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Kunde kauft erst an der Concession ein aber Film ist ausverkauft.


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Geschrieben

Moin,

mich gib´s auch noch... (nur so am Rande...)

Es gab die Tage ein "Vorfall" ich hätte gerne mal die Meinung von euch gehört.

 

Es ist Samstag abend, eine Familie 3 Personen macht sich spontan auf den Weg ins lokale Kleinstadtkino um sich einen Film in der Abendvorstellung anzusehen.

Kurz vor Beginn der Vorstellungen kommen die Gäste an, sehen die lange Schlange vor der Kasse und entscheiden sich, sich erstmal mit Popcorn, Nacho usw. einzudecken.

Inzwischen hat sich die Schlange an der Ticketkasse gelichtet, also jetzt noch Tickets gekauft.

Pustekuchen. Ausverkauft! weder in Film 1 noch 2 gibt es Plätze und der dritte is nix für einen Familienbesuch.

 

Kunden Stinksauer weil

1. draußen kein Anschlag "Ausverkauft" hängt

2. Keiner der Mitarbeiter es durchgerufen hat.

(nein ein Display wieviel Plätze noch frei sind ist noch nicht installiert)

3. Der Kunde jetzt mit dem Knabberkram da steht.

 

Jetzt verlangen die Kunden das das Kino bitteschön die komplette Ware Nacho / Popcorn zurücknehmen soll, weil es ja nix mit dem Kinobesuch wird.

 

Wie seht Ihr die Situation und wie hättet Ihr gehandelt?

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hätte es aus Kulanz angesichts der Enttäuschung der Familie über den vermasselten Abend (ggfs. teilweise) zurück genommen, aber ich denke, es besteht kein Anspruch darauf das zu tun. Der Konsum von Popcorn und anderem Fresskram ist in keinster Weise an den Filmgenuss gebunden, das können die genau so auf dem Weg nach Hause oder vor dem Fernseher verspachteln. Anders sähe das z.B. bei einer 3D Brille aus, sollte die ebenfalls vor dem Ticket an der Concession gekauft worden sein, was aber wohl selten so gemacht wird. Es war ja ausserdem eine freie Entscheidung des Kunden, zunächst an der Ticketkasse vorbei zu gehen, es wurde ihm nicht aufgezwungen. Wenn er das Zeugs als so zwingend gekoppelt mit dem Filmbesuch betrachtet, hätte er sich vorher der nötigen Tickets versichern müssen. Es gibt auch keine Verpflichtung, zeitnah draußen 'Ausverkauft' hinzuhängen oder das durch die Lobby zu brüllen, damit sowas nicht passiert.

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

Aus Kulanz hätte ich es wohl auch zurück genommen - allerdings wäre es darauf angekommen, wie die Person diesbezüglich auf mich zugekommen wäre.

Aber ein "muss" besteht keinesfalls. Bei uns kommen schon des öfteren mal Leute rein, nur um Popcorn zu kaufen - sei es für unterwegs, oder für vor dem TV zu Hause. Von daher weiß ich ja nicht, ob er ungedingt ins Kino möchte.

 

Aber ich stelle das auch vermehrt fest, dass bei einer Schlange die Leute erst einmal schon zum Kiosk rennen. Oder einer kauft die Karten und die anderen schon die Süßwaren. Da habe ich dann das Problem mit der Brillengröße bei 3D, da wir drei verschieden Größen anbieten.

 

Edit: Tippteufelchen.

Bearbeitet von sir.tommes (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Ich kann es zwar nur aus der Sicht eines Kunden berichten, aber das mit den Karten ist immer wieder ein Problem, gerade letztens hab ich miterlebt wie eine Gruppe ziemlich erbost war, weil sie nicht nebeneinander sitzen konnten.

 

Ich reserviere bzw. kaufe mir immer die Karten 1-2 Tage vorher, da bekomme ich meinen Lieblingsplatz und muss mir nicht den Stress an der Abendkasse antun.

Geschrieben

... gerade letztens hab ich miterlebt wie eine Gruppe ziemlich erbost war, weil sie nicht nebeneinander sitzen konnten.

 

Na ja, es sind schon manchmal kuriose Dinge, über welche die Kunden sauer sind. Ich hatte letztens den Fall, dass eine Familie um 15:15 Uhr an die Kasse kam - die Vorstellung fängt um 15:00 Uhr an - es war ausverkauft. Die Kunden waren so was von stinkig und haben rumgemeckert, als sei es unsere Schuld. Da fällt einem nix mehr ein.

Geschrieben (bearbeitet)

Es ist Samstag abend ...

