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Geschrieben

Danke @macplanet - ich rege mich auch viel mehr über die 1% auf, die ich für die Filme zahle. Ich gehe auch davon aus, dass der Verleih / Produktion schon dafür gezahlt hat

und ich zahle dem Verleih eine Filmmiete und irgendwie finde ich sollten darin alle Vorführrechte enthalten sein

 

Im Foyer spielen wir Musik, gerade in einem kleinen Haus wirkt es sonst doch sehr wie in einer Trauerhalle. Und in einem großen flimmern meist Trailer über die Bildschirme.

Geschrieben

@Dr. Fate - hatte ich doch glatt überlesen.

 

Aber gehört nicht alles FB was auf FB landet (also müsste FB ordentlich was an die GEMA zahlen) und ich habe (jetzt) ja auch nur YouTube-Links keine Einbettung - also auch keine Gefahr, wenn ich die Treads hier richtig deute und ich arbeite derzeit wieder lieber mit Text und Bild als mit Trailern). Aber ist ja auch alles individuell mit den jeweiligen lokalen GEMA-Mitarbeiter zu besprechen. Manche haben ja auch doppel- und dreifach mit der GEMA zu tun, wenn sie als Disco-, Konzertveranstalter & Kino (und Vermieter von Räumlichkeiten für Veranstaltungen aller Art und OpenAir-Events) unterwegs sind. Hängt ja bei der GEMA alles immer von der Größe ab.

Geschrieben (bearbeitet)

Danke @macplanet - ich rege mich auch viel mehr über die 1% auf, die ich für die Filme zahle. Ich gehe auch davon aus, dass der Verleih / Produktion schon dafür gezahlt hat

und ich zahle dem Verleih eine Filmmiete und irgendwie finde ich sollten darin alle Vorführrechte enthalten sein

 

Da hat er natürlich auch für gezahlt, aber es gibt verschiedene Nutzungsarten, und die öffentliche Vorführung, die ja in der Regel vor einer variablen Besucherzahl stattfindet, kann halt nur bei dem abgeschöpft werden, der auch öffentlich vorführt, und nachdem eben die tatsächliche Besucherzahl fest gehalten wurde. Natürlich könnte die auch der Verleih nach der Abrechnung abführen, aber das würde der natürlich wieder auf den Verleihsatz draufschlagen...

 

Ich kann den Diskussionsansatz der GEMA schon verstehen, im früheren Tarif waren sehr viele Nutzungsarten pauschal enthalten, und im Grunde war das Paket zu billig. Man hätte es jetzt vielleicht anders schnüren können.

 

Telefonwarteschleifen z.B. kosten separat gebucht bei der GEMA z.B. schon 155€ pro Jahr. Im HDF Rahmentarif war das 'einfach so' mit drin. Ja, viele Kinos nutzen vermutlich keine Warteschleifenmusik, aber wie gesagt, der alte Tarif war da sicher nicht mehr zu halten.

 

Ich sehe nur wie gesagt auch nicht ein, für Trailerwiedergaben von allgemein zugänglichen Plattformen zu zahlen, die ohnehin für ihre Wiedergaben bereits zahlen. Bevor das nicht geklärt ist, würde ich mich diesbezüglich quer stellen.

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Da hat er natürlich auch für gezahlt, aber es gibt verschiedene Nutzungsarten, und die öffentliche Vorführung, die ja in der Regel vor einer variablen Besucherzahl stattfindet, kann halt nur bei dem abgeschöpft werden, der auch öffentlich vorführt, und nachdem eben die tatsächliche Besucherzahl fest gehalten wurde. Natürlich könnte die auch der Verleih nach der Abrechnung abführen, aber das würde der natürlich wieder auf den Verleihsatz draufschlagen...

 

Das stimmt - aber die öffentliche Vorführung ist der Zweck, zu dem ein Film hergestellt wird. Das ist was anderes als die öffentliche Vorführung eines Tonträgers, der für eine private Nutzung verkauft wird.

Aber egal - solange die 1%-Regelung jetzt erst mal zementiert ist, solls mir recht sein ...

 

Ja, viele Kinos nutzen vermutlich keine Warteschleifenmusik, aber wie gesagt, der alte Tarif war da sicher nicht mehr zu halten.

 

Der spannendere Punkt ist hier in der Praxis wohl die Gastronomie - da ist auch der neue Tarif deutlich günstiger als das was eine normale Gastronomie bezahlt.

 

Schöne Grüße,

Matthias

Geschrieben (bearbeitet)
Ich sehe nur wie gesagt auch nicht ein, für Trailerwiedergaben von allgemein zugänglichen Plattformen zu zahlen, die ohnehin für ihre Wiedergaben bereits zahlen. Bevor das nicht geklärt ist, würde ich mich diesbezüglich quer stellen.

