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Zum Leserbrief "Wer schützt eigentlich die Kinder vor der FSK?" aus dem Filmecho


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Geschrieben

Drei Autoren monieren in einem Leserbrief in der Filmecho (Ausgabe 15 vom 15.04.2016 Seite 20), dass die Freigaben der FSK "zu oft falsch gewählt" sind. Sie bringen dazu div. Beispiele. Sie behaupten, Eltern sollen sich auf die FSK-Freigabe vertrauen können, um den richtigen Film für Ihre Kinder auszuwählen, ohne den Inhalt kennen zu müssen.

 

 

Die drei Autoren irren sich an erster Stelle mal an dem grundsätzlichen Sinn der FSK.

Sie lassen weiterhin wesentliche Teile des gemeinschaftlichen Lebens außer Acht und möchten in die Rechte der Eltern eingreifen.

 

 

Aufgabe der FSK ist NICHT, eine Empfehlung über die gute Eignung eines Filmes für bestimmte Altersgruppen festzulegen. Sie hat vielmehr eine Fülle an grundrechtlichen Vorschriften zu beachten und darunter abzuwägen, Neben der Menschenwürde - und somit dem Schutz vor körperlicher, geistiger und seelischer Unversehrtheit - aus Artikel 1 Satz 1 GG sind da noch Presse- und Kunstfreiheit zu nennen. Gerade die Kunstfreiheit wird heute ja (Böhmermann) stark diskutiert. Artikel 5 Abs. 3 GG garantiert diese. Desweiteren gibt es - ebenfalls Grundgesetzlich verankert - natürliche Recht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen.

Artikel 6 Abs. 3 GG:

"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft".

 

Die passende Einschränkung ist im zweiten Satz zu erkennen. Ich ziehe hier den Schluss, dass damit genau der Grund für die FSK gegeben ist.

 

 

Der Staat muss Kinder und Jugendliche vor Schäden bewaren. Alles andere obliegt den Eltern. Und es geht - gleich dazu angemerkt - nicht darum, ob sie es gut machen oder schlecht. Es ist ihr Recht und gleichzeitig ihre Pflicht. Aber es gibt keine "Prüfung für Eltern" und keinen Zwangsunterricht vor der Elternschaft.

 

Was prüft also nun die FSK:

Sie prüft, ob ein Film Kindern oder Jugendlichen Schaden kann. Und das beschreibt sie auch in jeder Freigabebegründung, wie von den Autoren selbst zitiert. Die FSK DARF gar nicht nach Eignung für Altersklassen bewerten und verbindlich festlegen. Dieses ist alleinnige elterliches Recht und deren Pflicht. Da Kunst genauso grundgesetzlich geschützt ist, ist von der FSK nur dafür zu sorgen, dass eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann.

 

Das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit regelt das in §14 Abs. 1

"Filme sowie Film- und Spielprogramme, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, dürfen nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden."

Auch hier wird wieder ganz deutlich, dass die FSK nur prüfen darf, ob Schaden entsteht, nicht, ob sie etwas für geeignet hält.

 

Die Autoren bedienen sich der Floskel, das Kinder nicht "Persiflage" werden definieren können. Und das müssen sie auch nicht. Und ein Kind muss auch keinen Aufsatz darüber schreiben können ab welchem Punkt ein offener Knochenbruch "überzeichnet" ist. Es geht um die Verarbeitungsmöglichkeit des Gehirnes, welche man in Altersgruppen fassen kann. Ein weiteres dass mich an diesem Artikel stört ist, dass die Autoren Szenen eines Filmes kritisieren und deren Wert im Film als "unpassend und unötig..." eingestuft "... denn durch dieses Szenen hat der Film keinen Besucher mehr generiert.". Nun hier greift schlicht die Kunstfreiheit Artikel 5 Abs. 3 GG. Gefährlich finde ich auch den Satz in diesem Zusammenhang, "... in breit angelegten Mainstreamfilmen will das keiner sehen." Eine Enscheidung obliegt weder den Kinobetreibern noch anderen, was wer sehen will." Dieses entscheidet sich im Grunde über die Besucherzahlen selbst. Wenn jemand für sich die Entscheidung trifft, er möchte etwas nicht sehen, braucht er nicht in den Film zu gehen. Eine Instanz, die das vorher entscheidet darf es nicht geben.

