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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ist man gegenüber der Verleiher verpflichtet die Filme nach termingerechten Abspiel vom Server zu löschen oder kann man die Daten auch für ein späteres , natürlich korrekt gemeldetes, Nachspiel auf der Kiste lassen? Ich meine, steht sowas in den AGBs ? Auf den üblichen TBs ist darüber nichts vermerkt. Ich bin da neulich in ein Fettnäpfchen getreten und möchte nur wissen ob es da irgendeine Rechtsgrundlage gibt.

 

Vielen Dank !

 

C.S.

Geschrieben

Formal geregelt ist das nirgendwo. Wir haben noch nie Irritation bei Verleihern verursacht mit der Aussage 'Haben wir noch auf dem Server'.

 

Wir kriegen ja auch schonmal KDMs mit 6 Monaten Gültigkeit, damit kann sich ja kaum die stillschweigende Aufforderung verknüpfen, den Film nach Ende des Buchungszeitraumes sofort wieder zu löschen. Mag sein, dass kleinere Verleiher, die ihre DCPs auch unverschlüsselt verschicken, sich das etwas anders vorstellen, aber dann sollen sie es halt auf ihre TBs drucken.

 

- Carsten

Geschrieben

Was steht denn in der von Dir zitierten AGB? Wir kennen weder Deinen Verleiher noch dessen AGB, noch auf welchem Stand diese AGB ist...

Rein logisch erübrigt sich die Löschung bei einem Film mit Schlüssel, er ist nach dessen Ablauf nicht mehr spielbar. Wenn dies jedoch in der AGB steht, solltest Du der Forderung nachkommen - andernfalls bist Du juristisch angreifbar.

Bei Filmen ohne Schlüssel ist die AGB oder individiuelle (schriftliche!) Absprache bindend.

 

Wir hatten letztens einen geplanten Nachspieltermin, haben den Film nicht gelöscht sondern nur einen weiteren Schlüssel angefordert - alles gut.

 

YMMV, your mileage may vary: Jeder kann mit jedem Verleih eine andere Erfahrung haben.

Geschrieben

Frage wäre erstmal, ob der entsprechende Verleih überhaupt Allgemeine Bezugsbedingungen hat, das ist keineswegs selbstverständlich (und inwieweit diese NICHT gegen das AGB-Gesetz verstoßen, das ist auch nicht selbstverständlich 8-) )

Geschrieben

@joerg, ich habe das bisher nirgends gelesen. Allerdings wurde ich neulich bisschen spitz angeschrieben. Ich hatte nachfragt, ob ich ein DCP , die seit knapp einem Jahr auf dem Server lag, noch mal anschieben dürfe. Aber wenn es keine allgemeine Löschfrist gibt, dann kann ich ja auch so argumentieren. Das betroffene DCP war allerdings auch unverschlüsselt - vielleicht deshalb diese Überreaktion.

 

Grüße

Geschrieben

Ich hatte bisher nur das Problem, dass ein Verleih beim Wiedereinsatz noch einmal die Garantiesumme verlangte, obwohl wir die DCP noch auf dem Server hatten. Normalerweise wird darauf verzichtet.

Geschrieben

@joerg, ich habe das bisher nirgends gelesen. Allerdings wurde ich neulich bisschen spitz angeschrieben. Ich hatte nachfragt, ob ich ein DCP , die seit knapp einem Jahr auf dem Server lag, noch mal anschieben dürfe. Aber wenn es keine allgemeine Löschfrist gibt, dann kann ich ja auch so argumentieren. Das betroffene DCP war allerdings auch unverschlüsselt - vielleicht deshalb diese Überreaktion.

 

Solche Nachfragen kommen durchaus mal - da sollte man dann aber kontern. Sollen die Verleiher doch froh sein, wenn man Nachspieltermine pflegt und dafür Plattenplatz vorhält. Oder anders formuliert: Die Verleiher sind in der Regel froh, wenn man das macht und ihnen damit viel Arbeit erspart. Das kann man jemandem, der das anders sieht, auch klar sagen.

 

Eine konkrete Aufforderung, ein DCP zu löschen, gibt es aber durchaus manchmal in den AGBs der Verleiher - es ist generell interessant, die mal zu lesen (und ab und zu auch mal bei jemand nachzufragen, ob das wirklich so gemeint ist - die kleinen Verleiher kennen nämlich oft ihre eigenen AGB nicht, die sie sich von irgendwelchen anderen Firmen zusammengeklaut haben).

