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Geschrieben

Hallo in die Runde,

folgende Situation: ich habe eine öffentliche Filmvorführung mit einem Film über unsere Stadt. Die Musik ist nicht Gemafrei - also irgendwelche bekannte Musik aus dem Radio ect.

Ich habe einen Vertrag mit der Gema. Deckt dieser Vertag auch solche Vorführungen ab? Oder muss das extra angegeben werden?

 

Danke für eure Antworten.

Geschrieben

Moinsen!
Wenn die Musik im Film vorkommt, ist es vom GEMA-Vertrag abgedeckt.
Wenn die Musik live zum Film eingespielt wird (qua Band - also Bänd), muss es extra gemeldet werden.

 

LG vom Professor

Geschrieben (bearbeitet)

Grundsätzlich ist der Part der gewerblichen öffentlichen Aufführung mit deinem GEMA Vertrag abgedeckt.

 

Derjenige, der das Werk mit dieser Musik hinterlegt hat, müsste aber formal das Synchronisationsrecht erwerben. Also das Recht, diese Musik mit einem Filmwerk zu verbinden. Das muss in der Regel bei den Urhebern der Musik erworben werden. In sehr seltenen Fällen übernimmt das wohl auch die GEMA, ist aber nicht typisch. Sowas kann je nach Umständen kostenlos bis teuer sein.

 

Soweit das Formale.

 

In der Praxis, und so wie Du den Anwendungsfall beschreibst, respektive ich ihn mir vorstelle, wird man oft darauf verzichten können, seit YouTube & Co. wird man für die schlichte Verwendung als dekorative Hintergrundmusik unter dokumentarischem Material von stillschweigendem Einverständnis und Kostenfreiheit ausgehen dürfen. Aber ne Grauzone bleibt es.

 

- Carsten

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

das neue Kundencenter  in Berlin ist viel unpersönlicher als die Aussenstelle in Nürnberg hier hatte man noch seinen Ansprechpartner.

Aktuell habe ich auch so meine Probleme Mitglied beim HDF - Kino dadurch 20% Nachlass und nochmal 10% durch Härtefall...

was macht die Gema haut einem trotz Härtefall den um 10% jetzt höheren Beitrag um die Ohren.

So war es auch letztes Jahr , dann hat es geheißen kann jetzt leider nicht mehr berücksichtigt werden zur nächsten Fälligkeit dann sprich das erste viertel Jahr " durfte " man den überhöhten Beitrag zahlen.

In dem Jahr der gleiche Kindergarten die sehen doch anhand der Einnahmen durch Übermittlung der FFA Berlin die Zahlen.

Bin mal gespannt was raus kommt, auf anraten vom HDF zahle ich in dem Jahr bis auf weiteres nichts.

Dumm stellen bringt auch Kohle wie in dem Fall....

  • 8 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

wie sieht der Beitragsberechnung  bei euch aus...?

 haben 2017 ganze  5 Fälligkeitshinweise bekommen, normal sind es ja nur 4 Quartale...

1.  01.12.2016 - 28.02.2017   ein Monat vom alten Jahr 

2.  01.03.2017 - 31.05.2017

3.  01.06.2017 - 31.08.2017

4.  01.09.2017 - 30.11.2017

5.  01.12.2017 - 28.02.2018  zwei Monate vom neuen Jahr 

 

hab es mal ausgerechnet die Berechnungsgrundlage von 2017 ist das Jahr 2015, für 2018 gilt das Jahr 2016.

das sind einige Euros mehr vom Dez. bis Feb. als wenn es nur abschließend bis zum 31.12. laufen würde...

 

Laut HDF ist das ganze nicht rechtens....:427_golf:

 

Bearbeitet von was solls (Änderungen anzeigen)

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