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Bildformat Rosen für den Staatsanwalt ?


Martin

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Hallo Leute!

 

Welches Bildformat hat Eurer Meinung nach der Film "Rosen für den Staatsanwalt"?

 

Ich habe sowohl 1,37 als auch 1,66 probiert; ich finde 1,66 irgendwie stimmiger. Aber bei IMDB ist der Film in 1,37 gelistet, wobei das ja auch nicht immer stimmt, was die schreiben.

 

Letzte Woche hatte ich das gleiche Problem mit "Kirmes"; hier habe ich mich für 1,66 entschieden. Bei IMDB ist der Flm auch in 1,66 gelistet.

 

Dringende Antwort vonnöten, da in einer guten Stunde die Vorstellung losgeht.

 

Vielen Dank für Eure Hilfe

 

Liebe Grüße

Martin

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Komme natürlich viel zu spät. Ich würde den Film im Normalbildformat spielen, das ist 3:4.

 

1:1,37(5) ist das Seitenverhältnis des Kamerabildfensters. Diese Zahl gehört nicht in den Kinobereich.

Die Bildwand hat das Seitenverhältnis von Drei zu Vier. Das Projektorbildfenster auch, z. B. 15,75 mm auf 21 mm

 

1959 übrigens lief Opas Kino noch stramm vor sich hin.

 

Hast du nun 3:5 gezeigt?

Bearbeitet von Filmtechniker (Änderungen anzeigen)
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Nachdem alle Quellen im Internet von 4:3 sprachen, habe ich mich dann kurzfristig doch für 1:1,37 umentschieden, mit dem Ergebnis, daß der Film in 1:1,37 nicht geht. Es wird oben viel zu viel unnützes Bild gezeigt, unten weniger. Einmal ist oben sogar so eine Kamerablende im Bild.

 

Daher für die Zukunft meine Empfehlung: 1:1,66 und dann trotzdem in der Maschine noch etwas weiter hochkadrieren.

 

Gruß

Martin

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Filmtechniker schrieb

1:1,37(5) ist das Seitenverhältnis des Kamerabildfensters. Diese Zahl gehört nicht in den Kinobereich.

Die Bildwand hat das Seitenverhältnis von Drei zu Vier. Das Projektorbildfenster auch, z. B. 15,75 mm auf 21 mm

 

Hallo Simon, das ist so nicht richtig.

 

Zeiss-Ikon Technisches Kinotaschenbuch, Dresden 1937, S. 8:

Projektionsbildfenster 15,2 x 20,9

 

H. Tümmel, Technisches Kinotaschenbuch, Kiel 1956, S. 16

Projektorbildfenster 15,2 x 20,9, Bildseitenverhältnis 1:1,37

 

Bauer Kinotechnisches Taschenbuch, Stuttgart 1955

S. 2

"Größenverhältnisse des projizierten Bildes bei verschiedenen Filmverfahren / Abb.1: Normalbild-Widergabe, Seitenverhältnis des projizierten Bildes Höhe : Breite = 1 : 1,37"

 

S. 3

"Unter der normalen Bildwiedergabe versteht man die Projektion eines Filmes, bei dem das Bild durch das Projektions-Objektiv in der Höhe und breite im gleichen Verhältnis vergrößert wird und auf der Leinwand dasselbe Seitenverhältnis wie das Bildfenster, nämlich Höhe zu Breite wie 3:4, besitzt (das genaue Seitenverhältnis ist 1,37). "

 

Der Begriff 3:4 wurde offenbar zur Vereinfachung benutzt, es wird aber schon klargestellt, daß das exakte Seitenverhältnis ein anderes ist als 1:1,33.

 

S. 3

[schemazeichnung Vergleich Kamera/Projektorbildfenster]

"Abmessungen des Projektorbildfensters; 15,2 x 20,9mm"

 

Auch die Bildgrößentabelle auf S. 52f gibt für "Normalbildwiedergabe" zentimetergenaue Bildgrößen an, die bei Division das stets SV 1,37 mit Abweichungen erst in der dritten Nachkommastelle ergeben.

 

Beispiel:

4,55 x 6,25m (= 1,3736)

oder

4,25 x 5,85m (=1,3764)

 

Die Bildgrößen der übrigen Formate sind auch sehr gut aufgelistet im Buch "Handbuch der Laufbildfotografie" (Walter Jaklitsch, Wien 2004)

 

Hast du [Martin]nun 3:5 gezeigt?

 

Das hätte nur Sinn gehabt, wenn er einen frühen Tonfilm aus den 1930ern mit dem Bildfenster 17,5x20,8mm gezeigt hätte. Zum Beispiel M - EINE STADT SUCHT EINEN MÖRDER oder DIE DREI VON DER TANKSTELLE oder BERLIN ALEXANDERPLATZ. Das frühe Tonfilmformat hatte rechnerisch 1:1,1885, meist gerundet auf 1:1,19.

