Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Aber scheinbar agiert man wie ein Minion, wenn man ihn als Profilbild hat...

 

Aber nur scheinbar. Oder wolltest Du anscheinend schreiben? Die Minions sind recht clever und geschäftstüchtig, wie man gerade im neuen Kurzfilm sehen kann, der vor PETS läuft. Professor Fate dagegen scheitert regelmäßig mit seinen fiesen nur vermeintlich cleveren Ideen. ;-)

 

 

... oder wie mag sich Deine Milchmädchenrechnung anders erklären?

 

Wenn Du mit ernsthaften Argumenten noch etwas zur Sache beitragen möchtest, können wir die Diskussion gerne weiterführen. Wenn Dir dagegen weiterhin keine besseren Argumente einfallen, als mich als Milchmädchen zu bezeichnen, darfst Du die Diskussion gerne ohne mich weiterführen. :roll:

Bearbeitet von EIX (Änderungen anzeigen)
  • Antworten 71
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

Ja wie verhält es sich denn nun? Laut Vertragsgegenstand des GEMA-Vertrags (neu) verlangen sie jetzt also für jeglichen Musikabspielbetrieb ausserhalb des Saales eine zusätzliche Gebühr. Soweit verstehe ich das.

Was mir aber nicht einleuchten will ist, dass es nun auch noch für Abspiel von Werbetrailern bzw. Kinotrailern IM Saal eine zusätzliche Berechnung geben soll.

 

Wieso wurde dann nicht gleich das Recht im bestehenden Vertrag integriert, im Saal jegliche Musik in jeglicher Form zu präsentieren?

 

Zumal wir weder Foyer oder "Klo"-musik abspielen, noch Werbetrailer auf unseren Webseiten verlinken oder im Foyer zeigen (können). Zusätzlich dürften wir uns dann noch mehr überflüssige Arbeit aufhalsen um das Spielprogramm an die GEMA zu schicken. Na toll!

Geschrieben

@EIX

 

Deine an den Haaren herbeigezogene Argumentation hat doch die Diskussion begonnen,

wenn ich das richtig sehe. Ich habe nur gegengehalten und nachgewiesen, dass sie bar jeder Vernunft ausgegeben wurde.

 

Und Deine jetzt hier angebrachte Häme und Polemik zeigt nur

einmal mehr, dass Du ohne den Fehler einzusehen kaum aus der Nummer rauskommst.

 

... merkste selber, ne? Schönen Tag noch!

Geschrieben (bearbeitet)

Ja wie verhält es sich denn nun? Laut Vertragsgegenstand des GEMA-Vertrags (neu) verlangen sie jetzt also für jeglichen Musikabspielbetrieb ausserhalb des Saales eine zusätzliche Gebühr. Soweit verstehe ich das.

Was mir aber nicht einleuchten will ist, dass es nun auch noch für Abspiel von Werbetrailern bzw. Kinotrailern IM Saal eine zusätzliche Berechnung geben soll.

 

Weil es um Abspiel außerhalb des Saales geht - der Hinweis zu den Trailern im Saal von mir war falsch - sorry.

Das war bisher im Vertrag enthalten (oder vielleicht auch aus Sicht der GEMA nicht geregelt) - und jetzt kannst Du halt wählen, ob Du das willst oder nicht.

 

Wieso wurde dann nicht gleich das Recht im bestehenden Vertrag integriert, im Saal jegliche Musik in jeglicher Form zu präsentieren?

 

Dieses Recht gibt es in der Form nicht - Live-Konzerte sind z.B. nicht abgedeckt, früher nicht und zukünftig auch nicht.

 

Zumal wir weder Foyer oder "Klo"-musik abspielen, noch Werbetrailer auf unseren Webseiten verlinken oder im Foyer zeigen (können). Zusätzlich dürften wir uns dann noch mehr überflüssige Arbeit aufhalsen um das Spielprogramm an die GEMA zu schicken. Na toll!

 

Woraus leitest Du ab, dass Du ein Spielprogramm an die GEMA schicken musst?

 

Schöne Grüße,

Matthias

Bearbeitet von macplanet (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Noch zwei Zusatzinfos:

 

- Von dem neuen Tarif geht der Verbandsrabatt noch ab.

 

- Aufpassen mit den Zahlungsmodalitäten: Offenbar besteht die GEMA teilweise auf vierteljährlicher Zahlung - und der vierteljährliche Betrag ist höher als ein Viertel des jährlichen.

