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Geschrieben

Ich wurde nach Quellen für die nicht bestehende Dokumentationspflicht in der Kinobranche für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gefragt. Auf dem Seminar in Baden-Baden empfohlen und recht gut geschrieben sind die Seiten vom Zoll:

 

http://www.zoll.de/D...chten_node.html

 

Hier wird darauf eingegangen, dass das Schwarzarbeitsgesetz maßgeblich ist für die Dokumentationspflicht. Die Kinobranche gehört bisher nicht dazu.

 

Grundsätzlich besteht unabhängig davon eine Dokumentationspflicht für alle geringfügig Beschäftigten (=Minijobber).

 

Vorsicht ist geboten, wenn in einem Betrieb neben dem Kino noch eine Gastronomie betrieben wird. Erzielt die Gastronomie mehr Umsatz als das Kino und ist betrieblich nicht getrennt, besteht die Dokumentationspflicht für alle Arbeitnehmer.

 

Ein Aspekt, mit dem ich mich noch mal näher beschäftigen muss, ist der verstetigte Arbeitslohn. Damit kann man über Arbeitszeitkonten ggf. etwas praktischer hantieren.

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