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Geschrieben

Hey, wir haben bei uns im Kino einen Umbau im Foyer, daher muss unser alter Projektor, der als Anschauungsstück diente, weichen. Wenn in jemand bis zum 20.03 abholt wäre das super, ansonsten muss er leider auf den Schrott... wäre zu Schade.

 

Er ist noch vollständig und gut erhalten.

 

Standort:

Uppstall Kinos Stendal

Uppstall 4

39576 Stendal

 

oder meldet euch unter: 017681576954

IMG_1370.JPG

IMG_1371.JPG

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  • 2 Wochen später...
Geschrieben

wenn das eurer war, den ihr umsonst abgegeben hattet, dann würde ich auf der Stelle die Maschine wieder zurückfordern, das ist eine Frechheit. 14 Tätiges rucknahmerecht gilt auch hier, da gibts entsprechende Urteile….

 

PS: ich wusste gar nicht, dass der Abholer ein Gewerbe betreibt…. ist für mich gerade seeeehr interessant….

Geschrieben (bearbeitet)

Nein, das dürfte eigentlich nicht die Maschine sein. Sieht nur fast genau so aus, vergleicht man aber die Bilder hier, mit denen aus der Auktion,
so sind dort einige feine Unterschiede zu finden, z.B. einige rote Kabel in der Oberen Trommel, die mit irgendetwas verbunden sind, auch sieht die
Patina an den Laufrollen etwas anders aus.

Einzig das 'N' auf dem Tubus sieht merkwürdiger Weise gleich aus, kann aber ein Zufall sein.

Oder sie haben sie Absichtlich etwas Verfremdet.

Bearbeitet von Itter (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Kommt Leute, man kanns ja mal versuchen. Dumme stehen ja immer auf. Bei mir liegt noch ein Meo4 Kopf rum, selbst für den kostenlosen Versand zu schwer/teuer.

Jens

Geschrieben

Ja, scheint aber nicht die Maschine aus dem Kino zu sein, die hier angebotene ist silber/grün, und die in der Bucht mehr grün.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb DTyllack:

Doch das ist der, den wir weggegeben haben.

Was bitte haben die mit dem gemacht? So stand der aber nicht bei Euch mit den Farbverschmierungen?

Da haben die den also verfremdet.

Würde die in Regress nehmen, so wie TK-Chris es gesagt hat.

Ist eine Schweinerei.

Geschrieben

Es gibt hier einige Dinge, die irritieren.

 

Zunächst kommt es im Forum immer wieder dazu, daß es Angebote irgendwelcher analoger Kinotechnik gibt, wo Leute noch "richtige" Preise, wie zu damaligen Zeiten, aufrufen.  Das wird meistens verschrieen als realitätsfremd, abgehoben, überzogen, Wucherei, bekloppt, ... man nenne es so.  Der große - berechtigte - Einwand ist, daß das alles obsoletes Zeugs sei, lediglich mit Sammlerwert, also - wie man in anderen Sammlergebieten auch sagt - abzugeben zu dem Preis, den der Gegenüber gerade bereit zu zahlen und der Anbieter bereit anzunehmen ist.  Ein Tauschgeschäft wäre eher angebracht, zB Bierkiste gegen FP30E.

 

Dann gibt es auch solche Situationen, daß jemand versucht, schon seit Jahren dieselbe Sache loszuwerden.  ST200 zu verschenken!  Keiner holt ihn weg.  Der Besitzer wäre froh, die Kiste loszuwerden.

 

Hier haben wir den Fall, daß die Maschine weg muß, unter allen Umständen, und jemand hat sie geholt.  Offenbar war man bereit, sie auch zu verschenken.  Man hat sie verschenkt.  Verschenkt, übergeben und übereignet.  Alle sind doch eigentlich glücklich?  Was der Beschenkte mit der Sache macht, ist seine Angelegenheit, seine und nur seine.  Wäre es der jahrelang versauerte ST200 gewesen, hätte das andere (keine!) Reaktion hervorgerufen.

 

Woher kommen also die Rufe nach einem angeblichen 14tägigen RückNAHMErecht bei einer Schenkung?  Die erwähnten Urteile oder die Anspruchsgrundlage für Regreß würden mich interessieren.