 

Ich hänge das PDF mit dem Tarif an, wie von der AG Kino/Gilde übermittelt.

tarif_t_f_version39_31.3.2016_2.pdf

Geschrieben

Hallo Matthias,

 

ich habe mir gerade eben die AGB der GEMA bei Punkt T-F I 3. angesehen. Da steht ja auch explizit, dass Trailer im Kino ausserhalb des Saales in dieses Vertragswerk implementiert worden sind. Das war mir nicht so ganz klar.

 

Was die Abdeckung des Abspielrechte im Saal betrifft, da habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt, stimmt. Sonderveranstaltungen und dergleichen sind separat zu melden, hast recht!

 

Was die Programm-Meldung betrifft, da entnehme ich die Info aus dem Vertragsgegenstand des GEMA-Vertrags. "Der Vertragspartner verpflichtet sich, der GEMA genaue Programmaufstellungen bis spätestens zum 10. eines jeden Monats für den Vormonat einzusenden.. ff"

 

Cineastische Grüße, Sascha

Geschrieben

@EIX

 

Deine an den Haaren herbeigezogene Argumentation hat doch die Diskussion begonnen,

wenn ich das richtig sehe. Ich habe nur gegengehalten und nachgewiesen, dass sie bar jeder Vernunft ausgegeben wurde.

 

Und Deine jetzt hier angebrachte Häme und Polemik zeigt nur

einmal mehr, dass Du ohne den Fehler einzusehen kaum aus der Nummer rauskommst.

 

... merkste selber, ne? Schönen Tag noch!

Leider wieder keine Argumente ... bisher auch keinerlei Nachweise ... Häme und Polemik verbreitest Du ... schönen Abend!

Geschrieben

Mal abgesehen davon, dass wir den Vertrag vorerst nicht unterschreiben werden, wäre es interessant zu wissen, wie sich die GEMA bei Einsprüchen hinsichtlich der Zahlungsmodalität verhalten würde.

Noch zwei Zusatzinfos:

 

- Aufpassen mit den Zahlungsmodalitäten: Offenbar besteht die GEMA teilweise auf vierteljährlicher Zahlung - und der vierteljährliche Betrag ist höher als ein Viertel des jährlichen.

 

Geschrieben

Hallo Sascha,

 

Was die Programm-Meldung betrifft, da entnehme ich die Info aus dem Vertragsgegenstand des GEMA-Vertrags. "Der Vertragspartner verpflichtet sich, der GEMA genaue Programmaufstellungen bis spätestens zum 10. eines jeden Monats für den Vormonat einzusenden.. ff"

 

Danke. Ich hab den Vertrag selbst noch nicht bekommen, daher die Nachfrage.

 

Aber was soll das bringen? (Rhetorisch gefragt - GEMA-Fragen lassen sich selten sinnvoll beantworten.)

Weder für das Abspiel im Saal noch für die neuen Nutzungen außerhalb ist es irgendwie relevant, wie das Programm aussieht.

 

Schöne Grüße,

Matthias

Geschrieben

Mal abgesehen davon, dass wir den Vertrag vorerst nicht unterschreiben werden, wäre es interessant zu wissen, wie sich die GEMA bei Einsprüchen hinsichtlich der Zahlungsmodalität verhalten würde.

 

Vermutlich würde sie einfach den Jahresbetrag einziehen. Was auch immer man über die GEMA sagen kann - sie sind immer bereit zu verhandeln ...

 

Schöne Grüße,

Matthias

Geschrieben

Vermutlich würde sie einfach den Jahresbetrag einziehen. Was auch immer man über die GEMA sagen kann - sie sind immer bereit zu verhandeln ...

 

Schöne Grüße,

Matthias

 

Ha ha... ja, bei den nicht für sie relevanten Dingen. Im Kerngeschäft wird sich nichts ändern. ;-)

Geschrieben

Ok, ich hab mein "Vertragsangebot" jetzt auch bekommen - und die GEMA zur Nachbesserung aufgefordert:

 

- Der BKM-Rabatt wurde nicht berücksichtigt

- Es werden die vierteljährlichen Beträge angesetzt, die aber höher sind als der jährliche Betrag

- Der von Sascha genannte Passus mit der Übermittlung der Programme ist drin

 

Schöne Grüße,

Matthias

Geschrieben

 

- Der von Sascha genannte Passus mit der Übermittlung der Programme ist drin

 

 

Der für Dich aber nicht gilt, da Du m.W. AG Kino Mitglied bist und daher ...

 

"Die Meldungen der Nettokartenumsätze werden, soweit eine Zustimmung des Betreibers vorliegt, zentral über die FFA an die GEMA gemeldet. Die Meldung der Filme erfolgt über die AG Kino - Gilde. Soweit in Verträgen entsprechende Meldeverpflichtungen des Kinos stehen, sind diese hinfällig"

(AG Kino - Rundschreiben vom 12.8.)