Kurz vor Beginn der Vorstellungen kommen die Gäste an, sehen die lange Schlange vor der Kasse und entscheiden sich, sich erstmal mit Popcorn, Nacho usw. einzudecken.

Inzwischen hat sich die Schlange an der Ticketkasse gelichtet, also jetzt noch Tickets gekauft.

 

Gekauft ist gekauft und damit hat sich das eigentlich, denn Verträge sind einzuhalten, aber es gibt da eine kleine Feinheit, die manchmal eine Rolle spielen könnte. Dazu ist das hier die entscheidende Angabe, ob man die Süßwaren zurücknehmen muß oder nicht, denn es gibt da eine kleine, gemeine Regelung im § 313 BGB, welche die unbedingte Vertragsbindung für Fälle der sog. Störung der Geschäftsgrundlage einschränkt.

 

Kommt der Kunde Samstag abends kurz vor knapp und entscheidet sich trotz, oder gerade wegen der langen Schlange, zunächst an die Süßwarentheke zu gehen, hat er insbes. in kleinen Kinos das Risiko, daß der Grund für seinen Kauf an der Süßwarentheke (der Kinobesuch als solcher) entfallen könnte, selbst zu verantworten.

 

Die Frage ist aber doch als Theaterleiter, ob diese drei Leutchen Kundschaft sind, die man halten möchte (oder muß?). Vielleicht beiße ich jetzt lieber in den sauren Apfel und bin zuversichtlich, niemanden vergrault zu haben, zumal der Abend dank ausverkauftem Haus ohnehin bestens lief, sodaß mich die mutmaßlichen 15 Euro nicht stören. Oder ich überlege mir, ob ich einen kleinen Nachlaß auf die Knusperware gewähre, sodaß ich mit dem EK auf eine Nullrunde komme, und wenigstens keinen Verlust mache und der Kunde nicht ganz so grimmig von dannen zieht.

 

Wenn der Kunde aber schon sofort mit einer Anspruchshaltung daherkommt, würde ich mir gut überlegen, ob solche Leute tatsächlich zu meinen Kunden gehören sollen. Wer weiß, ob die sich nicht im Saal oder zu anderer Gelegenheit, womöglich noch in Erinnerung der "guten Partie", die sie "damals", mit ihrer Ausverkaus-Reklamation, geschlagen haben, noch anderweitig rüpelhaft verhalten würden.

 

So, wie beschrieben, hätten die von mir wohl nichts bekommen außer den höflichen Wegweiser zum Ausgang. Trotz Kleinstadtkino, denn wer mit solch einer Story an die Presse zu gehen wagen sollte, muß wirklich maximal dämlich sein.

 

Edith tauscht ein J gegen K und erwähnt beiläufig, daß sie von Freikarten in solchen Fällen nichts hält, weil damit "fremde" Ware verschenkt wird, was man sich vielleicht für passendere Gelegenheiten aufsparen könnte.

Bearbeitet von FP (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Ich hätte auf die Spätvorstellung verwiesen, denn im Grunde war es ja ihr eigenes Risiko. Die Sachen zurücknehmen und dann wegschmeißen find ich nicht so toll, alleine schon Lebensmittel wegwerfen....

 

Man sollte bei solchen Aktionen aber sowieso sehr vorsichtig sein, wenn man den kleinen Finger reicht, nehmen die gleiche die ganze Hand.

Geschrieben

Der 313 BGB kann durchaus schlagend werden, wenn wegen einer Störung des Kinobetriebs, den das Kino zu vertreten hat, der Kunde seine Concessionartikel (unangebrochen natürlich) zurückgeben möchte.

 

Sonst natürlich nicht, auch dann nicht, wenn die Kinder nicht alt genug sind für den Film z.B.

Geschrieben

Der 313 BGB kann durchaus schlagend werden, wenn wegen einer Störung des Kinobetriebs, den das Kino zu vertreten hat, der Kunde seine Concessionartikel (unangebrochen natürlich) zurückgeben möchte.

 

Eine solche Situation sehe ich allerdings nicht als Störung an.

Geschrieben (bearbeitet)

Leute, dieser Brüllaffe hat dem Theaterleiter Schläge und Klage angedroht, benahm sich wie ein Berserker und hat angefeuert von seinem Mausi eine Geldrückgabe und das Angebot, die Ware behalten zu dürfen, mit ein paar veritablen Beleidigungen abgelehnt. War nämlich auch dabei...

