Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

genau das meinte ich ja mit dem Eingangspost..

nicht das pauschale Verbieten , sondern der Gewissenhafte Umgang mit dem Kulturgut..

Und wie Du schreibst, in Nitrotaugliche Projektoren..

Welcher Sammler oder Hobbyvorführer weiss das denn noch nach so langer Zeit?

Geschrieben

Hut ab vor den zwei von den drei Leuten hier aus dem Forum mit Nitrobrand, die sich gerade hier gemeldet haben und Ihre Fehler eingestehen und weiter warnen!

 

Gruß Martin

Geschrieben

Jo ich denk mir schon länger: Falls ich mal Nitromaterial spielen möchte, dann mach ich das im Garten auf der TK35. Erst einmal den Film prüfen und ausbessern, anschließend gucken, ob er ohne Lampe einwandfrei durchläuft und dann eben mit Lampe spielen. Und falls das Ganze dann doch Feuer fängt - ja dann ist es halt so :)

 

Sollte man aber natürlich nur mit Material machen, von dem man weiß, dass es nicht einzigartig ist.

Geschrieben

für sowas hab ich einen nitratfesten Schneidetisch aus dem Kopierwerk. Nur bei stark geschrumpften Material muss man aufpassen, der Zahnkranz ist nur bedingt nachstellbar.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.