 

Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihre Kinder erzogen werden. Sie alleine entscheiden, was für Filme ihre Kinder sehen dürfen in der Öffentlichkeit oder welche nicht. Eingeschränkt nur durch die FSK, die mit Ihrer Altersfreigabe entscheidet, das Filme Kindern oder Jugendlichen Schaden könnten. Sie müssen sich über die Filme informieren und entscheiden, ob ihre Kinder dafür reif genug sind. Diese Verpflichtung kann und darf ihnen auch kein Gesetz abnehmen. Der Staat wacht darüber, das die Unversehrheit (hier der Kinder und Jugendlichen) gewahrt bleibt.

 

Wenn Eltern diese Verpflichtung gerne abgeben möchten, dann muss beispielsweise eine andere Art Prüfung erfolgen, diese muss aber auch gar nicht staatlich kontrolliert sein. Ein Gremium - ob nun bundesweit oder im kleinen (beispielsweise der Kinobetreiber selbst) kann sich den Film ansehen und eine Bewertung abgeben: Wir empfehlen den Film für das Alter ab x Jahren. Und dazu muss auch gar nicht die FSK-Abstufung genutzt werden, hier kann jedes Alter angegeben werden. Von ihrer Verpflichtung befreit das die Eltern allerdings auch nicht.

 

Warnen möchte zudem davor, die FSK-Einstufung eigenmächtig zu verändern / anzuheben und einen Film statt mit FSK12 mit beispielsweise FSK16 zu bewerben, denn die Freigaben sind ja Freigaben der obersten Landesbehörden aller Länder. Ich gehe auch einmal davon aus, dass die falsche Verwendung der Symbole und der Bezeichnungen auch nicht erlaubt sind.

 

 

Durchaus sinnvoll finde ich zuletzt auch die Regelung, das Kinder von 6 bis 12 mit Ihren Eltern in Filme dürfen, die ab 12 sind. Hier steht das Erziehungsrecht im Vordergrund. Sie können einfluss nehmen, wenn ihre Kinder etwas nicht verstehen oder gar den Film verlassen, wenn er ihnen doch nicht passend erscheint.

 

 

Abschließend:

Die FSK gibt keinerlei Art der Empfehlung ab, welcher Film für welche Altersklasse geeignet erscheint nach nicht näher spezifizierten Richtlinien. Sie stuft Filme ein, ab welchem Alter keine Gefährdung mehr eintritt. Alles andere ist und bleibt Recht und Pflicht der Eltern. In Ihren Freigabebegründungen tritt dieses stets deutlich hervor.

Die Welt verändert sich. Der erste Filmkuss war ein Skandal. Heute sind solche Liebesscenen deutlich umfangreicher. Was Kinder und Jugendliche im Alltag, in ihrem Dasein erleben, muss in Relation zu dem stehen, was durch die Freigabe zu schützen ist. Die Freigaben müssen sich daran auch orientieren.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich würde mir um diesen Brief keine großen Gedanken machen, an der FSK wird nicht gerüttelt werden. Die Autoren haben in der Tat nicht verstanden, wofür die FSK da ist, bzw. sie kennen vermutlich andere Filmbewertungsstellen garnicht.

 

Wer der FSK diesbezüglich mehr 'Verantwortung' zuschieben will, will sie gleichzeitig nur selber los werden. Der Schuss geht nach hinten los, Eltern müssen in jedem Fall die individuelle Entwicklung ihres eigenen Kindes kennen und berücksichtigen und danach entscheiden, in welchen Film sie ihre Kinder lassen.

 

Individuelle 'echte' Empfehlungen gibt es von anderen Institutionen. Und das kann ja heutzutage auch kein Problem mehr sein, dort den konkreten Film nachzuschlagen statt sich nur auf eine Nummer hinter 'FSK' zu verlassen.

 

z.B. http://www.fbw-filmbewertung.com/

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Eltern müssen in jedem Fall die individuelle Entwicklung ihres eigenen Kindes kennen und berücksichtigen und danach entscheiden, in welchen Film sie ihre Kinder lassen.

 

 

Wir leben in einer ganz anderen Zeit als noch vor 10 - 15 Jahren. Selbst "Eltern" machen es sich immer einfacher. Viele Eltern verstehen gar nicht, wozu die FSK wirklich da ist.

 

Mal ein Beispiel aus jüngsten Tagen bei mir an der Kasse:

Ich sagte einem Elternteil, dass ihr Kind den Film der FSK 16 wegen nicht sehen darf. Antwort wörtlich: "Wieso? Die FSK ist doch freiwillig - da müssen sie sich doch nicht dran halten ... "

 

Na ja, wäre auch gut im Thread "Neulich an der Kinokasse" aufgehoben.