Bearbeitet von Rabust (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Leute, dieser Brüllaffe hat dem Theaterleiter Schläge und Klage angedroht, benahm sich wie ein Berserker und hat angefeuert von seinem Mausi eine Geldrückgabe und das Angebot, die Ware behalten zu dürfen, mit ein paar veritablen Beleidigungen abgelehnt. War nämlich auch dabei...

 

Und woher sollen wir das wissen? :roll:

Haben wir jetzt alle etwas falsches geschrieben? So kommt das nämlich rüber. :twisted:

Geschrieben

Eine 'Störung', die zur Kartenrückgabe verpflichten würde, wäre z.B., wenn ein anderer Film, eine nicht angekündigte Sprachfassung, 2D statt 3D, etc. gezeigt würde. Dann könnte man sein Ticket zurück geben.

 

Aber ein ausverkaufter Saal ist keine Störung des Betriebs, da sehe § 313 BGB nicht ansatzweise.

 

- Carsten

Geschrieben

Störung ist in diesem Sinne nicht als Betriebsstörung zu verstehen sondern als ein Wegfall der Grundlage für den Vertragsschluß, und der Kinobesuch ist die Grundlage für den Einkauf bei den Süßwaren. OB das ganze maßgeblich ist, hängt von einer Abwägung der Risiken und Interessen der Beteiltigten im Einzelfall ab und ist daher eben nicht so einfach zu beantworten.

Geschrieben

Und woher sollen wir das wissen? :roll:

Haben wir jetzt alle etwas falsches geschrieben? So kommt das nämlich rüber. :twisted:

 

Ich war nicht dabei und habe alles soweit mir bekannt niedergeschrieben.

Das die Theaterleitung bedroht wurde war mir nicht bekannt.

Geschrieben

Wenn das so war, dann kann man das Wort 'Kulanz' sowieso nicht mehr zum Ansatz bringen. Wenn der Typ dann glaubt, dass er im Recht ist, soll er das auch auf dem offiziellen Weg geltend machen. Und bei dieser Art Kunde muss man dann auch nicht allzu traurig sein, wenn sie nicht wiederkommen.

 

- Carsten

Geschrieben

Wenn das so war, dann kann man das Wort 'Kulanz' sowieso nicht mehr zum Ansatz bringen.

 

Aus Kulanz hätte ich es wohl auch zurück genommen - allerdings wäre es darauf angekommen, wie die Person diesbezüglich auf mich zugekommen wäre.

 

Genau aus diesem Grund habe ich obigen Satz direkt anfangs geschrieben ...

Geschrieben

So wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es zurück...

Habe es schon öfter erlebt, dass ich an der Ticketkasse anstand, meine Kinder aber bereits am Popcorntresen standen. Habe es bisher nie erlebt, dass vor mir die Vorstellung ausverkauft war, aber wenn, dann hätte man bestimmt das Popcorn und die Fanta zurück genommen - wie gesagt, der Ton macht die Musik...

Geschrieben

In dem Kino in dem ich gearbeitet habe konnten solche Situationen erst gar nicht entstehen.

Ohne Karten kommt man dort erst gar nicht an den Concession-Tresen.

Geschrieben

In dem Kino in dem ich gearbeitet habe konnten solche Situationen erst gar nicht entstehen.

Ohne Karten kommt man dort erst gar nicht an den Concession-Tresen.

 

Finde ich aber auch nicht gerade schlau. Zu uns kommen schon oft leute vorbei, nur um Popcorn zu kaufen ... ;)

Geschrieben

Finde ich aber auch nicht gerade schlau. Zu uns kommen schon oft leute vorbei, nur um Popcorn zu kaufen ... ;)

 

Der Hintergrund dafür war das man auf dem Weg zur Concession zT ungesehen in die Zuschauerräume gelangt währe.

Das wollte man natürlich verhindern.

Geschrieben

Dieser genannte § aus dem BGB hat mit der Sache überhaupt nichts zu tun. Mit dem Kauf von Popcorn wird in keiner Weise ein Vertrag zur Filmvorführung eingegangen und ist davon unabhängig.

 

Der Kunde ist hier schlicht selbst Schuld. Ich würde das unter "Lernerfahrung" verbuchen.

Eine lange Kassenschlange am Einlass bringt mich immer dazu, zu überlegen, ob ich vielleicht Pech haben werde. Und das auch, wenn irgend eine Anzeige der Restkarten da wäre. Denn nicht jeder in der Schlange kauft nur für sich. Ist aber auch unerheblich.