Geschrieben

Der für Dich aber nicht gilt, da Du m.W. AG Kino Mitglied bist und daher ...

 

"Die Meldungen der Nettokartenumsätze werden, soweit eine Zustimmung des Betreibers vorliegt, zentral über die FFA an die GEMA gemeldet. Die Meldung der Filme erfolgt über die AG Kino - Gilde. Soweit in Verträgen entsprechende Meldeverpflichtungen des Kinos stehen, sind diese hinfällig"

(AG Kino - Rundschreiben vom 12.8.)

 

Gilt das auch für HDF Mitglieder ?

Geschrieben

Der für Dich aber nicht gilt, da Du m.W. AG Kino Mitglied bist und daher ...

 

"Die Meldungen der Nettokartenumsätze werden, soweit eine Zustimmung des Betreibers vorliegt, zentral über die FFA an die GEMA gemeldet. Die Meldung der Filme erfolgt über die AG Kino - Gilde. Soweit in Verträgen entsprechende Meldeverpflichtungen des Kinos stehen, sind diese hinfällig"

(AG Kino - Rundschreiben vom 12.8.)

 

Ah, alles klar. Wobei die AG Kino sicher keine Meldung in der Form macht, die die GEMA hier fordert (inklusive Kurzfilme und (ja, tatsächlich) Wochenschauen ...).

Aber wird schon seine Richtigkeit haben ...

 

Danke und schöne Grüße,

Matthias

Geschrieben

Ah, alles klar. Wobei die AG Kino sicher keine Meldung in der Form macht, die die GEMA hier fordert (inklusive Kurzfilme und (ja, tatsächlich) Wochenschauen ...).

 

Und in der Tat ... Werbefilme ... :roll:

Geschrieben

[...]

Wenn Du nun 70 Euro pro Quartal oder 280 Euro pro Jahr zusätzlich an die GEMA bezahlst, brauchst Du 70 Besucher zusätzlich pro Jahr (das sind knapp 6 Besucher pro Monat) um den zusätzlichen GEMA-Beitrag zu begleichen. Diese 6 Besucher solltest Du durch geeignete Werbemaßnahmen wie Trailer auf der Homepage, bei Facebook oder auch im Foyer auf jeden Fall generieren können.

Habe ich noch nicht verstanden. Denn AG Kino verschickte vor einer Stunde den Hinweis, welche Mehrbelastungen durch Facebook etc. auftreten koennen.

Nach dir ist FB ein Geldautomat. Laut GEMA nun wird jeder Verleih- oder Youtube-Trailer, der auf einer Website oder FB auftaucht, als Musik außerhalb des Saals in Rechnung gestellt. Unabhängig von dem 1% des Kartennettos fuer das Filmabspiel.

Wie soll man das kompensieren, ohne den bisherigen Werbeetat zu erhöhen?

Geschrieben

Also......

kein Besucher kommt mehr, wenn er auf unserer Homepage den Trailer sehen kann.

Die meisten haben ihn auch schon vorher gesehen.

Also bleiben die Trailer weg.

Nur der Hinweis: Trailer zu disem Film kann man auf You Tube sehen.

Wir bezahlen jedenfall keinen Cent für diese Abzocke.

Geschrieben

Ich finde, die Frage, ob GEMA auch für den Kinobetreiber fällig wird, wenn er nur fremde Trailer verlinkt, noch nicht eindeutig geklärt. In der Regel zahlen diese Portale nämlich auch GEMA (oder befinden sich zumindest in Verhandlungen mit der GEMA darüber). Folglich würde die GEMA zweimal kassieren für den gleichen Abspielvorgang. Wieviele Kinobetreiber unterhalten eigene Plattformen für das Trailerabspiel? Welche Differenzierungsmöglichkeiten bestehen hier bezüglich der verschiedenen Einbindungs/Verlinkungsmöglichkeiten, etc.

 

Das wird sich sicher erst mal noch einrütteln müssen. Auch hier hätten HDF und AG Kino noch die Pflicht zur eindeutigen (Er)Klärung.

 

- Carsten

Geschrieben

Das was Carsten geschrieben hat, das geht mir auch durch den Kopf. Reicht bereits die bloße Verlinkung auf Facebook und Co., um GEMA-pflichtig zu sein, oder ist das eine nicht ausreichend definierte Grauzone?

Die HDF-Aushandlung unterscheidet sich meines Wissens nicht wirklich von derer der AG Kino-Gilde.

 

Wenn ich nun die Definition der TFI 3 richtig auslege, so kann ich zumindest für unser Kino behaupten, dass keine der im Vertrag genannten Punkte auf uns zutrifft.

