Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

letztens beim öffnen von unserem Sicherungskasten fielen mir unsere alten FI Schalter auf 25A / 0,5 Ampere Auslösestrom.Es sind 4 Stk. verbaut im Vorführraum ist ebenfalls einer.

Glaube das ganze darf man bei Gelegenheit neu überarbeiten....

 

Im Keller viel mir auf das da wohl der frühere Elektriker kräftig gemurkst hat, die Erdungsleitung grün-gelb zur Potitentialschiene wurde dreimal unter dem Kabelschacht mit einer Lüsterklemme verlängert da ist wohl dem Elektriker das Kabel zu kurz geworden. Einmal hängt die PV Anlage dran, den Rest muß ich erst noch schauen... Ist das ganze überhaupt so zulässig... ??

Bearbeitet von was solls (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

Die Schalter mögen zulässig sein, je nach Netzform, vermutlich TT, war das Standard. Heut wären es 300 mA.

Wenn Du jetzt an eine "wesentliche Änderung" bdenkst, dann ist die gesamte E-Anlage den heutigen Elektro- und Brandschutzvorschriften anzupassen.

Austausch einer defekten Steckdose oder einer alten Steckdose gegen modernere, schönere: Keine Änderung, Bestandsschutz des Restsystems.

Zurüstung einer neuen Steckdose ion ein bestehendes System: Wesentliche Änderung, Bestandsschutz erloschen. Wobei man u.U. mit neuer direkter Leitung und FI/LS in kleinem extra Verteiler davonkommen kann.

 

Einfach verbessern, selten machbar, meist muß alles Neu, und das kostet...

 

Aber Kinos sind ja 100% ige Gewerbebetriebe, da gibt es eine diverse Anzahl an Vorschriften, die eh einen sicheren Zustand unausweichlich machen. Und ein Gewerbe ist bei wirtschaftlicher Führung auch in der Lage dazu.

 

Ansonsten schau einfach in die, je nach Zustand der Anlage alle 2 - 4 Jahre erforderlichen, DGUV 3 Prüfunterlagen. Die werden sich ja anfinden. Da wird der Sachkundige schon den Zustand richtig bewertet haben, und ggf. notwendige Massnahmen benannt haben.

 

Gruß

 

-St.

Bearbeitet von stefan2 (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Lüsterklemmen nicht, formschlüssige Verbindungen, entweder verpressen oder Potischienen als Verbindung.

Und drei Klemmstellen finde ich etwas viel.

25A/0,5A deutet auf die Projektoren hin.Dererste Wert gibt ja die Belastbarkeit an. Also kein Grossverbraucher wie DLH o-Ä.

Ein FI (RSI) im Vorführraum wird dann das Saallicht und/ oder Reinigungssteckdosen sein.

Geschrieben

Die Auslöseschwelle ist abhängig vom Schutzziel:

300mA für Maschinenschutz/Brandschutz

30mA für Personenschutz.

Personenschutz ist heute an allen laienbedienbaren Anlagenteilen (Steckdosen) Pflicht.

Geschrieben (bearbeitet)

Es sind praktisch 3 verschiedene Zuleitungen zur Potischiene, mir gefällt das ganze auch nicht, dem damalige Elektriker wars scheinbar egal...

Schachtdeckel drauf dann sieht es keiner mehr und nächste Baustelle, wenn man nach Jahren dann den Deckel öffnet kommen solche unschönen Sachen zum Vorschein. Wer dann im Falle eines defektes grade stehen muss...wenn die Klemme auseinandergeht etc. Der Betreiber vergibt die Arbeit ordnungsgemäß an den örtlichen Elektriker verlässt sich darauf das alles seine Ordnung hat tja....

Ja gut wenn jetzt ein alter FI- Schalter den Geist aufgibt wird man sicher nicht wieder einen 0,5er sondern einen nach Vorschrift verbauen ...

Bearbeitet von was solls (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

300 mA als "Brandschutz" bei TT und IT Netz, kann bei TN (erdungsfähiger Neutralleiter) entfallen. 30 mA als Personenschutz vor jeder Steckdose seit Juni 2007.

Lediglich Steckdosen für flexibel angeschlossene, eigentlich ortsfeste Betriebsmittel (z.B. Elektrowärmen mit Wandbefestigung, ...) dürfen weiterhin ohne FI aufgebaut werden. Es empfielt sich allerdings, eine andere, zugelassene Steckdosenform, als für den Allgemeinstrom zu nutzen (z.B. Terko, Perilex oder vorstehender Erdstift (Franz. Steckdose). Da der Laie diese nicht kennt, ist er weniger versucht die für seinen Staubsauger, ... zu nutzen.

