Zum Inhalt springen

EIKI Longplay Unit- Bedienelemet "Einstellung 1-3"


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo in die Runde,

 

habe seit kurzem einen 16mm EIKI Spulenturm bekommen und frage mich für was die "Einstellung : 1-3" dienen bzw. welche ist die richtige Einstellung für

den Abspielbetrieb?? Kann mir da Jemand etwas Aufschluss geben ob nun die Stufe 1 reicht oder man auf 2 oder sogar 3 stellen muss beim Betrieb.

 

Vielen dank schon mal für eure Hilfe!

 

Gruß,

Michael

Geschrieben

Diese Einstellung brauchst du nur, wenn du den Film während der Vorstellung angehalten hast und wieder anfahren willst. Ansonsten erhöht sich der Filmzug zeitgesteuert automatisch. 

Geschrieben

Vielen dank für eure Hilfe/Tipps, hab's ausprobiert...geht einwandfrei (sieht gigantisch aus mit den großen Spulen, ist schon ein Blickfang)

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.