 

5:4 wäre mathematisch 1:1,25, und das wäre für des Staatsanwalts Rosen doch etwas unpassend.

 

Das oft genannte 1:1,33 (3:4) ergibt sich nur für echte Stummfilme mit Projektorfenster 17,5 x 23,5mm (Zeiss-Ikon HB 1937).

Bearbeitet von magentacine (Änderungen anzeigen)
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Die frühen Röhren der Schwarzweiss Audiovision wurden 3:4 kadriert, das Abtast Sendeformat entspricht diesem Format. Dieses wurde auch mit Farben und PAL B/G nicht verändert, die Farb-Bildröhren hatten aber aus technischen Fertigungsgründen 5:4 als Schirmformat, was beibehalten wurde.

somit eurde die 3:4 Abtastung auf einem 4:5 Bildschirm gezeigt.

Das neue Bauer Tonfilmformat hat etwa 1.37:1 als Bildseitenverhältnis. wie magentacine schon zitierte.

 

Rosen... würde ich aus dem Bauch heraus mit 1.66:1 spielen.

 

Gruß

 

Stefan

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Bis zum Tonfilm, 1932 technisch vereinheitlicht unter amerikanischer Führung, gab es 38 Jahre Stummfilm, achtunddreißig Jahre, wenn ich von den Aufführungen von LeRoy 1894 ausgehen darf. Es gab eine Fülle von unterschiedlichen Film- und Bildformaten, die Lumière-Bilder sind 4:5 auf Breite 35 mm, Lathams Eidoloscope lief mit Zweizollstreifen (50,8 mm) und Bildseitenverhältnis 1:2, Skladanowsky hatte Bilder 4:5 auf 54 mm breiten Bändern, usw. 1907 wurden in Paris unter französischer Führung, Georges Méliès hatte den Vorsitz, Filmbreite 35 und Bildseitenverhältnis 3:4 für verbindlich erklärt, was schon nur noch Befestigung der überwiegenden Praxis war. In diesen Punkten hatte sich die Dickson-Edison-Technik, vermehrt um den Einfluß der Bell-&-Howell-Technik, durchgesetzt.

 

Die Bildwände in den Schaubuden, Nickelodeons, Kientöppen und Flimmertheatern waren 3:4.

 

Ich weiß um die Bildfensterzahlen, gerade 15,2 mm auf 20,9 mm. Lange glaubte ich, das wäre als (deutsche) Norm erstens verbindlich und zweitens technische Notwendigkeit. Wenn man aber klassisches (Ton-) Kino macht und auch Normalfilmbilder mit denen von Reduktionskopien vergleicht (Academy auf 16), merke ich zumindest, daß die Bildgestaltung auf 3:4 abstellt, man spürt, wie nach dem Sucherseitenverhältnis 3:4 kadriert wird.

 

Der Unterschied zwischen 1:1,375 und 1:1,333 ist klein. 1:1,375 bleibt Kamerafensterformat. Im Seitenverhältnis 3:4 steckt nämlich die Diagonale 5. Es ist das rechtwinklige Dreieck mit den kleinsten ganzzahligen Seitenlängen 3-4-5, das dem Kino viel Dynamik verleiht. Es gibt ja Filme mit kreisrundem Bild, mit quadratischem Bild, Superscope war 1:2, das sind eher statische, ruhige Bildformate.

 

Viele Vorführer feilten Bildfenster zu, um einerseits die Verzerrung aus Schräg- und Schiefprojektion abzufangen, andererseits jedoch, wohl meistens unbewußt, dem spannungsgeladenen 3:4(:5) nahe zu kommen.

 

Aus demselben Grund erlebte das Seitenverhältnis 3:5 oder 1:1,666 in den späten 1950er Jahren eine Blüte. Dieses irrationale, auf Deutsch: unverstandene Format entsprach dem Zeitgeist. Zeitgeist kann es allerdings grade nicht sein, denn die Zeiten, die wir erleben, bewegen uns doch mit einem anderen Impuls als dem geistigen. Rosen für den Staatsanwalt scheint 3:5 besser auszusehen, QED.

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Filmtechniker schrieb

Rosen für den Staatsanwalt scheint 3:5 besser auszusehen, QED.

 

Das würde bedeuten, das auf dem Film befindliche 1:1,37-Bild seitlich zu beschneiden, dafür aber die volle Höhe zu zeigen. Dabei werden, wie Martin oben schrieb, Gegenlichtblenden und andere nicht beabsichtigte Fehler sichtbar. Wenn Du das Bild nicht seitlich beschneidest, wird in dem von Dir geforderten 5:4 (= 1:1,25) lediglich der schwarze Bildstrich sichtbar.

 

Könntest Du nochmal erläutern, wie Du das handhaben würdest? Ich habe es so noch nicht verstanden.

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