Oder per Hinweisschild zu kennzeichnen: "Steckdose nur für NTPM/ Telekomtechnik oder Schutzisolierte Geräte mit Doppelquadratzeichen".

 

In dem Beispiel des Fragestellers ist die Verwendung der 500 mA wohl einer alten TT Installation geschuldet.

 

Sehe gerade: Vogel war schneller.

 

-St.

Geschrieben

Grundsätzlich stellt sich bei FI's die Frage ob man nicht aufgrund der Verwendung von Schaltnetzteilen im Projektor usw. die vorhandenenen 50Hz Wechselstrom FI's gegen allstromsensitive FI's Klasse DFS 4B austauschen müßte. Die normalen FI' werden vom Gleichstromanteilen im Fehlerstorm quasi deaktiviert und sprechen auch nich auf hochfrequenten Fehlerstrom an.

Jens

Geschrieben (bearbeitet)

Grad mit einem Elektro-Obermeister telefoniert der meinte er kennt jetzt zwar meinem Projektor nicht, aber wenn Frequenzumrichter und ein hoher Gleichstromanteil vorhanden ist macht ein DFS 4B FI durchaus Sinn...

kostet natürlich um ein vielfaches mehr

Bearbeitet von was solls (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

mir wurde jetzt ein DFS 4F, vierpolig - mischfrequenzsensitiv Typ F kurzzeitverzögert, gewitterfest empfohlen

 

DFS4 040-4/0,03-F liegt preislich so ca. 231,--€ / Stück

Geschrieben (bearbeitet)

Rein Wechselstromsensitive Schalter (Type AC) sind seit Rückziehung der Herstellernorm um 1987 nicht mehr zulässig.

In der VDE wurde das erst gegen 2006 zurückgezogen, was aber, die Hersteller durften das nicht mehr fertigen, kein Problem war.

In der DDR wars gemäß TGL auch seit ca. 1987 verboten...

Erst mit dem Chinaimport taucht das wieder auf, zum Niedrigstpreis...

 

Gleichstromsensitive Schalter (Type B ) sind sehr teuer, und arbeiten aktiv. Solche braucht man bei Fotovoltaik. Sie erfassen bei Type B+ auch höherfrequente Stromanteile bis 20 kHz, sind aber hier nicht benötigt.

Auérdem will man in Kontinentaleuropa eigentlich keine aktiven Schalter mit Verstärkerelektronik.

 

Die üblichen Schalter (Typ A) sprechen auf pulsierende, auch einseitig pulsierende Ströme mit Netzfrequenz an, und sind damit für Schaltnetzteile eigentlich ausreichend sensitiv, da eingangsseitig nur pulsierende Wechselströme auftauchen. Ausgangsseitig findet sich in unseren Projektoren nur SELV Sicherheits-Kleinspannung bis 60 Volt.

 

Die Typen "F" sind frequenzsensitiv bis 400 Hz/ 1 kHz, sie machen Sinn bei Motorsteuerungen mit Frequenzumrichtern, weil sie dort sekundärseitig auftretende höherfrequente Wechsel- und Mischströme ebenfalls erfassen können.

 

Im Bereich Telekom, wo heute mit nur Schaltnetzteilen gearbeitet wird, findet sich fallweise (TT-Netz) nur Type A 300 mA und Type A 30 mA für Steckdosen.

 

Ich würde einen pulsstromsensitiven Standardschalter mit 300 mA vorsehen, der sollte ausreichen, und kostet unter 50 EURO.

 

-St.

Bearbeitet von stefan2 (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

DFS 4 B SK 4-polig, 4 TE,

Fehlerstromschutzschalter 230/400 V,

allstromsensitiv Typ B SK, für Photovoltaikanlagen, Frequenzumrichter

Siehe DFS 4 B SK 2-polig

FI-Schutzschalter 230/400 V, allstromsensitiv Typ B SK, 4-polig, 4 TE

für Photovoltaikanlagen und Frequenzumrichter. Die Baureihe NK gewährleistet den klassischen Brandschutz von 300 mA bei Frequenzen bis zu 100 Kilohertz und übertrifft damit die Anforderungen der neuen Norm für Fehlerstromschutzschalter (RCCB) vom Typ B+ erheblich. Damit ist der optimale Schutz für Anlagen mit Fehlerströmen bei Frequenzen größer als 20 kHz gegeben.

 

Der DFS4 040-4/0,03-F erfüllt zwar Mischfrequenzen und die VDE 0100 Teil 410, jedoch nicht im Umfang des DFS 4 B SK der allstromsensitiv ist.

Daher ist er auch wesentlich teurer.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.