Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Letztens wurde unser Antrag zur Förderung von neuen Notausgangstüren der FFA Berlin abgelehnt.

 

Einer der Gründe:

 

" weshalb soll der Einbau vorgenommen werden, eine behördliche Anordnung ist der Projektbeschreibung nicht zu entnehmen...."

 

wenn ich im Kino was erneuere nach einige Jahrzehnten, weil die Türen einfach fertig waren, muss ich doch nicht erst aufs Landratsamt etc. warten bis die sagen : ne Junge da brauchste neue Türen sonst sperren wir deinen Laden...

 

"Die Preise der veranschlagten Türen erscheinen überdurchschnittlich hoch"

 

finde ich auch komisch wenn wir eh das meiste aus der eigenen Tasche zahlen müssen, soll man sich vorschreiben lassen was man Einbauen darf und was nicht lieber 2. Wahl Türen nur das es billiger ist.

 

jetzt habe ich einen Monat Zeit um Widerspruch einzulegen.

 

Wie seht ihr das ganze...

Geschrieben

Zum Amt gehen, sich die einwandfreie Funktion nicht weiter als gewährleistet bestätigen lassen. Und 3 Angebot beilegen, das ist leider bei der öffentlichen Förderung immer so. Dann sollte es klappen.

Jens

Geschrieben

tja nachdem die neuen Türen schon eingebaut sind jetzt kann das Amt nachträglich leider auch nichts mehr bemängeln bzw. schreiben.

Das hätte eine Brandschutzbegehung sein müssen... diese haben sie aber auch nur relativ selten...

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.