu DDR-Zeiten

(ich weiss, ich bin ein ewig-Gestriger :wink: ) war das anders.

 

Für die Kollegen, die so etwas noch nicht gesehen haben:

 

kbk.jpg

 

Diese Kopienbgleitkarten lagen jeder Filmkopie bei, mussten vor Anspiel mit der Bewertung der Oberfläche und Perforation ausgefüllt

werden. Im Schadensfalle konnte der Vorspieler direkt ermittelt und auch zur (finanziellen und ggbf. strafrechtlichen) Verantwortung

gezogen werden.

 

Vielleicht sollten die Filmlager solche Sachen auch wieder - zumindest aber bei anspruchsvollen Archivfilmen - einführen!

Geschrieben
Im Schadensfalle konnte der Vorspieler direkt ermittelt und auch zur (finanziellen und ggbf. strafrechtlichen) Verantwortung

gezogen werden.[/b]

 

strafrechtlich :?: :?:

 

... laufstreifen ... ein fall für die gerichte & staatssicherheit :?: :?:

Geschrieben

Im sozialismus - schon.

snip-

Kann ich irgendwie nachvollziehen.

Kommt eine klassische Kopie eines 1953er Farbenfilms in ein sog. Filmkunstkino, wird dort gegen die ausdrückliche Verbotsmitteilung auf den Teller gekoppelt, beim rüberlegen von der Tellerplatte zur "Lagerecke" zerfällt der lockere Wickel in den dreckigen Fußboden, wird unter Hinzufügung diverser neuer Risse mit Stumpfkllebestellen in einer ausgelutschten Klebemaschine unfachmännisch wieder "spielfertig" bekommen.

Während der Vorstellung wird der Film dann noch liebevoll mit einem bis zur Schicht reichenden Laufkratzer an der rechten Tonspurseite versehen, so daß der Ton jetzt durch ein dauerndes Kratzgeräusch geschönt aus dem Lautsprecher kommt.

 

Selber so erlebt, ich war nahe davor, den BWR mittels 10 kg Hammer ein ähnliches Schicksal zu erteilen.

 

Strafrechtliches Vorgehen muß nicht sein, aber Strafe durch Zerstörung von Filmtellern und Schrottprojektor wäre schon oK, und langfristig ein gutes Lehrstück für Filmtheaterbetreiber. Filmteller, ohne Aufsicht benutzt, zerstören wertvolle Kopien.

 

Stefan

Geschrieben
strafrechtlich :?: :?:

... laufstreifen ... ein fall für die gerichte & staatssicherheit :?: :?:

 

Das klingt sicherlich - für Außenstehende und damit meine ich Nicht-DDR-Bürger - überzogen und vielleicht auch unglaubwürdig, läßt sich aber ganz leicht erklären:

 

Die damalige DDR hatte Bezirke, vergleichbar mit den einzelnen Bundesländern der BRD. Gerade bei Filmen aus dem sogenannten kapitalistischen Ausland konnte es schon vorkommen, dass günstigstenfalls nur eine Kopie pro Bezirk zur Verfügung stand, im ungünstigen Fall sich drei Bezirke eine Kopie teilen mussten.

 

Schon das verlangte von jedem Kollegen ein ordentliches und pflegliches Umgehen mit dem Filmmaterial, das zudem auch mindestens fünf Jahre lang halten musste und sollte.

 

"Filmkopien sind wertvolles Volkseigentum", mit diesem Ausspruch begannen und endeten viele Arbeitsanweisungen. Und wenn einem Vorführer nachgewiesen werden konnte, dass durch schluderhaftes Arbeiten ein Kopienschaden entstanden ist, so war selbiges gleichzusetzen mit einer Beschädigung und/oder Zerstörung von Volkseigentum (sprich Sabotage am selbigen) ... ich muss ja wohl nicht weiter erklären, was das bedeutete.

 

Gerade deshalb war es ja - auch zur eigenen Absicherung - so wichtig, vor dem Anspiel die Kopie gewissenhaft zu kontrollieren - dazu diente dann eben dieser Nachweis (Kopienbegleitkarte).

Geschrieben

@E VII B:

Du bist genial! Wo hast Du denn DIE Kopienbegleitkarte her, he?????

Ja - genauso wars! Hab ich selbst am eigenen Leib verspürt, als in 'ner "verplombten" Szene (es war ein "Westfilm"!) eine nicht gemeldete Klebestelle vorhanden war. Mein KFS-Leiter nahm mich beiseite...... Zum Glück hatte ich den Vorfall im Kopienkontrollbuch vermerkt, aber eben leider keine Schadensmeldung abgegeben, und die Sache konnte dann doch noch an den Vorspieler abgeschoben werden! Fakt ist aber, daß durch diese Begleitkarten Filmbeschädigungen erheblich weniger auftraten, da sich die Vorführer mehr "zusammengerissen" haben.