 

Der "Ärger" für den Kunden ist nachvollziehbar, schon. Ich habe jedoch - vielleicht nicht so extrem - gleich daran gedacht, dass das kein ruhiges sachliches Gespräch geworden ist, als ich den Eingangstext hier gelesen habe. Leider sind viele Menschen im ersten Moment viel zu emotional bei der Sache.

 

 

Ich stehe dabei auf dem Standpunkt: Der Kunde hat selbst Schuld. Selbst bei einem ruhigen Auftreten hätte ich kein Popcorn und Getränk oder Freikarte oder ähnliches ausgegeben. Wir können nicht an alle übriggebliebenen Freikarten verteilen, nur weil eine Vorstellung ausverkauft ist. Und erst recht dann nicht nur an die, die schreien. Was ist mit denen, die ein Einsehen haben und ganz ruhig nach Hause gehen!? ...

 

Ich denke hierzu, das "Kind ist in den Brunnen gefallen". Diese Geschichte werden die weitererzählen - es sei denn ein Einsehen kommt noch, was ich aber nur schwer glauben kann - da hilft auch ein Freipopcorn nicht. Vielleicht sogar im Gegenteil: Gibt man dem Wunsch nach Erstattung von Popcorn und Getränk nach, wähnen die sich am Ende noch im Recht!? Und protzen dann mit Ihrem "guten" Rechtsverständnis!? Das wäre auch kontraproduktiv.

 

 

Zwar wird keiner durchs Foyer gebrüllt haben, dass ausverkauft ist, aber wenn sich eine Schlange sehr schnell lichtet, wird es am Kassierer liegen, der fortwährend nur sagen kann: "Tut mir leid, wir sind leider ausverkauft".

 

Gerade in einer Kleinstadt sollten Bewohner, die halbwegs regelmäßig in das Kino gehen, ein Gespür dafür haben, wie viel Plätze das Kino hat und das in Relation zur Schlange setzen können. Bei diesem Vorgehen vermute ich, handelt es sich eh um Gäste, die entweder zufällig in das Kino gegangen sind und ganz woanders herkommen oder allenfalls grundsätzlcih nur einmal in 4 Jahren ins Kino gehen. In beiden Fällen kann man auf diese auch gern verzichten und nicht noch gutes Geld hinterherwerfen.

 

 

"Vorwürfe", warum man als Kunde nun im Recht ist, gibt es ja immer sehr sehr viele, die Menschheit ist da sehr einfallsreich. Ich rechtfertige das auch schon gar nicht mehr, wenn da solche unsinnigen Vorwürfe geltend gemacht werden. Das ist vergebene Liebesmühe und führt nur zu weiteren und ausführlicheren Diskussionen ohne Sinn.

 

 

Einen ähnlichen Fall hatte ich auch mal. In einer fast(!) ausverkauften Vorstellung: Der allerletzte, der eine Karte gekauft hat (wirklich der Letzte!) beschwert sich nach 10 Min Laufzeit des Filmes, dass er in der ersten Reihe sitzen müsse. Auch lange Diskussion wegen Geld zurück... Letztlich stellte sich dann noch heraus, dass es eh ein Tourist ist. .. ... .... .....

 

 

Meine grundlegende Ansicht:

Kulanz, wenn ich etwas falsch gemacht habe oder ein Ablauf suboptimal war.

Ist der Kunde nur unzufrieden weil ihm irgendwas nicht so passt, gibt es nichts.

Geschrieben

Mich würde interessieren, wann die Vorstellungen ausverkauft waren. Also bereits, als sich der Kunde an der Concession-Theke angestellt hat, oder erst ganz kurz bevor er an der Kartenkasse dran war?

Geschrieben

Dieser genannte § aus dem BGB hat mit der Sache überhaupt nichts zu tun. Mit dem Kauf von Popcorn wird in keiner Weise ein Vertrag zur Filmvorführung eingegangen und ist davon unabhängig.

 

Etwas anderes hat auch keiner behauptet. Es ist aber nun mal so, daß die Störung der Geschäftsgrundlage (so garstig sie ist) in solchen und ähnlichen Fällen durchaus relevant sein kann. Die Einzelheiten, die man kennen müßte, um da eine belastbare Einschätzung zu machen, sind aber unbekannt, nachdem der Kunde sich entschieden hat, durch sein Verhalten keine sachliche Lösung anzustreben.

Geschrieben

Mich würde interessieren, wann die Vorstellungen ausverkauft waren. Also bereits, als sich der Kunde an der Concession-Theke angestellt hat, oder erst ganz kurz bevor er an der Kartenkasse dran war?

 

Das spielt doch gar keine Rolle. Kommt auf das selbeige heraus.

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