 

- Carsten

 

Das ist so leider auch nicht ganz korrekt.

 

Erst anfang des Jahres gab es wieder eine Niederlage der Gema vor Gericht. Da hieß es: Youtube muss für Musikvideos nichts an die Gema zahlen. Nicht die Plattform, sondern die Nutzer sind für die Veröffentlichung verantwortlich.

 

Das wird noch Jahre dauern bis es dort eine Einigung gibt.

 

 

Genau dieser Ansatz wäre für die Homepage auch sehr interessant, denn nicht wir selbst stellen dort die Videos ein, sondern bei uns macht das zum Beispiel Cineweb.

Auch die Veröffentlichung läuft nicht über uns und wir können das nichtmal beeinflussen!

 

Normalerweise sollten wir es genau darauf ankommen lassen. Mit einer RSV im Rücken ist sowas nicht so wild.

Bearbeitet von ChrisL (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Es gibt ja nicht nur YouTube als Trailerplattform. Wir verlinken z.B. auf Kino.de. Der Nutzer landet dann auch auf der Trailerseite bei Kino.de, wir betten da auch nichts ein, obwohl ja selbst bezüglich einbetten das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.

 

Auf den HDF Regionalversammlungen letztes Jahr hat der Andreas Kramer ja recht ausführlich über diese Änderungen bzw. Verhandlungen und Eckpunkte berichtet.

 

Als Kino muss man sich halt jetzt entscheiden, ob man den Aufschlag zahlt, oder ob man sein Angebot so zurechtstutzt, dass nichts anfällt.

 

 

Ja, das Risiko ist recht gering, weil der Streitwert nicht sonderlich hoch ist. Da kann man durchaus mal hoch pokern.

 

- Carsten

Geschrieben
Ich sehe nur wie gesagt auch nicht ein, für Trailerwiedergaben von allgemein zugänglichen Plattformen zu zahlen, die ohnehin für ihre Wiedergaben bereits zahlen.

 

Laut Urteil des EuGH vom 21.10.2014 stellt das Einbetten eines Videos keine öffentliche Wiedergabe im Sinne der Richtline dar.

 

Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten

Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der

Framing-Technik, wie sie im Ausgangsverfahren in Frage steht, allein stellt keine

öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 200l/29/EG des Europäischen

Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des

Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft dar,

soweit das betreffende Werk weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen

technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen

Wiedergabe unterscheidet.

 

Das komplette Urteil findet Ihr hier: New-Media-Law

 

Daher entsteht auch kein neuer Anspruch der GEMA.

 

Vorraussetzung ist natürlich das das ursprüngliche Video mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht wurde. (z.B. auf YouTube)

Davon würde ich bei trailern ausgehen.

 

Gruß

HAPAHE

Geschrieben

Das stimmt - aber die öffentliche Vorführung ist der Zweck, zu dem ein Film hergestellt wird. Das ist was anderes als die öffentliche Vorführung eines Tonträgers, der für eine private Nutzung verkauft wird.

 

Es gibt dafür aber keine eigenen Lizensierungsmodelle - die GEMA und andere Organisationen haben dafür die Lizensierungshoheit. Wenn in einem Film z.B. ein Musiktitel gespielt wird, haben die Urheber einen Anspruch auf Vergütung für die öffentliche Wiedergabe, und die ist eben üblicherweise an die Anzahl der Nutzer, also die Besucherzahlen gekoppelt. Welcher Künstler würde sich darauf einlassen, pauschal mit einer Summe x dafür abgespeist zu werden - wenn ein Film möglicherweise Milliardenbesucherzahlen hat?

 

Bei originär für den Film komponierter Musik könnte natürlich das Studio mit dem Komponisten einen speziellen Vertrag aushandeln. Aber diese Komponisten sind üblicherweise eben auch (u.a.) in der GEMA, und die dürfen solche Verträge an der GEMA vorbei garnicht abschließen. Denke, dass das in anderen Ländern ähnlich ist.

 

- Carsten

Geschrieben

Welcher Künstler würde sich darauf einlassen, pauschal mit einer Summe x dafür abgespeist zu werden - wenn ein Film möglicherweise Milliardenbesucherzahlen hat?

 

Tja ... -- hier wäre es wirklich mal interessant zu erfahren, wie viel Geld da letztlich bei einem Künstler ankommt.