 

Oftmals ist den den Eltern doch völlig wurscht, welche FSK der Film bekommen hat. Oft genug gibt es Diskussionen, weil ein Vater seinen 14 jährigen Sohn in einen Film mit FSK 16 mitnehmen möchte. "Er wolle doch schließlich selbst entscheiden, was sein Sohn sehen darf". Oder "Mein Kind schaut sich Zuhause schließlich auch alles auf DVD an. Oder noch besser - "Dann schauen wir uns den Film eben im Netz an - so ganz ohne FSK.

 

Ich habe diesbezüglich schon so viel erlebt - da können bestimmt andere auch ein Lied von singen.

Geschrieben

...

Eltern müssen in jedem Fall die individuelle Entwicklung ihres eigenen Kindes kennen und berücksichtigen und danach entscheiden, in welchen Film sie ihre Kinder lassen.

...

 

Natürlich dürfen die Eltern selber entscheiden, womit sie ihre Kinder traumatisieren lassen wollen, doch spätestens an der Einlasskontrolle nützt das den Eltern herzlich wenig. Und das ist auch gut so. ;-)

Geschrieben (bearbeitet)

Das ist auch die einzig sinnvolle Entgegnung gegenüber Eltern, die der Meinung sind, sie dürften ihre Kinder mit in einen Film nehmen, in den sie nach FSK Kennzeichnung nicht dürfen.

 

'SIE dürfen vielleicht schon, aber WIR nicht!

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Bei einer entsprechenden Diskussion wie oben schon beschrieben, konnte ich mir am Ende eines ewig währenden Streitgespräches einfach nicht mehr verkneifen folgenden Satz los zu werden: "Die FSK und das Jugendschutzgesetz sind auch dazu da um Kinder vor ihren Eltern zu schützen" Ich fürchte ich hatte zu dem Zeitpunkt diesen Besucher für immer verloren. Noch besser jedoch sind die Sprüche wie : "Dann gehen wir halt in "Musterstadt" ins Kino, dort fragt niemand nach dem Alter"

Geschrieben

Ich glaube schon das die Leserbriefschreiber wissen wer die FSK ist (sind seit langer Zeit in der Branche tätig) und es ist ein Problem - wenn man Erzieher und Kinomacher ist, ist es schon schwer manche FSK-Entscheidungen nachzuvollziehen (gilt aber meist für Mainstreamkino). Da halte ich dann auch ab und an Beratungen an der Kasse ab (meistens befüchte ich bei unseren Arthausprogramm, dass sich die Kids furchtbar langweilen und dem Kino verloren gehen - aber da Mama unbedingt den Film sehen will, müssen sie mit.) Da geht es dann weniger um Grausamkeiten als ums Verständnis mit dem Thema und dafür ist die FSK wirklich nicht da, dafür aber die lieben Lehrer, die bei den Schulkinowochen lieber in "Honig im Kopf" gehen, als ihre Schüler mal eine gute Doku oder einen echten Arthausfilm gucken zu lassen (und danach nachbereiten) - aber das ist wohl ein anderes Thema und hat mit "Filmbildung" zu tun.

 

Jörg

Geschrieben

Es ist längst an der Zeit, dass die FSK und das dazugehörige Gesetz geändert werden. Die Altersabstufungen sind so nicht haltbar. Denn ob Kinder "Schaden" davontragen ist doch reine Definitionssache. Und dass unzählige Kinder Albträume nach ungeeigneten Filmen bekommen haben, steht für mich fest. Und was soll es bei Filmen ab 12 Jahren nützen, dass ein Elternteil dabei sitzt? Wurde diese Regelung eigentlich extra für die Harry-Potter-Serie gemacht? Oder jetzt bei "The Jungle Book": 6, 7 oder 8 jährige Kinder, die nach so einem packenden Filme keine Albträume plagen, müssen ganz schön abgestumpft sein!

Ja die FSK soll keine Empfehlung für ein bestimmtes Alter sein, sie wird aber so empfunden!

Und sie sollte vor Schaden schützen. Nicht einmal das tut sie immer!

Geschrieben (bearbeitet)

Der Hintergedanke bei der letzten Gesetztesänderung war folgender:

Die Eltern sollten sich den Film zu erst alleine ansehen und dann entscheiden ob der der Film für ihre Kinder geeignet ist. Falls der Film geeignet ist sollen sie sich dann den Film zusammen mit den Kindern noch einmal ansehen.

Die Realität sieht leider völlig anders aus...

Nützlicher wären zwei verschiedene Freigaben ab 12 Jahre. Einmal PG und einmal strikte Einhaltung der Altersgrenze.