Übrigens: der Progress-Filmverleih in Berlin hat z.T. heute noch diese Karten im Gebrauch!

Aber Staatssicherheit? Macht 'se mal nich schlimmer als die waren!

Bis denn

D21

Geschrieben

Als ich noch Kino machte, wurde zeitweise die Perforation eine Woche später zum Film geliefert. So war das und keiner hat gefragt warum das so ist. Das war 1974. Man hätte auch Backsteine in die Kartons ans Filmlager zurückschicken können, der nächste Nachspieler, falls überhaupt noch einer war, hätte dann diese gespielt. Die Filmverleih haben aber die Filmlager bezahlt, um die Kopie nach Rücklieferun zu prüfen.

Geschrieben
In der Schweiz ist soetwas auch üblich.Da muss man auch einen Schadensrapport machen,und der Vorspieler wurde zur Rechenschaft gezogen.

Na bitte, dann wird es mal Zeit, dass dies auch in den hierzulande überlebenden Kinos vom VdF und der FIAF wieder eingeführt wird: Anpassung des europäischen Rechts nennt man das.

Und was in der DDR gut und billig war, kann auch als Vorbild für den freien Westen gelten (sage ich als Nicht-DDR-Bürger...)

Geschrieben

Letzte Woche hatten wir einen solchen Kopien-Bericht zu "Following" von Flax-Film. Genau und durchdacht aufgebaut. Beruhigend zu wissen, das sich ein Verleiher wieder für den Zustand seiner Kopie(en) interessiert. Und dazu noch weiß worauf es im Vorführraum ankommt, bzw. wie es da zugeht und was da so alles passieren kann. Ne schöne S/W Kopie übrigens in tadellosem Zustand bis auf ein paar schlecht gemachte UT, die flackern.

Ich sach ja das Programmkino mit gehobenem Anspruch wird noch leben, wenn die ganze lieblose Multiplex-billiglohn-ausbeutungs-wir leben doch eh vom Popcornverkauf und zeigen am liebsten den ganzen Abend Werbung für Inhalt ist eh egal Hauptsache digital DVDs - Blase geplatzt ist.

machts besser

Geschrieben
Man hätte auch Backsteine in die Kartons ans Filmlager zurückschicken können...

Diesen Eindruck habe ich seit längerer Zeit. :shock:

 

Die Filmverleih haben aber die Filmlager bezahlt, um die Kopie nach Rücklieferung zu prüfen.

 

Hmh, wer soll das zeitlich leisten? Seit Wochen gehen bei uns für den normalen Spielbetrieb durchschnittlich 4-6 Kopien rein und 4-6 Kopien raus, zuzüglich Previews, Sneaks, OVs, Presse, Sichtungen und SoVos. :roll:

Geschrieben

Ich meinte die Überprüfung der Kopien vom Filmlager mit Bewertung über Zustand war in den 70er Jahren üblich. Trotzdem bekam dann das Dorfkino den letzten Schrott. Da gab es aber auch keine 1500 Kopien pro Filmtitel so das alle Kinos fast gleichzeitig mitspielen konnten. Heute den Berg von Material zu überprüfen macht ja keinen Sinn, da diese eh nach 10 Wochen vernichtet werden, weil sie keiner mehr einsetzt.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
@E VII B:

Du bist genial! Wo hast Du denn DIE Kopienbegleitkarte her, he?????

Ja - genauso wars!

Übrigens: der Progress-Filmverleih in Berlin hat z.T. heute noch diese Karten im Gebrauch!

D21

 

stimmt ... progress benutzt erfreulicherweise dieses system noch ... hier ein aktuelles beispiel:

 

acv.sized.jpg

Geschrieben

also wir machen noch heute Kopieberichte. Sicherlich nicht von allen, aber bei gebrauchten ist das oft zwingend notwendig. Der Bericht geht dann auch an die zentrale Dispo. Allerdings frage ich mich wirklich manchmal warum. Die Vorspieler werden zu selten zur Rechenschaft gezogen. Zumal man den Schädling nur schwer ermitteln kann. Macht ja kaum einer einen Bericht. Leider.

Geschrieben
Die Vorspieler werden zu selten zur Rechenschaft gezogen. Zumal man den Schädling nur schwer ermitteln kann. Macht ja kaum einer einen Bericht. Leider.

 

Wenn sich ALLE Vorführer an das gewissenhafte Ausfüllen der Karte halten, kann man sehr wohl den "Schädling" ermitteln, denn keiner der Kollegen möchte das Kuckucksei im Nest haben! Besonders wenn's mit entsprechenden Sanktionen verbunden ist. Leider sind und waren manche Kollegen in dieser Beziehung recht dickfellig.......

D21

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