 

Schöne Grüße,

Matthias

Geschrieben

Im Grunde ist das Wurrscht, weil der Künstler keine andere Chance hat an sein Geld zu kommen, als über die Verwertungsgesellschaften. Er darf gar keine Individualverträge mit Studios über die Nutzung seiner Werke abschließen. Und er hätte auch gar keine Ressourcen dafür, das alles selbst zu lizensieren. Genau deswegen gibt es ja die Verwertungsgesellschaften.

 

- Carsten

Geschrieben

Mhmm also prinzipiell ist dass alles schon eine interessante Diskussion hier, ich habe heute das "Vertragsangebot" unterschrieben und an die Gema zurückgesendet Frist war für uns 21.08.) , nachdem ich

einige Zeit drüber nach gedacht habe, und für uns entschieden habe, dass wir ohne die "Zusatzleistungen" nicht weiter kommen werden, bzw. wir die

Sachen nicht einstampfen können. Dennoch versteh ich die neue Forderung seitens der Gema nicht, und empfinde es als Geldmache.

 

Wir haben eine eigenen programmierte HP und betten auf dieser auch YouTube Trailer ein, unsere HP hat monatlich ca. 40.000 Klicks und dient als hauptsächliche Informationsquelle für die Besucher, die Filminfo und die Zusätzlichen Trailer haben einen hohen Stellenwert, und ich könnte mir nicht vorstellen unsere HP ohne

Trailer laufen zu lassen. Ich habe die Erfahrungen bei unseren Besuchern gemacht, (oft älteres Semester) , dass man Ihnen die Infos zu den Filmen wirklich komprimiert liefern muss.

 

Auch die entspannte Foyermusik möchte ich nicht einstampfen, denn sonst fehlt irgendwie was, auch für meine Mitarbeiter, schweigend dort zu stehen, macht mir auch wenig Spass.

 

Ich würde mich dennoch freuen, wenn die Verbände dort noch einmal in die Verhandlungen gehen, 300 € extra im Jahr sind halt 300 €.

Geschrieben

Wir haben eine eigenen programmierte HP und betten auf dieser auch YouTube Trailer ein, unsere HP hat monatlich ca. 40.000 Klicks und dient als hauptsächliche Informationsquelle für die Besucher, die Filminfo und die Zusätzlichen Trailer haben einen hohen Stellenwert, und ich könnte mir nicht vorstellen unsere HP ohne

Trailer laufen zu lassen.

 

Das haben wir auch - allerdings ist die GEMA-Gebühr keinen Freibrief um Trailer weiterhin auf der HP zu verlinken. Siehe Jugendschutzbeauftragten. Da wird sich wohl auch einiges ändern ...

Geschrieben

Laut HdF-Newsletter nun die Bestätigung dessen, was ich mir dachte. Sollte kein Punkt des Vertragsangebotes auf die jeweiligen Theater zutreffen, reicht eine unterschriftslose Rücksendung des Vertrags mit Angabe "...es liegt keine dieser Nutzungen vor".

Dann lassen sie uns in Ruhe.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich frage mich, ob der gegenwärtig noch auf den GEMA Seiten angezeigte 'normale' Tarif T-F (ohne HDF/AG Rahmenvertrag) schon den aktuellen Stand wiederspiegelt? Dort sind nämlich die Sondernutzungsarten noch inklusiv aufgeführt...

 

https://www.gema.de/...lare/tarif-t-f/

 

Wenn der weiterhin so bleibt, fährt man möglicherweise mit dem Standard T-F besser als mit den Rahmentarifen der beiden Verbände, obendrein wenn man bedenkt, dass vermutlich einige Kinos nur deswegen im Verband sind (und den Verbandsbeitrag zahlen), um in den Genuss der Ermäßigung im Rahmenvertrag zu kommen... Das sollte jeder mal durchrechnen...

 

 

Wer von Euch hat denn ein Angebot von der GEMA bekommen und ist NICHT in HDF/AG Kino? Das würde mich mal interessieren, wie das bei Euch aussieht...

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Ich frage mich, ob der gegenwärtig noch auf den GEMA Seiten angezeigte 'normale' Tarif T-F (ohne HDF/AG Rahmenvertrag) schon den aktuellen Stand wiederspiegelt?

 

Das halte ich für seeehr unwahrscheinlich. Es gibt ja keinen Verbandstarif sondern nur einen Verbandsrabatt, der auf den normalen Tarif angewandt wird.

 

Schöne Grüße,

Matthias

Geschrieben (bearbeitet)

wir schicken die gesamten Vertragsunterlagen ohne Unterschrift wieder zurück.

Bei dem Punkt der GEMA: Recht der Zugänglichmachung von Musik im Internet bei der Nutzung von Trailern zum Kinoprogramm auf Webseiten ,Ticketplattformen in sozialen Medien etc.