Bearbeitet von tordub (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Nützlicher wären zwei verschiedene Freigaben ab 12 Jahre. Einmal PG und einmal strikte Einhaltung der Altersgrenze.

 

Das, und eine zusätzliche Stufe "ab 9", ggf. wahlweise auch PG.

Alle anderen Probleme werden nicht zu lösen sein. Wobei es selbstverständlich sein sollte, dass ein Kino, das sein Programm nicht nur programmiert sondern kuratiert für Kinder- und Familienvorstellungen auch Altersempfehlungen (die von der FSK in der Regel abweichen werden) ausspricht - natürlich mit einem Hinweis darauf, dass diese nur eine Richtlinie sein können und die Eltern abhängig von der Medienerfahrung ihrer Kinder entscheiden sollen.

 

Schöne Grüße,

Matthias

Geschrieben

Ich habe sowieso nie verstanden, wieso zwischen "ab 6" und "ab 12" so eine gewaltige Lücke klafft. Für ein 12-jähriges Kind sind 6 Jahre ein halbes Leben, für ein 6-jähriges ein ganzes!

Geschrieben (bearbeitet)

Das wissen die Kommissionen sicher auch, u.a. deswegen gibt es ja die Möglichkeit, FSK12 Filme mit Erziehungsberechtigten ab 6 zu besuchen. So ein System muss halt praktikabel sein, und nochmal: Es ist keine EMPFEHLUNG an die Eltern, den Film zugänglich zu machen, für Empfehlungen gibt es andere Quellen.

 

Einzig sinnvoll an diesen Diskussionen ist, dass man den Eltern vielleicht immer wieder klar machen muss, dass die FSK Einstufungen keine Erziehungsempfehlungen sind, und dass es im Kino eben einen Unterschied gibt zwischen dem, was Erziehungsberechtigte dürfen, und was Kinobetreiber dürfen. Nebenbei gelten für den Kinobesuch ja auch noch andere Vorschriften aus dem Jugendschutzgesetz, z.B. was Alter und Uhrzeiten angeht.

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Das wissen die Kommissionen sicher auch, u.a. deswegen gibt es ja die Möglichkeit, FSK12 Filme mit Erziehungsberechtigten ab 6 zu besuchen. So ein System muss halt praktikabel sein, und nochmal: Es ist keine EMPFEHLUNG an die Eltern, den Film zugänglich zu machen, für Empfehlungen gibt es andere Quellen.

 

Es ist aber nur bedingt praktikabel, alle Filme, die für 9-jährige geeignet sind, für 6-jährige aber nicht, mit "ab 12" freigeben zu müssen. Zur Lex Harry Potter (aka "Parental Guidance") wäre es mit einer Zwischenstufe vermutlich nicht gekommen.

Und "andere Quellen" werden im Kommerzkino in der Regel nicht bereitgestellt - man kann den Eltern kaum einen Vorwurf machen, wenn sie sich an dem orientieren, was überall groß draufsteht.

 

Schöne Grüße,

Matthias

Geschrieben (bearbeitet)

Das ist vielleicht auch einfach eine Fehlinterpretation, die natürlich nachvollziehbar ist. Die Kinos kommunizieren damit, welche Altersstufen sie reinlassen dürfen, damit die Leute vor der Kasse sich drauf einstellen können.

 

Die Kinos drücken damit nicht aus, dass diese Aussage eine bestimmte Empfehlung darstellt.

 

Aber nachdem die FSK so wie sie ist nunmal da ist, wüsste ich auch nicht, wie sich das noch ändern ließe. Kinos könnten natürlich die Empfehlungen zusätzlich verfügbar machen. Dann gibts natürlich wieder Diskussionen an der Kasse und Einlass, wie man zwei ggfs. unterschiedliche Altersstufen bewertet, wer lässt sich auf sowas ein?

 

Am besten hat man immer ein paar Kopien mit den Hintergrundinfos an der Kasse liegen, die man den Leuten mitgeben kann, damit kann man ausufernde Diskussionen i.d.R. schnell beenden.

 

 

Die Uhrzeitvorgaben aus dem Jugendschutzgesetz sind in der Praxis auch schwer mit der FSK zu integrieren. Da stehen 200 Leute vor der Kasse und Du solltst für 3 Kinder vor Dir austüfteln, wer von wann bis wann darf, und ob der kleine Bruder um 21.59Uhr raus muss...

