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Geschrieben

Guten Tag

ich beabsichtige mal ein OpenAir Kino inSchleswig Holstein zu veranstalten- kann mir eienr zufällig Kontaktdaten mitteilen wer ein geeigneter Verleiher der Ausrüstung (komplette-wie Ton,Bild,Leinwand) ist und gibt es jdn. der schon mal Erfahrung mit einem Anbieter hatte. Eventuell ein Preisanhaltspunkt

Geschrieben

Moin,

 

an so etwas hatte auch schon wieder gedacht, auf eigener Freiliuftbühne wieder mal OAK zu veranstalten.

Nur, dafür ist es jetzt m.E. zu spät, noch anzufangen.

 

Ein Grund, der mich davo abhält, ist das unvorhersagbare Wetter im Norden, das auch Ende der 60er zum Eingehen der Bühne führte.

 

Hinzu kommt die Tatsache, dass geht nicht so einfach. Eine Bildwand braucht eine Baugenehmigung, mit Statik und allem, was zuzu gehört, was bei Airscreen sicher etwas eifacher ist, da typzugelassen. Da reicht dann eine Bauanzeige

Trotzdem brauche ich noch Flucht- und Rettungskonzepte, sowie ein tragfähiges Blitzschutzkonzept, mit Schutzräumen und höchtzulässiger Schrittspannung.

Diese Dinge müssen alle fachlich aufgestellt werden, durch einen Prüfing bestätigt werden und vom Bauamt zugelassen werden.

Dann noch die kommunalen Auflagen, sowie gaststättenrechtliche Bestimmungen, Ausnahmegenehmigung über Betrieb nach 22 Uhr usw. (Will man in S-H nur ungern, selber in Kiel erfahren)

 

Wenn Du all das erledigt hast, dann können wir zur Beantwortung der Frage schreiten. Die zeiten, in denen jeder, der einen Ostprojektor hatte, OAK für wenig Geld beistellte, sind glücklicherweise vorbei. Damit gibt es nur noch wenige, die etwas billiger machen können oder wollen.

Mittlere 4 stellige Summe pro Tag kommt da schon zusammen...

 

... und dann unser Wetter? Ist es gut, kommen viele. Wir hatten bei 30° Abends Werner vor Jahren, und wo sonst etwa 30 (strömender Regen 35 l/m2) bis 220 kamen, waren es an dem schönsten Tag 1800 Besucher... das war richtig klasse, aber über Sicherheitskonzepte hatte ich mir damals nur wenig Gedanken gemacht, denn so viele Menschen waren bestimmt nicht zugelassen in der Bühne, ich tippe auf 1000...

 

Neben vielen Firmen in meinem Bekanntenkreis, bieten wir solche Leistungen auch an, aber für 2016 halte ich (es ist Mitte April) den Zeitpunkt für den Planungsbeginn zu knapp. Für 2017 könnte das klappen..

Gruß

 

-St.

Geschrieben

Tja, mache ich und andere auch. Nur wird das im Norden immer eine späte Veranstaltung, vor 22.30 geht da wenig. Und ist auch eine Kostenfrage. ich sage mal, so ab ca. 2.500€/Tag bei ein oder 2 Tagen bei DCI Kino. Bluray mit Beamer geht preiswerter, mache ich so ab ca. 700€/Tag. Zzgl. Anfahrt und Film.

Jens

Geschrieben

Chris, vermutlich ja. Nur wenn du dir überlegst, was kurzfristig am WE die Spontanmiete eine DCI-Maschine samt Beschaffungsfahrt kostet, dann brauchst du da eben etwas Luft. Kannst du mit deinen Kunden ausmachen, das das Kino eben bei Defekt ersatzlos und regreßlos gestrichen wird, dann kannst du auch billig sein. Machst du es als Hobby, so wie ihr, dann vielleicht auch. Nur, wenn du mal übelegst, ein Equipment von 60.000-80.000 Euro ja nach Ausstattung muß sich refinanzieren, und das innerhalb von meist nur 6 Wochen, dann geht das nicht ohne gescheiten Preis. Ich kenne ja nun einige Preise der Anbieter, auch Outdoor Cine. Miete dir im freien Markt einen 3CHip DLP Beamer mit 10.000 Lumen samt Optik, eine Leinwand und Tonanlage, stelle einen Techniker mit hin (250€ Tagessatz netto), dann kommst du auf eine Tagespreis von ca. 1300€ fürs Bluraykino. Transport und Projektionsfahrzeug inclusive. Mit kleinen 5.000Lumenbeamern in LCD Ausführung und Gain 1.8 Leinwänden bis 6m Breite gehts dann billiger, ich nehme dafür eben etwa 700€, ab und an mit Stühlen.

