Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

läuft jetzt perfekt, nur die Bildmasken muss ich noch etwas nacharbeiten.

Der Orginal Gleichrichter war defekt und optisch auch nicht mehr der Schönste. An seiner Stelle läuft jetzt ein Schweißinverter der bis 2000 Watt Xenon ohne Probleme durchhält. ( Ein Rehm Booster 150 ). Schaltrolle wurde ersetzt und Kufenfedern, Andruckbügel und der Beruhiger vor und nach dem Tongerät gegen Neuteile bzw. nach Italien zur Instansetzung geschickt.

 

Für diesen Projektor sind noch alle Ersatzteile lieferbar, bis auf die Orginal Farbe, diese darf wegen Bleigehalt nicht mehr verwendet werden.

 

Videos vom Test hier :

Leider hat die Handycam Probleme mit dem hellen Bild

 

 

 

Bearbeitet von Kossmo (Änderungen anzeigen)

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.