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(Verleih-)Vertrag für Filmvorführung


Empfohlene Beiträge

Das Filmwesen in Deutschland war geregelt durch die Bedingungen der Reichsfilmkammer und des Reichskulturministeriums. Mit dem Aufbau der Bundesrepublik hat der SPIO eV in Wiesbaden die Aufgaben 1:1 übernommen, eine bundeseinheitliche Koordinierung aller im Filmwesen Beteiligten zu übernehmen, um der Zerfall in Kleinstaaterei zu verhindern. Dort dürfte qualifizierte Hilfe am schnellsten zu bekommen sein.

 

-St

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Liebe Forumteilnehmer,

wir haben einen Dokumentarfilm fertiggestellt, der jetzt in einem kommunalen Kino vorgeführt werden soll. Wo bekommen wir ein Vertragsmuster bzw. Vorlage her?

 

Frag den Kinobetreiber mal nach einer TB für irgendeinen anderen Film, den er spielt, das ist die üblice Diskussionsgrundlage, Prozente im Bereich 35%-50% vom Netto-Eintrittskartenerlös für Euch. Natürlich ist das auch frei verhandelbar, Festpreis, etc.

 

Wenn eure Doku aber nicht gerade Michael Moore Qualitäten hat. wird die Vertragsgrundlage eher sein, dass der Kinobetreiber euch großzügig erlaubt, euren Film in seinem Kino zu spielen. Wenn es eine öffentliche Veranstaltung ist, müsste der Film ausserdem eine FSK-Freigabe haben. Die kostet üblicherweise auch Geld (unterer bis mittlerer dreistelliger Betrag).

 

 

- Carsten

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