Und ich kann dir sagen, aus fast 25 Jahren Erfahrung in dem Gewerbe, einmal mit niedrigem Preis eingestiegen bleibst du da hängen, wurscht ob alles andere teurer geworden ist.

Jens

  • 3 Jahre später...
Geschrieben (bearbeitet)
Am 16.4.2016 um 20:01 schrieb stefan2:

 

Hinzu kommt die Tatsache, dass geht nicht so einfach. Eine Bildwand braucht eine Baugenehmigung, mit Statik und allem, was zuzu gehört, was bei Airscreen sicher etwas eifacher ist, da typzugelassen. Da reicht dann eine Bauanzeige

 

Es gab grade Diskussion/Fragen um den Punkt:

"Fliegender Bau genehmigungspflichtig/nicht genehmigungspflichtig."

 

Bildwand selbst sei bei fliegenden Bauten (wiederholt aufzubauende und wieder abzubauende Veranstaltungseinrichtungen Open Air)  nicht über Bauantrag zu bewilligen, sondern als Bestandteil der Verordnung im Rahmen der Ausführungsgenehmigung über fliegende Bauten im Bau-Prüfbuch anzuführen und dem TÜV vorzulegen. Ohne Prüfung/Prüfbuch ist eine Abnahme nicht möglich, es wäre bei Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrgkeit.

 

Für Bühnen unter 100 qm kann laut Landesrecht auf den Ausführungsantrag verzichtet werden (z.B. Sachsen-Anhalt), aber es könnte eine Gebrauchsabnahme durchgeführt werden nach Prfg. der Bauordnungbehörde.

 

Wegen AK FLB  sei aber der Air Screen von mehr als 5m Höhe genehmigungspflichtig laut BbgBO, darunter nicht.

Bearbeitet von cinerama (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Da schmeiße ich mal die Firma https://www.evented.de/de/ in den Raum, kommen zwar aus dem Saarland, mehrmals Kino in Norddeich, Aurich, Papenburg, Haren mit denen gemacht.

 

Super Team, beste Ausrüstung.

 

MfG

 

Fridi

 

Geschrieben
10 hours ago, cinerama said:

 

Es gab grade Diskussion/Fragen um den Punkt:

"Fliegender Bau genehmigungspflichtig/nicht genehmigungspflichtig."

 

Bildwand selbst sei bei fliegenden Bauten (wiederholt aufzubauende und wieder abzubauende Veranstaltungseinrichtungen Open Air)  nicht über Bauantrag zu bewilligen, sondern als Bestandteil der Verordnung im Rahmen der Ausführungsgenehmigung über fliegende Bauten im Bau-Prüfbuch anzuführen und dem TÜV vorzulegen. Ohne Prüfung/Prüfbuch ist eine Abnahme nicht möglich, es wäre bei Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrgkeit.

 

Für Bühnen unter 100 qm kann laut Landesrecht auf den Ausführungsantrag verzichtet werden (z.B. Sachsen-Anhalt), aber es könnte eine Gebrauchsabnahme durchgeführt werden nach Prfg. der Bauordnungbehörde.

 

Wegen AK FLB  sei aber der Air Screen von mehr als 5m Höhe genehmigungspflichtig laut BbgBO, darunter nicht.

Eine Bildwand stewllt eine erhebliche Windlastfläche dar, die nicht einfach vernachlässigt werden kann, weshalb Du immer eine Rechnung und den Tragfähigkeitsnachweis für Böenreaktion bei 150 - 180 km/h brauchst. Für alle Besucher muß, seit den schlechten Erfahrungen bei Rockevents 2015, seit 2016 ein Fluchtraum für alle Besucher bei Gewitter vorhanden sein, das muß ein Gebäude mit Blitzschutzeinrichtung sein. Eine Scheune z.B. gilt als grob fahrlässig. 

Das Baurecht ist Ländersache, die Vorgaben des VDE, VDI, TUEV usw gelten aber als "anerkannte Regeln der Technik", und werden damit quasi zu Gesetzen mit bundesweiter Geltung.

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