 

Solange:  Zurücklehnen, Füßchen hoch, teetrinken und lächeln.  Die Meo 4 ist nun auch (noch) nicht gerade ein Juwel, das so selten ist, daß man sie ins Museum stellen bräuchte.  Keiner würde eine FP5, FP20 oder Ernemann XII ins Museum stellen - noch nicht.  Keiner würde einen Astra G oder Golf IV als Klassiker wie den Rekord C oder Käfer bezeichnen - noch nicht.  Soll doch also der gegenwärtige Eigentümer damit nach Belieben verfahren und jeden anderen von der Einwirkung ausschließen dürfen, wie wir alle es uns auch auserbitten würden. :)

  • Like 1
Geschrieben

Die Urteile suche ich dir gerne heraus wenn ich wieder in der Arbeit bin, da haben wir sowas zu hauf in den Ordnern abgelegt, es geht tatsächlich, fällt unter die sogenannte "Haustürklausel" eine EU Verordnung die auch "Schenkungen und andere Gefälligkeitsangebote" unter das allgemeine 14-tägige Widerrufsrecht stellt. 

 

 

Geschrieben

Stellt sich auch noch die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Projektor abgegeben wurde, ob zur Verwertung, oder zur Verschrottung, sprich also zur Vernichtung.

Geschrieben

Ärgerlich, sicherlich. Moralisch fragwürdig, ebenfalls.

Aber: Der ursprüngliche Anbieter hat seinen Projektor losbekommen, und er ist (vorerst) nicht auf dem Schrott gelandet. Dass der Projektor zu diesen Preisen nicht weggehen wird, wie auf ebay angeboten, wissen wir ja alle. Das dürfte dem Verkäufer noch früh genug aufgehen. :8_laughing:

 

Es lohnt sich nicht, sich darüber in Hassstiraden zu ergehen. Letztendlich ist solches "unfaire" Agieren ein Syptom für ein Übermaß an Gier (eine Krankheit unserer Zeit), und eher zu bedauern: der langfristige, wirkliche Schaden ist (obwohl nicht in Euro messbar) real, und er liegt beim Verkäufer. Nennt es Karma, oder wie immer ihr wollt.

 

Insofern schliesse ich mich FP an: setzt euch in die Sonne, Füsse hoch, gönnt euch einen Tee oder Kaffee, und denkt an die Dinge, die wirklich wichtig und sinnstiftend sind im Leben. Projektoren gehören (bei aller Technikliebe) nicht dazu.

Geschrieben

Ich sag mal so...

Geht mal alle in ein Auktionshaus (ebay ist ja auch ein Internetauktionshaus). Da kaufen z.B. auch Antiquitätenhändler.

Im TV laufen derzeit zu Hauf Bares für Wahres usw. Beruht darauf auch nicht die gesamte Marktwirtschaft?

Der verkauf von gebrauchten Autos z.B, Ein Händler verkauft einen neuen und nimmt den alten in Zahlung. Und verkauft den alten als durchgesehenen gebrauchten ruck zuck wieder weiter. Das nennt man freie Marktwirtschaft. Alleine an der Reaktion einiger hier kann man bereits sehen, dass sie mit dem kapitalistischen System der freiuen Marktwirtschaft nicht so richtig klarkommen.

Und... es hätte jeder die Gelegenheit gehabt, das Teil abzuholen. Und wie oft ist es schon passiert auch hier, dass jemand Raritäten angeboten hat, z.B. Dresden D21 und dann sind sie doch im Schrott gelandet. Selbst von Ernemann 7b weiß ich einen Fall mit 2 Stück.

Also warum aufregen. EU-Gesetz hin oder her. Alle sind sie sonst immer nicht so sehr für die EU. Aber da beruft man sich dann plötzlich wieder auf EU-Gesetze.

Und übrigens... agiert die Börse nicht nach dem selben Prinzip, nur viel krasser? An- und Verkauf, Blöffen, Zahlenschwankungen, weil jemand rülpst? Denkt mal drüber nach!

Geschrieben

Der TE trat vor allem gegenüber demjenigen, der den Projektor abgeholt hatte, offenbar nicht als Verbraucher auf (Kino-Adresse, aufgetreten als Kino Sowieso in Blablastadt ...), daher paßt das mit dem Haustürgeschäft (i. Ü. auch begrifflich veraltet) nicht.

 

Unter Unternehmern ist das Recht genauso hart wie unter Privaten.  Die Einbrüche in punkto Widerrufstatbestände, Keine Einschränkungen der Gewährleistungspflicht, insbes. die Sache mit dem Mangel innerhalb der ersten sechs Monate u. dgl. ergeben sich nur im Rechtsverhältnis zwischen einem Verbraucher ( =Privat) und einem Unternehmer.  Daher gilt der alte Kinderspruch hier auch:  Geschenkt ist geschenkt, wieder holen ist gestohlen. 

  • Like 1
Geschrieben

Mir hat jemand einen Schwung unsortierte Noten für 5 EUR verkauft. Ich nehme daraus die Noten, die ich nicht brauche, scanne die Inhaltsverzeichnisse und Titelblätter, stelle sie ein bei eBay, erziele 10 EUR.

Muss ich mir nun Gewissensbisse machen?

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