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Na die Antwort der FSK/SPIO besteht aus einfachen Verteidungsverhalten bietet aber wenig ensthafte Angebote etwas an der bestehenden Praxis ändern zu wollen. Natürlich kann man versuchen bestehende FSK-Bewertungen neu zu beurteilen, doch ist dies ein so glaube ich zu langwieriges Verfahren und wird wohl eher von den Verleihern/DVD-Anbietern neu gemacht - wenn diese sich falsch beurteilt fühlen. Eltern sind da glaube ich anders gestrickt und verfluchen lieber Film und Kino.

Ich hätte mir da etwas mehr entgegenkommen von der FSK gewünscht und auch das eine oder andere "ja, bei der Beurteilung lagen wir wohl falsch".

Die einschlägigen Filmewebseiten mit Schul- und Altersempfehlungen sind da auch nicht wirklich immer hilfreich, weil bei denen meist Filme von kleinen Verleihern ganz unterschlagen werden - und das ist auch eine andere wichtige Baustelle. Keine der Filme in unserer letzten Agenda-Kinowochen (alles Dokus) war mit einer Schulempfehlung gesegnet (und die Agenda-Woche waren mal als reine Schulveranstaltung bei uns gestartet. Mittlerweile fast nur noch Besucher in den Abendvorstellunge, weil sich die Lehrer nicht trauen/können/dürfen - aber das ist wohl wieder ein anderes Thema.

 

Jörg

Geschrieben

Die einschlägigen Filmewebseiten mit Schul- und Altersempfehlungen sind da auch nicht wirklich immer hilfreich, weil bei denen meist Filme von kleinen Verleihern ganz unterschlagen werden - und das ist auch eine andere wichtige Baustelle.

 

Zumindest der film-dienst veröffentlicht zu jedem Film mit Kinostart (und vielen weiteren) eine pädagogische Altersempfehlung. Man mag kritisieren, dass das die Empfehlung der katholischen Kirche ist, in den letzten Jahren sind die Einstufungen m.E. sehr sinnvoll. Bei Klassikern aus den 60er Jahren sind sie natürlich mit Vorsicht zu genießen. Für alle aktuell laufenden Filme sind zumindest die Kurzkritiken mit der Empfehlung online kostenlos einsehbar; für die Vorschau braucht man ggf. ein Abo der Zeitschrift und den entsprechenden Zugriff auf die Datenbank.

 

Ich könnte mir allerdings gut vorstellen, programmkino.de als Plattform für solche Empfehlungen gerade bei Arthaus-Kinderfilmen zu nutzen - vielleicht könnte man hier die Einstufungen der Kinderfilm-Festivals sammeln oder auch Empfehlungen von Kinobetreibern veröffentlichen, die ja gerade diese Filme oft auch schon in Previews spielen.

 

Schöne Grüße,

Matthias

Geschrieben

Matthias, den FilmDienst nutze ich auch sehr für alle Arbeiten mit Filmen bei uns - aber Lehrer und Eltern leider nicht. Die Idee Programmkino.de dafür zu nutzen finde ich gut.

 

Jörg

Geschrieben (bearbeitet)

Matthias, den FilmDienst nutze ich auch sehr für alle Arbeiten mit Filmen bei uns - aber Lehrer und Eltern leider nicht. Die Idee Programmkino.de dafür zu nutzen finde ich gut.

 

Naja, aber dann kannst Du doch in Deinem Programm eine Altersempfehlung veröffentlichen.

"FSK 0, empfohlen ab 8" etc. - machen wir bei allen Kinder- und Familienfilmen, zusammen mit einem Hinweis, dass die Eltern individuell aufgrund der Medienerfahrung ihrer Kinder entscheiden sollen.

Meine eigene 6-jährige Tochter kann ich in die meisten Filme, die wir ab 6 empfehlen, jedenfalls nicht mitnehmen ...

 

Ich rege das bei programmkino.de mal an!

 

Schöne Grüße,

Matthias

Bearbeitet von macplanet (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

mache ich auch im Newsletter und auch bei Kinder- und Schulfilmen sowieso - aber auch da muss es erst gesehen, gelesen und verstanden werden. Ich bekomme da dann doch auch die Bemerkung von Leuten, die meinen, bei mir stimmt die Altersangabe für den Film nicht mit ihren Informationen überein. Naja, so bleibt man im Kontakt mit seinem Publikum. Der größte Anteil an Filmen, die wir spielen wird ab 14 Jahre empfohlen und ich glaube wenn wir die FSK-Stufen (ab 8 und ab 14) noch dazu bekommen würden, wäre das der beste Weg und allen wäre damit gut geholfen.

 

Jörg

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