 

Sollte die reine Verlinkung auch GEMA-pflichtig sein, so wird kein Link mehr gesetzt, Punkt! Wie BALU schon schrieb, gibt es tausend Quellen, wo sich die Leute informieren können.

Geschrieben

Sehr wohl ist die Verlinkung auf der eigenen HP ein Zugpferd - sehe ich durch einfachen Klick einen Trailer der mir gefällt, gehe ich möglicherweise ins Kino. Ist da kein Trailer, ist die Chance geringer, weil sich nur wenige die Arbeit machen, den Trailer a. a. O. zu finden.

Meine Erfahrung der letzten 20 Jahre Internet besagt: Trotz aller Möglichkeiten, waren die Leute noch nie so schlecht informiert wie heute - wer Pokemons jagt, schaut keine Trailer! Will sagen: Wer glaubt, Leute können - oder würden! - sich a. a. O. informieren, irrt!

 

Frage: Kennt jemand eine Person vom HDF oder AG Kino persönlich? Kann man diese Person bitte fragen, ob sie nicht merken, dass sie mit diesem Konstrukt eine Doppelfinanzierung der GEMA absegnen?

Geschrieben

Frage: Kennt jemand eine Person vom HDF oder AG Kino persönlich? Kann man diese Person bitte fragen, ob sie nicht merken, dass sie mit diesem Konstrukt eine Doppelfinanzierung der GEMA absegnen?

 

Warum Doppelfinanzierung? Die GEMA verlangt jetzt Geld für etwas, was früher im 1%-Tarif mit drin war, aber nicht zweimal Geld für dieselbe Sache.

Das ist erst mal zumindest vom Prinzip her nachvollziehbar.

 

Du kannst es natürlich doof oder zu teuer finden - finde ich auch.

Aber nach dem, was ich von den Verhandlungen mitbekommen habe, hätte es viel schlimmer kommen können - die GEMA sägt schon lange kräftig am 1%-Tarif, der ist jetzt zumindest erst mal festgeschrieben.

 

Ansonsten solltest Du dringend den Theaterverband wechseln, wenn Du in Deinem niemanden persönlich kennst.

 

Schöne Grüße,

Matthias

Geschrieben (bearbeitet)

Du meinst also die Youtube Trailer zu den jeweiligen Filmen die von den Verleihern reingestellt werden , wird vom Verleih ohnehin zum Teil mit ihrem eigenen GEMA Beitrag bezahlt. Zum anderen wenn wir die Kinos den jeweiligen Trailer Verlinken etc. müssen wir wieder Kohle abdrücken deshalb Doppelfinanzierung... Ob der Verleih tatsächlich was bezahlt dafür weis ich jetzt auch nicht, das wäre eine Hausaufgabe die es zu klären gilt.Im Endeffekt nützt es ja der Endkunde bzw. Kinobesucher und der muss ja keine GEMA zahlen. Bereit stellen wiederum tut es der Verleih auf der Plattform von Youtube oder der Verleiheigenen Website tja ... :idea:

Bearbeitet von was solls (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Du meinst also die Youtube Trailer zu den jeweiligen Filmen die von den Verleihern reingestellt werden , wird vom Verleih ohnehin zum Teil mit ihrem eigenen GEMA Beitrag bezahlt. Zum anderen wenn wir die Kinos den jeweiligen Trailer Verlinken etc. müssen wir wieder Kohle abdrücken deshalb Doppelfinanzierung...

 

Ah, um den Punkt gehts. Danke, verstanden.

Der ist m.E. aber noch nicht geklärt - da brauchts jetzt einen Mutigen, der den neuen Tarif nicht abschließt aber Trailer-Posting der Verleiher teilt oder LInks auf Verleiher-Seiten setzt. Dann könnte man das vor Gericht klären lassen.

 

Der Punkt, der mich persönlich mehr wurmt ist dass wir 1% für Musik zahlen, die in den Filmen verwendet wird. Hier würde ich ja davon ausgehen, dass der Urheber der Musik vom Produzenten bereits entsprechend entlohnt wurde - wofür hier die GEMA noch ihre Hände im Spiel hat, scheint mir nicht evident.

 

Beste Grüße,

Matthias

Geschrieben

Wenn du das Youtube Video nur verlinkst also nicht einbettest dann entsteht kein GEMA Anspruch auf Kinoseite.

Ein Youtube Video ist bereits öffentlich zugänglich gemacht und durch die Verlinkung wird keine "neue" Öffentlichkeit geschaffen.

Dies gilt für alle öffentlich zugänglichen Inhalte.

 

Das Einbetten von Videos ist zur Zeit noch nicht abschließend geklärt.

 

Quelle: eRights

 

Gruß

HAPAHE

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.