Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi

 

Sagt mal:

 

Wenn ein Kino eine THX-Lizenz hat, sind dort auch die angenehmen Sessel drin?

 

--

Immer schön artig sein!

 

THX

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hi

 

Welche Anforderungen muss ein THX Lizenzierter Lautsprecher erfüllen?

 

--

THE AUDIENCE IS LISTENING

 

THX

Geschrieben

wie mir scheint nichts besonderes, unsere klingen jedenfalls scheisse :(

 

naechste woche fliegt THX bei uns eh raus, da es seit ewigkeiten keine fortschritte macht und nur noch geld kostet.

--

*** wer frueher stirbt ist laenger tot***

Geschrieben

THX ist mittlerweile eh so überflüssig wie ein kropf...

da mittlerweile auf jeder media markt soundkiste kiste

solch ein logo draufpappt, müßte man ja mit dem klammerbeutel

gepudert sein, dafür jährlich auch noch zigtausende

euro an lizenzgebühren zu zahlen.

 

THX?...sorry no thank´s

--

cu manfred

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

@michaeldonau

 

Wie jetzt, is jetzt auch noch die letzte THX Lizenz in meiner Nähe weg??

 

Muss ich meine THX Trailer wohl mal auf DVD abtasten lassen oder nach HH fahren.

 

 

cu Stand-By

Geschrieben

ist wohl so, wenn du das meinst :D

 

nachdem der saal nun aber neu (vor allem ordentlich)

eingemessen worden ist, kann ich unser kino 6 nur empfehlen :)

die THX weichen sind raus und statt dessen haben wir nun welche von cine-project. diese sind auf aktuellem stand der technik, und klingen (meiner meinung nach) nicht mehr so dumpf wie die von THX...

 

--

*** wer frueher stirbt ist laenger tot***

Geschrieben

Obwohl wir "Dolby, JBL und THX frei" sind (mit Ausnahme des optional Cp 500 für SRD), kann ich dem nur zustimmen.

Die CP Weichen sind um Längen besser, als die alten Component Engineering Weichen von THX. Liegen ja auch 20 Jahre dazwischen.

 

Grüße: Stefan

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Jetzt mal ehrlich: Das beste an THX waren ja auch eigentlich die THX-Trailer!!! ;D Damit konnte man wirklich klasse die Fähigkeiten der eingebauten Ton-Anlage demonstrieren!

 

Gruß, Jens.

:D

  • 2 Monate später...
Geschrieben

HI THX

Lass dir nicht einreden,dass THX nicht gut sei,oder out.Die sind alle zu geizig um sich gute Kinoqualität zu leisten.

THX bürgt ja auch für den optimalen Sichtwinkel zur Leinwand.(Das hat aber ja kein DVD PLayer,oder?:teufel: )

Ich weiss dass du Kinepolis kennst und daher kann ich dir sagen,

das mit den bequemen Sessel gibts nur dort!Ausserdem

eine Wand-zu-Wand Leinwand haben viele Multiplexe,aber auch noch von der Decke bis zum Boden nur einer.

Geschrieben

Original von skywalker:

HI THX

....eine Wand-zu-Wand Leinwand haben viele Multiplexe,aber auch noch von der Decke bis zum Boden nur einer.

 

 

.....aber hallo....na da liegst aber sehr daneben!!!!!

und wir spielen kein 15 oder 8/70...NOCH nicht!

 

--

cu manfred

Geschrieben

Hi

 

Der Nachteil von Decke zu Bodenleinwänden ist: Wenn man reinfliegt, was dann?

 

--

THE AUDIENCE IS LISTENING

 

THX

 

(Patrick)

Geschrieben

...bei uns ist eine bühnen-area davor, also kein publikumsverkehr.

und bei geschlossenem 2.vorhang ist jeder noch 10 meter von der screen entfernt.

--

cu manfred

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.