 

Konkret aus den AGB eines sehr kleinen Verleihs:

"(6) Das vom Verleih bereitgestellte Material darf nicht vervielfältigt, abgefilmt oder in sonstiger Weise dupliziert werden. Davon ausgenommen ist die technisch notwendige Kopie von DCPs auf den Kinoserver während des Zeitraums des Abspiels. Diese Kopie ist unverzüglich nach Ende der Abspielzeit aus den Datenspeichern des Bestellers dauerhaft zu löschen."

Das ist ein Verleih, von dem ich ohnehin nichts mehr spielen werde - die haben uns vor einigen Monaten bei einem winzigen Start mit dem Auswertungsfenster verarscht (Film zum Kinostart bei iTunes - auf Beschwerde hin war das angeblich nie so geplant und der Filme wurde bei iTunes zurückgezogen - und dann war er ein paar Tage später doch wieder da).

 

Einen entsprechenden Passus gibts auch in den Bezugsbedingungen der Murnau-Stiftung:

"2 . Sofern der vertragsgegenständliche Film als unverschlüsseltes DCP (Digital Cinema Package) zur Verfügung gestellt wird, dürfen die entsprechenden Daten allein für die in dem Bestellvertrag festgelegten Spieltermin(e) auf den Server des Bestellers aufgespielt werden. Nach Ende dieser Vorführung sind die Daten vom Server zu entfernen."

Diese Bedingungen sind ein merkwürdiges Dokument, das offensichtlich mal mehr schlecht als recht auf die digitäle Ära angepasst wurde und auch mal eine Kontrolle auf Tippfehler vertragen könnte ("so hat er die Stiftung unverzüglich telegrafisch, per Email oder telefonisch hiervon Kenntnis zu geben").

 

Schöne Grüße,

Matthias

Geschrieben

Ich hatte bisher nur das Problem, dass ein Verleih beim Wiedereinsatz noch einmal die Garantiesumme verlangte, obwohl wir die DCP noch auf dem Server hatten. Normalerweise wird darauf verzichtet.

 

Das gabs früher öfter - inzwischen aber auch bei den Majors in der Regel nicht mehr. Ich hab das Gefühl, dass die ihre KDM-Logistik (mit deren hohen Kosten sie ja argumentiert haben) endlich halbwegs im Griff haben.

 

Schöne Grüße,

Matthias

Geschrieben

Die Frage wäre doch, inwieweit entsprechende Klauseln in den Bezugsbedingungen unwirksam sind, oder vor Gericht für unwirksam erklärt würden.

Wenn ein Verleih eine derartige Kontrolle über sein DCP ausüben möchte, steht es ihm frei, es zu verschlüsseln. Genau dafür sind diese technischen Maßnahmen entwickelt worden.

Geschrieben

Die Frage wäre doch, inwieweit entsprechende Klauseln in den Bezugsbedingungen unwirksam sind, oder vor Gericht für unwirksam erklärt würden.

Wenn ein Verleih eine derartige Kontrolle über sein DCP ausüben möchte, steht es ihm frei, es zu verschlüsseln. Genau dafür sind diese technischen Maßnahmen entwickelt worden.

Warum sollte ein Gericht das machen? AGB Kontrolle findet im Regelfall dann statt, wenn ein Unternehmen versucht Verbraucher zu übervorteilen. Was Unternehmer in an anderer Unternehmer gerichtete AGB schreiben interessiert Gerichte im Normalfall nicht die Bohne... Und von der Anspruchshaltung, dass ein Verleih seine Filme doch gefälligst verschlüsseln soll wenn er nicht will, dass eine Kopie im Kino bleibt bin ich irritiert. Letztlich ist es ja selbstverständlich, dass man seine Vorstellungen (völlig egal ob vom verschlüsselten DCP oder nicht) vernünftig angibt und abrechnet. Schließlich kann man auch verschlüsselte DCPs auf dem Server behalten - oder? Bislang hat sich da noch kein Verleih dran gestört - im Gegenteil, wir sichern auch Filme abseits des Servers fürs Nachspielen. Wenn man Schulkino anbietet ist das extrem vorteilhaft einfach nur die TB oder einen Key bestellen zu können - das entscheidet dann oft darüber ob man das wirtschaftlich machen kann und damit ob der Film überhaupt läuft. Sich das ganze DCP nochmal anliefern zu lassen für eine einmalige Schulvorstellung sprengt oft durch die MG den Rahmen.

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