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Geschrieben

Wir haben ein Problem mit eine Oper-Air Veranstallter, der einen Film als nichtgewerblich bei einem Verleih gebucht hat. Die Veranstalltung kostet keinen Eintritt. Nun wird für diese Veranstalltung bei uns im Ort massiv mit Plakaten, Flyern und Zeitungsartikeln geworben. Alles unter voller Nennung des Filmtitels.

 

Bei nichtgewerblich gilt doch komplettes Marketing Verbot?

 

Mein Ihr wir haben Chancen bei Verleih, dass das noch gewerblich wird, mit den entsprechenden Kosten?

 

Grüße Michael

Geschrieben

Böses Thema. Kommt darauf an ob ihr dann BD Rechte bekommt für den Film, manche Verleihe geben keine raus. Ansonsten beim Disponenten anrufen, den Open Air Kinostatus bereit halten und dann ist das kein Problem. Wird Festpreis sein, der sich nach der Art, Größe und Aktualität des Filmes richtet sowie nach dem Verleih, da gibt eben auch erhebliche Unterschiede.

Und Kino solltest du sein, wenn du das buchst.

Jens

Geschrieben

Nicht wir sind der Veranstallter unser Stadtmarketing macht das, ohne uns wohrher überhaupt zu fragen, ob wir das machen würden.

Der Verleih hat die gebucht, aber als nichtgewerblich und nun kleistern, die die ganze Stadt zu.

Geschrieben

Ich habedas genau so mit/ für Freunden im Süden der Republik gemacht. Die Veranstaltungen wurden kostenlos angeboten, der Spaß soll gerade jenen, die sich kein Kino leiten können, ermöglichen, mal Kino zu sehen.

Nicht darüber aufregen, nehmt es hin. Das schädigt Euch nicht, sondern ist, wenn richtig gemacht, eine Werbung für Kino.

 

Ist irgendwie komisch, dass es immer jemand stört, wenn eine nette Sache angeboten wird.

Macht Amazon eine Veranstaltung, Geschrei, obschon diese auch ihre richtig gute Eigen Serie (übrigend unter gewerkschaftl. Hollywood Standards produziert, im Gegensatz zu dt. AV) mitbringen.

Machts das Stadtmarketing, ist es nicht richtig, schädigt vermeintlich das Kino.

Aber wenn Unilever (ein ebenso eckeliger Großkonzern) "kostenloses Eis und Film" anbietet, meldet sich keiner zu Wort...post-74763-0-91938600-1438787141_thumb.jpg

Geschrieben

Wenn Ihr das torpediert, gibt das böses Blut, schlechte Connections zur Stadt kann man sich eigentlich nicht leisten, da muss man aufpassen.

 

Habt Ihr schonmal selbst mit dem Stadtmarketing geredet? Die haben das mit dem nicht-gewerblich halt wohl falsch verstanden und dachten, wenn kein Eintritt, dann nicht-gewerblich. Ausserdem schließen meines Wissens nach diese nicht-gewerblichen Verleihvertäge ohnehin jegliche OpenAir Nutzung aus. Kommt aber drauf an, wer da mit wem geredet hat. Wenn der Verleih-Disponent das in Kenntnis der OpenAir Veranstaltung und der sonstigen Bedingungen durchgewunken hat, hat man schlechte Karten, der wird dann mutmaßlich auch nicht mehr zurückrudern.

 

Macht Ihr denn auch selbst OpenAir am Ort? Wisst Ihr konkret, bei wem der 'Film' gebucht wurde?

 

Ich würde ein offenes Wort mit dem Stadtmarketing reden. Ansonsten: Die würden Ihr Publikum unter solchen Umständen auch kriegen, wenn der Titel nicht beworben würde. In der Regel geht es bei OpenAir nicht so sehr um den konkreten Titel, sondern den Event an sich.

 

- Carsten

Geschrieben

Eine Kommune sollte wissen - sie hat in aller Regel zumindest einen Rechtskundigen - was sie tut.

 

Und wenn sie es nicht weiss oder nicht korrekt handelt ist es nun mal kein Spass.

Ich stelle mir mal vor ich würde gegen die Bedingungen, die mir auferlegt werden, verstossen.

 

Also:

Den Verleiher darauf hinweisen, dass entgegen der Vereinbarungen eine gewerbliche Veranstaltung stattfindet.

Der Rechteinhaber ist in diesem Fall der einzige Geschädigte, da der Film wahrscheinlich nicht gleichzeitig im Kino laufen wird, dem Kino also keine Schaden entsteht.

Geschrieben

Wir machen sowas auch, allerdings NIE nichtgewerblich, sondern immer mittels Fixpreis und OA-Statusblatt vom VDF. Das kostet zwar bei manchem Film 1000 Euro, aber dafür gibt's ja den Fressalienstand um das abzufedern :)

 

Nichtgewerblich haben wir auch schon mit 35mm gespielt, allerdings in einem ganz anderen Rahmen und auch nicht im OA.

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