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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo in die Runde,

 

wir haben jetzt den sonderbaren Fall, das letztens bei uns eine Schulung abgehalten wurde von der Theaterleitung wie jedes Jahr bei uns.

Es werden Dinge über Brandschutz, Erste Hilfe, Brandmeldeanlage, Evakuierung der Säle

besprochen und auch trainiert wer daran nicht teilnimmt darf bis zum Nachschultermin der ist in ca. 3 Wochen nicht mehr im Kino arbeiten... jetzt dürfen 5 Leute nicht mehr arbeiten .Der Filmvorführer ist derjenige der im

Fall des Brandes sowie Stromausfalles sofort handeln muss heißt es von der Geschäftsleitung.

 

Wie ist das bei euch, habt ihr auch sowas und greifen die da auch so hart durch mit Arbeitssperre...

Bearbeitet von was solls (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Haftungsfrage. Wenn die Versicherung nach dem Ernstfall sich die Liste der geschulten MA zeigen lässt, und der diensthabende Vorführer steht da nicht drauf, zahlt sie nicht. Welcher TL will dieses Risiko übernehmen?

Geschrieben

Bei entschuldigtem Fehlen (genehmigter Urlaub, Krankenschein etc.) darf aber einfach ohne Probleme der Nachholtermin wahrgenommen werden, soweit ich das richtig im Kopf habe!

Geschrieben

wir hatten letztens mal einen kleinen Unfall im Kino ein Mitarbeiter brauchte den Augenarzt, dieser meinte welche Berufsgenossenschaft denn hierfür zuständig sei tja gute Frage... das Problem hatten wir bisher noch nicht. Wie ist das bei euch ?

Geschrieben

dieser meinte welche Berufsgenossenschaft denn hierfür zuständig sei tja gute Frage... das Problem hatten wir bisher noch nicht.

 

Ist die Frage ernst gemeint? Die Berufsgenossenschaft ist eine Pflichtversicherung des Arbeitgebers. Insofern sollte schon bekannt sein, wohin man seine Beiträge überweisen soll.

Geschrieben

Ist die Frage ernst gemeint? Die Berufsgenossenschaft ist eine Pflichtversicherung des Arbeitgebers. Insofern sollte schon bekannt sein, wohin man seine Beiträge überweisen soll.

 

Zudem sollte eine Karte / Aufkleber der BG aushängen mit der BG Nummer und der zuständigen BG. Diese Karte / dieser Aufkleber muß an einem Platz sein, wo JEDER Arbeitnehmer diesen einsehen kann.

Sollte soetwas fehlen oder bei einer Renovierung abhanden gekommen sein, kann man jederzeit bei der BG das Benötigte nachbestellen. Manches kann man sogar selber ausdrucken.

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