Ist allerdings ein strittiger Punkt... einbetten oder nur Verlinken fällt demnach auch schon in das Raster. Klar aber wer macht das ganze Ursprünglich zugänglich das ist ja nicht das Kino, diese betreibt auch nicht die Webseite zum Film , das macht der Verleih ja selbst. Und die Trailer stellen wir ja auch nicht zur Verfügung sondern wie in unserem Fall wurden sie verlinkt. Bei einigen Kinos wenn man auf die Kinoseite geht und sich das Kinoprogramm ansehen will , wird man erst von Trailern und Reklame sprichwörtlich erschlagen bevor man da hinkommt wo man eigentlich hin will, wann und was läuft um welche Zeit in dem Kino. Die Cineplexkinos sind da ein gutes Beispiel mit der Werbung...

Die gute GEMA die finden immer wieder Punkte wo man zusätzlich was verlangen kann, frei nach dem Motto wir wollen alle nur dein bestes in dem Fall ja nur deine Kohle...

Bearbeitet von was solls (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Da stimme ich zu, die wollen nur Geld für ihren Beamtenapparat. Nicht mal für die K(W)ünstler.

Nur bedenke, historisch schon zu STAGMA Zeiten und dann ab 1947 als GEMA, war ausschließlich das Filmprogramm und die damit in Zusammenhang stehenden Programmteile (Vorfilme/ Wochenschau/ Vormusiken) mit dem Tarif T-F abgegolten. Externe Inhalte, daran hatte noch niemand gedacht.

Ältere mögen sich auch noch an die Berechnung als Festpreis pro Platz und Monat erinnern. (1951 z.B. 1,40 DM pro Sitzplatz und Monat, rechne das mal hoch/ Unterschiedlich nach Vorstellungszahl und Kinogröße/ Typ) Die Stagma wollte schon immer die 1,25% Regelung durchdrücken, aber das gelang erst, als den Kinos die Sitzplatzkosten durch sinkende Zuschauerzahlen zu teuer wurden. Und damals hatte das Modell der Theaterabgabe seine Berechtigung, war ja der überwiegende Programmbestandteil deutscher Herkunft, wo im Gegensatz zu Amerika, Musikrechte nicht vom Produzenten abgegolten werden.

 

Sicher, heute kann man viel interpretieren, diskutieren. Ob die Göbbelssche Verleihungsurkunde denn noch zeitgemäß ist, den Tarif usw. Letztendlich hat der Verein Macht, die zwar zunehmend sinkt, aber immer noch auf der Stagma Verleihungsurkunde aus 1934 basiert. Online Musikportale rechnen direkt im Ausland mit den Urhebern ab. (O-Ton Warner Music: Seit es Spotify gibt haben wir zum Ersten Mal Geld bekommen, bei BIEM/TONA blieb dort bei vielen Stücken alles hängen...) (BIEM Internationales Büro der mechanischen Verfieltigungsrechte für Musik oder so/ europ. "GEMA" Dachorganisation)

Es bleiben nur noch wenige Bereiche, in denen die ihr Geld kassieren können, und da ist nun mal Kino einer davon. Irgendwie müssen deren Beamtengehälter und Pensionslasten bezahlt werden, trotz sinkender Einnahmen. Also bot such an, beim Auslaufen des T-F Vertrages mit der SPIO mal genauer hinzusehen, um so Einnahmen aus bisher geduldeten Bereichen zu generieren. Irgendwie nachvollziehbar, da das woanders nicht mehr klappt. Im Zeitalter von Streaming und Download kann man nicht mehr pro Schallplatte oder pro CD Rohling kassieren, da die Portale und Server im Ausland stehen.

 

Die SPIO Verhandlungspartner sind sich oder wollen sich dieser Tatsachen nicht bewußt sein, sie hätten mehr Macht, als sie glauben.

 

-St

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Nochmal zum Rabatt für BKM-Preisträger (wir haben letztes Jahr einen Preis bekommen, dieses Jahr leider nicht, aber das ist ein anderes Thema).

 

Ich habe jetzt einen weiteren Brief von der GEMA bekommen, der sehr nach multifunktionalen Textbausteinen aussah. Darin wird mir eine Gutschrift für BKM versprochen in der Rechnung, *nachdem* ich den Vertrag unterschrieben habe. Ist das bei allen so?

 

Eines dürfte aber klar sein: mit dem Geschäftsgebahren dürfte sich die GEMA keine Freunde machen (teures Zahlungsmodell anbieten, Rabattmöglichkeiten muss man in den Tarifbestimmungen online auf der Webseite nachlesen usw.)

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